DIE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE UND DER ARBEITGEBERWECHSEL

JOBWECHSEL - WAS PASSIERT MIT MEINER BETRIEBSRENTE?

DIE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE UND DER ARBEITGEBERWECHSEL

Arbeitgeberwechsel und bAV
@bAVPROFIS - bAV & Arbeitgeberwechsel
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JOB-HOPPING - WAS PASSIERT MIT MEINER BAV?

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DIE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE UND DER ARBEITGEBERWECHSEL!

Job Hopping ist nicht erst seit dieser Generation von Fachleuten der neue Trend, sondern gehört heute aufgrund der dynamischen Arbeitswelt im Arbeitnehmermarkt zum Alltag. Das wollen viele Arbeitgeber oft nicht hören, da in der heutigen Zeit das Personal Recruiting nicht nur eine Menge Geld kostet, sondern viel Arbeitszeit für die Personen mit Personalverantwortung im Unternehmen abverlangt.Das ist heute allerdings nicht das Thema, obwohl wir, als die bAVProfis, in der Regel immer die maßgeschneiderten Versorgungskonzepte der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber entwickeln, umsetzen, digital abbilden und betreuen.

Heute nehmen wir uns den Fragen der Arbeitnehmer (w, m, d) an, die einen Arbeitgeberwechsel planen oder bereits vollzogen haben.

WAS PASSIERT ODER WELCHE MÖGLICHKEITEN BESTEHEN BEI DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE FÜR DEN ARBEITNEHMER BEI EINEM ARBEITGEBERWECHSEL?

Welche Möglichkeiten hat ein Arbeitnehmer, der bereits eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 BetrAVG) bei seinem bisherigen Arbeitgeber umgesetzt hat und jetzt zu einem neuen Arbeitgeber wechselt?

Diese Frage wird immer wichtiger für die Sicherung Ihres erworbenen und zukünftig mehr werdenden Lebensstandards. Durch den Steuer- und in der Regel Sozialversicherungsvorteil ist die betriebliche Altersvorsorge einer der sichersten, flexibelsten und renditestärksten Vorsorgemaßnahmen, die über den Bruttolohn von jedem Arbeitnehmer genutzt werden kann.Aufgrund des gesetzlichen Anspruches auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 BetrAVG) kann jeder Arbeitnehmer über die hier aufgeführten Durchführungswege der

seine persönliche Sicherung des Lebensstandards über die betriebliche Altersvorsorge nutzen.

Durch das Job Hopping tritt vermehr die Frage von Arbeitnehmer auf, welche Möglichkeiten bestehen bei einem Arbeitgeberwechsel mit der betrieblichen Altersvorsorge?

DIE 2. MÖGLICHKEITEN DER FORTFÜHRUNG EINER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE BEIM NEUEN ARBEITGEBER

1) Der Versicherungsnehmerwechsel

Bei einem Versicherungsnehmerwechsel führen Sie als Arbeitnehmer den bestehenden Vertrag, Ihrer betrieblichen Altersvorsorge grundsätzlich beim neuen Arbeitgeber weiter.Das kann man vergleichen, als würde man seinen Smartphone Anbieter wechseln, aber das Smartphone bleibt das Gleiche. Es wird nur die Sim Karte ausgetauscht. Alle Daten auf dem Smartphone bleiben erhalten.Übersetzung Versicherungschinesisch = Deutsch: Ihr ehemaliger Arbeitgeber, der bisher bei Ihrer betrieblichen Altersvorsorge, der Vertragsinhaber (alter Versicherungsnehmer) und Beitragszahler war, wird jetzt durch Ihren neuen Arbeitgeber (neuer Versicherungsnehmer) ausgetauscht. Als Arbeitnehmer bleiben Sie weiterhin der Bezugsberechtigte (versicherte Person). Gesetzliche Grundlage in der betrieblichen Altersvorsorge:Ein Versicherungsnehmer-Wechsel beruht auf der freiwilligen Zustimmung des neuen Arbeitgebers, das er den bestehenden Versicherungsvertrag Ihrer betrieblichen Altersvorsorge (z.B. Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Pensionszusage) nach § 4 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG übernimmt. Diese Betriebsrente wird grundsätzlich mit dem ursprünglich erteilten Arbeitsrecht fortgeführt. Die Fortführungsmöglichkeit des Versicherungsnehmer

2) Die Deckungskapitalübertragung

Wie soll ein Mensch dieses komplizierte Wort verstehen, wenn bereits das gesamte Thema der betrieblichen Altersversorgung (bAV) so komplex ist?

Was bedeutet Deckungskapitalübertagung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BetrAVG?

Bei einem Versicherungsnehmerwechsel haben wir gesehen, dass der bestehende Vertrag, der betrieblichen Altersvorsorge in der Regel nahtlos mit allen Vertragsvereinbarungen, Rechten und Pflichten beim neuen Arbeitgeber als Arbeitnehmer fortgeführt wird. Es ändert sich nur der Versicherungsnehmer und der Beitragszahler (neuer Arbeitgeber).

Bei der Deckungskapitalübertragung wird nur das bestehende Deckungskapital der bestehenden betrieblichen Altersversorgung auf das vorhandene Unternehmenskonzept der betrieblichen Altersvorsorge beim neuen Arbeitgeber übertragen.

Was hat eine Deckungskapitalübertragung für Folgen und Auswirkungen in der betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitnehmer?

Jede betriebliche Altersvorsorge ist durch das Arbeitsrecht (z.B. Einzelvereinbarung (Entgeltumwandlung) oder Versorgungszusage bzw. Versorgungsordnung) geregelt. Der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass ein Teil des Bruttolohnes nicht ausbezahlt wird, sondern dieser Betrag in die betriebliche Altersvorsorge vom Arbeitgeber direkt investiert wird. Dafür erhält der Arbeitnehmer (w, m, d) einen Vertrag über die betriebliche Altersvorsorge, die grundsätzlich die vereinbarten Versorgungsleistungen des Arbeitsrechtes abbilden sollen.

Bei der Deckungskapitalübertragung erhält der Arbeitnehmer eine neue arbeitsrechtliche Vereinbarung vom Arbeitgeber. Das ist vergleichbar mit dem neuen Arbeitsvertrag, der durch das Job-Hopping verursacht wurde.

Eine Deckungskapitalübertragung kann man mit einer Cloud vergleichen. Heute nutzen Sie ein Windows Rechner mit einer Cloud. Morgen wechseln Sie auf einen Mac Rechner und verwenden weiter Ihre bisherige Cloud. Der Unterschied liegt nicht nur an dem modernen Design des Apple Rechners oder die innovativen Tastenkombinationen, sondern alle neuen Features des Mac können jetzt genutzt werden. Allerdings hat eine Deckungskapitalübertragung oft mehr Nachteile als Vorteile!

Deshalb hat der deutsche Gesetzgeber das Recht auf ein Angebot einer Deckungskapitalübertragung jedem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt. Allerdings müssen Sie als Arbeitnehmer dieses Angebot auf Deckungskapitalübertragung bei Ihrem neuen Arbeitgeber selbst beantragen (§4a Abs. 2 BetrAVG). Mit einem qualifizierten Angebot nach § 4a Abs. 2 BetrAVG sollten Sie alle Vor- und Nachteile für Ihren geführten Versicherungsvertrag der Betriebsrente einsehen können. Das ist die Grundlage für Ihre Entscheidung, wie Sie mit Ihrer bestehenden betrieblichen Altersvorsorge fortfahren.

Übersetzung Versicherungschinesisch = Deutsch:
Das bisherige Versicherungsunternehmen / Versorgungsträger zahlt das angesammelte Deckungskapital Ihrer bestehenden betrieblichen Altersvorsorge an die neue Versicherungsgesellschaft / Versorgungsträger bei Ihrem neuen Arbeitgeber.

Sie erhalten eine neue Versicherungspolice und eine neue arbeitsrechtliche Versorgungszusage. Selbstverständlich können Sie in dem Unternehmenskonzept der betrieblichen Altersvorsorge bei Ihrem neuen Arbeitgeber sich aus der vorgegebenen Tarifpalette Ihren Wunschtarif aussuchen.

Allerdings wird zum Stichtag der Deckungskapitalübertragung die aktuellen neuen Rechnungsgrundlagen für Ihre zukünftige betriebliche Altersvorsorge verwendet. Speziell Betriebsrente mit einem hohen garantierten Rechnungszins sollten grundsätzlich nicht mit Ihrem Rechtsanspruch auf eine Deckungskapitalübertragung ausgetauscht werden.

Grundsätzlich macht eine Deckungskapitalübertragung nur dann Sinn, wenn gravierende Vereinbarungen (z.B. 0 Rentengarantie, falscher Rentenbeginn, usw.) in der bisherigen betrieblichen Altersvorsorge festgelegt wurden. Diese können durch die Deckungskapitalübertragung korrigiert werden!

Sollten Sie sich bei einer Versicherungsgesellschaft befinden, die aktuell nur sehr geringe oder keine Überschüsse erwirtschaftet, muss der Sachverhalt der Deckungskapitalübertragung genau geprüft und Ihnen als Arbeitnehmer aufgezeigt werden.

Wichtig:

Als Arbeitnehmer bestimmen Sie, ob Sie eine Deckungskapitalübertragung (§ 4 Abs. 2 Satz 2 BetrAVG) wünschen. Ihr neuer Arbeitgeber kann Sie zu keiner Deckungskapitalübertragung zwingen.

Gleichzeitig sollten Sie als Arbeitnehmer nicht blind einer Deckungskapitalübertragung zustimmen, ohne vorher nicht die entstehenden Folgen aufgezeigt bekommen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, sofern Sie als Arbeitnehmer das wünschen, dass Ihnen im Vorfeld ein Angebot zur Deckungskapitalübertragung (§ 4a BetrAVG) aufgezeigt wird.

Wird das Angebot der Deckungskapitalübertragung von einem unabhängigen Berater als kostenpflichtige Serviceleistung über Ihren Arbeitgeber angeboten, haben Sie als Arbeitnehmer die Sicherheit, eine neutrale Beratung zu erhalten. Selbstverständlich trägt Ihr neuer Arbeitgeber die Kosten der Serviceleistung.

Durch die neutrale Beratung, wie es bei den bAVProfis der Fall ist, erhalten Sie als Arbeitnehmer alle Vor- und Nachteile Ihrer bestehenden betrieblichen Altersvorsorge aufgezeigt und können anschließend entscheiden, ob Sie Ihre Möglichkeit des Rechtsanspruches der Deckungskapitalübertragung nutzen wollen.

DIE 2. MÖGLICHKEITEN DER FORTFÜHRUNG EINER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE ÜBER DEN PRIVATEN BEREICH

1) Der Versicherungsnehmerwechsel

Bei diesem Versicherungsnehmerwechsel werden Sie als Arbeitnehmer zukünftig auch der Vertragsinhaber (Versicherungsnehmer) und Beitragszahler. Gleichzeitig bleiben Sie weiterhin die bezugsberechtigte Person (versicherte Person) und führen den bestehenden Vertrag, Ihrer betrieblichen Altersvorsorge als Privatperson fort.

Allerdings erhalten Sie bei der privaten Fortführung nicht die gewohnten Steuer- und Sozialversicherungsvorteile, die Sie aus der Finanzierung über Ihren Bruttolohn kennen. Zukünftig zahlen Sie die Beiträge aus dem versteuerten Einkommen. Sollten Sie bereits eine Riester Rente nach § 10a EStG über die betriebliche Altersvorsorge genutzt haben, erhalten Sie weiterhin die genutzten Steuervorteile bzw. Zulagen über Ihre private Einkommensteuererklärung.

Nachteile:

Wegfall der bisherigen Steuer- und Sozialversicherungsvorteile

Kein Zugriff auf das bestehende Kapital, da erworbene Anwartschaften rechtssicher bis zum Ablauf des Vertrages gesichert werden.

Versteuerung der Leistungen muss geprüft werden, da unterschiedliche Steuersätze greifen.

2) Beitragsfreistellung und private Fortführung

Der bestehende Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge wird wie beim Versicherungsnehmer auf Sie als Arbeitnehmer übertragen. Allerdings zahlen Sie aus persönlichen Gründen oder aufgrund der fehlenden Steuer- und Sozialversicherungsvorteile keine Beiträge mehr an die betriebliche Altersvorsorge. Die Versorgungsleistungen reduzieren sich und das Kapital verzinst sich weiter.

Das sind die Möglichkeiten der Fortführung der betrieblichen Altersvorsorge bei einem anstehenden Arbeitgeberwechsel.

Wir als Experten der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zeigen alle Möglichkeiten auf, die der Arbeitgeber in der betrieblichen Altersvorsorge im Unternehmen festgelegt hat.

SIE HABEN FRAGEN ZU DEM BEGRIFF ARBEITGEBERWECHSEL UND BESTEHENDE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE, DIE BAVPROFIS STEHEN IHNEN FÜR RÜCKFRAGEN ZUR VERFÜGUNG.

Oder Sie schauen sich jetzt unser bAVTutorial: Arbeitgeberwechsel und Ihre Möglichkeiten der Fortführung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge einfach erklärt an und viele Fragen werden Ihnen von Felix und seinem Team bereits im Tutorial beantwortet.

#jobwechsel #betriebliche-altersvorsorge

bAVProfis, das unabhängige Beratungshaus und die Experten für die betriebliche und private Altersvorsorge (bAV & pAV).

#bavprofis - Ihr Partner für die betriebliche Altersversorgung und der digitalen bAV Verwaltung und Kommunikation.bAVProfis - News rund um die betrieblichen Altersvorsorge by bAVProfis.

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Die betriebliche Altersvorsorge und der Arbeitgeberwechsel!

Job Hopping ist nicht erst seit dieser Generation von Fachleuten der neue Trend, sondern gehört heute aufgrund der dynamischen Arbeitswelt im Arbeitnehmermarkt zum Alltag. Das wollen viele Arbeitgeber oft nicht hören, da in der heutigen Zeit das Personal Recruiting nicht nur eine Menge Geld kostet, sondern viel Arbeitszeit für die Personen mit Personalverantwortung im Unternehmen abverlangt.

Das ist heute allerdings nicht das Thema, obwohl wir, als die bAVProfis, in der Regel immer die maßgeschneiderten Versorgungskonzepte der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber entwickeln, umsetzen, digital abbilden und betreuen.

Heute nehmen wir uns den Fragen der Arbeitnehmer (w, m, d) an, die einen Arbeitgeberwechsel planen oder bereits vollzogen haben.

Was passiert oder welche Möglichkeiten bestehen bei der betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel?

Welche Möglichkeiten hat ein Arbeitnehmer, der bereits eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 BetrAVG) bei seinem bisherigen Arbeitgeber umgesetzt hat und jetzt zu einem neuen Arbeitgeber wechselt?

Diese Frage wird immer wichtiger für die Sicherung Ihres erworbenen und zukünftig mehr werdenden Lebensstandards. Durch den Steuer- und in der Regel Sozialversicherungsvorteil ist die betriebliche Altersvorsorge einer der sichersten, flexibelsten und renditestärksten Vorsorgemaßnahmen, die über den Bruttolohn von jedem Arbeitnehmer genutzt werden kann.

Aufgrund des gesetzlichen Anspruches auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 BetrAVG) kann jeder Arbeitnehmer über die hier aufgeführten Durchführungswege der

seine persönliche Sicherung des Lebensstandards über die betriebliche Altersvorsorge nutzen.

Durch das Job Hopping tritt vermehr die Frage von Arbeitnehmer auf, welche Möglichkeiten bestehen bei einem Arbeitgeberwechsel mit der betrieblichen Altersvorsorge?

Die 2. Möglichkeiten der Fortführung einer betrieblichen Altersvorsorge beim neuen Arbeitgeber

  1. Der Versicherungsnehmerwechsel

    Bei einem Versicherungsnehmerwechsel führen Sie als Arbeitnehmer den bestehenden Vertrag, Ihrer betrieblichen Altersvorsorge grundsätzlich beim neuen Arbeitgeber weiter.

    Das kann man vergleichen, als würde man seinen Smartphone Anbieter wechseln, aber das Smartphone bleibt das Gleiche. Es wird nur die Sim Karte ausgetauscht. Alle Daten auf dem Smartphone bleiben erhalten.

    Übersetzung Versicherungschinesisch <=> Deutsch:
    Ihr ehemaliger Arbeitgeber, der bisher bei Ihrer betrieblichen Altersvorsorge, der Vertragsinhaber (alter Versicherungsnehmer) und Beitragszahler war, wird jetzt durch Ihren neuen Arbeitgeber (neuer Versicherungsnehmer) ausgetauscht. Als Arbeitnehmer bleiben Sie weiterhin der Bezugsberechtigte (versicherte Person).

    Gesetzliche Grundlage in der betrieblichen Altersvorsorge:
    Ein Versicherungsnehmerwechsel beruht auf der freiwilligen Zustimmung des neuen Arbeitgebers, das er den bestehenden Versicherungsvertrag Ihrer betrieblichen Altersvorsorge (z.B. Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Pensionszusage) nach § 4 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG übernimmt. Diese Betriebsrente wird grundsätzlich mit dem ursprünglich erteilten Arbeitsrecht fortgeführt.

  2. Die Deckungskapitalübertragung

    Wie soll ein Mensch dieses komplizierte Wort verstehen, wenn bereits das gesamte Thema der betrieblichen Altersversorgung (bAV) so komplex ist?

    Was bedeutet Deckungskapitalübertagung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BetrAVG?

    Bei einem Versicherungsnehmerwechsel haben wir gesehen, dass der bestehende Vertrag, der betrieblichen Altersvorsorge in der Regel nahtlos mit allen Vertragsvereinbarungen, Rechten und Pflichten beim neuen Arbeitgeber als Arbeitnehmer fortgeführt wird. Es ändert sich nur der Versicherungsnehmer und der Beitragszahler (neuer Arbeitgeber).

    Bei der Deckungskapitalübertragung wird nur das bestehende Deckungskapital der bestehenden betrieblichen Altersversorgung auf das vorhandene Unternehmenskonzept der betrieblichen Altersvorsorge beim neuen Arbeitgeber übertragen.

    Was hat eine Deckungskapitalübertragung für Folgen und Auswirkungen in der betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitnehmer?

    Jede betriebliche Altersvorsorge ist durch das Arbeitsrecht (z.B. Einzelvereinbarung (Entgeltumwandlung) oder Versorgungszusage bzw. Versorgungsordnung) geregelt. Der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass ein Teil des Bruttolohnes nicht ausbezahlt wird, sondern dieser Betrag in die betriebliche Altersvorsorge vom Arbeitgeber direkt investiert wird. Dafür erhält der Arbeitnehmer (w, m, d) einen Vertrag über die betriebliche Altersvorsorge, die grundsätzlich die vereinbarten Versorgungsleistungen des Arbeitsrechtes abbilden sollen.

    Bei der Deckungskapitalübertragung erhält der Arbeitnehmer eine neue arbeitsrechtliche Vereinbarung vom Arbeitgeber. Das ist vergleichbar mit dem neuen Arbeitsvertrag, der durch das Job-Hopping verursacht wurde.

    Eine Deckungskapitalübertragung kann man mit einer Cloud vergleichen. Heute nutzen Sie ein Windows Rechner mit einer Cloud. Morgen wechseln Sie auf einen Mac Rechner und verwenden weiter Ihre bisherige Cloud. Der Unterschied liegt nicht nur an dem modernen Design des Apple Rechners oder die innovativen Tastenkombinationen, sondern alle neuen Features des Mac können jetzt genutzt werden. Allerdings hat eine Deckungskapitalübertragung oft mehr Nachteile als Vorteile!

    Deshalb hat der deutsche Gesetzgeber das Recht auf ein Angebot einer Deckungskapitalübertragung jedem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt. Allerdings müssen Sie als Arbeitnehmer dieses Angebot auf Deckungskapitalübertragung bei Ihrem neuen Arbeitgeber selbst beantragen (§4a Abs. 2 BetrAVG). Mit einem qualifizierten Angebot nach § 4a Abs. 2 BetrAVG sollten Sie alle Vor- und Nachteile für Ihren geführten Versicherungsvertrag der Betriebsrente einsehen können. Das ist die Grundlage für Ihre Entscheidung, wie Sie mit Ihrer bestehenden betrieblichen Altersvorsorge fortfahren.

    Übersetzung Versicherungschinesisch <=> Deutsch:
    Das bisherige Versicherungsunternehmen / Versorgungsträger zahlt das angesammelte Deckungskapital Ihrer bestehenden betrieblichen Altersvorsorge an die neue Versicherungsgesellschaft / Versorgungsträger bei Ihrem neuen Arbeitgeber.

    Sie erhalten eine neue Versicherungspolice und eine neue arbeitsrechtliche Versorgungszusage. Selbstverständlich können Sie in dem Unternehmenskonzept der betrieblichen Altersvorsorge bei Ihrem neuen Arbeitgeber sich aus der vorgegebenen Tarifpalette Ihren Wunschtarif aussuchen.

    Allerdings wird zum Stichtag der Deckungskapitalübertragung die aktuellen neuen Rechnungsgrundlagen für Ihre zukünftige betriebliche Altersvorsorge verwendet. Speziell Betriebsrente mit einem hohen garantierten Rechnungszins sollten grundsätzlich nicht mit Ihrem Rechtsanspruch auf eine Deckungskapitalübertragung ausgetauscht werden.

    Grundsätzlich macht eine Deckungskapitalübertragung nur dann Sinn, wenn gravierende Vereinbarungen (z.B. 0 Rentengarantie, falscher Rentenbeginn, usw.) in der bisherigen betrieblichen Altersvorsorge festgelegt wurden. Diese können durch die Deckungskapitalübertragung korrigiert werden!

    Sollten Sie sich bei einer Versicherungsgesellschaft befinden, die aktuell nur sehr geringe oder keine Überschüsse erwirtschaftet, muss der Sachverhalt der Deckungskapitalübertragung genau geprüft und Ihnen als Arbeitnehmer aufgezeigt werden.

    Wichtig:
    Als Arbeitnehmer bestimmen Sie, ob Sie eine Deckungskapitalübertragung (§ 4 Abs. 2 Satz 2 BetrAVG) wünschen. Ihr neuer Arbeitgeber kann Sie zu keiner Deckungskapitalübertragung zwingen.
    Gleichzeitig sollten Sie als Arbeitnehmer nicht blind einer Deckungskapitalübertragung zustimmen, ohne vorher nicht die entstehenden Folgen aufgezeigt bekommen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können.
    Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, sofern Sie als Arbeitnehmer das wünschen, dass Ihnen im Vorfeld ein Angebot zur Deckungskapitalübertragung (§ 4a BetrAVG) aufgezeigt wird.
    Wird das Angebot der Deckungskapitalübertragung von einem unabhängigen Berater als kostenpflichtige Serviceleistung über Ihren Arbeitgeber angeboten, haben Sie als Arbeitnehmer die Sicherheit, eine neutrale Beratung zu erhalten. Selbstverständlich trägt Ihr neuer Arbeitgeber die Kosten der Serviceleistung.
    Durch die neutrale Beratung, wie es bei den bAVProfis der Fall ist, erhalten Sie als Arbeitnehmer alle Vor- und Nachteile Ihrer bestehenden betrieblichen Altersvorsorge aufgezeigt und können anschließend entscheiden, ob Sie Ihre Möglichkeit des Rechtsanspruches der Deckungskapitalübertragung nutzen wollen.

Die 2. Möglichkeiten der Fortführung einer betrieblichen Altersvorsorge über den privaten Bereich

  1. Der Versicherungsnehmerwechsel

    Bei diesem Versicherungsnehmerwechsel werden Sie als Arbeitnehmer zukünftig auch der Vertragsinhaber (Versicherungsnehmer) und Beitragszahler. Gleichzeitig bleiben Sie weiterhin die bezugsberechtigte Person (versicherte Person) und führen den bestehenden Vertrag, Ihrer betrieblichen Altersvorsorge als Privatperson fort.

    Allerdings erhalten Sie bei der privaten Fortführung nicht die gewohnten Steuer- und Sozialversicherungsvorteile, die Sie aus der Finanzierung über Ihren Bruttolohn kennen. Zukünftig zahlen Sie die Beiträge aus dem versteuerten Einkommen. Sollten Sie bereits eine Riester Rente nach § 10a EStG über die betriebliche Altersvorsorge genutzt haben, erhalten Sie weiterhin die genutzten Steuervorteile bzw. Zulagen über Ihre private Einkommensteuererklärung.

    Nachteile:
    Wegfall der bisherigen Steuer- und Sozialversicherungsvorteile
    Kein Zugriff auf das bestehende Kapital, da erworbene Anwartschaften rechtssicher bis zum Ablauf des Vertrages gesichert werden.
    Versteuerung der Leistungen muss geprüft werden, da unterschiedliche Steuersätze greifen.

  2. Beitragsfreistellung und private Fortführung

    Der bestehende Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge wird wie beim Versicherungsnehmer auf Sie als Arbeitnehmer übertragen. Allerdings zahlen Sie aus persönlichen Gründen oder aufgrund der fehlenden Steuer- und Sozialversicherungsvorteile keine Beiträge mehr an die betriebliche Altersvorsorge. Die Versorgungsleistungen reduzieren sich und das Kapital verzinst sich weiter.

Das sind die Möglichkeiten der Fortführung der betrieblichen Altersvorsorge bei einem anstehenden Arbeitgeberwechsel.

Wir als Experten der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zeigen alle Möglichkeiten auf, die der Arbeitgeber in der betrieblichen Altersvorsorge im Unternehmen festgelegt hat.

Sie haben Fragen zu dem Begriff Arbeitgeberwechsel und bestehende betriebliche Altersvorsorge, die bAVProfis stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Oder Sie schauen sich jetzt unser bAVTutorial: Arbeitgeberwechsel und Ihre Möglichkeiten der Fortführung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge einfach erklärt an und viele Fragen werden Ihnen von Felix und seinem Team bereits im Tutorial beantwortet.

#jobwechsel #betriebliche-altersvorsorge

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