ALLIANZ LEBENSVERSICHERUNG - bAV & BBG 2023

DER JAHRESWECHSEL 2023 STELLT VIELE ARBEITGEBER IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE ERNEUT VOR RISIKEN

FREIE FAHRT IN DIE BAV HAFTUNGSFALLE FÜR ARBEITGEBER MIT DER ALLIANZ bAV BEITRAGSDYNAMIK 2023

FREIE FAHRT ZUR HAFTUNGSFALLE IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE FÜR ARBEITGEBER MIT DER ALLIANZ BEITRAGSDYNAMIK 2023 IN DER bAV
Betriebliche Altersvorsorge - bAVProfis

HABEN SIE ALS ARBEITGEBER DIE NACHTRÄGE DER ALLIANZ BEITRAGSDYNAMIK 2023 IN BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE FÜR ENTGELTUMWANDLUNG AN IHRE ARBEITNEHMER WEITERGEGEBEN?

Leider entsprechen die Umsetzungen von Versicherungsgesellschaften, speziell in dem Thema der betrieblichen Altersvorsorge nicht dem, was ein Arbeitgeber heute in jedem bAV-Unternehmenskonzept benötigt. Durch diese Formfehler entstehen Haftungsfallen, die jeder Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmer bezahlen muss, wenn der Arbeitnehmer diese Punkte gegenüber seinen Arbeitgeber anspricht.

Sie haben im Dezember bereits die Nachträge der Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds für die Beitragsdynamik 2023 der Allianz Lebensversicherungs AG für die bestehenden Entgeltumwandlungsvereinbarungen erhalten und bereits an Ihre Mitarbeiter weitergegeben.

Gleichzeitig pflegen Sie aktuell die neuen bAV-Gesamtbeiträge in die neue anstehende Gehalts- und Lohnabrechnung ein. Hier sollen Sie sich nicht auf die Nachträge der Allianz Lebensversicherungs AG verlassen, speziell den Verträgen, die Ihre Arbeitnehmer für den Rechtsanspruch in der betrieblichen Altersvorsorge für die Entgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 BetrAVG) mit einer Beitragsdynamik führen.

Diese sind zu 99 Prozent falsch, sofern Ihre arbeitsrechtliche Vereinbarung der umgesetzten Entgeltumwandlung nicht die entsprechenden Passi auf die fehlende Sozialversicherungsfreiheit oder der Verlust der Sozialversicherungsfreiheit aufgrund der Überschreitung der neuen Rechnungsgrößen für 2023 vorsieht.

Prüfen Sie als Arbeitgeber die bAV-Nachträge der Beitragsdynamik 2023 auf Ihre Richtigkeit, damit Sie als Arbeitgeber nicht in eine Haftungsfalle in der betrieblichen Altersvorsorge hineinlaufen. Dafür benötigen Sie die arbeitsrechtliche Vereinbarung (z.B. Entgeltumwandlung), die Sie als Arbeitgeber mit Ihrem Arbeitnehmer schriftlich vereinbart haben.

ALLIANZ LEBENSVERSICHERUNGS AG ERTEILT FREIE FAHRT IN DIE HAFTUNGSFALLE FÜR ARBEITGEBER DURCH DIE BEITRAGSDYNAMIK 2023 IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE (BAV) BEI DEM RECHTSANSPRUCH AUF ENTGELTUMWANDLUNG

Die Allianz Lebensversicherung hat wie die meisten anderen Versicherungsunternehmen bereits letztes Jahr viele Arbeitgeber in die Haftungsfalle in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) geführt.

In 2021 auf 2022 hatte die Bundesregierung in Deutschland durch den Corona Virus und der damit verbundenen Reduzierung der Durchschnittseinkommen in der deutschen Bevölkerung erstmalig in der Geschichte die entsprechende Beitragsbemessungsgrenze reduziert. Die Beitragsbemessungsgrenze von 2021 in Höhe von monatlich 7.100 € (West) wurde im Jahr 2022 auf 7.050 € (West) reduziert. Das hatte arbeitsrechtlich folgende Auswirkung in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), dass die monatliche Beitragshöhe von 284 € (2021) auf 282 € (2022) für die sozialversicherungsfreie Einzahlung in den Versicherungsverträgen für die erteilte Versorgungszusage der arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrente hätte reduziert werden müssen, sofern Ihre arbeitsrechtliche Vereinbarung keinen Passus über den Verlust der Sozialversicherung enthält.

Die meisten Versicherungsunternehmen, wie die Allianz Lebensversicherungs AG, Alte Leipziger bis zur Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG haben die Beiträge der bestehenden Betriebsrenten (§ 3 Nr. 63 EStG) mit Beitragsdynamik beibehalten und nur auf Wunsch des Versicherungsnehmers reduziert.

Allerdings können Sie der Versicherungsgesellschaft keinen Fehler vorwerfen, da aus der Sicht des Steuerrechtes kann dieser Mehrbeitrag über die 4 Prozent der Rechengröße in der Sozialversicherung verwendet werden und die Versicherungsgesellschaft setzt nur das vereinbarte Versicherungsrecht in den Versorgungsverträgen in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) um.

Haben Sie als Arbeitgeber in den arbeitnehmerfinanzierten Versorgungszusagen in den Durchführungswegen nach § 3 Nr. 63 EStG bei der Entgeltumwandlung mit Beitragsdynamiken im letzten Jahr das bereits berücksichtigt?

Nein, dann könnte Ihr Arbeitnehmer Sie für den Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit in Regress nehmen. Eine Haftung in der betrieblichen Altersvorsorge für Sie als Arbeitgeber entsteht immer nur dann, wenn Ihr Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch stellt. Der Vorteil liegt grundsätzlich immer bei Ihnen als Arbeitgeber, da es aktuell nicht viele Rechtsanwälte gibt, die sich in dem Thema der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) perfekt auskennen und dem Arbeitnehmer zu seinem Recht verhelfen können.

Allerdings ist nur jedes Unternehmen so stark, wie sein Team (Belegschaft) und deshalb sollte jeder Arbeitgeber von Beginn eines bAV-Unternehmenskonzeptes für die Sicherung und benötigten unabhängigen Beratung sorgen, damit man gemeinsam die erteilte Versorgungszusage sicher und ohne Probleme erreicht.

Sie fragen sich, wie kann das sein, dass eine Versicherungsgesellschaft, speziell die Allianz Lebensversicherungs AG, Sie als Kunde und Arbeitgeber in eine Haftungsfalle in der betrieblichen Altersvorsorge hineinführt?

Eine Versicherungsgesellschaft ist nur verpflichtet, den mit Ihnen als Versicherungsnehmer (Arbeitgeber in der betrieblichen Altersvorsorge) abgeschlossenen Versicherungsvertrag entsprechend zu verwalten und die getroffenen Vereinbarungen umzusetzen. Viele Versicherungsverträge (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) die für die rechtswirksame Umsetzung des Rechtsanspruches auf eine betriebliche Altersvorsorge durch die Entgeltumwandlung verwendet werden, enthalten eine Beitragsdynamik, die sich nach der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung richtet. Gleichzeitig enthalten diese Vereinbarungen zusätzlich einen steigenden Prozentsatz, um zum einen die steuerrechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und der steigenden Inflation entgegenzuwirken.

Eine Versicherungsgesellschaft, auch die Allianz Lebensversicherungs AG kann und darf keine arbeitsrechtlichen Beratungen umsetzen. Das ist oft der Grund, warum eine Versicherungsgesellschaft sich nur an die versicherungsvertragliche Vereinbarung hält, auch wenn diese oft nicht der arbeitsrechtlichen getroffenen Vereinbarung in der betrieblichen Altersvorsorge entspricht.

Führen Sie als Arbeitgeber eine maßgeschneiderte Entgeltumwandlungsvereinbarung, die auf solche Passi hinweist, dann kann auch ein Mehrbeitrag im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG fortgeführt werden.

Deshalb ist es in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für jeden Arbeitgeber, unabhängig der Betriebsgröße wichtig, auf das Know-How eines zugelassenen und unabhängigen Beratungshauses für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit Anbindung an bAV-Juristen zu setzen, um jederzeit auf solle Fehler agieren zu können.

Was hat das mit einer Haftung für den Arbeitgeber in der betrieblichen Altersvorsorge zu tun?

In der Regel verwenden Arbeitgeber, die Ihre Mitarbeiterberatung in der betrieblichen Altersvorsorge direkt von einem Versicherungsunternehmen umsetzen lassen, das Muster der Entgeltumwandlung des Versicherungsunternehmen. Leider haftet kein Versicherungsunternehmen für die Verwendung dieses Muster der Entgeltumwandlung. Das können Sie vergleichen, als hätten Sie als Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag an einen neuen Arbeitnehmer unterschrieben verschickt, aber das Jahresbruttoentgelt wurde nicht eingetragen. Der Arbeitnehmer kann jetzt selbst bestimmen, welches Jahresbruttogehalt er verdienen möchte.

Verwenden Sie als Arbeitgeber dieses Muster der Entgeltumwandlung, haften Sie für die daraus entstehenden Folgen in der betrieblichen Altersvorsorge (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG).

WARUM FÜHRT DER NEUE NACHTRAG DER ALLIANZ LEBENSVERSICHERUNGS AG BEITRAGSDYNAMIK IN DER ARBEITNEHMERFINANZIERTEN BETRIEBSRENTE ZU EINER NEUEN HAFTUNG DES ARBEITGEBERS?

Zum Jahreswechsel wurde die Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung 2023 (BBG 2023) auf monatlich 7.300 € (West) angehoben. Durch diesen Sachverhalt erhält jeder Arbeitnehmer eine sozialversicherungsfreie Beitragszahlung von monatlich 292 € in den Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge (§ 3 Nr. 63 EStG), sofern nach Abzug des Betriebsrentenbeitrages sein Bruttoeinkommen innerhalb der entsprechenden Beitragsbemessungsgrenzen bleibt.

Wird ein höherer Beitrag als monatlich 292 € inklusive des Arbeitgeberzuschusses (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) verwendet, verliert der Arbeitnehmer für diesen Teil seine Sozialversicherungsfreiheit. In der Regel wirkt sich das in der Gehalts- und Lohnabrechnung erst ab August oder im September aus. Das ist immer abhängig von der gewählten Beitragsdifferenz, die über die 4 Prozent der Rechengröße in der Sozialversicherung überschritten wird.

In den arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrenten (§ 3 Nr. 63 EStG) mit dem Arbeitgeberzuschuss bei der Allianz Lebensversicherungs AG wurde erneut die versicherungsrechtliche Kundenvereinbarung umgesetzt und nicht die benötigte arbeitsrechtliche Versorgungszusage mit dem Arbeitnehmer. Das tritt gleichzeitig auch auf unsere Kunden zu, die unseren Dienstleistungsservice für die jährliche Überprüfung dieser bAV-Beitragsdynamik in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nutzen und zum benötigten Lohnbuchungsbeleg im Januar, die benötigte Korrektur und Änderungsanweisung an das entsprechende Versicherungsunternehmen veranlasst wird.

In der Regel betrifft das die meisten Versicherungsgesellschaften im deutschen Versicherungsmarkt, wie bereits oben durch das Versicherungsrecht aufgeführt wurde.

WAS IST BEI DER ALLIANZ LEBENSVERSICHERUNGS AG BEITRAGSDYNAMIK ARBEITSRECHTLICH FALSCH, DASS SIE ALS ARBEITGEBER IN EINE BAV HAFTUNGSFALLE HINEINLAUFEN?

Vorausgesetzt Ihr Arbeitnehmer und Ihre verwendete Entgeltumwandlungsvereinbarung in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sieht inklusive des gesetzlich oder von Ihnen als Arbeitgeber festgelegten Arbeitgeberzuschusses einen monatlichen Beitrag von 292,00 € vor, ist in den Allianz bAV Verträgen mit Beitragsdynamik ein monatlicher Beitrag von 294,07 € enthalten.

Durch den monatlichen Beitrag von 294,07 € wird gegen Ende des 3. Quartales im Jahr 2023 Ihr entsprechendes Gehalts- und Lohnprogramm die bis dahin vorhandene Sozialversicherungsfreiheit abgrenzen und Ihr Arbeitnehmer erhält im Anschluss bis zum Jahresende 2023 keine Sozialversicherungsfreiheit auf die bezahlten Entgeltumwandlungsbeiträge.

Enthält Ihre verwendete maßgeschneiderte Entgeltumwandlung einen Hinweis auf diesen Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit, entsteht keine Haftung in der betrieblichen Altersvorsorge für Sie als Arbeitgeber.

Allerdings sollte man sich als Arbeitgeber trotzdem an die arbeitsrechtliche Vereinbarung halten und keine höhere Beitragsanpassung umsetzen, wenn diese nicht direkt aufgrund des höheren Steuervorteiles vom Arbeitnehmer beantragt und vereinbart wurde.

HINWEIS FÜR UNSERE VIP BAV KUNDEN MIT DEM GEBUCHTEN DIENSTLEISTUNGSSERVICE DER KONTROLLE DER BEITRAGSANPASSUNGSDYNAMIK EINER ARBEITNEHMERFINANZIERTEN BETRIEBSRENTE MIT EINEM JAHRESBEGINNBUCHUNGSBELEG FÜR DIE GEHALTS- UND LOHNBUCHHALTUNG BIS ZUM 15. JANUAR IM LAUFENDEN JAHR

Obwohl wir im letzten Jahr zum Jahreswechsel von 2021 auf 2022 bereits die Reduzierung des richtigen Beitrages bei den gesamten betroffenen Versicherungsgesellschaften veranlasst hatten, wurde bei der Allianz Lebensversicherungs AG trotzdem erneut dieser falscher Anpassungsbeitrag für das laufende Jahr 2023 angepasst. Wir haben bereits eine Korrektur bei den betroffenen Versicherungsgesellschaften beantragt und den zu viel abgebuchten Beitrag pro betroffener Versorgungszusage veranlasst.

Der Ihnen zugeschickte Buchungsbeleg für die von Ihnen als Arbeitgeber veranlasste und erteilte Versorgungszusage an Ihren Arbeitnehmer über die maßgeschneiderte Entgeltumwandlung, die Sie über unseren bAV-Juristen für die aktuelle Verwendung zum bestehenden bAV-Unternehmenskonzept nutzen, können Sie bereits für die richtige und korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnung einpflegen.

Grundsätzlich müssen wir in diesem Jahr keine Korrektur für diese Beitragsdifferenz (294,07 € - 292,00 € = Allianz bAV Beitragsdifferenz von 2,07 €) veranlassen, da in den von unserem bAV-Juristen entwickelten Entgeltumwandlung ein Hinweis auf den Verlust der Sozialversicherungsfreiheit enthalten ist. Allerdings haben wir diese maßgeschneiderte Entgeltumwandlung umgesetzt, um die benötigte arbeitsrechtliche Versorgungszusage rechtswirksam umzusetzen und deshalb halten wir uns an die von Ihnen als Arbeitgeber und Ihrem Arbeitnehmer vereinbarten schriftlichen Versorgungszusage.

Sollte Ihr Arbeitnehmer bereits ab Zusagebeginn eine Überschreitung der 4 Prozent der Rechengröße vereinbart haben, da er die gesamten Steuervorteile für sich nutzen möchte, wurde keine Korrektur beantragt.

Deshalb haben wir die davon betroffenen bAV-Verträge erneut bei der Allianz Lebensversicherung AG und den sonstigen betroffenen Versicherungsgesellschaften (Das sind leider auch in diesem Jahr fast alle Versicherungsgesellschaften) veranlasst.

Hier erfolgt in den nächsten 3 - 4 Wochen die Korrektur auf den richtigen vereinbarten Beitrag der Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Gleichzeitig wird pro erteilter Versorgungszusage einzeln die Beitragsdifferenz auf das hinterlegte Firmenkonto zurückgebucht, damit eine übersichtliche Rückbuchung ohne Verrechnung über die Bank bei einer zukünftigen Betriebsprüfung abgebildet werden kann.

Durch diese Fehler gerät jede Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) beim Arbeitgeber immer bei anstehenden Betriebsprüfungen vom Finanzamt oder eines Sozialversicherungsträgers näher in den Vordergrund, da zu 85 Prozent die meisten bAV-Unternehmenskonzept, speziell die direkt über eine Versicherungsgesellschaften umgesetzt wurden, diese Fehler aufweisen und somit bis zum Verlust und Anerkennung der Ernsthaftigkeit einer Versorgungszusage führen können.

Die Folgen einer Verwerfung einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wollen Sie als Arbeitgeber heute nicht wissen, da das bis zur Anmeldung eines Konkurses führen kann!

Sie haben Fragen zu der Haftung des Arbeitgeber in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), die durch die Beitragsdynamik 2023 in der arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrente über die Allianz Lebensversicherungs AG nach § 3 Nr. 63 EStG entstehen, die bAVProfis stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Oder Sie schauen sich jetzt unser bAVTutorial: Betriebliche Altersvorsorge: Die Haftung des Arbeitgebers in der bAV über die Beitragsdynamik 2023 nach § 3 Nr. 63 EStG einfach erklärt an und viele Fragen werden Ihnen von Felix und seinem Team bereits im Tutorial beantwortet.

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