Die 10 häufigsten Fehler in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

bAVProfis

Die 10 häufigsten Fehler in der betrieblichen Altersvorsorge
bAVProfis-Oliver Velleman

Die 10 häufigsten Fehler in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)!

Fehler in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gehen grundsätzlich immer zu Lasten des Arbeitgebers (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG).

Jeder Arbeitnehmer kann sich glücklich schätzen, wenn er eine Vorsorge über die betriebliche Altersvorsorge (bAV) führt.

Sie fragen sich als Arbeitnehmer warum ist das so?

Was passiert, wenn Ihr privates Investmentdepot einen Aktiencrash erleidet? Bei einem Verkauf erhalten Sie einen Geldverlust oder Ihr Investmentdepot benötigt eine lange Zeit, um diesen Kursverlust wieder auszugleichen.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) haftet jeder Arbeitgeber (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG) für die zugesagten Versorgungsleistungen der arbeitsrechtlich Versorgungszusage in der erteilten betrieblichen Altersvorsorge (bAV).

Das ist der Grund, warum eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) grundsätzlich eines der sichersten und rentabelsten Vorsorge- und Absicherungsweg für die Sicherung Ihres Lebensstandards über die Finanzierung des Bruttolohnes oder durch Ihren Arbeitgeber ist.

Welche 10 Fehler treten in der Regel in der betrieblichen Altersvorsorge auf?

Die bAVProfis haben diese 10 Fehler nach der Häufigkeit aufgeführt.

  1. Entgeltumwandlungsvereinbarung

    Oft fehlt diese benötigte arbeitsrechtliche Grundlage oder es wird das Muster des Versicherungsunternehmen verwendet. Fast jedes Versicherungsunternehmen stellt diese Muster zur Verfügung. Allerdings übernimmt keine Versicherungsgesellschaft eine Haftung bei der Verwendung dieses Muster. Aus diesem Grund ist es immer wichtig, sein persönliches bAV Unternehmenskonzept auf einem richtigen arbeitsrechtlichen Vertragsrecht durch einen bAV Anwalt aufzubauen, wie es die bAVProfis für Sie veranlassen.

    Details können Sie hier über unser bAVTutorial für die Entgeltumwandlung sofort einsehen.
  1. Vertragsunterlagen

    Vielen Arbeitgebern liegen nicht alle Vertragsunterlagen der erteilten Versorgungszusage der betrieblichen Altersvorsorge (Antrag, Dokumentation, Versicherungspolice, uvm.) vor. Die wichtigsten Unterlagen sind zum einen die Entgeltumwandlungsvereinbarung und die dazugehörige Versicherungspolice.

    Details können Sie hier über unser bAVTutorial für die Vertragsunterlagen sofort einsehen.
  1. Rentenbeginn

    Viele Berater oder Angestellte der Versicherung greifen nicht in die Berechnung des Angebotes der betrieblichen Altersvorsorge ein. Sie fragen sich warum, soll ein Berater auf den Rentenbeginn beachten? 65, 67 oder 72 ist ein festgesetztes Rentenalter und was sollte man beachten?
    Das Problem liegt im Detail. Jeder Arbeitnehmer scheidet grundsätzlich nach dem Erreichen seines Renteneintrittsalters im darauffolgenden Monat in den Ruhestand.
    Beispiel: Arbeitnehmer/in; geb. 23.4.1985 scheidet zum 01.05.2052 in den Ruhestand
    Fehler bei dem Rentenbeginn in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist häufig, dass der Versicherungsvertrag am 01.02.2000 begonnen hat und dieser zum Versicherungsjahr endet (01.02.2052). Durch diesen Fehler entstehen auch steuerrechtliche Nachteile für den Arbeitnehmer.

    Details können Sie hier über unser bAVTutorial für den Rentenbeginn sofort einsehen.
  1. Dokumentation

    Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf eine Dokumentation seiner Beratung in der betrieblichen Altersvorsorge (§ 61 & § 62 VVG). Der Arbeitgeber verletzt damit sein Aufgabenpflicht auf Information bei bestehenden Versorgungszusagen in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), sofern er nicht die Informationen nach § 4a BetrAVG dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt. Der Arbeitgeber ist nicht zur Information des Rechtsanspruches auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung verpflichtet (BAG 21.1.2014 / 3 AZR 807/11).

    Details können Sie hier über unser bAVTutorial über die Dokumentation sofort einsehen.
  1. Dokumenteninhalt

    Stimmen die Daten des Antrages, der Entgeltumwandlungsvereinbarung und der Versicherungspolice überein? Was bedeutet es, wenn die Daten in den Dokumenten abweichen? Hier würden Sie als Arbeitgeber gegen das Arbeitnehmerschutzgesetz verstoßen und hätten die Folgen daraus zu tragen.

    Details können Sie hier über unser bAVTutorial über den Dokumenteninhalt sofort einsehen.
  1. Überschussverwendung in der Ansparphase


    Hier kommt es immer auf die Zusageart der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) an. Wird bei einer Zusageart der bAV in der Ansparphase die falsche Überschussverwendung verwendet, kann das finanzielle Auswirkungen auf den Arbeitgeber haben, da er seiner Anpassungsprüfungspflicht nicht nachkommt. Das hat zur Folge, dass der Arbeitgeber zum späteren Zeitpunkt die Rentensteigerung aus eigenen Finanzmitteln bezahlen muss.

    Details können Sie hier über unser bAVTutorial über die Überschussverwendung in der Ansparphase sofort einsehen.
  1. Überschussverwendung in der Leistungsphase

    Wir haben bereits in Nr. 6 gesehen, dass eine falsche Überschussverwendung finanzielle Folgen für den Arbeitgeber bei einem Leistungsbezug zur Folge hat. Das trifft speziell auf den Leistungsbezug zu, wenn in der gewählten Zusageart der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) steigende Rentenleistungen vereinbart wurden und der gewählte Versicherungstarif dieses nicht abgesichert hat.

    Details können Sie hier über unser bAVTutorial über die Überschussverwendung in der Leistungsphase sofort einsehen.
  1. Gleichbehandlung

    Jeder Arbeitnehmer muss von Ihnen als Arbeitgeber gleichbehandelt werden. Besonders bei einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge (bAV) dürfen die gleichen Berufsgruppen nicht unterschiedlich behandelt werden. In der betrieblichen Altersvorsorge muss immer darauf geachtet werden, dass Personen mit der gleichen Tätigkeit, dieselben Leistungen erhalten.

    Details können Sie hier über unser bAVTutorial zur Gleichbehandlung sofort einsehen.
  1. 40 b EStG Bestätigung

    Bei der alten Direktversicherung oder Pensionskasse, die nach den steuerrechtlichen Richtlinien des § 40b EStG gebucht werden, ist es besonders wichtig, dass bei einem Arbeitgeberwechsel und die Übernahme durch einen Versicherungsnehmerwechsel eine Bestätigung durch den ehemaligen Arbeitgeber erfolgt, dass dieser übernommene Vertrag bereits in der Vergangenheit nach § 40b EStG versteuert worden ist. Liegt diese Bestätigung nicht vor, kann das bei einer Sozialversicherungs- oder Steuerprüfung zu einer Verwerfung führen und die einmalige Kapitalauszahlung muss dann der Einkommensteuer unterworfen werden.

    Details können Sie hier über unser bAVTutorial über die 40b EStG Bestätigung bei einem Arbeitgeberwechsel sofort einsehen.
  1. Falsche Buchung im Lohn

    So komplex, wie das gesamte Thema der betrieblichen Altersvorsorge ist, muss auch in der Lohnbuchhaltung der Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge sensibel gebucht werden. Hier muss genau auf den Durchführungsweg, die Beiträge oder der Beginn bzw. Start beachtet werden.

    Details können Sie hier über unser bAVTutorial und der falschen Buchung im Lohn

Aufgrund dieser 10 häufigsten Fehler sollte jeder Arbeitgeber sein persönliches bAV Unternehmenskonzept von einem bAVProfi verwalten lassen. Bei den bAVProfis hat jeder Arbeitgeber die Möglichkeit sein persönliches bAV Unternehmenskonzept aus dem Baustein Konzept auszusuchen. Je nach Budget, Serviceleistung, Rechtliche Beratung über den bAV-Anwalt der bAVProfis bis hin zu digitalen bAV Verwaltung kann sich jeder Kunde wie bei einer Bestellung seines Fahrzeuges oder Rechners die benötigen Leistungen aussuchen.

bAVProfis - News Rund um die betrieblichen Altersvorsorge by bAVProfis   

Zurück