DAS ALTERSVORSORGEDEPOT | DIE NEUE STAATLICH GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGE AB 2027 EINFACH ERKLÄRT
WAS GENAU IST EIN ALTERSVORSORGEDEPOT UND WORIN UNTERSCHEIDET ES SICH VON DEM NORMALEN WERTPAPIERDEPOT?
FÜR WEN KÖNNTE SICH EIN ALTERSVORSORGEDEPOT BESONDERS LOHNEN UND FÜR WEN EHER NICHT?
DAS ALTERSVORSORGEDEPOT (AVD), DIE NEUE STAATLICH GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGE AB 2027, REVOLUTION FÜR DIE PRIVATE VORSORGE ODER NUR EIN NEUES VORSORGEPRODUKT?
Der nächste Baustein in dem komplexen Altersvorsorgelabyrinth in Deutschland steht am Start und soll endlich für die sichere Rente sorgen.
Zum 1. Januar 2027 beginnt in Deutschland eine neue Ära der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Die bisherige Riester-Förderwelt für Neuverträge wird durch ein neues System ersetzt. Dabei ist wichtig: Nicht allein das Altersvorsorgedepot tritt an die Stelle bisheriger Riester-Neuverträge. Die neue Produktwelt umfasst künftig insbesondere Altersvorsorgedepots ohne Garantie, Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Garantie sowie weiterhin Möglichkeiten der Eigenheimrenten-Förderung.
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Sie können grundsätzlich mit der bisherigen Förderung fortgeführt werden. Alternativ können Bestandskunden unter bestimmten Voraussetzungen in die neue Fördersystematik wechseln oder ihr vorhandenes Altersvorsorgevermögen in einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen. Eine automatische Umstellung gibt es nicht.
Das zugrunde liegende Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge - Altersvorsorgereformgesetz wurde 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossen und verkündet. Zentrale Regelungen der neuen Produkt- und Förderwelt gelten ab dem 1. Januar 2027.
Dieser bAVNEWS-Beitrag erklärt umfassend, was sich verändert, wie das Altersvorsorgedepot funktioniert, welche Förderung vorgesehen ist, wer profitieren kann, welche Kosten und Risiken bestehen und welche Entscheidungen insbesondere bestehende Riester-Kunden treffen können.
Wichtig: Gesetzliche Grundlagen sind beschlossen. Einzelne praktische Fragen hängen dennoch von den konkreten Produkten der Anbieter, noch zu erlassenden Verordnungen, Verwaltungsanweisungen und der weiteren praktischen Umsetzung ab.
Gleichzeitig treiben uns folgende Fragen zu diesem Thema herum:
- Was ist das Altersvorsorgedepot (AVD)?
- Warum wurde es entwickelt?
- Welche staatliche Förderung ist vorgesehen?
- Wie kann das Geld investiert werden?
- Welche Kosten entstehen?
- Welche Risiken bestehen?
- Was passiert im Rentenalter?
- Für wen könnte es interessant sein?
- Und wie unterscheidet es sich von Riester, Rürup, bAV, ETF-Sparplan und privater Rentenversicherung?
Das Altersvorsorgedepot sichert allerdings kein lebenslanges Einkommen, da bei einem Kapitalbetrag immer eine Kapitalaufzehrung droht, sofern man länger lebt als die statistische Lebenserwartung es aufzeigt. Deshalb ist es ein weiterer Baustein der Altersvorsorge aber kein lebenslanges Einkommen, wie es das Wort der Rente abbildet!
DAS WICHTIGSTE IN 60 SEKUNDEN
Diese bAVNews zeigt alle wichtigen Details, sowie die Vor- und Nachteile des staatlich geförderten Altersvorsorgedepots (AVD) in diesen Punkten auf. Was erwartet Sie in dieser Übersicht:
- Was ist das Altersvorsorgedepot grundsätzlich?
Ein zertifizierter, staatlich geförderter Altersvorsorgevertrag, bei dem bewusst auf eine Kapitalgarantie verzichtet wird. Dadurch kann das Geld stärker kapitalmarktorientiert angelegt werden. Möglich sind insbesondere gesetzlich zugelassene Investmentfonds beziehungsweise ETFs sowie bestimmte Anleihen. - Welches Ziel verfolgt das Modell?
Das Ziel des Altersvorsorgedepots ist es, die gesetzliche Rente durch eine staatlich geförderte private Altersvorsorge zu ergänzen und damit zur Sicherung des Lebensstandards im Alter beizutragen. Durch die Anlage am Kapitalmarkt, beispielsweise in Fonds oder ETFs, sollen höhere Renditechancen und ein langfristiger Vermögensaufbau ermöglicht werden. Gleichzeitig soll die private Altersvorsorge einfacher, kostengünstiger und für breite Bevölkerungsschichten attraktiver werden. - Für wen ist es gedacht?
Der förderberechtigte Personenkreis wird deutlich erweitert. Neben den bisher typischerweise begünstigten Arbeitnehmern, Beamten und anderen rentenversicherungspflichtigen Personen können künftig insbesondere auch bestimmte Selbstständige und Freiberufler sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen unmittelbar förderberechtigt sein. Es gilt jedoch ausdrücklich nicht, dass automatisch jeder unbeschränkt Steuerpflichtige förderberechtigt ist. - Welche Anlageformen können eine Rolle spielen?
Im Altersvorsorgedepot der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge können vor allem breit gestreute Fonds und ETFs (OGAW-Fonds), ELTIFs, bestimmte alternative Investmentfonds sowie Schuldverschreibungen öffentlicher Emittenten eine Rolle spielen. Dadurch sollen sowohl renditeorientierte Anlagen, etwa Aktien-ETFs, als auch sicherheitsorientiertere Anlagen, beispielsweise Staatsanleihen-ETFs, möglich sein. Einzelaktien und Kryptowährungen sind dagegen nicht als förderfähige Anlageformen vorgesehen. - Welche Förderung bzw. steuerliche Behandlung ist vorgesehen?
Für das Altersvorsorgedepot ist eine staatliche Förderung der eingezahlten Beiträge durch Zulagen sowie gegebenenfalls zusätzliche steuerliche Vorteile vorgesehen. Während der Ansparphase bleiben Erträge und Wertsteigerungen innerhalb des Depots steuerfrei; die Besteuerung erfolgt grundsätzlich erst in der späteren Auszahlungsphase. Damit verbindet das Altersvorsorgedepot eine direkte staatliche Förderung mit einer steuerlichen Begünstigung des langfristigen Vermögensaufbaus. - Was unterscheidet es von einem normalen Depot?
Ein Altersvorsorgedepot unterscheidet sich von einem normalen Wertpapierdepot vor allem durch seinen klaren Zweck: Es dient gezielt dem langfristigen Aufbau einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Dafür gelten besondere gesetzliche Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten, während ein normales Depot grundsätzlich frei für den Vermögensaufbau und die Geldanlage genutzt werden kann. Die konkreten Vorgaben, Vorteile und Einschränkungen werden im weiteren Verlauf ausführlicher dargestellt. - Was unterscheidet es von Riester?
Beim Altersvorsorgedepot besteht keine gesetzliche Beitragsgarantie. Dadurch sind höhere Kapitalmarktquoten und Renditechancen möglich. Gleichzeitig trägt der Anleger ein höheres Wertschwankungs- und Verlustrisiko. - Was unterscheidet es von der Basis- bzw. Rürup-Rente?
Das geplante Altersvorsorgedepot ist Teil der staatlich geförderten privaten Zusatzvorsorge und soll insbesondere eine kapitalmarktorientierte und renditechancenreiche Altersvorsorge ermöglichen. Die Basis- bzw. Rürup-Rente gehört dagegen zur sogenannten Basisversorgung und ist stärker an den Grundprinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung ausgerichtet. Beide Vorsorgeformen unterscheiden sich daher insbesondere hinsichtlich Förderung, Anlagekonzept und späterer Auszahlungsmöglichkeiten. - Welche Einschränkungen gibt es?
Das Altersvorsorgedepot ist an bestimmte gesetzliche Rahmenbedingungen und Fördervoraussetzungen gebunden. Zudem bestehen Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Anlageformen und der Verwendung des angesparten Vermögens. Da das Depot stärker auf Kapitalmarktanlagen ausgerichtet ist, können außerdem Wertschwankungen auftreten und – je nach Ausgestaltung – Garantien eingeschränkt sein oder entfallen. - Welche wesentlichen Risiken bestehen?
Das Altersvorsorgedepot ist mit den allgemeinen Risiken einer kapitalmarktorientierten Anlage verbunden. Hierzu zählen insbesondere Wert- und Kursschwankungen sowie das Risiko von Verlusten, da abhängig von der gewählten Ausgestaltung keine vollständige Kapitalgarantie besteht. Darüber hinaus können Kosten, die Entwicklung der Kapitalmärkte sowie Änderungen steuerlicher oder gesetzlicher Rahmenbedingungen die Höhe der später verfügbaren Altersvorsorge beeinflussen. - Wann kann auf das Kapital zugegriffen werden?
Das angesparte Kapital ist grundsätzlich für die Altersvorsorge vorgesehen und steht daher in der Regel erst mit Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung. Ein vorzeitiger Zugriff ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Die konkreten Möglichkeiten und Bedingungen werden im weiteren Verlauf ausführlich erläutert. - Ist das Altersvorsorgedepot bereits verfügbar oder noch politisch bzw. gesetzlich in Entwicklung?
Das Altersvorsorgedepot ist gesetzlich beschlossen und nicht mehr nur in politischer Planung. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde bereits verkündet; die neuen Angebote der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge sollen ab dem 1. Januar 2027 starten. Aktuell befindet sich das Altersvorsorgedepot daher noch in der praktischen Vorbereitungs- und Umsetzungsphase und ist noch nicht regulär verfügbar.
WAS IST DAS ALTERSVORSORGEDEPOT ÜBERHAUPT?
DEFINITION DES ALTERSVORSORGEDEPOTS
WAS VERSTEHT MAN UNTER DEM ALTERSVORSORGEDEPOT?
Das Altersvorsorgedepot ist kein gewöhnliches Wertpapierdepot. Es handelt sich um einen gesetzlich definierten und zertifizierten Altersvorsorgevertrag.
Damit die staatliche Förderung beansprucht werden kann, müssen unter anderem Vorgaben zur Zweckbindung, zu den zulässigen Anlagen, zum Anbieter, zum Rentenbeginn, zur Auszahlung und zum Anbieterwechsel erfüllt werden.
WARUM HANDELT ES SICH NICHT EINFACH UM EIN GEWÖHNLICHES WERTPAPIERDEPOT?
Bei einem gewöhnlichen Wertpapierdepot kann grundsätzlich jederzeit über das Vermögen verfügt werden.
Beim Altersvorsorgedepot ist das geförderte Vermögen dagegen für die Altersvorsorge vorgesehen. Eine nicht vorgesehene vorzeitige Auszahlung des geförderten Vermögens kann eine sogenannte schädliche Verwendung darstellen und zur Rückzahlung der darauf entfallenden Zulagen und steuerlichen Vorteile führen.
WAS MACHT EIN DEPOT ZU EINEM ALTERSVORSORGEPRODUKT?
Der entscheidende Unterschied zu einem normalen ETF- oder Wertpapierdepot lautet:
Beim normalen Depot steht Flexibilität im Vordergrund. Beim Altersvorsorgedepot erhält der Anleger staatliche Förderung und steuerliche Vorteile, akzeptiert dafür aber gesetzliche Einschränkungen hinsichtlich Verwendung und Auszahlung.
DER GRUNDGEDANKE DES STAATLICH GEFÖRDERTEN ALTERSVORSORGEDEPOTS
Das Altersvorsorgedepot verbindet fünf zentrale Elemente:
- DER LANGFRISTIGE KAPITALAUFBAU
- STÄRKERE NUTZUNG DES KAPITALMARKTES
- STÄRKERE BETEILIGUNG AN AKTIEN- UND KAPITALMARKTRENDITEN
- STAATLICHE FÖRDERUNG BZW. STEUERLICHE BEGÜNSTIGUNG
- ZWECKBINDUNG FÜR DIE ALTERSVORSORGE
DIE WICHTIGSTEN BAUSTEINE DES STAATLICH GEFÖRDERTEN ALTERSVORSORGEDEPOTS
- EINZAHLUNG
- STAATLICHE FÖRDERUNG
- INVESTMENTAUSWAHL
- KOSTEN
- WERTENTWICKLUNG
- BESTEUERUNG
- VERRENTUNG BZW. AUSZAHLUNG
- VERTRAGSBEDINGUNGEN
WARUM WURDE DAS STAATLICH GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGEDEPOT ÜBERHAUPT ENTWICKELT?
AUSGANGSSITUATION DER DREI SÄULEN DER ALTERSVORSORGE
1. SÄULE :DIE GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG
Die gesetzliche beziehungsweise öffentlich-rechtliche Basisversorgung.
2. SÄULE: DIE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG
Die betriebliche Altersversorgung, kurz bAV über den Arbeitgeber.
3. SÄULE: DIE PRIVATE ALTERSVERSORGUNG
Die private Altersvorsorge.
Das neue Altersvorsorgedepot gehört zur dritten Säule.
Es soll die zusätzliche private Vorsorge attraktiver machen und eine stärkere Nutzung der Kapitalmärkte ermöglichen.
WARUM REICHT DIE GESETZLICHE RENTE FÜR VIELE MENSCHEN MÖGLICHERWEISE NICHT AUS?
Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt die zentrale Alterssicherung für einen großen Teil der Bevölkerung. Trotzdem kann zwischen dem verfügbaren Einkommen während des Berufslebens und den späteren Alterseinkünften eine individuelle Versorgungslücke entstehen.
DIE URSACHEN KÖNNEN UNTER ANDEREM SEIN:
- DIE DEMOGRAFISCHE ENTWICKLUNG
- DAS VERHÄLTNIS VON BEITRAGSZAHLERN UND RENTNERN
- IHR INDIVIDUELLES RENTENNIVEAU
- DIE AKTUELLE DURCHSCHNITTLICHE VERSORGUNGSLÜCKE
- DIE INFLATION
- DIE STEIGENDE LEBENSERWARTUNG
- DIE AUFGEZEIGTE RENTENLÜCKE IST KEINE FESTE ALLGEMEINGÜLTIGE ZAHL, SONDERN FÜR JEDE PERSON INDIVIDUELL ZU BERECHNEN, DA JEDE PERSON UNTERSCHIEDLICHE VORSTELLUNGEN HINSICHTLICH IHRER PERSÖNLICHEN LEBENSWEISE IM RUHESTAND HAT.
DIE RENTENLÜCKE IST KEINE ALLGEMEINGÜLTIGE PROZENTZAHL
Pauschale Aussagen wie: Im Alter fehlen grundsätzlich 20, 30 oder 40 Prozent sind für eine individuelle Beratung ungeeignet.
Die persönliche Versorgungssituation muss aus den vorhandenen Ansprüchen und dem gewünschten Ruhestandseinkommen ermittelt werden.
Eine professionelle Ruhestandsplanung sollte deshalb mindestens berücksichtigen:
- gesetzliche Rente oder Pension,
- betriebliche Altersversorgung,
- bestehende private Renten,
- Riester- oder Rürup-Verträge,
- Kapitalvermögen,
- Immobilien,
- Verbindlichkeiten,
- Steuerbelastung,
- Kranken- und Pflegeversicherung,
- Inflation,
- gewünschte finanzielle Reserve.
Bitte beachten Sie, dass eine komplette Ruhestandsplanung viele Informationen von Ihnen erfordert und gleichzeitig einen hohen Arbeitsaufwand der unterschiedlichen Analysen von Ihrer Seite hervorruft. Eine qualifizierte Beratung kann deshalb nicht kostenfrei sein. Deshalb wird es langfristig schwierig, speziell über das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot eine qualifizierte und professionelle Beratung zu erhalten, da die Kosten für die Beratung gedeckelt sein müssen.
DIE GESCHICHTE: VOM RIESTER ZUM ALTERSVORSORGEDEPOT
EINFÜHRUNG DER RIESTER-RENTE
DIE URSPRÜNGLICHEN ZIELE DER RIESTER-RENTE
Die Riester-Rente wurde Anfang der 2000er-Jahre eingeführt, um den Aufbau zusätzlicher privater Altersvorsorge staatlich zu unterstützen.
DIE STAATLICHE FÖRDERUNG DER RIESTER-RENTE
Sie kombiniert Zulagen mit einem möglichen zusätzlichen Sonderausgabenabzug.
DIE GARANTIEKONZEPTE DER RIESTER-RENTE
Die alte Garantieanforderung sorgte dafür, dass Anbieter sicherstellen mussten, dass zum Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung standen.
Gerade in längeren Niedrigzinsphasen erschwerte dies eine dauerhaft hohe Kapitalmarktquote.
DIE VERBREITUNG DER RIESTER-RENTE
Die Riester-Rente hat sich seit ihrer Einführung als eine verbreitete Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge etabliert. Ihre Nutzung fällt innerhalb der Bevölkerung jedoch unterschiedlich aus und hängt unter anderem von persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen ab. Eine detaillierte Betrachtung der Verbreitung und ihrer Einflussfaktoren erfolgt im weiteren Verlauf.
PROBLEME DER BESTEHENDEN GEFÖRDERTEN ALTERSVORSORGE
DIE TEILWEISE KOMPLEXEN PRODUKTE DER RIESTER-RENTE
Die Riester-Rente umfasst teilweise komplexe Vorsorgeprodukte, deren Leistungen, Kosten, Förderbedingungen und Risiken sorgfältig geprüft werden sollten. Eine qualifizierte Beurteilung ist daher nur möglich, wenn die individuellen Vertragsbedingungen sowie die persönliche finanzielle und steuerliche Situation des Kunden berücksichtigt werden.
DIE KOSTEN DER RIESTER-RENTE
Die Kosten einer Riester-Rente hängen wesentlich vom jeweiligen Anbieter und der gewählten Vertragsform ab und können unter anderem Abschluss-, Verwaltungs- sowie gegebenenfalls Fonds- oder Vertriebskosten umfassen. Da diese Kosten die langfristige Rendite spürbar beeinflussen können, sollten vor Vertragsabschluss insbesondere die Effektivkosten und die garantierten Leistungen sorgfältig verglichen werden. Eine pauschale Bewertung der Riester-Rente ist daher ohne Betrachtung des konkreten Vertrags und der individuellen Fördervorteile nicht sachgerecht.
DIE GARANTIEVORGABEN DER RIESTER-RENTE
Für bestehende Riester-Verträge gilt eine gesetzliche Beitragsgarantie: Zum Beginn der Auszahlungsphase müssen mindestens die eingezahlten Eigenbeiträge sowie die gewährten staatlichen Zulagen zur Verfügung stehen; eine bestimmte Rendite wird dagegen nicht garantiert. Ab 2027 sieht die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge auch Produkte mit einer 80-prozentigen Beitragsgarantie sowie Altersvorsorgedepots ohne Garantie vor, wodurch höhere Renditechancen mit entsprechend höheren Anlagerisiken verbunden sein können.
DIE EINGESCHRÄNKTE KAPITALMARKTCHANCE DER RIESTER-RENTE
Die Kapitalmarktchancen der Riester-Rente sind aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsgarantie eingeschränkt: Anbieter müssen zum Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen sichern. Dadurch wird häufig ein größerer Teil des Kapitals sicherheitsorientiert angelegt, was die Aktienquote und damit das langfristige Renditepotenzial gegenüber flexibleren, stärker kapitalmarktorientierten Anlagen begrenzen kann.
DIE SCHWER VERSTÄNDLICHE VERTRAGSSTRUKTUR DER RIESTER-RENTE
Die Vertragsstruktur der Riester-Rente ist für viele Verbraucher schwer verständlich, da staatliche Förderungen, Zulagen, steuerliche Vorteile, Kosten und unterschiedliche Auszahlungsregelungen ineinandergreifen. Hinzu kommt, dass sich die tatsächliche Rendite und Vorteilhaftigkeit eines Vertrags nur unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation und der konkreten Vertragskosten zuverlässig beurteilen lässt. Eine transparente Darstellung aller Kosten, Förderbedingungen und Leistungen ist daher für eine fundierte Entscheidung besonders wichtig.
DER HOHE VERWALTUNGSAUFWAND DER RIESTER-RENTE
Der hohe Verwaltungsaufwand der Riester-Rente entsteht vor allem durch komplexe Fördervoraussetzungen, umfangreiche Nachweis- und Meldepflichten sowie die jährliche Prüfung der Zulagenberechtigung. Diese bürokratischen Prozesse verursachen Kosten bei Anbietern und Verwaltung, die die Wirtschaftlichkeit der Verträge beeinträchtigen und die Riester-Rente für viele Sparer weniger attraktiv machen können.
DIE KRITIK AN DER TRANSPARENZ DER RIESTER-RENTE
Die Riester-Rente wird häufig wegen mangelnder Transparenz kritisiert, da Kosten, Förderwirkungen, Garantien und die spätere Rentenhöhe für Verbraucher oft nur schwer nachvollziehbar und zwischen Anbietern kaum vergleichbar sind. Besonders komplexe Vertragsbedingungen und unterschiedliche Gebührenmodelle erschweren eine realistische Einschätzung der tatsächlichen Rendite. Zwar wurden die Informationspflichten verbessert, die Verständlichkeit vieler Produkte bleibt jedoch ein zentraler Kritikpunkt.
WICHTIGER HINWEIS ZUM RIESTER-VERTRAG:
Ein bestehender Riester-Vertrag kann in das neue Altersvorsorgedepot übertragen werden.
Entscheidet sich ein Kunde für den Abschluss eines neuen Altersvorsorgedepots, erfolgt die staatliche Förderung künftig nach den Regelungen der neuen geförderten privaten Altersvorsorge. Der bestehende Riester-Vertrag erhält in diesem Fall zukünftig keine Förderung mehr nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) in Verbindung mit § 10a EStG.
Für Kunden, die bereits einen Riester-Vertrag besitzen und den Wechsel in die neue geförderte private Altersvorsorge über ein Altersvorsorgedepot in Betracht ziehen, ist daher eine sorgfältige Prüfung besonders wichtig.
Dabei sollte insbesondere geklärt werden, wie mit dem bereits vorhandenen Vertragsguthaben umgegangen werden soll: Soll der bestehende Riester-Vertrag beziehungsweise das darin aufgebaute Guthaben aufgegeben werden, oder soll das bereits gebildete Kapital in das neue Altersvorsorgedepot übertragen werden?

WARUM ENTSTAND DIE IDEE EINES KAPITALMARKTORIENTIERTEN ALTERSVORSORGEDEPOTS?
DIE POLITISCHE ENTWICKLUNG

WAS IST DAVON BEREITS BESCHLOSSEN?
DIE POLITISCHE ANKÜNDIGUNG
Im Rahmen der Vorarbeiten hat eine Fokusgruppe Reformansätze zur Weiterentwicklung der privaten Altersvorsorge erarbeitet. Ziel ist es, bestehende Strukturen zu überprüfen und mögliche Verbesserungen für eine zukunftsfähige und attraktive private Altersvorsorge aufzuzeigen. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für die weitere politische und fachliche Ausgestaltung der Reform.
DER REFERENTENENTWURF
Bereits in der vorherigen Legislaturperiode wurde die Einführung eines kapitalmarktorientierten Altersvorsorgedepots intensiv diskutiert. Ziel war es, die private Altersvorsorge stärker für renditeorientierte Kapitalmarktanlagen zu öffnen und damit langfristig attraktivere Vorsorgemöglichkeiten zu schaffen. Zu einer abschließenden gesetzlichen Umsetzung kam es jedoch nicht.
DER GESETZESENTWURF
Am 11.02.2026 wurde der Regierungsentwurf zum Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) als Bundestagsdrucksache 21/4088 in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht eine grundlegende Neuausrichtung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge vor und bildet die Grundlage für das weitere parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.
Im März 2026 wurde die Angelegenheit im Finanzausschuss beraten. Im Rahmen der Beratungen wurden die vorliegenden Inhalte geprüft und entsprechende Änderungen vorgenommen. Die daraus hervorgegangenen Anpassungen bildeten die Grundlage für das weitere Verfahren.
DER BUNDESTAGSBESCHLUSS
Am 27. März 2026 hat der Deutsche Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen und damit eine grundlegende Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge auf den Weg gebracht. Kern der Reform ist ein neues Altersvorsorgedepot, über das künftig unter anderem in Fonds und ETFs investiert werden kann; gleichzeitig wird die staatliche Förderung neu gestaltet und vereinfacht. Die neuen Vorsorgeprodukte sollen grundsätzlich ab 1. Januar 2027 angeboten werden können.
DIE ZUSTIMMUNG ANDERER INSTITUTIONEN, SOWEIT ERFORDERLICH
Am 08.05.2026 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Damit wurde eine wesentliche Voraussetzung für den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erfüllt. Je nach Gesetz folgen anschließend noch die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt, bevor es in Kraft tritt.
DAS INKRAFTTRETEN
Die Ausfertigung des Gesetzes am 26.05.2026 bedeutet, dass das Gesetz nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens formell bestätigt und unterzeichnet wurde. Auf Bundesebene erfolgt die Ausfertigung grundsätzlich durch den Bundespräsidenten. Sie ist Voraussetzung dafür, dass das Gesetz anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet und zu dem vorgesehenen Zeitpunkt in Kraft treten kann.
Die Angabe 29.05.2026 – Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bedeutet, dass die betreffende gesetzliche Regelung an diesem Datum offiziell im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht wurde. Mit der Veröffentlichung wird das Gesetz formell verkündet; das Inkrafttreten muss jedoch nicht zwingend am selben Tag erfolgen, sondern richtet sich nach der im Gesetz festgelegten Inkrafttretensregelung.
DIE VERFÜGBAREN PRODUKTE
Zum 1. Januar 2027 treten die zentralen Regelungen für die neue Produkt- und Förderwelt in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten die neuen Rahmenbedingungen verbindlich und bilden die Grundlage für die zukünftige Ausgestaltung und Förderung der entsprechenden Produkte. Eine frühzeitige Vorbereitung auf die neuen Vorgaben ist daher empfehlenswert.
WAS IST BEREITS BESCHLOSSEN UND WAS IST NOCH OFFEN (STAND 2026 09)?
DAS SIND BEREITS DIE BESCHLOSSENEN PUNKTE IM GEFÖRDERTEN AVD
- Altersvorsorgedepot ohne Garantie
- Garantieprodukte
- neue Zulagenberechnung
- Erweiterung des förderberechtigten Personenkreises
- Standarddepot
- Kostenobergrenze für das Standarddepot
- neue Auszahlungsregeln
- Regeln für Anbieterwechsel
- Bestandsschutz für alte Riester-Verträge
DIESE PUNKTE WURDEN NOCH NICHT BESCHLOSSEN UND MÜSSEN NOCH FÜR DAS STAATLICH GEFÖRDERTE AVD GEKLÄRT WERDEN
- konkrete Tarife und Angebote
- tatsächlich angebotene ETFs und Fonds
- tatsächliche Kosten der einzelnen Produkte
- technische Prozesse
- Markteinführung durch einzelne Anbieter
- praktische Wechselprozesse
- ergänzende Verwaltungsanweisungen
Für ein öffentlich organisiertes Standarddepot hat der Gesetzgeber eine Verordnungsermächtigung geschaffen. Nach der zuletzt veröffentlichten Auskunft der Bundesregierung waren konkrete Ausgestaltung und Trägerfrage noch nicht abschließend entschieden. Ein Start zum 01.01.2027 sollte daher nicht als bereits gesichert dargestellt werden.
WIE FUNKTIONIERT DAS GEFÖRDERTE PRIVATE ALTERSVORSORGEDEPOT?
PHASE 1: VERTRAGSABSCHLUSS
Ein gefördertes Altersvorsorgeprodukt muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und entsprechend zertifiziert sein.
DAS SIND DIE DREI WICHTIGEN PRODUKTBEREICHE DES GEFÖRDERTEN ALTERSVORSORGEDEPOTS IN DER PRIVATEN ALTERSVORSORGE
1. ALTERSVORSORGEDEPOT
Das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot wird keine Garantien anbieten.
Das Ziel ist es am Kapitalmarkt eine höhere Renditechance zu erhalten.
2. GARANTIEPRODUKT
Diese Form der staatlich geförderten Altersvorsorge sieht wie bisher wahlweise zu 100 oder 80 Prozent garantierte Versorgungsleistungen vor. Es muss bis zum vereinbarten Leistungszeitpunkt mindestens der vereinbarte Prozentsatz der eingezahlten Beiträge vorhanden sein.
3. STANDARDDEPOT ALTERSVORSORGE
Eine besonders vereinfachte Form des Altersvorsorgedepots.
Vorgesehen sind zwei vom Anbieter definierte Investmentvermögen:
- ein risikoärmeres,
- ein chancenorientierteres.
Der Anleger kann die Aufteilung beeinflussen. Außerdem ist eine automatische Risikoreduzierung vor Beginn der Auszahlungsphase vorgesehen, sofern der Anleger keine andere zulässige Aufteilung vereinbart.
Die Effektivkosten dürfen beim Standarddepot maximal 1,0 Prozent jährlich betragen.
WO KANN DAS DEPOT ERÖFFNET WERDEN?
Ein Depot kann bei einem zugelassenen Kreditinstitut oder Finanzdienstleister eröffnet werden, der Wertpapierdepots anbietet. Die Eröffnung erfolgt in der Regel online, per Video- oder Postidentifikation oder persönlich vor Ort. Voraussetzung ist eine erfolgreiche Identitätsprüfung sowie die Annahme des Depoteröffnungsantrags durch den jeweiligen Anbieter.
WELCHE ANBIETER KOMMEN GRUNDSÄTZLICH INFRAGE?
Als Anbieter kommen – abhängig von ihrer jeweiligen Zulassung – unter anderem in Betracht:
- Versicherungsunternehmen,
- Kreditinstitute,
- externe Kapitalverwaltungsgesellschaften,
- bestimmte Wertpapierinstitute,
- weitere gesetzlich zugelassene Anbieter.
Entscheidend ist nicht allein der Markenname des Unternehmens, sondern ob das konkrete Produkt die gesetzlichen Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllt.
WELCHE BANKEN BIETEN DAS GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGEDEPOT AN?
Das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot soll ab 1. Januar 2027 bei verschiedenen Banken und Finanzanbietern verfügbar sein. Zu den angekündigten Anbietern zählen alle bekannten Banken in Deutschland. Welche Angebote tatsächlich verfügbar sind, hängt von der jeweiligen Produktzulassung und Zertifizierung ab.
WELCHE BROKER BIETEN DAS GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGEDEPOT AN?
Das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot soll voraussichtlich ab 1. Januar 2027 angeboten werden. Zu den Brokern, die ein entsprechendes Angebot angekündigt haben, gehört beispielsweise Scalable Capital; weitere Banken und Broker bereiten ebenfalls entsprechende Produkte vor. Die konkreten Konditionen und verfügbaren Anbieter können sich bis zum offiziellen Start noch ändern.
WELCHE VERSICHERUNGSGESELLSCHAFTEN BIETEN DAS GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGEDEPOT AN?
Das geförderte Altersvorsorgedepot kann grundsätzlich von verschiedenen zertifizierten Anbietern, darunter auch Versicherungsunternehmen, angeboten werden. Entscheidend ist, dass das jeweilige Produkt die gesetzlichen Förder- und Zertifizierungsvorgaben erfüllt. Welche Gesellschaften ein entsprechendes Altersvorsorgedepot tatsächlich anbieten, richtet sich nach der Umsetzung der Reform und dem jeweiligen Produktangebot.
WELCHE FONDSGESELLSCHAFTEN BIETEN DAS GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGEDEPOT AN?
Das geförderte Altersvorsorgedepot kann grundsätzlich von zugelassenen Finanz- und Vorsorgeanbietern angeboten werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist, dass der jeweilige Altersvorsorgevertrag entsprechend zertifiziert ist und die vorgeschriebenen Anforderungen an Anlage, Kosten und Förderung erfüllt. Welche Fondsgesellschaften solche Produkte tatsächlich anbieten, hängt von deren jeweiligem Produktangebot ab.
WELCHE FINANZMAKLER UND VERSICHERUNGSMAKLER BIETEN DAS GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGEDEPOT AN?
Das geförderte Altersvorsorgedepot kann grundsätzlich über Finanz- und Versicherungsmakler vermittelt werden, die Zugang zu entsprechend zertifizierten Altersvorsorgeprodukten haben. Entscheidend ist nicht die Art oder Größe des Maklers, sondern ob er mit Anbietern zusammenarbeitet, die ein förderfähiges Altersvorsorgedepot im Produktangebot führen. Das konkrete Angebot kann daher je nach Makler und dessen Produktpartnern unterschiedlich sein. Gleichzeitig wird aufgrund der IDD eine aufwendige Dokumentation notwendig sein, die grundsätzlich keine kostenfreie ausführliche Beratung ermöglichen wird. Hier wird eine standardisierte Umsetzung erfolgen.
PHASE 2: EINZAHLUNG
Die konkrete Zahlungsweise hängt vom Vertrag ab.
KANN DAS ALTERSVORSORGEDEPOT MIT REGELMÄßIGEN BEITRÄGEN BESPART WERDEN?
Ja, das Altersvorsorgedepot kann regelmäßig, beispielsweise durch monatliche oder jährliche Beiträge, bespart werden. Für die staatliche Förderung ist grundsätzlich ein Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr bzw. 10 Euro monatlich vorgesehen. Die regelmäßigen Einzahlungen werden dabei entsprechend der gewählten Anlagestrategie in Fonds oder ETFs investiert.
KANN DAS ALTERSVORSORGEDEPOT MIT EINMALZAHLUNGEN BESPART WERDEN?
Ja, das Altersvorsorgedepot kann grundsätzlich auch mit Einmalzahlungen bespart werden. Neben regelmäßigen Beiträgen können somit zusätzliche Beträge flexibel eingezahlt und entsprechend der gewählten Anlagestrategie investiert werden. Dabei sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und Fördergrenzen zu beachten.
WELCHE MINDESTBEITRÄGE MÜSSEN FÜR DAS ALTERSVORSORGEDEPOT AUFGEWENDET WERDEN?
Für das Altersvorsorgedepot beträgt der Mindestbeitrag 120 Euro pro Jahr, also 10 Euro pro Monat. Dieser Mindestbeitrag muss grundsätzlich geleistet werden, damit für das jeweilige Jahr eine staatliche Förderung beansprucht werden kann. Eine einkommensabhängige Mindestbeitragsberechnung wie bei der bisherigen Riester-Rente ist beim Altersvorsorgedepot nicht vorgesehen.
GIBT ES HÖCHSTBEITRÄGE FÜR DAS ALTERSVORSORGEDEPOT, WIE ES BEI RIESTER DER FALL WAR?
Nein, beim neuen Altersvorsorgedepot gibt es keinen festen Höchstbeitrag. Bei der Riester-Rente gab es einen Förderhöchstbeitrag von bis zu 2.100 Euro. Hat der Kunde mehr einbezahlt, erhielt er keine zusätzliche Förderung, aber das eingezahlte Kapital unterlag den Riester-Bestimmungen. Beiträge können grundsätzlich auch über den förderfähigen Betrag hinaus eingezahlt werden, allerdings wird die staatliche Grundzulage nur für Beiträge bis 1.800 Euro jährlich gewährt. Damit bietet das Altersvorsorgedepot mehr Flexibilität bei der Höhe der eigenen Sparleistungen, allerdings unterliegt dieses zusätzlich eingezahlte Kapital ebenfalls den gesetzlichen Vorschriften des Altersvorsorgedepots. Deshalb gilt hier ebenfalls, dass man in der Regel keinen Mehrbeitrag hineinzahlen sollte, sofern man sich das Kapital früher und nicht nach den gesetzlichen Vorschriften auszahlen lassen möchte.
KANN DIE SPARRATE FÜR DAS ALTERSVORSORGEDEPOT GEÄNDERT ODER ANGEPASST WERDEN?
Ja, die Sparrate für das Altersvorsorgedepot kann grundsätzlich flexibel angepasst werden. Die Beiträge können je nach persönlicher finanzieller Situation erhöht oder reduziert werden. Dadurch lässt sich die Altersvorsorge flexibel an unterschiedliche Lebens- und Einkommenssituationen anpassen.
KANN DER SPARBETRAG FÜR DAS ALTERSVORSORGEDEPOT AUSGESETZT WERDEN?
Ja, die Sparbeiträge für das Altersvorsorgedepot können grundsätzlich ausgesetzt bzw. vorübergehend pausiert werden. Eine Beitragspause führt nicht automatisch zur Beendigung des Vertrags; während dieser Zeit werden lediglich keine neuen Beiträge eingezahlt. Allerdings kann eine Beitragspause die Höhe der späteren Altersvorsorge und gegebenenfalls die staatliche Förderung beeinflussen.
KÖNNEN SONDERZAHLUNGEN FÜR DAS ALTERSVORSORGEDEPOT AUFGEWENDET WERDEN?
Ja, Sonderzahlungen können grundsätzlich zusätzlich zu den regelmäßigen Beiträgen in das Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Dadurch können beispielsweise unerwartete Mehreinnahmen oder größere Geldbeträge für die Altersvorsorge genutzt werden. Für die staatliche Förderung werden jedoch nur Beiträge bis zum jährlichen Förderhöchstbetrag von 1.800 Euro zuzüglich Zulagen berücksichtigt. Deshalb sollte man Sonderzahlungen immer für die Rürup-Rente (Basisrente) nutzen, sofern man die steuerliche Förderung und zusätzlich seine Altersrentenleistungen erhöhen möchte.
PHASE 3: FÖRDERUNG
Die neue Grundzulage für die staatlich geförderte private Altersvorsorge ab 01.01.2027 wird nicht mehr über den bisherigen einkommensabhängigen Riester-Mindesteigenbeitrag (60,00 Euro p.a. / 5,00 Euro pro Monat) berechnet.
WIE SEHEN DIE MÖGLICHEN ZULAGEN FÜR DAS GEFÖRDERTE AVD AUS?
Das geförderte Altersvorsorgedepot sieht eine staatliche Grundzulage von bis zu 480 Euro pro Jahr vor. Zusätzlich können Familien durch Kinderzulagen profitieren; außerdem ist für junge Berufseinsteiger eine zusätzliche Förderung vorgesehen. Ab 2029 soll die maximale Grundzulage auf 540 Euro jährlich steigen.
- Mindesteigenbeitrag
Grund- und Kinderzulage werden ab 2027 grundsätzlich nur gewährt, wenn mindestens
120 Euro Eigenbeitrag jährlich geleistet werden.
Die Förderbeiträge bei der staatlich geförderten neuen Altersvorsorge sind somit nicht mehr an einen Höchstbeitragssatz (4 Prozent vom Bruttojahreseinkommen, max 2.100 Euro, wie bei Riester) gebunden, um die volle Förderung zu erhalten. Sobald der Mindestbeitrag von 120 Euro p.a. bzw. 10 Euro investiert wird, erfolgt die jeweilige Förderung und nicht nur eine anteilige Förderung.
Sonderausgabenabzug
Anders als im Ausgangsentwurf teilweise dargestellt, ist dessen grundsätzliche Obergrenze nicht ungeklärt.
Künftig können maximal
1.800 Euro Eigenbeitrag zuzüglich des jeweiligen Zulageanspruchs
im Rahmen von § 10a EStG berücksichtigt werden.
Bei einer Person ohne Kinderzulage und ohne mittelbar förderberechtigten Ehepartner ergibt sich bei voller Grundzulage beispielsweise ein Höchstbetrag von
2.340 Euro.
Das Finanzamt führt weiterhin eine Günstigerprüfung durch.
WELCHE STEUERLICHEN FÖRDERUNGEN ERHALTE ICH FÜR DAS GEFÖRDERTE AVD?
Das geförderte Altersvorsorgedepot bietet neben den staatlichen Zulagen auch eine steuerliche Förderung über den Sonderausgabenabzug. Die Beiträge können bis zum gesetzlichen Höchstbetrag steuerlich berücksichtigt werden, wobei automatisch geprüft wird, ob die Steuerersparnis oder die Zulagen für den Sparer günstiger sind. Zusätzlich bleiben Erträge und Wertsteigerungen während der Ansparphase steuerfrei und werden grundsätzlich erst bei der Auszahlung im Alter besteuert.
GIBT ES FÖRDERHÖCHSTGRENZEN IN DEM ALTERSVORSORGEDEPOT?
Ja, für das Altersvorsorgedepot gibt es eine Förderhöchstgrenze von 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr. Bis zu diesem Betrag können staatliche Zulagen gewährt und die Beiträge steuerlich gefördert werden; zusätzlich können die entsprechenden Zulagen berücksichtigt werden. Einzahlungen über 1.800 Euro sind bis zum gesetzlichen Einzahlungshöchstbetrag von 6.840 Euro jährlich möglich, werden jedoch nicht zusätzlich durch Zulagen gefördert.
WELCHE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN FÜR DAS ALTERSVORSORGEDEPOT ERFÜLLT WERDEN?
Voraussetzung für ein gefördertes Altersvorsorgedepot ist grundsätzlich, dass die Person zum förderberechtigten Personenkreis gehört und einen entsprechenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag abschließt. Dazu zählen künftig unter anderem Arbeitnehmer, Beamte, bestimmte Selbstständige sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Für die staatliche Grundzulage müssen grundsätzlich mindestens 120 Euro pro Jahr in den Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden.
WIE WERDEN DIE UNTERSCHIEDLICHEN EINKOMMENSGRUPPEN BEHANDELT?
Die unterschiedlichen Einkommensgruppen werden beim Altersvorsorgedepot grundsätzlich gleich behandelt, da die staatliche Förderung nicht mehr vom Einkommen, sondern von der Höhe der eigenen Beiträge abhängt. Besonders Sparer mit geringen und mittleren Einkommen profitieren von den hohen Förderquoten: Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 % Zulage, für weitere Beiträge bis 1.800 Euro 25 %. Dadurch können insgesamt bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr erreicht werden.
PHASE 4: GELDANLAGE
WELCHE FONDS KÖNNEN FÜR DAS ALTERSVORSORGEDEPOT VERWENDET WERDEN?
Beim Altersvorsorgedepot können nicht beliebige Fonds, ETFs oder Wertpapiere eingesetzt werden. Der Gesetzgeber hat festgelegt, welche Anlageformen innerhalb eines staatlich geförderten Altersvorsorgedepots zulässig sind.
Der Grundgedanke dabei ist klar: Anleger sollen die Renditechancen der Kapitalmärkte nutzen können, gleichzeitig sollen besonders komplexe oder hochspekulative Anlagen aus der geförderten Altersvorsorge ausgeschlossen werden.
WELCHE ETFS KÖNNEN FÜR DAS ALTERSVORSORGEDEPOT VERWENDET WERDEN?
Eine der wichtigsten Anlagegruppen sind sogenannte OGAW – Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren.
Hierzu gehören insbesondere viele der in Deutschland und Europa verbreiteten Anlageformen:
- Aktienfonds,
- Aktien-ETFs,
- Anleihenfonds,
- Anleihen-ETFs,
- Mischfonds,
- Multi-Asset-Fonds,
sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Ein OGAW darf für das Altersvorsorgedepot verwendet werden, wenn
- er in Deutschland vertrieben werden darf,
- für ihn ein Basisinformationsblatt nach der europäischen PRIIPs-Verordnung vorliegt,
- und er im Basisinformationsblatt höchstens der Risikoklasse 5 zugeordnet ist.
Damit können grundsätzlich auch breit gestreute Aktien-ETFs auf weltweite Aktienmärkte für ein Altersvorsorgedepot geeignet sein.
Entscheidend ist jedoch immer das konkrete Produkt. Nicht jeder ETF ist automatisch zulässig, nur weil er als ETF bezeichnet wird.
Allerdings sollte der Kunde nicht nur fragen:
Welchen ETF kann ich kaufen?
Entscheidend sind vielmehr fünf Fragen:
- Welche Fonds und ETFs bietet der konkrete Altersvorsorgedepot-Anbieter tatsächlich an?
- Welche Risikoklasse haben diese Anlagen?
- Wie breit sind sie über Länder, Branchen und Unternehmen diversifiziert?
- Welche laufenden Fondskosten entstehen?
- Welche zusätzlichen Depot-, Vertrags- und Verwaltungskosten kommen hinzu?
Ein kostengünstiger und weltweit diversifizierter ETF kann grundsätzlich ein sehr interessanter Baustein eines Altersvorsorgedepots sein. Ob er im konkreten Vertrag eingesetzt werden kann, hängt jedoch vom gesetzlichen Rahmen und vom tatsächlichen Anlageangebot des jeweiligen Anbieters ab.
Kurz gesagt:
Zulässig sind nicht alle ETFs, sondern nur gesetzlich geeignete Fonds und ETFs innerhalb der Positivliste und der zulässigen Risikoklassen.
WELCHE AKTIEN KÖNNEN FÜR DAS ALTERSVORSORGEDEPOT VERWENDET WERDEN?
Es können keine Einzelaktien direkt gekauft werden. Nach der gesetzlichen Ausgestaltung des Altersvorsorgedepots können einzelne Unternehmensaktien nicht direkt für die staatlich geförderte Altersvorsorge erworben werden.
Damit können Anleger beispielsweise nicht einfach einzelne Aktien von Unternehmen wie:
- SAP,
- Siemens,
- Allianz,
- Mercedes-Benz,
- BMW,
- Apple,
- Microsoft,
- Nvidia,
- Amazon,
- Alphabet
direkt in ihr Altersvorsorgedepot kaufen.
Der Gesetzgeber hat bewusst eine Positivliste geschaffen und das Anlageuniversum auf bestimmte, stärker diversifizierte Anlageformen begrenzt.
Das Bundesministerium der Finanzen stellt ausdrücklich klar, dass besonders riskante Anlageklassen wie Einzelaktien oder Kryptowährungen von der steuerlich geförderten Altersvorsorge ausgeschlossen bleiben.
Allerdings können die Unternehmensaktien über die zugelassenen Fonds bezogen werden. Der Anleger kauft also nicht unmittelbar eine einzelne Aktie. Stattdessen investiert das Altersvorsorgedepot beispielsweise in einen Aktien-ETF, der wiederum Anteile an hunderten oder sogar tausenden Unternehmen hält.
WELCHE ANLEIHEN KÖNNEN FÜR DAS ALTERSVORSORGEDEPOT VERWENDET WERDEN?
Neben Investmentfonds können innerhalb eines Altersvorsorgedepots auch bestimmte auf Euro lautende Schuldverschreibungen eingesetzt werden.
Dazu zählen insbesondere Anleihen:
- des Bundes,
- der Länder,
- der Gemeinden,
- bestimmter anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften,
- bestimmter öffentlich-rechtlicher Anstalten mit entsprechender Haftung,
- anderer Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets,
- der Europäischen Union,
- der Europäischen Investitionsbank,
- sowie weiterer ausdrücklich gesetzlich genannter europäischer Institutionen.
Damit kann ein Altersvorsorgedepot neben Aktien- und Fondsanlagen auch einen sicherheitsorientierteren Anleihebaustein enthalten.
DAS BEDEUTET FÜR DEN KUNDEN
Das Altersvorsorgedepot ermöglicht erstmals eine deutlich kapitalmarktnähere staatlich geförderte Altersvorsorge.
Besonders relevant sind dabei breit gestreute OGAW-Fonds und ETFs.
WELCHE MISCHFONDS KÖNNEN FÜR DAS ALTERSVORSORGEDEPOT VERWENDET WERDEN?
Ja, Mischfonds können grundsätzlich Bestandteil eines Altersvorsorgedepots sein.
Allerdings gilt auch hier: Nicht jeder am Markt erhältliche Mischfonds kann automatisch für die staatlich geförderte Altersvorsorge eingesetzt werden.
Der Fonds muss zu einer der gesetzlich zugelassenen Anlagekategorien gehören, die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und vom jeweiligen Anbieter des Altersvorsorgedepots als Anlageoption angeboten werden.
Welche Mischfonds können in dem Altersvorsorgedepot verwendet werden?
Für das Altersvorsorgedepot kommen insbesondere zwei Gruppen in Betracht:
OGAW-Fonds
sowie
bestimmte offene Publikums-AIF nach §§ 218 und 219 Kapitalanlagegesetzbuch.
Bei beiden Produktgruppen gelten zusätzlich die gesetzlichen Voraussetzungen.
Insbesondere müssen sie, soweit vom Gesetz vorgesehen, unter die PRIIPs-Regelungen fallen und im maßgeblichen Basisinformationsblatt höchstens der
Risikoklasse 5 von 7
zugeordnet sein.
Damit sind durchaus chancenorientierte Mischfonds möglich. Fonds der höchsten Risikostufen sollen dagegen nicht Bestandteil des geförderten Altersvorsorgedepots sein.
Vor der Auswahl des Altersvorsorgedepots mit Mischfonds sollte der Kunde insbesondere prüfen:
- Welche Aktienquote besitzt der Fonds aktuell?
- Wie stark darf die Aktienquote schwanken?
- Welche Anleihen werden eingesetzt?
- Wie breit ist die Anlage international gestreut?
- Wie hoch ist die Risikoklasse?
- Wie hoch sind die Fondskosten?
- Ist der Fonds aktiv oder passiv gemanagt?
- Gibt es ein automatisches Rebalancing?
- Wie hat sich der Fonds in vergangenen Krisen verhalten?
- Wie wird das Risiko vor dem Rentenbeginn reduziert?
- Ist der Fonds beim konkreten Altersvorsorgedepot-Anbieter tatsächlich verfügbar?
WELCHE WEITEREN ANLAGEFORMEN KÖNNEN FÜR DAS ALTERSVORSORGEDEPOT VERWENDET WERDEN?
BITTE BEACHTEN SIE GENAU DIE DETAILS, DIE IN DER KAPITALANLAGE EINES STAATLICH GEFÖRDERTEN AVD ERLAUBT SIND ODER NICHT. SOLLTEN SIE EINE NICHT ZULÄSSIGE ANLAGESTRATEGIE IN IHREM ALTERSVORSORGEDEPOT VERFOLGEN, WIRD DIESES NICHT ALS GEFÖRDERTE PRIVATE ALTERSVORSORGE AKZEPTIERT.
PHASE 5: DIE ANSPARPHASE
DIE WERTENTWICKLUNG
Die Wertentwicklung beschreibt, wie sich das im Altersvorsorgedepot angesparte Kapital im Laufe der Zeit entwickelt. Sie hängt insbesondere von der Entwicklung der ausgewählten Fonds, ETFs oder anderer zulässiger Kapitalanlagen ab und kann sowohl positiv als auch negativ ausfallen. Eine garantierte Rendite gibt es beim Altersvorsorgedepot grundsätzlich nicht.
DIE DIVIDENDEN
Dividenden sind Gewinnbeteiligungen, die Unternehmen an ihre Aktionäre ausschütten können. Werden im Altersvorsorgedepot Wertpapiere gehalten, die Dividenden ausschütten, können diese Erträge dem Depot gutgeschrieben werden. In der Ansparphase können die Erträge grundsätzlich steuerfrei im Depot verbleiben und weiter für die Altersvorsorge genutzt werden.
DIE AUSSCHÜTTUNGEN
Ausschüttungen sind Erträge, die beispielsweise von Fonds oder ETFs an die Anleger ausgezahlt werden. Bei einem Altersvorsorgedepot können solche Ausschüttungen grundsätzlich wieder dem Depotvermögen zugeführt werden. Dadurch bleibt das Geld innerhalb der Altersvorsorge und kann weiterhin investiert werden.
DIE WIEDERANLAGE
Bei der Wiederanlage werden erhaltene Erträge, beispielsweise Dividenden oder Ausschüttungen, erneut in die ausgewählten Anlagen investiert. Dadurch erhöht sich das investierte Kapital, und langfristig kann vom sogenannten Zinseszinseffekt profitiert werden. Die Wiederanlage unterstützt somit den langfristigen Vermögensaufbau innerhalb des Altersvorsorgedepots.
DIE UMSCHICHTUNG
Eine Umschichtung bedeutet, dass vorhandenes Guthaben innerhalb des Altersvorsorgedepots von einer Anlage in eine andere übertragen wird. Dadurch kann die Anlagestrategie beispielsweise an eine veränderte Risikobereitschaft oder die persönliche Lebenssituation angepasst werden. Die genauen Möglichkeiten und Bedingungen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und dem jeweiligen Anbieter.
DER ANBIETERWECHSEL
Ein Anbieterwechsel ermöglicht es, das bestehende Altersvorsorgevermögen zu einem anderen Anbieter zu übertragen. Dabei bleibt das angesparte Kapital grundsätzlich für die Altersvorsorge gebunden und kann beim neuen Anbieter weitergeführt werden. Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn beispielsweise Kosten, Anlageangebot oder Service des bisherigen Anbieters nicht mehr den persönlichen Vorstellungen entsprechen.
PHASE 6: DER RENTENBEGINN
WELCHE MÖGLICHKEITEN BESTEHEN?
Im Altersvorsorgedepot bestehen während der Ansparphase verschiedene Möglichkeiten, das angesparte Vermögen langfristig zu gestalten. Dazu gehören insbesondere die Auswahl geeigneter Kapitalanlagen, die Wiederanlage von Erträgen, Umschichtungen innerhalb des Depots sowie gegebenenfalls ein Anbieterwechsel. Dadurch kann die Altersvorsorge an die persönliche Anlagestrategie, Risikobereitschaft und Lebenssituation angepasst werden.
IST EINE KAPITALAUSZAHLUNG MÖGLICH?
Ja, beim staatlich geförderten Altersvorsorgedepot ist grundsätzlich eine Kapitalauszahlung zu Beginn der Auszahlungsphase möglich. Nach den aktuellen Regelungen können bis zu 30 % des angesparten Kapitals als Einmalbetrag ausgezahlt werden; das verbleibende Kapital dient der lebenslangen Altersvorsorge. Die Auszahlung ist grundsätzlich steuerpflichtig und wird nach den für die Auszahlungsphase geltenden Regelungen besteuert.
WIE SIEHT DER AUSZAHLUNGSPLAN AUS?
Das angesparte Kapital des Altersvorsorgedepots wird grundsätzlich lebenslang als monatliche Renteausgezahlt. Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 % des vorhandenen Kapitals einmalig entnommen werden; das verbleibende Guthaben wird für die lebenslange Auszahlung verwendet. Die konkrete Höhe der monatlichen Auszahlung hängt insbesondere vom vorhandenen Kapital und dem gewählten Auszahlungsmodell ab.
Beim staatlich geförderten Altersvorsorgedepot sind nach der aktuellen Reform zwei wesentliche Auszahlungsmodelle vorgesehen:
- Lebenslange Leibrente: Das angesparte Kapital wird grundsätzlich in eine lebenslange Rentenzahlung umgewandelt.
- Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr: Das Kapital wird über einen festgelegten Zeitraum schrittweise ausgezahlt; anschließend ist eine Absicherung für die weitere lebenslange Auszahlung vorgesehen.
Zusätzlich kann zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 % des angesparten Kapitals als Einmalzahlung entnommen werden.
GIBT ES EINE LEBENSLANGE RENTENZAHLUNG?
Ja, für das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot ist grundsätzlich eine lebenslange Rentenzahlung vorgesehen. Das angesparte Kapital wird in der Auszahlungsphase so verwendet, dass daraus eine regelmäßige Zahlung bis zum Lebensende geleistet werden kann. Zusätzlich kann zu Beginn der Auszahlungsphase grundsätzlich bis zu 30 % des angesparten Kapitals einmalig entnommen werden. Allerdings wird nur eine Auszahlung bis zum 85. Lebensjahr angesetzt.
GIBT ES VERSCHIEDENE VARIANTEN DER AUSZAHLUNG?
Ja, bei der geförderten privaten Altersvorsorge sind grundsätzlich unterschiedliche Auszahlungsvarianten vorgesehen. Je nach gewähltem Produkt kann die Auszahlung als lebenslange Rente oder als Auszahlungsplan erfolgen; zusätzlich ist grundsätzlich eine einmalige Kapitalentnahme von bis zu 30 % des angesparten Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase möglich. Welche Variante konkret zur Verfügung steht, hängt insbesondere von der Produktart und den vertraglichen Bedingungen ab.
WELCHE STAATLICHE FÖRDERUNG GIBT ES IN DEM ALTERSVORSORGEDEPOT (AVD)?
WIE SIEHT DIE GRUNDFÖRDERUNG IM AVD AUS?
Die staatliche Grundzulage beim Altersvorsorgedepot ist nach der Höhe des eigenen Beitrags gestaffelt:
- Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr beträgt die Förderung 50 %.
→ 360 Euro Eigenbeitrag = 180 Euro Grundzulage - Für weitere 1.440 Euro Eigenbeitrag (von 360,01 bis 1.800 Euro) beträgt die Förderung 25 %.
→ 1.440 Euro Eigenbeitrag = 360 Euro zusätzliche Grundzulage
Damit können bei einem Eigenbeitrag von insgesamt 1.800 Euro pro Jahr maximal 540 Euro Grundzulage erreicht werden.
WIE SIEHT DIE MÖGLICHE KINDERFÖRDERUNG AUS?
Für jedes berücksichtigungsfähige Kind kann ein Elternteil eine zusätzliche staatliche Kinderzulage erhalten. Die Förderung beträgt 1 Euro Kinderzulage je selbst eingezahltem Euro, maximal jedoch 300 Euro pro Kind und Jahr.
Beispiel: Werden für ein berücksichtigungsfähiges Kind 300 Euro selbst eingezahlt, beträgt die Kinderzulage 300 Euro pro Jahr. Bei mehreren berücksichtigungsfähigen Kindern kann sich die Förderung entsprechend erhöhen.
WELCHE FÖRDERUNG ERHALTEN NIEDRIGE EINKOMMEN?
ERHALTEN JUNGE SPARER EINE SONDERFÖRDERUNG?
Junge Berufseinsteiger können zusätzlich von einem einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro profitieren. Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Förderbedingungen erfüllt sind und die betreffende Person zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Der Bonus wird einmalig gewährt und ergänzt die reguläre staatliche Förderung des Altersvorsorgedepots.
WIE SIEHT DER MAXIMALE HÖCHSTFÖRDERBEITRAG AUS?
Der maximale förderfähige Eigenbeitrag zum Altersvorsorgedepot beträgt 1.800 Euro pro Jahr. Darauf können bis zu 540 Euro Grundzulage gewährt werden; zusätzlich sind unter bestimmten Voraussetzungen Kinderzulagen und der einmalige Berufseinsteigerbonus möglich. Damit kann die tatsächliche Gesamtförderung – abhängig von der persönlichen Situation – über der Grundzulage von 540 Euro liegen.
WELCHEN EIGENBEITRAG MUSS MAN SELBST AUFBRINGEN?
Für die volle Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr muss ein Eigenbeitrag von 1.800 Euro jährlich geleistet werden. Der Eigenbeitrag kann grundsätzlich flexibel gewählt werden, wobei sich die Höhe der staatlichen Förderung nach dem tatsächlich eingezahlten Betrag richtet. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen Kinderzulagen und der Berufseinsteigerbonus hinzukommen.
WIE SIEHT DIE FÖRDERQUOTE AUS?
Die Förderquote beim Altersvorsorgedepot ist gestaffelt: Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr beträgt die staatliche Förderung 50 %, für weitere Beiträge bis 1.800 Euro 25 %. Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro ergibt sich damit eine maximale Grundzulage von 540 Euro, was einer durchschnittlichen Förderquote von 30 % entspricht. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen Kinderzulagen und der Berufseinsteigerbonus gewährt werden.
WIE SIEHT DIE STEUERLICHE ABSETZBARKEIT IN DEM AVD AUS?
Die eigenen Beiträge zum geförderten Altersvorsorgedepot können zusammen mit den zustehenden Zulagen als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Der maximale Sonderausgabenabzug beträgt künftig 1.800 Euro Eigenbeitrag zuzüglich der zustehenden Zulagen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob sich aus dem Sonderausgabenabzug über die bereits gewährten Zulagen hinaus ein zusätzlicher Steuervorteil ergibt.
WIE SEHEN DIE FÖRDERGRENZEN IN DEM STAATLICH GEFÖRDERTEN PRIVATEN ALTERSVORSORGEDEPOT AUS?
Für das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot werden Eigenbeiträge bis maximal 1.800 Euro pro Jahr staatlich gefördert. Auf diese Beiträge können bis zu 540 Euro Grundzulage gewährt werden; zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen Kinderzulagen und der Berufseinsteigerbonus hinzukommen. Beiträge über 1.800 Euro können grundsätzlich weiterhin eingezahlt werden, führen jedoch nicht zu einer zusätzlichen Grundzulage.
4. UNTERSCHIEDLICHE BEISPIELE ZU DEN JEWEILIGEN STEUERLICHEN VERANLAGUNGEN IN EINEM HAUSHALT
BEISPIEL 1: SINGLE OHNE KINDER
BEISPIEL 2: FAMILIE MIT ZWEI KINDERN
BEISPIEL 3: ALLEINERZIEHENDE PERSON
BEISPIEL 4: ARBEITNEHMER MIT HÖHEREM EINKOMMEN

WELCHE STEUERLICHEN VORTEILE GIBT ES IN DEM STAATLICH GEFÖRDERTEN PRIVATEN ALTERSVORSORGEDEPOT?
WÄHREND DER EINZAHLUNG
DIE STEUERLICHE BEHANDLUNG DER BEITRÄGE?
Die Beiträge zum geförderten Altersvorsorgevertrag werden in der Ansparphase steuerlich gefördert und können bis zum gesetzlichen Höchstbetrag als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Gleichzeitig werden die Erträge und Wertsteigerungen innerhalb des Altersvorsorgevertrags während der Ansparphase nicht besteuert; die Besteuerung erfolgt grundsätzlich erst in der Auszahlungsphase.
WIE SEHEN DIE MÖGLICHEN SONDERAUSGABEN AUS?
Die eigenen Altersvorsorgebeiträge können zusammen mit den zustehenden Zulagen bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag beträgt künftig 1.800 Euro Eigenbeitrag zuzüglich der zustehenden Zulagen; das Finanzamt prüft automatisch, ob sich daraus ein zusätzlicher Steuervorteil ergibt.
WIE SIEHT DAS VERHÄLTNIS ZWISCHEN ZULAGE UND STEUERVORTEIL AUS?
Die Zulage und der mögliche Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug werden miteinander verrechnet bzw. aufeinander abgestimmt. Das Finanzamt führt eine sogenannte Günstigerprüfung durch und berücksichtigt den Sonderausgabenabzug nur insoweit, wie dieser für den Steuerpflichtigen günstiger ist als die reine Zulagenförderung. Dadurch wird verhindert, dass derselbe Beitrag doppelt steuerlich gefördert wird.
WÄHREND DER ANSPARPHASE
DIE DIVIDENDEN?
Dividenden und andere Erträge aus den im Altersvorsorgedepot gehaltenen Anlagen werden während der Ansparphase nicht unmittelbar besteuert. Sie können somit vollständig im Altersvorsorgevertrag verbleiben und dort weiter für den langfristigen Vermögensaufbau genutzt werden.
DIE KURSGEWINNE?
Auch Kursgewinne und Wertsteigerungen der im Depot enthaltenen Anlagen bleiben während der Ansparphase steuerfrei. Eine Besteuerung erfolgt grundsätzlich erst bei der späteren Auszahlung des geförderten Altersvorsorgevermögens.
DIE FONDSBESTEUERUNG?
Für Fonds und ETFs im geförderten Altersvorsorgedepot fällt während der Ansparphase grundsätzlich keine laufende Besteuerung der Erträge und Wertsteigerungen an. Dadurch können Erträge vollständig im Vertrag verbleiben und für den weiteren Vermögensaufbau genutzt werden.
BEI DER UMSCHICHTUNG?
Bei einer Umschichtung innerhalb des Altersvorsorgedepots werden die dabei entstehenden Wertsteigerungen grundsätzlich nicht sofort steuerlich erfasst. Dadurch können Anlagen innerhalb des geförderten Vertrags angepasst werden, ohne dass dadurch unmittelbar eine Steuerzahlung ausgelöst wird.
BEI DER WIEDERANLAGE?
Werden Dividenden, Ausschüttungen oder andere Erträge wieder angelegt, bleiben diese während der Ansparphase grundsätzlich steuerfrei. Die wiederangelegten Erträge erhöhen das investierte Kapital und können dadurch langfristig vom Zinseszinseffekt profitieren.
WÄHREND DER AUSZAHLUNGSPHASE
DIE NACHGELAGERTE BESTEUERUNG?
Bei einem staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag gilt grundsätzlich die nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass die steuerlich geförderten Beiträge und die daraus entstandenen Erträge während der Ansparphase nicht besteuert werden, die daraus resultierenden Leistungen jedoch in der Auszahlungsphase grundsätzlich steuerpflichtig sind.
IN DER EINKOMMENSSTEUER?
Die Leistungen aus dem geförderten Altersvorsorgevertrag werden in der Auszahlungsphase grundsätzlich als sonstige Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuer behandelt. Die Höhe der tatsächlich zu zahlenden Steuer hängt dabei insbesondere von der Höhe der ausgezahlten Leistungen und den persönlichen steuerlichen Verhältnissen ab.
WELCHE MÖGLICHEN FREIBETRÄGE GIBT ES?
Für die Leistungen aus dem geförderten Altersvorsorgevertrag ist grundsätzlich kein eigener Sparer-Pauschbetrag vorgesehen. Ob andere allgemeine steuerliche Freibeträge oder Entlastungen berücksichtigt werden können, hängt von der persönlichen Situation und den jeweils geltenden steuerlichen Regelungen ab.
WAS IST DER UNTERSCHIED GEGENÜBER EINEM NORMALEN DEPOT?
Beim normalen Depot werden Kapitalerträge wie Dividenden und realisierte Kursgewinne grundsätzlich bereits während der Anlagephase nach den allgemeinen Regeln der Kapitalertragsteuer (Freibetrag 2026: Single: 1.000 € Verheiratete: 2.000 €) besteuert. Beim geförderten Altersvorsorgevertrag bleiben die Erträge und Wertsteigerungen dagegen während der Ansparphase steuerfrei; dafür werden die steuerlich geförderten Leistungen grundsätzlich erst in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert.
WICHTIGER HINWEIS:
- EINE STEUERSTUNDUNG IST NICHT AUTOMATISCH EINE STEUERERSPARNIS.
- WENN ZUM ANSPARZEITPUNKT KEINE STEUER ANFÄLLT, BEDEUTET DAS NICHT ZWANGSLÄUFIG, DASS NIEMALS STEUER GEZAHLT WERDEN MUSS.
- LIEGT DER PERSÖNLICHE STEUERSATZ IN DER AUSZAHLUNGSPHASE NIEDRIGER ALS IN DER ANSPARPHASE, WIRD GRUNDSÄTZLICH EINE STEUERERSPARNIS ERLANGT. DIESEN VORTEIL KÖNNEN WIR IN DER REGEL IN DEN UNTERSCHIEDLICHEN DURCHFÜHRUNGSWEGEN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE EINSEHEN.
WELCHE KOSTEN WERDEN IN DER STAATLICH GEFÖRDERTEN ALTERSVORSORGE AB DEM 01.01.2027 ANGESETZT?
Bei langen Laufzeiten können Kosten einen erheblichen Einfluss auf das Endkapital haben.
Mögliche Kostenbestandteile:
- Abschlusskosten,
- Vertriebskosten,
- Verwaltungskosten,
- Depot- beziehungsweise Plattformkosten,
- Fondskosten,
- Transaktionskosten,
- Beratungskosten,
- Wechselkosten,
- Kosten während der Auszahlungsphase.
Standarddepot
Für das gesetzliche Standarddepot gilt:
maximal 1,0 Prozent Effektivkosten.
Diese Grenze beschreibt die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch die erfassten Kosten.
Wichtig:
Die häufig bei ETFs genannten TER-Werte von beispielsweise 0,1 oder 0,2 Prozent sind nicht automatisch mit den gesamten Effektivkosten eines Altersvorsorgedepots gleichzusetzen.
Ein Altersvorsorgeprodukt kann neben den Kosten des zugrunde liegenden Fonds weitere Kosten verursachen.
Deshalb muss immer die Gesamtkostenwirkung des konkreten Vertrags betrachtet werden.
Beispiel: Kostenwirkung
250 Euro monatlich, 35 Jahre Laufzeit, angenommene Bruttorendite 7 Prozent jährlich.
| laufende Kostenannahme | überschlägiges Endkapital | Differenz zu 0,3 % |
|---|---|---|
| 0,3 % | ca. 419.000 € | – |
| 1,0 % | ca. 356.000 € | ca. 63.000 € |
| 1,5 % | ca. 318.000 € | ca. 101.000 € |
| 2,0 % | ca. 284.000 € | ca. 135.000 € |
Die Rechnung dient ausschließlich der Veranschaulichung.
Das bedeutet für Sie
Vor Vertragsabschluss sollten Sie sich zeigen lassen:
- Effektivkosten,
- laufende Produktkosten,
- Abschluss- und Vertriebskosten,
- Transaktionskosten,
- Wechselkosten,
- Kosten der Auszahlungsphase.
Und zwar möglichst:
In Prozent und zusätzlich in Euro.
WELCHE RISIKEN HAT EIN ALTERSVORSORGEDEPOT?
Mehr Renditechance bedeutet grundsätzlich auch mehr Kapitalmarktrisiko.
MARKTRISIKO
Aktien- und Rentenmärkte können fallen.
CRASHRISIKO
Auch breit gestreute Fonds können innerhalb kurzer Zeit erhebliche Verluste erleiden.
INFLATIONSRISIKO
Eine nominal sichere Geldanlage kann real Kaufkraft verlieren.
ZINSRISIKO
Anleihen können bei steigenden Marktzinsen Kursverluste erleiden.
WÄHRUNGSRISIKO
Internationale Fonds können indirekt Fremdwährungsrisiken enthalten.
PRODUKTRISIKO
Kosten, Anlageuniversum und Vertragsbedingungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter.
VERHALTENSRISIKO
Einer der häufig unterschätzten Risikofaktoren ist der Anleger selbst.
Beispiele:
- Panikverkauf,
- Market Timing,
- ständiges Umschichten,
- Jagd nach kurzfristigen Trends,
- zu geringe Diversifikation.
SEQUENCE-OF-RETURNS-RISK
Ein Börsencrash kurz vor Rentenbeginn kann wesentlich problematischer sein als derselbe prozentuale Verlust Jahrzehnte vorher.
Beispiel
Person A – 30 Jahre:
Noch langer Anlagehorizont, viele künftige Sparraten, hohe Erholungszeit.
Person B – 64 Jahre:
Großes vorhandenes Kapital, unmittelbar bevorstehende Auszahlung, kaum Zeit zur Erholung.
Deshalb spielt die Risikoreduzierung vor Rentenbeginn eine wichtige Rolle.
Das Standarddepot enthält aus diesem Grund grundsätzlich einen Mechanismus, der das Kapital vor dem Auszahlungsbeginn schrittweise stärker in den risikoärmeren Fonds verschiebt; der Kunde kann im gesetzlichen Rahmen davon abweichende Vorgaben vereinbaren.
WIE FLEXIBEL IST DAS ALTERSVORSORGEDEPOT IM ALLTAG?
BEI DER BEITRAGSFREISTELLUNG
Ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag muss grundsätzlich die Möglichkeit vorsehen, ihn ruhen zu lassen.
DEN SPARBETRAG ÄNDERN
Wie flexibel Beitragshöhen und Sonderzahlungen ausgestaltet sind, hängt vom konkreten Vertrag ab.
VORZEITIGE ENTNAHME
Ein freier Zugriff wie bei einem normalen ETF-Depot besteht nicht.
Eine vorzeitige Auszahlung geförderten Kapitals außerhalb gesetzlich vorgesehener Fälle kann förderschädlich sein.
WELCHE FÖRDERUNSCHÄDLICHEN SONDERFÄLLE GIBT ES?
Dazu können unter gesetzlichen Voraussetzungen gehören:
- Eigenheimrenten-Förderung,
- Teilkapitalauszahlung bis 30 Prozent zu Beginn der Auszahlungsphase,
- Kleinbetragsabfindung.
BEIM RENTENBEGINN
Grundsätzlich:
- frühestens 65 Jahre,
- spätestens 70 Jahre,
mit gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten eines früheren Beginns bei bereits laufender gesetzlicher Altersversorgung.
BEIM AUSLANDSAUFENTHALT
Bei einem Ruhestand außerhalb der EU beziehungsweise des EWR können förderrechtliche Folgen entstehen.
Das BMF weist ausdrücklich darauf hin, dass eine entsprechende Wohnsitznahme ab Beginn der Auszahlungsphase zu einer schädlichen Verwendung führen kann. Deshalb sollte ein geplanter dauerhafter Auslandsruhestand unbedingt vorab steuerlich geprüft werden.
WAS PASSIERT IN BESONDEREN LEBENSLAGEN?
TOD UND VERERBUNG?
Grundsätzlich ist noch vorhandenes Altersvorsorgevermögen vererbbar.
Allerdings ist zwischen Vermögen und staatlicher Förderung zu unterscheiden.
Bei einer gewöhnlichen Vererbung sind die darauf entfallenden Zulagen und gegebenenfalls festgestellten steuerlichen Vorteile grundsätzlich zurückzuzahlen.
Eine wichtige Ausnahme besteht insbesondere für den überlebenden Ehegatten:
Das noch nicht ausgezahlte Altersvorsorgevermögen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ohne diese Abzüge auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen werden.
AUSZAHLUNGSPLAN?
Bei einem langfristigen Auszahlungsplan bleibt noch nicht ausgezahltes Vermögen grundsätzlich vorhanden und damit vererbbar.
LEBENSLANGE LEIBRENTE?
Eine reine lebenslange Leibrente endet grundsätzlich mit dem Tod.
Eine frei vererbbare Kapitalposition besteht dann nicht mehr.
Es können jedoch bei entsprechenden Produkten Rentengarantiezeiten von zwanzig Jahren oder dem Restkapitalregelungen vereinbart werden. Das gilt in der Regel nur für ein Versicherungsprodukt, da ein Investmentkonzept aufgrund der Anlagestrategie keine lebenslangen Rentenzahlungen vorsieht.
SCHEIDUNG?
Geförderte Altersvorsorgeanrechte können im Scheidungsfall dem Versorgungsausgleich unterliegen.
Das ist auch aus der bisherigen Riester-Praxis bekannt.
Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass Riester-Anrechte grundsätzlich in den Versorgungsausgleich einbezogen werden.
Eine pauschale Aussage, ein gefördertes Altersvorsorgedepot werde gleichzeitig vollständig im Zugewinnausgleich und im Versorgungsausgleich berücksichtigt, wäre dagegen zu ungenau und kann zu Doppelzählungen führen.
Die konkrete Behandlung muss im Scheidungsfall anhand von Vertragsart und familienrechtlicher Situation geprüft werden.
ARBEITSLOSIGKEIT UND GRUNDSICHERUNG?
Gefördertes Altersvorsorgevermögen genießt sozialrechtlichen Schutz.
Das BMF stellt klar:
Das Vermögen ist insoweit geschützt, wie es steuerlich gefördert wurde.
Nicht geförderte Mehrbeiträge genießen diesen besonderen Schutz nicht automatisch.
Auch bei späteren Leistungen aus freiwilliger Altersvorsorge bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Freibeträge in der Grundsicherung. Dabei ist relevant, ob eine lebenslange monatliche Leistung vorliegt; ein befristeter Auszahlungsplan wird nicht in gleicher Weise behandelt.
PFÄNDUNG?
Auch beim Pfändungsschutz muss zwischen gefördertem und ungefördertem Vermögen unterschieden werden.
Der besondere Schutz ist kein pauschaler Vollschutz für beliebig hohe zusätzliche Einzahlungen.
WIE SICHER IST MEIN GELD BEIM ANBIETER IM RAHMEN DER STAATLICH GEFÖRDERTEN PRIVATEN ALTERSVORSORGE?
Hier müssen mehrere Ebenen voneinander getrennt werden.
BANKGUTHABEN
Guthaben auf Bankkonten können der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen.
Die gesetzliche Sicherungsgrenze beträgt grundsätzlich bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Institut, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Manche Banken bieten zwischenzeitlich eine höhere Sicherungsgrenze an.
WERTPAPIERE IM DEPOT
Wertpapiere, die für Kunden verwahrt werden, sind grundsätzlich nicht eigenes Vermögen der depotführenden Bank.
Bei einer Insolvenz des Instituts hat der Anleger grundsätzlich Herausgabe- beziehungsweise Übertragungsansprüche bezüglich seiner Wertpapiere.
FONDSVERMÖGEN
Das Vermögen eines Investmentfonds wird grundsätzlich getrennt vom Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft gehalten.
TROTZDEM BESTEHEN RISIKEN
Dazu gehören beispielsweise:
- Marktverluste,
- operationelle Risiken,
- Cyberangriffe,
- Betrugsfälle,
- Fehler in der Abwicklung.
ANBIETERWECHSEL
Ein Anbieterwechsel innerhalb der neuen Produktwelt soll deutlich erleichtert werden.
Wichtig:
Nach Ablauf von fünf Jahren muss der abgebende Anbieter den Wechsel grundsätzlich kostenfrei ermöglichen.
Der annehmende Anbieter darf für den Wechsel maximal 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen.
Innerhalb der ersten fünf Jahre können beim bisherigen Anbieter je nach Vertrag und gesetzlichen Kostenvorgaben noch Wechselkosten bestehen.
Ob vorhandene Fondsanteile tatsächlich übertragen oder für den Wechsel zunächst liquidiert werden, hängt von Produkt und technischer Abwicklung ab und sollte nicht pauschal behauptet werden.
WELCHE ANLAGEMÖGLICHKEITEN STEHEN MIR FÜR DIE ALTERSVORSORGE ZUR VERFÜGUNG?
In Deutschland stehen Ihnen alle 3 Schichten der Altersvorsorge zur Verfügung.

WICHTIGE KORREKTUR ZUR RÜRUP-RENTE (BASISRENTE)
Bei der Rürup-/Basisrente ist der steuerlich berücksichtigungsfähige Anteil seit 2023 grundsätzlich 100 Prozent der berücksichtigungsfähigen Beiträge innerhalb des jeweils geltenden gesetzlichen Höchstbetrags.
Eine Formulierung wie, steigender Sonderausgabenanteil ist für 2026 deshalb veraltet.
WICHTIG FÜR SELBSTSTÄNDIGE
Das Altersvorsorgedepot eröffnet bestimmten Selbstständigen und Freiberuflern erstmals einen unmittelbaren Zugang zur neuen Zulagenförderung.
Es ersetzt die Basisrente aber nicht. Die Basisrente sieht eine lebenslange Altersrente vor. Das Altersvorsorgedepot wird zum Teil als Kapital ausgeschüttet und sieht eine Auszahlung bis zum 85. Lebensjahr vor.
Beide Systeme unterscheiden sich grundlegend hinsichtlich folgender Punkte:
- Steuerlogik,
- Förderhöhe,
- Liquidität,
- Vererbbarkeit,
- Auszahlungsform,
- Beitragsgrenzen,
- Zweck.
FÜR WELCHEN PERSONENKREIS KÖNNTE DAS ALTERSVORSORGEDEPOT INTERESSANT SEIN UND FÜR WEN EHER NICHT?
BERUFSEINSTEIGER?
Interessant wegen:
- langer Laufzeit,
- Zinseszinseffekt,
- hoher Risikotragfähigkeit aufgrund des langen Horizonts,
- möglichem einmaligen Berufseinsteigerbonus.
WICHTIGER HINWEIS:
Als Erstes sollten immer die persönliche Arbeitskraft abgesichert und ein zugänglicher Kapitaltopf geschaffen werden, der bei Notfällen zeitnah verwendet werden kann. Der Zugriff auf das Kapital ist schwierig oder löst umgehend eine Steuerrückzahlung der Förderbeiträge aus.
FAMILIEN?
Interessant insbesondere durch:
- Kinderzulagen,
- hohe Förderquote bei kleineren und mittleren Eigenbeiträgen.
ARBEITNEHMER?
Interessant als privater Baustein neben:
- gesetzlicher Rente,
- betrieblicher Altersversorgung.
GUTVERDIENER?
Zusätzlich zur Zulage kann die Günstigerprüfung zu einem weitergehenden steuerlichen Vorteil führen.
SELBSTSTÄNDIGE UND FREIBERUFLER?
Besonders relevant, weil bestimmte Selbstständige künftig erstmals unmittelbar in die Zulagenförderung einbezogen werden.
PFLICHTMITGLIEDER BERUFSSTÄNDISCHER VERSORGUNGSWERKE?
Auch diese Gruppe wird grundsätzlich einbezogen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
MENSCHEN AB 50?
Auch ein kürzerer Anlagehorizont schließt das Produkt nicht automatisch aus.
Allerdings gewinnen folgende Punkte an Bedeutung:
- Risikoreduzierung,
- Garantien,
- Kosten,
- verbleibende Laufzeit,
- vorhandene Altersversorgung.
FÜR WELCHE PERSONEN IST DAS STAATLICH GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGEDEPOT NICHT GEEIGNET?
- Personen mit sehr kurzer Restlaufzeit,
- Personen mit fehlender Liquiditätsreserve,
- Personen mit hohen kurzfristigen Schulden,
- extrem geringer Risikotoleranz bei Wahl eines garantiefreien Depots,
- Personen mit hohem Bedarf an jederzeit frei verfügbarem Vermögen.
SOLL ICH EINEN BESTEHENDEN RIESTER-VERTRAG KÜNDIGEN?
Nein, jedenfalls nicht pauschal.
Eine Kündigung allein aufgrund der Reform kann erhebliche Nachteile verursachen.
WELCHE OPTIONEN STEHEN MIR FÜR DEN ALTEN RIESTER-VERTRAG ZUR VERFÜGUNG?
OPTION 1: ALTER RIESTER-VERTRAG WIRD FORTGEFÜHRT
Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, besteht Bestandsschutz.
Der Vertrag kann grundsätzlich mit der bisherigen Riester-Förderung weiterlaufen.
ACHTUNG:
Wird ein Altersvorsorgedepot abgeschlossen, unabhängig von der Beitragshöhe, entfällt die Riester-Förderung!!!
OPTION 2: BESTEHENDEN RIESTER-VERTRAG BEHALTEN, ABER IN DIE NEUE FÖRDERUNG WECHSELN
Eine besonders wichtige und häufig übersehene Möglichkeit:
Der bestehende Vertrag kann unter Beibehaltung seiner sonstigen Vertragskonditionen durch Erklärung gegenüber dem Anbieter grundsätzlich in die neue Fördersystematik wechseln.
Damit muss nicht zwingend das Produkt gewechselt werden.
OPTION 3: BESTEHENDER RIESTER-VERTRAG RUHEN LASSEN
Der Vertrag kann grundsätzlich beitragsfrei gestellt beziehungsweise ruhend fortgeführt werden.
OPTION 4: BESTEHENDER RIESTER-VERTRAG WIRD IN DAS ALTERSVORSORGEDEPOT ÜBERTRAGEN
Ein vorhandener Riester-Vertrag kann in einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen werden.
Zur Auswahl stehen dann insbesondere:
- Altersvorsorgedepot,
Die bisher erhaltene Förderung muss bei einem ordnungsgemäßen Wechsel nicht allein wegen des Wechsels zurückgezahlt werden.
Es können jedoch Kosten entstehen.
Der Riester-Übertrag kostet in den ersten fünf Jahren maximal 150 Euro und ist danach immer kostenlos.
Für den Wechsel von einem Riester-Altvertrag in die neue Produktwelt können Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten eine Rolle spielen.
Deshalb muss der konkrete Altvertrag geprüft werden.
WANN KANN DIE WEITERFÜHRUNG DES RIESTER-VERTRAGES SINNVOLL SEIN?
Zum Beispiel bei:
- attraktiver bestehender Garantie,
- kurzer Restlaufzeit,
- guten garantierten Rentenkonditionen,
- bereits weitgehend amortisierten Abschlusskosten,
- hoher bestehender Förderwirkung.
WANN KANN EIN WECHSEL IN DAS ALTERSVORSORGEDEPOT INTERESSANT SEIN?
Zum Beispiel bei:
- sehr langer Restlaufzeit,
- hohen Altvertragskosten,
- niedriger erwarteter Rendite,
- Wunsch nach höherem Kapitalmarktanteil,
- ausreichender Risikotragfähigkeit.
Eine pauschale Wechselentscheidung ist fachlich nicht seriös und sollte immer einer ausführlichen Beratung unterzogen werden. Hier sollen alle notwendigen Fragen beachtet werden. Die Argumentation, dass Sie im Altersvorsorgedepot nur eine sehr geringe Kostenquote haben, ist nicht aussagekräftig für einen Anlagewechsel.
DREI UNTERSCHIEDLICHE MUSTERBEISPIELE MIT UNTERSCHIEDLICHEN SZENARIEN
BEISPIEL 1: BERUFSANFÄNGER, 25 JAHRE
EIGENBEITRAG: MONATLICH 100 EURO (NETTOEINKOMMEN) = 1.200 EURO P.A.
GRUNDZULAGE:
A) 180 EURO AUF DIE ERSTEN 360 EURO (50% VON 360 EURO)
B) 210 EURO AUF DIE RESTLICHEN 840 EURO (25% VON WEITEREN 1440 EURO; MAX 1.800 EURO FÖRDERBETRAG)
GESAMTE GRUNDZULAGE: 390 EURO
C) ZUSÄTZLICH 200 EURO EINMALBEITRAG FÜR JUNGE BERUFSEINSTEIGER
GESAMTE GRUNDZULAGE IM ERSTEN JAHR 590 EURO
CHANCEN:
- langer Anlagehorizont,
- hoher Zinseszinseffekt,
- lange Erholungszeit bei Börsenkrisen.
RISIKEN:
- sehr lange Kapitalbindung,
- Wertschwankungen.
ZUSÄTZLICH PRÜFEN:
- betriebliche Altersversorgung,
- Arbeitgeberzuschuss,
- Notfallreserve.
BEISPIEL 2: FAMILIE MIT 2 KINDERN, 40 JAHRE
EIGENBEITRAG: MONATLICH 150 EURO (NETTOEINKOMMEN) = 1.800 EURO P.A.
GRUNDZULAGE:
A) 180 EURO AUF DIE ERSTEN 360 EURO (50% VON 360 EURO)
B) 360 EURO AUF DIE RESTLICHEN 1.440 EURO (25% VON WEITEREN 1440 EURO; MAX 1.800 EURO FÖRDERBETRAG)
GESAMTE GRUNDZULAGE: 540 EURO
C) ZUSÄTZLICH 300 EURO PRO KIND = 600 EURO, WENN DIE VORAUSSETZUNGEN ERFÜLLT SIND.
GESAMTE GRUNDZULAGE IM JAHR 1.140 EURO
CHANCEN:
- hohe Förderquote,
- noch langer Anlagehorizont,
- Kapitalmarktchancen.
RISIKEN:
- Familien benötigen meist zusätzliche frei verfügbare Liquidität.
ZUSÄTZLICH PRÜFEN:
- betriebliche Altersversorgung,
- Eigenheimrenten-Förderung,
- separate Rücklagen für Ausbildung, Immobilie und Notfälle.
BEISPIEL 3: PERSON, 40 JAHRE, ALTERSVORSORGE SOLL ERGÄNZT WERDEN
BEI 10 BIS 12 JAHREN RESTLAUFZEIT KANN FÖRDERUNG WEITERHIN INTERESSANT SEIN. ALLERDINGS IST DAS RISIKO EINES UNGÜNSTIGEN BÖRSENVERLAUFS KURZ VOR DER RENTE WESENTLICH RELEVANTER SEIN.
ZUSÄTZLICH PRÜFEN:
- Garantiefreies Altersvorsorgedepot,
- 80-Prozent-Garantieprodukt,
- Vorhandene betriebliche Altersversorgung,
- bestehende private Renten,
- gewünschte Auszahlungsform.
WAS SIND DIE GRÖßTEN VORTEILE UND NACHTEILE IM ÜBERBLICK BEI DER STAATLICH GEFÖRDERTEN PRIVATEN ALTERSVORSORGE AB 01.01.2027?
DIE VORTEILE
- staatliche Grundzulage bis 540 Euro
- Kinderzulage bis 300 Euro je Kind
- möglicher Berufseinsteigerbonus
- zusätzlicher steuerlicher Vorteil möglich
- Kapitalmarktchancen
- keine Garantiepflicht beim Altersvorsorgedepot
- neue Garantievarianten für Sicherheitsorientierte
- Standarddepot mit Effektivkostengrenze
- deutlich erweiterte Förderberechtigung
- neue Möglichkeiten für Selbstständige
- steuerfreier Vermögensaufbau innerhalb der Ansparphase
- langfristiger Vermögensaufbau
- erleichterter Anbieterwechsel
- flexiblere Auszahlungsphase als im alten Riester-System
DIE NACHTEILE BEZIEHUNGSWEISE RISIKEN
- Kapitalbindung
- Kapitalmarktrisiko
- Verluste möglich
- keine Renditegarantie
- vorzeitige schädliche Verwendung kann Förderung kosten
- Produktkosten bleiben wichtig
- das Standarddepot darf bis zu 1 Prozent Effektivkosten verursachen
- konkrete Anbieterangebote noch nicht vollständig bekannt
- Anleger tragen bei garantiefreier Anlage stärker selbst das Kapitalmarktrisiko
- Risiko falscher Anlageentscheidungen
- Risiko eines Börsencrashs kurz vor Auszahlungsbeginn
- steuerliche Belastung in der Auszahlungsphase
DIE HÄUFIGSTEN IRRTÜMER ÜBER DAS STAATLICH GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGEDEPOT
IRRTUM 1: DER STAAT GARANTIERT MEINE RENDITE!
Das ist grundsätzlich die gleiche Aussage, die Norbert Blüm über die gesetzliche Rente geäußert hatte.
- Die Rente ist sicher.
Und wie sehen die aktuellen Rentenleistungen aus?
Diese Aussage ist falsch. Der Staat fördert das Produkt über die Zulagen und über die Einkommensteuer. Er garantiert jedoch keine positive Kapitalmarktrendite.
IRRTUM 2: DAS ALTERSVORSORGEDEPOT HAT EINE BEITRAGSGARANTIE!
Dieser Gedanke ist ebenfalls falsch. Das Altersvorsorgedepot ist gerade die garantiefreie Produktkategorie.
Garantien gibt es in den separaten Garantieprodukten mit 100 oder 80 Prozent.
IRRTUM 3: ICH KANN DORT EINZELNE AKTIEN KAUFEN!
Diese Aussage ist ebenfalls falsch. Es gibt eine gesetzliche Positivliste. Ein völlig frei handelbares Aktiendepot entsteht nicht. Es kann nur ein Produkt mit einem zugelassenen Fonds gewählt werden, der die gewünschte Einzelaktie enthält.
IRRTUM 4: ETFS KÖNNEN NICHT FALLEN!
Diese Aussage wäre zu schön, um wahr zu sein; deshalb ist diese Aussage falsch. Ein ETF bildet die Wertentwicklung seiner zugrunde liegenden Anlagen ab.
IRRTUM 5: STEUERFREI BEDEUTET STEUERFREI FÜR IMMER!
Diese Aussage ist falsch. Geförderte Leistungen werden grundsätzlich nachgelagert besteuert.
IRRTUM 6: GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGE IST AUTOMATISCH BESSER!
Diese Aussage ist nicht richtig.
Entscheidend sind:
- Förderung,
- Kosten,
- Rendite,
- Steuern,
- Risiko,
- Laufzeit,
- Flexibilität.
Nur das komplette Endergebnis entscheidet, ob die neue geförderte private Altersvorsorge der richtige Lösungsweg ist.
IRRTUM 7: AB 2027 MUSS JEDER RIESTER-VERTRAG GEKÜNDIGT WERDEN!
Diese Aussage ist völlig falsch. Altverträge genießen in der Regel immer Bestandsschutz.
.
IRRTUM 8: ICH KANN MEINEN RIESTER-VERTRAG UND DAS GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGEDEPOT KOMBINIEREN!
Diese Aussage ist ebenfalls falsch. Es kann nur eine nach § 10a EStG geförderte Lösung genutzt werden. Wird ein Altersvorsorgedepot umgesetzt, verliert man automatisch seine Riester-Förderung. Dieser Vorgang kann nicht revidiert werden.
IRRTUM 9: RIESTER-BESTANDSKUNDEN KÖNNEN NUR WEITERFÜHREN ODER KÜNDIGEN!
Diese Aussage ist falsch. Zusätzlich bestehen Möglichkeiten zum Förderwechsel und zum Übertrag in die neue Produktwelt.
IRRTUM 10: JEDER STEUERPFLICHTIGE IST AB 2027 AUTOMATISCH FÖRDERBERECHTIGT!
Diese Aussage ist nicht richtig. Die Förderberechtigung wurde erweitert, bleibt aber an gesetzlich definierte Personengruppen und Voraussetzungen gebunden.
WAS WISSEN WIR AKTUELL (2026/09) NOCH NICHT?
Trotz des verabschiedeten Gesetz bleiben praktische Fragen offen.
WIE SIEHT DIE ANBIETERLANDSCHAFT AUS?
Noch ist nicht abschließend sichtbar:
- welche Banken teilnehmen,
- welche Versicherer teilnehmen,
- welche Kapitalverwaltungsgesellschaften teilnehmen,
- welche digitalen Anbieter teilnehmen.
WIE SIEHT DAS ANLAGEUNIVERSUM IN DEM ALTERSVORSORGEDEPOT AUS?
Das Gesetz definiert zulässige Anlagekategorien.
Offen bleibt aber, welche konkreten
- ETFs,
- Fonds,
- Anleihen
der einzelne Anbieter tatsächlich bereitstellt.
WIE SEHEN DIE TATSÄCHLICHEN KOSTEN DES STAATLICH GEFÖRDERTEN ALTERSVORSORGEDEPOTS AUS?
Der Kostendeckel von 1 Prozent gilt für das Standarddepot. Für andere Produkte müssen die konkreten Effektivkosten verglichen werden.
SOLL DAS STANDARDDEPOT ÖFFENTLICH ORGANISIERT UND VERWALTET WERDEN?
Die gesetzliche Möglichkeit besteht. Die konkrete Umsetzung war zum letzten veröffentlichten Regierungsstand noch nicht abschließend festgelegt.
AKTUELL FEHLEN EBENFALLS VERWALTUNGS- UND PRAXISFRAGEN
Erfahrungswerte fehlen naturgemäß noch zu:
- Übertragungsdauer,
- Depotwechsel,
- Bearbeitung,
- Kundenservice,
- technischer Umsetzung,
- tatsächlicher Anlageauswahl.
DIESE PUNKTE SIND BEREITS FÜR DAS STAATLICH GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGEDEPOT GEKLÄRT
- die grundsätzliche Höhe der neuen Grundzulage,
- die Kinderzulage,
- der Berufseinsteigerbonus,
- der Mindesteigenbeitrag,
- der geförderte Eigenbeitrag,
- die grundsätzliche Sonderausgaben-Systematik.
WIE SOLLTE DER PERSÖNLICHE ENTSCHEIDUNGSBAUM FÜR DAS ALTERSVORSORGEDEPOT AUSSEHEN?

HABE ICH EINE AUSREICHENDE LIQUIDITÄTSRESERVE?
Wenn nein, zunächst Notfallreserve prüfen.
BESTEHEN TEURE KONSUMSCHULDEN?
Wenn ja, Tilgung vor langfristiger Kapitalbindung prüfen.
WIE LANG IST MEIN ANLAGEHORIZONT?
Je länger der Horizont, desto besser lassen sich typischerweise Kapitalmarktschwankungen verkraften.
WIE HOCH IST MEINE RISIKOTOLERANZ?
- chancenorientiert → Altersvorsorgedepot prüfen
- sicherheitsorientiert → Garantieprodukt beziehungsweise Riester-Bestand vergleichen
WIE HOCH IST MEINE PERSÖNLICHE FÖRDERUNG?
Prüfen:
- Grundzulage,
- Kinderzulage,
- Bonus,
- zusätzlicher Steuervorteil.
WELCHE BESTEHENDEN VORSORGEVERTRÄGE HABE ICH?
- Riester
- bAV
- Basisrente
- private Rentenversicherung
- Kapitalanlagen
WIE HOCH SIND DIE TATSÄCHLICHEN KOSTEN?
Nicht nur Fonds-TER betrachten.
WIE WICHTIG IST MIR LIQUIDITÄT?
Gefördertes Altersvorsorgevermögen ist langfristig gebunden.
WELCHE AUSZAHLUNG WÜNSCHE ICH?
- lebenslange Rente
- langfristiger Auszahlungsplan
- Teilkapital plus Rente beziehungsweise Auszahlungsplan
DER VERBRAUCHER-CHECK ZUM GEFÖRDERTEN PRIVATEN ALTERSVORSORGEDEPOT
- Bin ich überhaupt förderberechtigt?
- Wie hoch ist meine persönliche Grundzulage?
- Welche Kinderzulage erhalte ich?
- Habe ich Anspruch auf den Berufseinsteigerbonus?
- Welcher zusätzliche Steuervorteil ergibt sich?
- Welche Gesamtkosten verursacht das Produkt?
- Welche Fonds oder ETFs stehen tatsächlich zur Verfügung?
- Wie hoch ist das Kapitalmarktrisiko?
- Wie funktioniert die Auszahlung?
- Ist das Produkt gegenüber meinen vorhandenen Alternativen tatsächlich vorteilhaft?
- Besitze ich einen Riester-Vertrag und will ich diese Förderung für immer aufgeben?
DIE BAVPROFIS FÜHREN EINE CHECKLISTE MIT FRAGEN, DIE INTERESSENTEN DEM ANBIETER ODER BERATER STELLEN SOLLTE, NUR MIT DIESEN 30 FRAGEN UND 10 WEITEREN FRAGEN ÜBER DIE KOSTEN KÖNNEN SIE IHRE ENTSCHEIDUNG ÜBER DAS RICHTIGE VORSORGEPRODUKT IN DER GEFÖRDERTEN PRIVATEN ALTERSVORSORGE TREFFEN.
DAS KLEINE FACH-LEXIKON ZUR STAATLICH GEFÖRDERTEN PRIVATEN ALTERSVORSORGE ÜBER DAS ALTERSVORSORGEDEPOT
TER – Total Expense Ratio
Laufende Kostenquote eines Investmentfonds beziehungsweise ETFs.
Effektivkosten
Kennzahl dafür, um wie viele Prozentpunkte die durchschnittliche jährliche Rendite eines Altersvorsorgevertrags aufgrund der berücksichtigten Kosten gemindert wird.
Volatilität
Maß für die Schwankungsintensität einer Anlage.
Rendite
Ertrag einer Anlage im Verhältnis zum eingesetzten Kapital.
Realrendite
Rendite nach Berücksichtigung der Inflation.
Aktienquote
Anteil des Vermögens, der wirtschaftlich in Aktien investiert ist.
Diversifikation
Verteilung des Kapitals auf unterschiedliche Anlagen, Regionen, Unternehmen oder Anlageklassen.
Drawdown
Wertverlust vom vorherigen Höchststand bis zum nachfolgenden Tiefpunkt.
Steuerstundung
Verschiebung einer Steuerbelastung in einen späteren Zeitraum.
Nachgelagerte Besteuerung
Steuerliche Belastung der späteren Altersvorsorgeleistung statt laufender Besteuerung der geförderten Ansparphase.
Rentenfaktor
Bei Versicherungsprodukten ein Faktor zur Umrechnung eines vorhandenen Kapitals in eine laufende Rentenzahlung. Er ist nicht für jedes Altersvorsorgedepot gleichermaßen relevant.
Grundzulage
Beitragsabhängige staatliche Zulage.
Kinderzulage
Zusätzliche Zulage je berücksichtigungsfähigem Kind.
Schädliche Verwendung
Verwendung geförderten Altersvorsorgevermögens außerhalb der gesetzlich erlaubten Fälle mit möglichen Rückzahlungsfolgen.
Standarddepot
Gesetzlich standardisierte Form des Altersvorsorgedepots mit vereinfachter Anlage und Effektivkostengrenze.
FAQ ZUM ALTERSVORSORGEDEPOT
WAS IST EIN ALTERSVORSORGEDEPOT?
Ein staatlich geförderter Altersvorsorgevertrag ohne Kapitalgarantie, bei dem in gesetzlich zugelassene Investmentanlagen investiert werden kann.
WANN STARTET DIE NEUE PRODUKTWELT?
Ab 1. Januar 2027.
IST DIE RIESTER-RENTE DANN ABGESCHAFFT?
Für Neuverträge endet die bisherige Riester-Förderwelt. Ab dem 01.01.27 können keine neuen Riester-Verträge abgeschlossen werden. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz.
MUSS ICH MEINEN RIESTER-VERTRAG KÜNDIGEN?
Nein.
KANN ICH IHN WEITERFÜHREN?
Ja.
KANN ICH MIT EINEM ALTEN RIESTER-VERTRAG IN DIE NEUE FÖRDERUNG WECHSELN?
Grundsätzlich ja.
KANN ICH RIESTER-VERMÖGEN AUF DAS ALTERSVORSORGEDEPOT ÜBERTRAGEN?
Grundsätzlich ja, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des förderunschädlichen Wechsels eingehalten werden.
WER IST FÖRDERBERECHTIGT?
Nicht automatisch jeder Steuerpflichtige. Der Kreis umfasst unter anderem viele Arbeitnehmer, Beamte und weitere bisher berechtigte Gruppen sowie künftig auch bestimmte Selbstständige, Freiberufler und Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.
WIE HOCH IST DIE GRUNDZULAGE?
Bis zu 540 Euro jährlich.
WIE HOCH IST DIE KINDERZULAGE?
Bis zu 300 Euro je Kind und Jahr.
GIBT ES EINEN BONUS?
Ja, einmalig 200 Euro für junge Altersvorsorgende bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen.
WIE HOCH IST DER MINDESTBEITRAG?
120 Euro pro Jahr.
WIE VIEL EIGENBEITRAG WIRD MAXIMAL ÜBER DIE GRUNDZULAGE GEFÖRDERT?
1.800 Euro jährlich.
WIE HOCH IST DIE MAXIMAL ZULÄSSIGE JÄHRLICHE EINZAHLUNG?
6.840 Euro.
GIBT ES GARANTIEN?
Nicht beim Altersvorsorgedepot selbst.
Separate Garantieprodukte bieten 80 oder 100 Prozent Garantie.
KANN DAS DEPOT VERLUSTE MACHEN?
Ja.
KANN ICH EINZELNE AKTIEN KAUFEN?
Die gesetzliche Positivliste sieht nicht einfach ein frei handelbares Einzelaktiendepot vor.
KANN ICH IN ETFS INVESTIEREN?
Ja, sofern die jeweiligen Fonds die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und vom Anbieter angeboten werden.
KANN ICH BESTEHENDE ETFS AUS MEINEM NORMALEN DEPOT EINFACH HINEINÜBERTRAGEN?
Die Förderung knüpft an Eigenbeiträge in den Altersvorsorgevertrag an. Ein freier Übertrag vorhandener privater ETF-Positionen ist daher nicht mit dem förderunschädlichen Übertrag eines bestehenden Riester-Vermögens gleichzusetzen.
WANN KANN DIE AUSZAHLUNG BEGINNEN?
Grundsätzlich frühestens mit 65 Jahren, bei bestimmten gesetzlichen Altersversorgungen gegebenenfalls früher.
KANN ICH 30 PROZENT AUSZAHLEN LASSEN?
Zu Beginn der Auszahlungsphase können grundsätzlich bis zu 30 Prozent einmalig förderunschädlich ausgezahlt werden. Das Gleiche wird beim alten Riester-Vertrag umgesetzt, sofern es beantragt wird.
KANN ICH ALLES AUF EINMAL AUSZAHLEN LASSEN?
Grundsätzlich nicht. Ausnahmen bestehen beispielsweise für gesetzlich definierte Kleinbetragsfälle.
WELCHE LAUFENDEN AUSZAHLUNGSFORMEN GIBT ES?
- lebenslange Leibrente,
- langfristiger Auszahlungsplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr.
WAS PASSIERT IM TODESFALL?
Noch vorhandenes Kapital kann grundsätzlich vererbbar sein. Dabei können jedoch Förderbeträge zurückzuzahlen sein. Für Ehegatten bestehen besondere Übertragungsmöglichkeiten.
WAS PASSIERT BEI ARBEITSLOSIGKEIT?
Der Vertrag kann grundsätzlich weitergeführt oder ruhengelassen werden. Die Förderberechtigung muss anhand der konkreten Situation geprüft werden.
IST DAS KAPITAL BEI GRUNDSICHERUNG GESCHÜTZT?
Der geförderte Teil genießt besonderen sozialrechtlichen Schutz.
KANN ICH DEN ANBIETER WECHSELN?
Ja, das ist möglich.
KOSTET EIN WECHSEL GELD?
Möglicherweise. Nach fünf Jahren muss der abgebende Anbieter innerhalb der neuen Produktwelt grundsätzlich kostenfrei übertragen; der annehmende Anbieter darf höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale verlangen.
IST DAS ALTERSVORSORGEDEPOT AUTOMATISCH BESSER ALS EIN ETF-SPARPLAN?
Nein.
Die Antwort hängt ab von folgenden Punkten ab:
- Förderung,
- Kosten,
- Steuern,
- Flexibilität,
- Laufzeit,
- Rendite.
DAS ABSCHLIEßENDE URTEIL ZUM STAATLICH GEFÖRDERTEN ALTERSVORSORGEDEPOT IN DER PRIVATEN ALTERSVORSORGE
Das Altersvorsorgedepot stellt einen grundlegenden Systemwechsel in der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge dar. Der Gesetzgeber löst sich erstmals von der Vorstellung, dass jedes staatlich geförderte private Altersvorsorgeprodukt zwingend eine vollständige Beitragsgarantie enthalten muss. Damit entsteht für chancenorientierte Anleger ein deutlich stärker kapitalmarktorientiertes Vorsorgeinstrument.
Gleichzeitig wird die Förderung einfacher:
Statt eines einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrags entscheidet künftig wesentlich stärker der tatsächlich geleistete Eigenbeitrag über die Höhe der Zulage. Die Einbeziehung bestimmter Selbstständiger und Mitglieder berufsständischer Versorgungssysteme erweitert die Zielgruppe erheblich.
Besonders wichtig ist die Situation bestehender Riester-Kunden.
Diese müssen nicht handeln, nur weil sich die Gesetzgebung ändert.
Sie haben vielmehr mehrere Optionen:
- Riester weiterführen.
- Riester ruhen lassen.
- In die neue Förderung wechseln.
- Oder in einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen.
Welche Variante wirtschaftlich sinnvoll ist, kann ausschließlich anhand des konkreten Altvertrags und der persönlichen Situation entschieden werden.
QUELLEN UND RECHTSSTAND
(Redaktionsstand: 08.09.2026)
Wesentliche Grundlage dieser Ausgabe ist das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge – Altersvorsorgereformgesetz.
Zu den maßgeblichen Primär- und Behördenquellen gehören insbesondere:
- Bundesministerium der Finanzen – Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz – AltZertG
- Einkommensteuergesetz – insbesondere § 10a und Abschnitt XI
- Deutscher Bundestag – BT-Drucksache 21/4088 und Beschlussempfehlung 21/4996
- Bundesrat – Drucksache 206/26 und Beschluss vom 08.05.2026
- Deutsche Rentenversicherung / Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
- künftig ergänzende BMF-Schreiben und Rechtsverordnungen
- Produktinformationen der jeweils zertifizierten Anbieter
Das Gesetz wurde im Mai 2026 verkündet; zentrale Änderungen der neuen Altersvorsorge- und Fördersystematik treten zum 01.01.2027 in Kraft.
Hinweis:
Dieser Beitrag stellt allgemeine Informationen zur Altersvorsorge dar. Er ersetzt keine individuelle Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Die konkrete Eignung eines Altersvorsorgeprodukts hängt von der persönlichen und wirtschaftlichen Situation, den bestehenden Versorgungsansprüchen, der Risikotragfähigkeit sowie den Vertragsbedingungen des jeweiligen Produkts ab.
Sie haben Fragen zur Riester-Rente oder zum Altersvorsorgedepot, dann verwenden Sie bitte unser Kontaktformular unseres Hause und die bAVProfis setzen sich nach Prüfung mit Ihnen in Verbindung.
Oder Sie schauen sich jetzt unser bAVTutorial: Die neue private staatlich geförderte Altersvorsorge an und viele Fragen werden Ihnen von Felix und seinem Team bereits im Tutorial beantwortet.
WEITERE FACHINFORMATIONEN IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM THEMA:
- WAS HAT DIE ALTERSVORSORGE MIT EINEM FUßBALLSPEIL GEMEINSAM?
- DIE 3 SCHICHTEN DER ALTERSVORSORGE IN DEUTSCHLAND
LIEBER DAS FACHTHEMA UNTERWEGS ANHÖREN, HIER GEHT ES ZUM BAV-PODCAST:
SELBSTVERSTÄNDLICH STELLEN WIR AUCH TUTORIALS ÜBER DIE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE ZUR VERFÜGUNG:
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- WAS HAT EIN FUßBALLSPIEL MIT DER ALTERSVORSORGE ZU TUN, SPEZIELL DIE SPIELZEIT (TEIL 1)
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