WAS IST EINE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE?

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE EINFACH ERKLÄRT

Betriebliche Altersvorsorge: Was ist das - Definition Betriebliche Altersvorsorge?

WAS VERSTEHT MAN UNTER EINER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE?

Wir unterscheiden den Begriff der betrieblichen Altersvorsorge zwischen der umgangssprachlichen und der gesetzlich festgelegten Definition.

Eine betriebliche Altersvorsorge bezeichnet man auch als Betriebsrente, betriebliche Altersversorgung oder abgekürzt bAV. Die betriebliche Altersvorsorge kann nur über einen Arbeitgeber im Rahmen der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile umgesetzt werden.

WAS VERSTEHT MAN UMGANGSSPRACHLICH UNTER DER DEFINITION EINER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE?

Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein Vorsorgeweg, mit dem man grundsätzlich persönliche Absicherungen seines Lebensstandards über seinen Arbeitgeber vornehmen kann. Die bAV ist nicht nur ein einfacher Pfad, sondern vielmehr eine durchdachte Route, die Sie von Ihrem aktuellen Standpunkt A zu Ihrem wohlverdienten Ruhestand B führt. Die Betriebsrente bietet Ihnen unterschiedliche Optionen, wie Sie es vom Straßenverkehr kennen. Sie entscheiden sich, die Autobahn zu nehmen, um Geschwindigkeit aufzunehmen und Kilometer zurückzulegen, hier sorgt die bAV mit dem von Ihnen gewählten Beitragsaufwand während Ihres Berufsleben für das geplante Rentenziel, um dann im Ruhestand die verdiente Rast einzulegen. Oder Sie wählen die Landstrasse, um mit dem Einstieg in das Berufsleben langfristig nach Ihren individuellen Bedürfnissen gemütlich Ihre finanzielle Sicherheit zu erreichen. Die bAV bietet Ihnen verschiedene Fahrspuren, die Ihnen einen zügigen Weg zur finanziellen Sicherheit ermöglichen, oder der Autobahn, die Ihnen die schnellste Route zu einem komfortablen Ruhestand bereitet. Je nach persönlichen Präferenzen und finanziellen Zielen können Sie die für Sie passende Vorsorgestrecke auswählen.

GRUNDLAGE FÜR JEDE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE IST IMMER DIE ARBEITSRECHTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER:

Jeder Arbeitsvertrag legt speziell die Vergütung des Brutto-Jahres-Arbeitsentgelt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmers fest. Aus diesem Grund muss eine betriebliche Altersvorsorge (Finanzierung durch Arbeitgeber) oder betriebliche Altersversorgung (Finanzierung durch Arbeitnehmer inklusive des gesetzlich festgelegten bAV-Arbeitgeber-Zuschusses) immer im Arbeitsvertrag enthalten sein oder durch einen Nachtrag (z.B. Entgeltumwandlungsvereinbarung) ergänzt werden. Liegt diese arbeitsrechtliche Vereinbarung (bAV: betriebliche Versorgungszusage) nicht vor, ist in der Regel die Betriebsrente nicht rechtswirksam umgesetzt worden, auch wenn ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde.

Spätestens ab dem 01. Januar 2027 ist jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sich der elektronischen unterstützten Betriebsprüfung (euBP) zu unterziehen, die bereits seit 2014 von der deutschen Rentenversicherung für die Betriebsprüfung verwendet wird. Seit dem 01. Januar 2023 ist diese für Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend. Diese Rechtspflicht sieht aktuelle eine Befreiung für den Arbeitgeber bis zum 31.12.2026 vor, sofern diese beantragt wird.

In der komplexen Welt der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gibt es Regelungen, die nicht nur den Überblick behalten, sondern auch einen klaren Kurs vorgeben. Der § 8, 9, 9a BVV (Beitragsverfahrensverordnung - Entgeltunterlagen) ist dabei ein solches Navigationsinstrument, das speziell in der bAV die Einreichung der Entgeltumwandlung in digitaler Form vorsieht. Die korrekte Umsetzung dieses Paragraphen ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern kann auch über die Zukunft der betrieblichen Versorgung entscheiden.

DER DIGITALE WANDEL IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE

Im Zeitalter der Digitalisierung geht auch die betriebliche Altersversorgung mit der Zeit. Der § 8, 9, 9a BVV setzt klare Standards und verlangt von Arbeitgebern die Einreichung der Entgeltumwandlung in digitaler Form. Diese digitale Transformation ist nicht nur ein Schritt in Richtung Effizienz, sondern gewährleistet auch die Nachvollziehbarkeit und Sicherheit der enthaltenen Informationen.

KONSEQUENZEN BEI VERSTÖßEN GEGEN § 8, 9A, 9 BVV

Die Einhaltung des § 8, 9, 9a BVV ist nicht nur ein formaler Akt, sondern hat auch substantielle Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung. Sollte ein Arbeitgeber keine Entgeltumwandlungsvereinbarung in digitaler Form vorlegen können, sieht der Paragraph vor, dass die bestehende Versorgungszusage, die über einen Versicherungsvertrag umgesetzt wird, verworfen werden kann. Diese Konsequenz verdeutlicht die Wichtigkeit der digitalen Dokumentation und die Verantwortung der Arbeitgeber, diese Vorschrift ernst zu nehmen.

DIE BEDEUTUNG VON TRANSPARENZ UND NACHVOLLZIEHBARKEIT

Der § 8, 9, 9a BVV unterstreicht die Bedeutung von Transparenz in der betrieblichen Altersversorgung. Die Einreichung der Entgeltumwandlung in digitaler Form ermöglicht nicht nur eine effiziente Verwaltung, sondern auch eine bessere Nachvollziehbarkeit für alle Beteiligten. Dieser Fokus auf Transparenz trägt dazu bei, Vertrauen zu schaffen und die Sicherheit der betrieblichen Altersversorgung zu stärken.

WICHTIGER HINWEIS FÜR ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER:

Kann eine arbeitsrechtliche Vereinbarung über die erteilte betriebliche Versorgungszusage nicht vorgelegt werden, entsteht in der Regel eine umgehend Steuer- und Sozialversicherungsschuld, die sofort fällig wird. Die gesamten Einsparungen der bisherigen Steuer- und Sozialversicherungsvorteile werden umgehend verworfen. Der Arbeitgeber muss eine Geldstrafe bezahlen und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre bestraft werden. Als Arbeitnehmer sind sie der Schuldner der Lohnsteuer, auch wenn der Arbeitgeber diese abführen müsste.

In der arbeitsrechtlichen Vereinbarung werden in der Regel ebenfalls die unterschiedlichen Versorgung, wie die Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung schriftlich aufgeführt. Durch diesen Sachverhalt hat sowohl der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber eine Rechtsgrundlage für die zukünftigen Leistungen im Leistungszeitpunkt.

DIESE VORSORGELEISTUNGEN KÖNNEN VON DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE BEREITS VOR DEM RENTENEINTRITT BEZAHLT WERDEN:

  1. Berufsunfähigkeitsleistungen:
    Sofern man in der betrieblichen Altersvorsorge eine Absicherung der Berufsunfähigkeit (monatliche Berufsunfähigkeitsrente) vorgenommen hat, erhält man im Leistungsfall diese Vorsorgeleistung bereits vor dem Renteneintritt. Die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsrente bezeichnet man oft als Invaliditätsleistung (biometrisches Risiko).

  2. Hinterbliebenenleistungen:
    Verstirbt die versicherte Person in der Ansparphase, werden die abgesicherten Leistungen an die gesetzlich festgelegten Hinterbliebenen ausbezahlt.

DIESE VORSORGELEISTUNGEN KÖNNEN VON DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE ZUM RENTENBEGINN BEZAHLT WERDEN:

  1. Ablaufleistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge:
    Zum Ende des Vertrages und mit dem Übertritt in den Ruhestand stehen Ihnen grundsätzlich zwei Leistungsoptionen aus der bAV zur Verfügung:

    a) Einmalige Kapitalleistung:
        Sie erhalten das gesamte angesparte Kapital mit dem Zins und Zinseszins.

    b) Lebenslange Altersrente:
         Entscheiden Sie sich für die Rentenzahlung, erhalten Sie lebenslang eine Rentenzahlung. Diese wird vom Versorgungsträger auch dann bezahlt, selbst wenn das gesamte Kapital aufgrund Ihrer Langlebigkeit, bereits durch die laufende Rentenzahlung schon lange aufgezehrt ist.

  2. Hinterbliebenenleistungen:
    Verstirbt die versicherte Person in der laufenden Rentenzahlung, erhalten die gesetzlich festgelegten Hinterbliebenen im vereinbarten Rahmen der Rentengarantiezeit die zustehenden Leistungen.

WARUM FUNKTIONIERT DIE BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE (BAV) NUR ÜBER DEN ARBEITGEBER?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann nur über den Arbeitgeber umgesetzt werden. Folglich muss für die Umsetzung einer betrieblichen Altersvorsorge immer ein Arbeitsverhältnis bestehen und ein Gehalt / Lohn vereinbart und ausbezahlt werden.

Die Betriebsrente kann auf Wunsch durch den Arbeitnehmer oder durch den Arbeitgeber veranlasst werden. Die Umsetzung der bAV erfolgt durch das Arbeitsrecht immer über den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber erteilt eine schriftliche Versorgungszusage an den Arbeitnehmer mit den vereinbarten Versorgungsleistungen, die wird in der gesetzlich festgelegten Definition der betrieblichen Altersvorsorge detailliert aufführen werden.

Wurde die arbeitsrechtliche Vereinbarung umgesetzt, sollte der gewählte Versicherungsvertrag die zugesagte Versorgungsleistung kongruent abbilden.

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich immer Versicherungsnehmer (Vertragsinhaber) in betrieblichen Altersvorsorge, wenn die zugesagten Versorgungsleistungen über den versicherungsrechtlichen Lösungsweg umgesetzt wird. Der Mitarbeiter ist die versicherte Person, dem die Leistungen zum vereinbarten Zeitpunkt ausbezahlt wird.

WAS VERSTEHT MAN GESETZLICH UNTER DER DEFINITION DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE?

Die betriebliche Altersvorsorge wird gesetzlich im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Im § 1 Abs. 1 & 2 BetrAVG steht die Definition der betrieblichen Altersvorsorge. Bei der bAV erteilt der Arbeitgeber aufgrund eines Arbeitsverhältnisses an seinen Arbeitnehmer entsprechende Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung. Diese Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersvorsorge kann unmittelbar oder mittelbar über einen Versorgungsträger erfolgen.

WARUM IST DIE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE FÜR FAST JEDEN ARBEITNEHMER SO INTERESSANT?

Jeder Arbeitgeber haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen einer betrieblichen Altersvorsorge gegenüber dem Arbeitnehmer (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG). Der Arbeitgeber steht immer für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen ein, unabhängig der Finanzierung durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.

Bei einer Finanzierung über den Arbeitnehmer werden die Beiträge grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei vom Bruttoeinkommen finanziert.

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge beim Arbeitgeber?

Wir haben Dir hier ein Tutorial der Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) hier angehängt.

Sie haben Fragen zu der Definition der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), die bAVProfis stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Oder Sie schauen sich jetzt unser bAVTutorial: Betriebliche Altersvorsorge: Was ist das, einfach erklärt an und viele Fragen werden Ihnen von Felix und seinem Team bereits im Tutorial beantwortet.

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