DIE 3 SCHICHTEN DER ALTERSVORSORGE

DREI-SCHICHTEN-MODELL EINFACH ERKLÄRT

DAS KOMPLEXE THEMA DER DEUTSCHEN ALTERSVORSORGE IST IN DREI SCHICHTEN AUFGETEILT WORDEN.

Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes (Kurz: AltEinkG) und in Kraft treten zum 01.01.2005 wurde das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge in Deutschland eingeführt. Über die einzelnen Vorsorgeschichten wurden die jeweiligen einkommensteuerrechtlichen Behandlungen für die Ansparphase der einzelnen Altersvorsorgeaufwendungen definiert und gleichzeitig die Besteuerung in der Leistungsphase der jeweiligen Rentenleistung bzw. Kapitalleistungen festgelegt.

Tutorial Drei-Schichten-Modell

Was war der Anlass für die Einführung der 3 Schichten Modelle in der deutschen Altersvorsorge?

Aufgrund eines Rechtsurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 06.03.2002, in dem die Beamtenpensionen anders als die Leistungen der laufenden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung versteuert wurden und somit diese beiden Personengruppen speziell in der Rentenphase durch die unterschiedliche Versteuerung nicht dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes gerecht wurden, entschied das BVerfG, dass die Regierung diesen Mangel bis zum 01.01.2005 abstellen muss (AZ 2 BvL 17/99).

Durch dieses Rechtsurteil war das Drei-Schichten-Modell der deutschen Altersvorsorge durch das Bundesministerium der Finanzen (Kurz: BMF) ins Leben gerufen worden. Das Bundesministerium musste jetzt nach dem Rechtsurteil innerhalb von fast 3 Jahren alle bestehenden Altersvorsorgeaufwendungen und gleichzeitig alle vorhandenen Altersbezüge im Bezug auf die steuerrechtliche Behandlung der jeweiligen Personengruppen überprüfen und zukünftig eine Gleichbehandlung für die Alterseinkommensbezüge im Ruhestand  herstellen.

DAS DREI-SCHICHTEN-MODELL WAR GEBOREN!

Das Expertenteam des BMF für die deutsche Altersvorsorge, entwickelte dieses drei Schichten Modell.

WAS VERSTEHT MAN UNTER DER SCHICHT 1, DER BASISVERSORGUNG?

Die Basisversorgung, die über die Schicht 1 von der Regierung festgelegt wurde, soll eine Grundversorgung und Lebensstandardsicherung für alle in Deutschland lebenden Personen abbilden, die durch eine Beschäftigung verpflichtet sind, Vorsorgebeiträge an einen Versorgungsträger zu entrichten oder durch Ihre berufliche Tätigkeit in Deutschland steuerpflichtig sind.

WELCHE VERSORGUNGSTRÄGER SIND IN DER BASISVERSORGUNG DER SCHICHT 1 ENTHALTEN?

  • DIE GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG

    Die gesetzliche Rentenversicherung gehört zum deutschen Sozialversicherungssystem, welches für den größten Teil der Bevölkerung in Deutschland eine Versicherungspflicht hervorruft. Diese Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung soll eine Grundabsicherung für den Ruhestand der Rentner darstellen. Gleichzeitig soll durch das Umlageverfahren mit den laufenden Beiträgen der Pflichtversicherten eine Sicherheit für die Altersbezüge der bestehenden Rentner abgebildet werden.

    Was wird als Beitragsaufwand für die gesetzliche Rentenversicherung in der Schicht 1 anerkannt?
    a) Alle Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Kurz: DRV)
    b) Alle Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen im Ausland, wenn sie der DRV vergleichbare Leistungen erbringen

  • DIE BERUFSSTÄNDISCHEN VERSORGUNGSWERKE

    Die berufsständischen Versorgungswerke sind der Ersatz der gesetzlichen Rentenversicherung für einen Personenkreis, die sich in speziellen Berufszweigen befinden. Grundsätzlich handelt es sich hier oft um kammerfähige freie Berufe, wie Ärzte, Apotheker, Architekten, Buchprüfer (vereidigt), Notare, Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Tierärzte und Zahnärzte.

    Oft sind diese berufsständischen Versorgungswerke auf landesrechtlicher Grundlage aufgestellt und werden dadurch das zuständige Bundesland verwaltet. Die jeweiligen Bundesländer üben die Umsetzung der berufsständischen Versorgungswerke aus, die durch den Bund gesetzlich festgelegt wurden.

  • DIE LANDWIRTSCHAFTLICHEN ALTERSKASSEN

    Die landwirtschaftliche Alterskasse ist ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung eine Pflichtversicherung für alle Personen, die sich in der Landwirtschaft, Forst und oder Gartenbau befinden. Bis zum 31.12.2012 wurde die landwirtschaftliche Sozialversicherung eigenständig über die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und Kranken- bzw. Pflegekassen abgebildet. Seit dem 01.01.2013 wird die landwirtschaftliche Alterskasse (Kurz LAK) über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Kurz: SVLFG) betrieben.

  • DIE STAATLICHE BEAMTENVERSORGUNG

    Die staatliche Beamtenversorgung bildet die Altersvorsorgeabsicherung eines Beamten (w, m, d) für die zukünftigen Pensionen ab, ähnlich wie es die gesetzliche Rentenversicherung bei den Arbeitnehmern in Deutschland mit der regulären Altersrente der Fall ist. Allerdings zahlt der Beamte im Verhältnis zum Arbeitnehmer keinen Eigenbeitrag in die staatliche Beamtenversorgung ein. Nur der Dienstherr ist nach dem Beamtenversorgungsgesetz (Kurz: BeamtVG) verpflichtet, diesen öffentlich, rechtlichen und gesetzlichen Unterhaltsanspruch des Beamten über die staatliche Beamtenversorgung sicher zu stellen. Alle Beamte, Richter sowie Berufssoldaten haben einen Anspruch auf dieses Ruhegeld, was als Pension definiert wird.

    Der Unterschied zu einer regulären Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die als sonstige Einkünfte in der Einkommensteuererklärung aufgeführt werden muss, gilt die Pension als nachträglicher Arbeitslohn und wird dadurch als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit behandelt.

  • DIE PRIVATEN VERSICHERUNGSGESELLSCHAFTEN MIT DER BASISRENTE (ALTERNATIV: RÜRUP RENTE) DIE EINE ZULASSUNG FÜR DIE GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGELEISTUNGEN FÜHREN

    Durch die Einführung des Alterseinkünftegesetzes wurde eine besondere Form der privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung über die private Versicherungswirtschaft geschaffen. Die Rürup Rente, auch Basisrente kann von jeder steuerpflichtigen Person in Deutschland als zusätzliche Altersvorsorge genutzt werden.

    In der Rüruprente kann der festgelegte Höchstbeitrag in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden und somit wird ähnlich, wie bei der betrieblichen Altersvorsorge ein Großteil des Beitragsaufwandes durch die Steuerersparnis finanziert.

WAS VERSTEHT MAN UNTER DER SCHICHT 2, DER ZUSATZVERSORGUNG?

Die Zusatzversorgung, die über die Schicht 2 durch das Expertenteam des BMF für die Altersvorsorge ins Leben gerufen wurde, betrifft alle Arbeitnehmer, die in Deutschland ein aktives Arbeitsverhältnis führen. Jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit über seinen Arbeitgeber eine zusätzliche Altersvorsorge umzusetzen oder vom Arbeitgeber diese Lebensstandardsicherung zu erhalten.

WELCHE ALTERSVORSORGELÖSUNGEN SIND IN DER ZUSATZVERSORGUNG DER SCHICHT 2 ENTHALTEN?

  • ALLE DURCHFÜHRUNGSWEGE DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE (KURZ: bAV)

    Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Lebensstandardabsicherung über den Arbeitgeber. Es gibt grundsätzlich 2 Arten der betrieblichen Altersversorgung (Kurz: bAV). Der Arbeitgeber finanziert die bAV, dann sprechen wir von einer arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente. Oder der Arbeitnehmer nutzt seinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Hier sprechen wir von einer arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrente. Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber spätestens seit dem 01.01.2022 gesetzlich verpflichtet bei dem Rechtsanspruch auf die bAV einen Arbeitgeberzuschuss nach den Rechtsvorschriften zum gewählten Durchführungsweg nach § 3 Nr. 63 EStG zu bezahlen. Deshalb spricht man hier von einer mischfinanzierten Betriebsrente. Grundsätzlich wird der bezahlte Beitrag immer vor Steuer und Sozialversicherungsbeiträgen abgeführt. Durch diesen Sachverhalt ist die Betriebsrente bei den meisten Arbeitnehmern in Deutschland so beliebt, da ja nach persönlichen Steuersatz nur ein tatsächlicher Beitragsaufwand von 47 -53 % aufgewendet werden muss.

    a) Direktversicherung
    b) Pensionskasse
    c) Pensionsfonds
    d) Pensionszusage
    e) Unterstützungskasse


  • ZUSATZVERSORGUNG DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES
    (z.B. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; Kurz: VBL)

    Diese Zusatzversorgung wurde vom Bund und den meisten Bundesländern für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst ins Leben gerufen. Sie bildet den in der privaten Wirtschaft verwendeten Absicherungsweg der betriebliche Altersvorsorge nur für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes über diesen Absicherungsweg der VBL ab. Allerdings ist die VBL eine Art Pflichtversicherung, die durch Tarifverträge geregt ist. Erfüllt der Beschäftigte die gesetzlichen Voraussetzungen, wird er von seinem VBL beteiligten Arbeitgeber automatisch angemeldet.

    Man spricht Ihr oft von einer doppelten Pflichtversicherung, da der Arbeitnehmer zum einen in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig ist und gleichzeitig über den Tarifvertrag ebenfalls über die VBL eine zusätzlich Pflichtversicherung erhält. Als Beschäftigter des öffentlichen Dienstes haben Sie über Ihren VBL beteiligten Arbeitgeber die Möglichkeit, diese "zusätzliche Basisversorgung" aufzustocken.

  • Zusatzversorgungskassen der Gemeinden und Kirchen

    Die Zusatzversorgungskassen der Gemeinden und Kirchen ist wie die VBL die Abbildung der betrieblichen Altersvorsorge in der privaten Wirtschaft nur in diesem Fall für Angestellte der Gemeinde oder der Kirche. Auch hier wird wie bei der VBL über die Tarifvertragliche Vorsorge die Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Kirchen für jeden Beschäftigten, nach der Erfüllung der tariflich festgelegten Voraussetzungen vom Arbeitgeber umgesetzt.

    Diese zusätzliche betriebliche Altersvorsorge, die für diesen beschäftigten Personenkreis der Gemeinden und Kirchen zutrifft wird von dem AKA e.V. verwaltet und umgesetzt.

  • RIESTERRENTE

    Die Riester-Rente trägt den Namen des ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales, Walter Riester, der den Auftrag hatte, eine eine private Altersvorsorge zur gesetzlichen Rentenversicherung mit staatlich geförderten Altersvorsorgezulagen zu entwickeln. Grund für diesen Auftrag war es, dass das Rentenniveau, welches durch das Rentenrefomgesetz 2000 (Haushaltssanierungsgesetz) und der damit verbundenen Kürzung der gesetzlichen Rentenleistungen einen Ausgleich im Rentenniveau wieder herzustellen. Der Unterschied lag darin, dass diese Vorsorge über über den privaten Bereich bzw. über den Lösungsweg des Arbeitgebers genutzt werden musste. Allerdings sollte die Riester Rente, sofern diese umgesetzt werden soll, was nur in wenigen Fällen für die Betroffenen zu empfehlen ist, sollte diese Zusatzversorgung immer über den privaten Bereich umgesetzt werden.

WAS VERSTEHT MAN UNTER DER SCHICHT 3, DER KAPITALANLAGEPRODUKTE?

Die Kapitalanlageprodukte der Schicht 3 können alle Personen in Deutschland abschließen und sich damit eine Sicherung Ihres erworbenen Lebensstandards generieren. Diese Maßnahmen der Altersvorsorge sieht eine hohe Flexibilität durch die unterschiedlichen Vorsorgestrategien und die möglichen Renditen zu. Allerdings

WELCHE ALTERSVORSORGELÖSUNG IST IN DEN KAPITALANLAGEPRODUKTEN DER SCHICHT 3 ENTHALTEN?

  • AKTIENDEPOTS
  • FONDSDEPOTS
  • IMMOBILIEN
  • PRIVATE LEBENSVERSICHERUNG
  • PRIVATE RENTENVERSICHERUNG
  • UVM.

Sie haben Fragen zum DREI-SCHICHTEN-MODELL in der deutschen Altervorsorge , die bAVProfis stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Oder Sie schauen sich jetzt unser bAVTutorial: Drei Schichten Modell einfach erklärt an und viele Fragen werden Ihnen von Felix und seinem Team bereits im Tutorial 3-Schichten-Modell beantwortet.

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