BASISRENTE | RÜRUP-RENTE | DIE STEUEROPTIMIERTE ALTERSVORSORGE IN DEUTSCHLAND

WELCHE VORTEILE ERHALTE ICH IN DEUTSCHLAND DURCH DIE BASISRENTE BZW. RÜRUP-RENTE?

DIE BASISRENTE IM FOKUS | DER WEG ZUR STEUEREINSPARUNG IM ALTER ÜBER DIE RÜRUP-RENTE EINFACH ERKLÄRT

ALLES WAS MAN ÜBER DIE BASISRENTE | RÜRUP-RENTE WISSEN MUSS
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DIE UNTERSCHÄTZTE STEUEROPTIMIERTE ALTERSVORSORGE: DIE BASISRENTE IM DETAIL ERKLÄRT

Die Rürup-Rente, auch bekannt als Basisrente, ist eine spezielle Form der privaten Altersvorsorge (SCHICHT 1) in Deutschland. Sie wurde nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt und wurde 2005 durch das Alterseinkünfte-Gesetz (AltEinG) eingeführt. Die Rürup-Rente zeichnet sich durch ihre steuerlichen Vorteile und ihre Bürgergeld-Sicherheit aus. Hier ist eine ausführliche und verständliche Erklärung, wie sie funktioniert und was sie von anderen Formen der Altersvorsorge unterscheidet:

WIE FUNKTIONIERT DIE RÜRUP-RENTE UND WAS UNTERSCHEIDET SIE VON ANDEREN FORMEN DER ALTERSVORSORGE?

Die Rürup-Rente funktioniert auf der Grundlage eines nachgelagerten Besteuerungsprinzips. Dies bedeutet, dass die Einzahlungen in die Rürup-Rente während der Ansparphase steuerlich begünstigt sind. Die Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, was dazu führt, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen reduziert wird. Dadurch zahlen Sie weniger Einkommenssteuern, was besonders für Menschen mit einem höheren Einkommen von Vorteil ist.

Während der Ansparphase zahlen Sie grundsätzlich regelmäßig Beiträge in Ihren individuellen Rürup-Vertrag ein. Diese Beiträge werden von einem privaten Versicherungsunternehmen verwaltet und in verschiedene Anlageprodukte (z.B. Rente Klassik, Fondspolice, Kombiniert mit Berufsunfähigkeitschutz) investiert, um eine potenziell höhere Rendite zu erzielen. Der Vertrag sieht nur eine lebenslange Rente vor.

Im Rentenalter erhalten Sie dann eine lebenslange Rente, die monatlich ausgezahlt wird. Diese Rentenzahlungen sind im Ruhestand steuerpflichtig.

Was unterscheidet die Rürup-Rente von anderen Formen der Altersvorsorge?

  1. Steuerliche Vorteile:
    Die Rürup-Rente (Basisrente) bietet erhebliche steuerliche Vorteile. Ihre Beiträge sind steuerlich absetzbar, was zu einer erheblichen Reduzierung Ihrer Einkommensteuer führen kann. Grundsätzlich bietet keine andere Formen der Altersvorsorge (außer die betriebliche Altersvorsorge) die gleichen Maße an steuerlicher Förderung an.

  2. Bürgergeld-Sicherheit:
    Die Rürup-Rente ist in Bezug auf die Anrechnung auf Sozialleistungen wie Bürgergeld günstiger als andere Formen der Altersvorsorge. Dies bedeutet, dass im Falle von Bedürftigkeit im Alter Ihre soziale Absicherung besser gewahrt bleibt.

  3. Lebenslange Rente:
    Die Rürup-Rente bietet Ihnen eine lebenslange Rente, die sicherstellt, dass Sie im Alter regelmäßige Einkünfte haben, unabhängig von der Dauer Ihres Ruhestands. Das Risiko der Langlebigkeit wird dadurch vollständig ausgeschlossen, wie es bei einem Aktien- oder ETF-Depot der Fall ist. Leben Sie länger als der Durchschnitt, was nicht selten ist, fehlt Ihnen mit der Basisrente nicht das Geld, wie es der Fall beim Aktien oder ETF-Depot ist, um Ihren gewohnten Lebensstandard lebenslang fortzuführen.

  4. Nachgelagerte Besteuerung:
    Im Gegensatz zu anderen Rentenformen, bei denen die Renten in der Ansparphase aus dem versteuerten Einkommen finanziert wird und später mit dem Ertragsanteil (§ 22 EStG / Ertragsanteil) besteuert werden, erfolgt die Besteuerung bei der Rürup-Rente nachgelagert. Dies führt oft zu niedrigeren Steuersätzen im Rentenalter, da die meisten Rentnerinnen und Rentner nicht über die Einkommenshöhe verfügen, wie es in der aktiven Zeit des Berufsleben der Fall ist.

  5. Flexible Beitragszahlung:
    Sie haben die Flexibilität, die Höhe Ihrer Beiträge an Ihre finanzielle Situation in der Rürup-Rente anzupassen. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihre Vorsorge an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Sie können mit einem geringen monatlichen Beitrag Ihre Basisrente starten. Spätestens Ende November nehmen Sie Rücksprache mit Ihrem Steuerberater und informieren sich über die bis zu diesem Zeitpunkt eingenommenen Einnahmen. Stehen hohe steuerliche Forderungen Ihres Finanzamtes an, können Sie diese im Rahmen der steuerrechtlich zulässigen Höchstsätze an Ihre Basisrente reduzieren. Mit Hilfe durch Einmalzahlungen, die spätestens bis zum 31.12 an das Versicherungsunternehmen Ihrer Rürup-Rente bezahlt sein muss.

WAS IST DIE STEUERRECHTLICHE GRUNDLAGE DER BASISRENTE (RÜRUP-RENTE)?

Die steuerrechtliche Grundlage der Basisrente (Rürup-Rente) in Deutschland ist im Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt. Die abzugsfähigen Beiträge an die Rürup-Rente sind im § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG festgeschriebene steuerliche Regelungen und wurden für die Basisrente mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinG) im Jahr 2005 eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt wurden bereits mehrere Änderungen für die Rürup-Rente vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veranlasst. Die Höhe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen sind nach § 10 Abs. 3 EStG an die Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt.

WELCHE STEUERLICHEN VORTEILE BIETET DIE BASISRENTE UND WIE KANN ICH DIE RÜRUP-RENTE FÜR MICH NUTZEN?

Die Basisrente bietet durch die steuerlichen Vorteile eine attraktive Form der privaten Altersvorsorge. Die Beiträge zur Rürup-Rente werden steuerlich wie Beiträge zu den anderen Säulen der Basisversorgung behandelt, zu denen die Gesetzliche Rentenversicherung, Landwirtschaftliche Alterskassen und berufsständische Versorgungswerke gehören. Dies ist ein wichtiger Aspekt der steuerlichen Behandlung der Rürup-Rente in Deutschland. Alle diese Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, was zu einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens führt und somit die Einkommenssteuerlast verringert. Dieses Prinzip fördert die private Altersvorsorge und soll dazu ermutigen, finanziell für das Alter vorzusorgen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es jährliche Höchstbeträge für die Absetzbarkeit der Beiträge gibt. Seit dem 01.01.2023 können die Beiträge an die Rürup-Rente zu 100 Prozent in Abzug gebracht werden. Bis zum 31.12.2022 waren die Beiträge nur anteilig steuerlich abzugsfähig (z.B. 2022 nur zu 94%). Diese Höchstbeträge begrenzen die steuerlichen Vorteile, die Sie durch die Beiträge zur Rürup-Rente erzielen können.

Sie schließen einen Basisrentenvertrag nach den Vorgaben des magischen Vierecks ab und berücksichtigen die Beiträge an die Rürup-Rente in Ihrer Einkommensteuer. Grundsätzlich sollten Sie Rücksprache mit Ihrem steuerlichen Berater nehmen, der Sie über die jährlichen Einkünfte informiert und Ihnen Ihre zu erwartende Steuerlast aufzeigen kann. Durch einen Grundbetrag, den Sie jeden Monat unabhängig bezahlen, nutzen Sie bereits einen Teil der Steuervorteile. Damit Sie Ihre gesamten Steuervorteile bis zum jährlichen Höchstbeitrag an die Basisrente ausschöpfen können, sollte Ihr Steuerberater Ihnen Ihre finanziellen Möglichkeiten aufzeigen.

WIE KÖNNEN DIE STEUERLICHEN VORTEILE DER RÜRUP-RENTE MEINE PERSÖNLICHE EINKOMMENSTEUER REDUZIEREN?

Die steuerlichen Vorteile der Rürup-Rente können Ihre persönliche Einkommensteuerlast in Deutschland auf mehrere Arten reduzieren:

  1. Absetzbarkeit der Beiträge:
    Die Beiträge, die Sie in Ihre Rürup-Rente bis zum zulässigen Höchstbeitrag einzahlen, sind steuerlich seit 2023 zu 100% absetzbar. Sie werden als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Dies reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen und somit Ihre Einkommensteuerlast. Die Höhe der absetzbaren Beiträge hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich Ihres Alters und der jeweils geltenden Höchstbeträge.

  2. Reduzierung des zu versteuernden Einkommens:
    Durch die Absetzbarkeit der Beiträge verringern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen. Dies führt dazu, dass Sie in einem niedrigeren Steuersatzbereich landen, was die Höhe Ihrer Einkommensteuer reduziert.

  3. Steuerfreibeträge und Ertragsanteil:
    Im Rentenalter, wenn Sie Leistungen aus Ihrer Rürup-Rente erhalten, werden diese besteuert. Allerdings fällt in der Regel Ihr Gesamteinkommen geringer aus, als jetzt in der aktiven Arbeitszeit. Durch diesen Sachverhalt fällt Ihr individueller Steuersatz geringer als der heutige aus. Gehen Sie vor 2040 in den Ruhestand wird nur anteilig die Rentenzahlung Ihrer Basisrente des individuellen Steuersatzes unterworfen.

Beispiel:

Angenommen, Sie zahlen jährlich 5.000 Euro in Ihre Rürup-Rente ein, was Ihrem persönlichen Bedarf entspricht, und Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt 60.000 Euro. Wenn Ihr persönlicher Höchstbetrag für die absetzbaren Beiträge 26.528 Euro (2023) beträgt, können Sie Ihre aufgewendeten 5.000 Euro an die Rürup-Rente in Ihrer Steuererklärung vollständig geltend machen. Dies verringert Ihr zu versteuerndes Einkommen auf 55.000 Euro und führt zu einer niedrigeren Einkommensteuer.

Selbstverständlich könnten Sie bis zum 31.12.23 zusätzlich 21.528 € (2023 Höchstbeitrag Rürup-Rente: 26.528 € - 5.000 € bezahlter Rürup-Beitrag) bezahlten und erhalten weitere Steuervorteile. Sollte man verheiratet sein, kann der doppelte Beitrag verwendet werden, sofern der Ehepartner sich selbst diese Vorteile für sich nutzt bzw. in andere anrechenbare Vorsorgesysteme die Beiträge investiert.  

Die steuerlichen Vorteile der Rürup-Rente sind insbesondere für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener von Interesse, da sie dazu beitragen, die Einkommensteuerbelastung zu reduzieren und gleichzeitig eine solide Altersvorsorge aufzubauen. Es ist jedoch wichtig, die jeweils geltenden steuerlichen Regelungen zu berücksichtigen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die steuerlichen Auswirkungen der Rürup-Rente in Ihrem speziellen Fall korrekt zu verstehen und zu nutzen.

DIE UNTERSCHÄTZTE RÜRUP-RENTE, DIE BASISRENTE DER PRIVATEN ALTERSVORSORGE

WELCHER PERSONENKREIS PROFITIERT AM MEISTEN VON DER BASISRENTE UND PASST DIE RÜRUP-RENTE ZU MEINER INDIVIDUELLEN SITUATION?

Die Rürup-Rente ist besonders geeignet für Selbstständige, Gutverdiener und Personen, die von den steuerlichen Vorteilen profitieren möchten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Rürup-Rente auch einige Einschränkungen und komplexe Regelungen aufweist. Daher ist es ratsam, sich vor dem Abschluss einer Rürup-Rentenversicherung von einem unabhängigen Experten für die private Altersvorsorge, wie die bAVProfis beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass sie zur eigenen finanziellen Situation passt.

Hier sind einige Gruppen, die am meisten von der Basisrente profitieren:

  1. Selbstständige und Freiberufler:
    Selbstständige und Freiberufler haben in der Regel keine Möglichkeit, in die Gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Die Basisrente bietet diesen Personen eine steuerlich begünstigte Möglichkeit, für die Altersvorsorge zu sparen und sich eine lebenslange Rentenzahlung für den Ruhestand zu sichern.

  2. Gutverdiener:
    Personen mit einem hohen Einkommen können von den steuerlichen Vorteilen der Rürup-Rente besonders stark profitieren, da sie die höheren Steuersätze besser nutzen können, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Sofern bereits Beiträge an andere Systeme der Basisversorgung (z.B. Beiträge an die deutsche Rentenversicherung) bezahlt werden, müssen diese im Rahmen des Höchstbeitrages berücksichtigt werden.

  3. Personen mit hoher Steuerlast:
    Wenn Sie bereits eine hohe Steuerlast haben, sei es aufgrund Ihres Einkommens oder anderer steuerpflichtiger Einkünfte, kann die Basisrente dazu beitragen, Ihre Steuerbelastung zu senken.

  4. Personen, die ihre Altersvorsorge diversifizieren möchten:
    Die Basisrente kann eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Formen der Altersvorsorge sein, um Ihr Risiko zu streuen und Ihre finanzielle Zukunft abzusichern. Speziell wenn man heute bereits sich auf eine lebenslange Rentenleistung fixiert und die Wette auf die Langlebigkeit nicht als Spiel betrachten möchte. Oder Sie führen bisher nur kapitalbildende Vorsorgemaßnahmen (z.B. Aktien oder Investmentfonds-Depot) die keine lebenslange Altersrentenleistung vorsehen.

Passt die Rürup-Rente zu meiner individuellen Situation?

Die Entscheidung, ob die Rürup-Rente zu Ihrer individuellen Situation passt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier sind einige Überlegungen, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen können:

  1. Einkommen:
    Prüfen Sie, ob Ihr Einkommen ausreichend ist, um von den steuerlichen Vorteilen der Basisrente zu profitieren. Die Höhe Ihrer Beiträge sollte zu Ihrem Einkommen passen.

  2. Steuerliche Situation:
    Berücksichtigen Sie Ihre aktuelle steuerliche Situation und prüfen Sie, wie die Rürup-Rente Ihre Steuerlast reduzieren kann.

  3. Langfristige Altersvorsorge:
    Wenn Sie eine langfristige Altersvorsorge planen, kann die Basisrente eine attraktive Option sein, da sie lebenslange Rentenzahlungen bietet.

  4. Bürgergeld-Sicherheit:
    Wenn Sie besorgt sind, wie sich Ihre Altersvorsorge auf Ihre soziale Absicherung auswirken könnte, ist die Bürgergeld-Sicherheit der Rürup-Rente ein wichtiger Vorteil.

  5. Flexibilität und Bedarf:
    Überlegen Sie, ob Sie die Flexibilität der Beitragszahlung und der Rentenauszahlung der Basisrente schätzen.

Letztendlich ist es ratsam, eine individuelle Beratung von unabhängigen Finanzexperten für die maßgeschneiderte private Lebensstandardsicherung iwie von den bAVProfis n Anspruch zu nehmen, um zu ermitteln, ob die Rürup-Rente zu Ihrer speziellen finanziellen Situation und Ihren langfristigen Zielen passt. Jeder Fall ist einzigartig, und eine professionelle Beratung kann Ihnen helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

KANN ICH DIE BEITRÄGE ZUR RÜRUP-RENTE FLEXIBEL GESTALTEN, UND GIBT ES MINDEST- ODER HÖCHSTBEITRÄGE?

Ja, Sie können die Beiträge zur Rürup-Rente in gewissem Maße flexibel gestalten, abhängig von Ihrer finanziellen Situation und Ihren Präferenzen. Hier sind einige wichtige Informationen zur Flexibilität der Beitragszahlung und zu den Mindest- und Höchstbeiträgen:

  1. Flexibilität bei der Beitragszahlung:
    Die Rürup-Rente ermöglicht Ihnen die Flexibilität, die Höhe Ihrer Beiträge jährlich anzupassen, solange Sie die gesetzlich festgelegten Mindestbeträge nicht unterschreiten. Sie können Beitragspausen einlegen oder die Beitragszahlung vorübergehend aussetzen, wenn Ihre finanzielle Situation dies erfordert.

  2. Mindestbeiträge:
    Es gibt gesetzlich festgelegte Mindestbeiträge, die eingehalten werden müssen, um die Rürup-Rente in Anspruch nehmen zu können. Diese Mindestbeträge variieren und hängen von gewünschten Anlageprodukt ab (z.B. Mindestbeitrag pro Monat 25 € oder Einmalbeitrag von 500 €).

  3. Höchstbeiträge:
    Es gibt auch gesetzliche Höchstbeiträge für die Rürup-Rente, die jährlich angepasst werden. Die Höchstbeiträge für die Rürup-Rente (Basisrente) werden regelmäßig von der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung nach § 10 Abs. 3 EStG abgebildet.

    Im Jahr 2023 gelten für die Rürup-Rente die folgenden Höchstbeiträge:

    • Für Ledige:
      Der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug liegt bei 25.239 Euro im Jahr 2023.

    • Für Verheiratete:
      Für Verheiratete, die zusammenveranlagt sind, beträgt der maximale Sonderausgabenabzug 50.478 Euro im Jahr 2023.

    Wichtiger Hinweis:
    Sofern einer der Personen freiwillige oder Pflichtbeiträge an die übrigen Systeme der Basisversorgung (Schicht 1) bezahlt, muss dieser Beitragsaufwand, evtl. bis zum dort vorgesehenen Höchstbeitrag zur Rürup-Rente in Abzug gebracht werden!

    Bitte beachten Sie, dass diese Werte von Jahr zu Jahr angepasst werden. Es ist ratsam, die aktuellen Höchstbeiträge bei Ihrem Versicherungsmakler oder Ihrem Steuerberater zu überprüfen, da sie je nach individuellen Umständen und Gesetzesänderungen variieren können.

    Es ist wichtig zu beachten, dass die Flexibilität bei der Beitragszahlung innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegt. Sie sollten die Mindest- und Höchstbeträge kennen und sicherstellen, dass Ihre Beiträge in diesen Grenzen liegen. Die Flexibilität bei der Beitragszahlung in der Rürup-Rente macht sie besonders attraktiv, da Sie Ihre Altersvorsorge an Ihre sich ändernden finanziellen Bedürfnisse anpassen können.

WIE HOCH SOLLTE MEIN BEITRAG ZUR BASISRENTE SEIN, UM EINE ANGEMESSENE ALTERSVORSORGE ZU GEWÄHRLEISTEN?

Die Höhe Ihres Beitrags zur Basisrente (Rürup-Rente) sollte sorgfältig geplant werden, um eine angemessene Altersvorsorge zu gewährleisten. Es gibt jedoch keine festgelegte Betragsgrenze, die für alle Menschen gleichermaßen geeignet ist, da die optimale Höhe Ihrer Beiträge von vielen Faktoren abhängt, einschließlich Ihres individuellen Einkommens, Ihrer finanziellen Ziele und Ihrer aktuellen finanziellen Situation.

Hier sind einige Überlegungen, die Ihnen bei der Bestimmung der angemessenen Beitragshöhe für Ihre Basisrente helfen können:

  1. Ihr Einkommen:
    Die Höhe Ihrer Beiträge sollte zu Ihrem Einkommen passen. Wenn Sie ein höheres Einkommen haben, können Sie in der Regel auch höhere Beiträge leisten. Die Beiträge zur Rürup-Rente sind steuerlich absetzbar, was bedeutet, dass Sie von den steuerlichen Vorteilen profitieren können.

  2. Ihre finanziellen Ziele:
    Überlegen Sie, wie viel Einkommen Sie im Ruhestand benötigen, um Ihren Lebensstandard aufrechterhalten zu können. Je nach Ihren Zielen und Bedürfnissen müssen Sie möglicherweise höhere Beiträge zahlen, um diese Ziele zu erreichen.

  3. Ihre aktuellen Verpflichtungen:
    Berücksichtigen Sie Ihre aktuellen finanziellen Verpflichtungen, wie Miete, Hypotheken, Lebenshaltungskosten und andere finanzielle Ziele. Stellen Sie sicher, dass Sie genug Spielraum in Ihrem Budget haben, um Beiträge zur Basisrente zu leisten, ohne Ihre finanzielle Stabilität zu gefährden.

  4. Ihr Alter:
    Je früher Sie mit der Rürup-Rente beginnen, desto weniger müssen Sie monatlich einzahlen, um Ihre Altersvorsorgeziele zu erreichen. Frühzeitiger Beginn ermöglicht es Ihrem Geld, länger zu arbeiten und von Zinseszinseffekten zu profitieren. Das gleiche gilt für den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand. Beabsichtigen Sie vor dem üblichen Renteneintrittsalter (67) in den Ruhestand zu gehen, benötigen Sie höhere Rentenleistungen aufgrund der gesetzlich festgelegten Rentenkürzungen.

  5. Berücksichtigung der gesetzlichen Höchstbeträge:
    Es ist wichtig, die gesetzlichen Höchstbeträge für den Sonderausgabenabzug zu berücksichtigen. Sie können nur Beiträge bis zu diesen Höchstbeträgen steuerlich geltend machen. Zahlen Sie einen höheren Beitrag als es für die Rürup-Rente der Fall ist, erhalten sie für diesen Mehrbeitrag doppelte Nachteile:

    a) Der Mehrbeitrag wird nicht steuerrechtlich zur Reduzierung Ihrer Einkommensteuer berücksichtigt.
    b) Die daraus entstehende höhere Rentenleistung unterliegt grundsätzlichen Ihrem individuellen Steuersatz.
    c) Die Leistung der Rürup-Rente kann und darf nur an Ehepartner, Kinder (Kindergeldpflicht) und eingetragene Lebenspartner vererbt werden.

AUF WELCHER BERECHNUNGSGRUNDLAGE WERDEN DIE HÖCHSTBEITRÄGE DER BASISRENTE JEDES JAHR BERECHNET?

Die Höchstbeiträge für die Basisrente (Rürup-Rente) in Deutschland werden jedes Jahr auf der Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze und dem aktuellen Beitragssatz für die knappschaftlichen Rentenversicherung (West) berechnet. Die aktuellen Werte werden in der Regel vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht und basieren auf dem festgelegten Durchschnittseinkommen vom Vorjahr.

Hier die genaue Berechnungsmethode für den Höchstbeitrag der Rürup-Rente in 2024:

Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung (West): 111.600,00 Euro pro Jahr
Beitragssatz der knappschaftlichen Rentenversicherung (West):                                      24,7 %

Formel für die Berechnung des Höchstbeitrages zur Basisrente (Rürup-Rente) 2024:

111.600,00 Euro * 24,7 % = 27.565,20 €

Im Jahr 2024 gelten für die Rürup-Rente die folgenden Höchstbeiträge:

  • Für Ledige:
    Der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug liegt bei 27.565,20 Euro im Jahr 2024.

  • Für Verheiratete:
    Für Verheiratete, die zusammenveranlagt sind, beträgt der maximale Sonderausgabenabzug 55.130,40 Euro im Jahr 2024.

WELCHE ROLLE SPIELEN FONDS, VERSICHERUNGEN UND ANDERE ANLAGEMÖGLICHKEITEN BEI DER BASISRENTE?

Bei der Basisrente, auch als Rürup-Rente bekannt, können verschiedene Anlagemöglichkeiten eine Rolle spielen. Die Basisrente selbst ist eine Form der privaten Altersvorsorge, bei der Ihre Beiträge von einem Versicherungsunternehmen verwaltet und investiert werden. Die Art und Weise, wie Ihre Beiträge investiert werden, hängt von Ihrem individuellen Vertrag und Ihren Präferenzen Ihrer Anlagestrategie nach dem oben aufgeführten magischen Viereck ab. Hier sind die wichtigsten Anlagemöglichkeiten, die bei der Basisrente eine Rolle spielen können:

  1. Fonds und Investmentfonds:
    Einige Basisrentenverträge ermöglichen es Ihnen, in Investmentfonds zu investieren. Dies bietet die Möglichkeit, in verschiedene Anlageklassen wie Aktien, Anleihen, Immobilien und Rohstoffe zu diversifizieren. Die Rendite hängt von der Wertentwicklung der Fonds ab.

  2. Klassische Rentenversicherung:
    Ein klassischer Basisrentenvertrag kann eine sichere, aber in der Regel niedrigere Verzinsung bieten. Hier legt das Versicherungsunternehmen Ihre Beiträge sicherheitsorientiert an, in der Regel in festverzinslichen Wertpapieren.

  3. Indexgebundene Rentenversicherung:
    Diese Art der Basisrente ist an die Wertentwicklung eines bestimmten Index gekoppelt, wie beispielsweise den DAX oder EURO STOXX. Die Rendite hängt von der Entwicklung dieses Index ab.

  4. Garantierte Mindestrente:
    Einige Verträge bieten eine garantierte Mindestrente, unabhängig von der Wertentwicklung der Anlagen. Dies sorgt für Sicherheit, kann jedoch niedrigere Renditen bieten.

  5. Absicherung einer Berufsunfähigkeit-Rente oder Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit:
    Aufgrund der Rentenreform benötigt jede versicherungspflichtige Person in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Schutz bei Berufsunfähigkeit, die nach 1961 geboren ist. In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht nur eine Absicherung auf Erwerbsunfähigkeit. Diesen teuren Schutz gegen Berufsunfähigkeit kann über die steuerbegünstigte Rürup-Rente mit abgesichert werden.

    Wichtiger Hinweis:
    Allerdings darf oder kann eine Basisrente (Rürup-Rente) nicht nur den Deckungsschutz der Berufsunfähigkeit absichern, sondern der Beitrag für diesen Risikoschutz (BU-Rente) darf maximal 50 Prozent des Gesamtbeitrages betragen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 b bb EStG). Wird das nicht beachtet und der Beitrag für die Berufsunfähigkeit liegt aufgrund der gewünschten Absicherungshöhe über den 50% des Gesamtbeitrages, führt der Versicherer den Versicherungsvertrag fort, aber der Beitrag kann nicht mehr als steuerbegünstigter Vorsorgebeitrag in der Einkommensteuer berücksichtigt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Rendite und das Risiko Ihrer Basisrente von der gewählten Anlagestrategie abhängen. Bevor Sie sich für eine bestimmte Anlagemöglichkeit entscheiden, sollten Sie Ihre eigenen Anlageziele, Risikobereitschaft und finanziellen Bedürfnisse berücksichtigen.

Zusätzlich zur Anlagemöglichkeit spielt auch die Höhe Ihrer Beiträge eine wichtige Rolle bei der Gestaltung Ihrer Basisrente. Je nach Ihren individuellen finanziellen Zielen und Bedürfnissen können Sie die Höhe Ihrer Beiträge festlegen und anpassen. Dies gibt Ihnen die Flexibilität, Ihre Altersvorsorge an Ihre finanzielle Situation anzupassen.

WIE WIRD DIE RÜRUP-RENTE BESTEUERT, WENN ICH IN RENTE GEHE, UND WELCHE STEUERVORTEILE KANN ICH AUS DER BASISRENTE ERWARTEN?

Die Altersrenten unterliegen der vollen Steuerpflicht als sonstige Einkünfte gemäß § 22 des Einkommensteuergesetzes (EStG), was als nachgelagerte Besteuerung bezeichnet wird. Für Renten, die vor dem Jahr 2040 beginnen, gilt eine Übergangsregelung, bei der zunächst ein Freibetrag ermittelt wird, und nur der verbleibende Teil der Rente unter die Steuerpflicht fällt.

WIE WIRD DIE RENTE AUS DER BASISRENTE IM ALTER BERECHNET, UND GIBT ES OPTIONEN ZUR HINTERBLIEBENEN-ABSICHERUNG?

Die Berechnung und Details zur Rente aus der Basisrente (Rürup-Rente) werden in den jeweiligen Versicherungsbedingungen Ihres abgeschlossenen Versicherungsvertrages vom Versicherer festgelegt.

Wir führen hier einige Punkte auf, die für die Berechnung Ihrer lebenslangen Altersrente aus der Rürup-Rente relevant sind:

  1. Lebenslange Rente:
    Wenn Sie den Tag des Rentenbeginns erreichen, wird Ihnen eine lebenslange Rente gezahlt. Diese Rente wird monatlich im Voraus oder nachschüssig ausgezahlt. Diese Auszahlung Ihrer Rürup-Rente ist vom Vertrag der Versicherung abhänig.

  2. Garantierte jährliche Rentensteigerung:
    Sie haben die Option, mit dem Versicherer zu vereinbaren, dass die Rente jedes Jahr garantiert steigt. Die jährliche Steigerung kann zwischen 1 % und 3 % liegen, und Sie wählen den Prozentsatz. Diese Vereinbarung muss bei Vertragsabschluss getroffen werden. Diese garantierte Rentensteigerung ist kostenpflichtig. Wenden Sie den gleichen Beitrag in einem Rürup-Renten-Angebot auf, indem keine garantierte Rentensteigerung enthalten ist auf, wird die Start-Rente bei 2-3 % vereinbarter garantierter Rentensteigerung erheblich geringer ausfallen. Die meisten Basisrenten-Verträge enthalten eine nicht garantierte Rentensteigerung, die durch die möglichen Überschüsse abgebildet wird.

  3. Berechnung der Rentenhöhe:
    Ihre Rente wird zu Beginn auf drei unterschiedliche Arten berechnet, und Ihnen wird die höchste der berechneten Renten gezahlt. Die Berechnung erfolgt wie folgt:

    a. Rente nach neuen Rechnungsgrundlagen:
    Die monatliche Rente wird aus Ihrem angesammelten Guthaben berechnet, wobei die zum Zeitpunkt des Rentenbeginns geltenden Rechnungsgrundlagen verwendet werden.

    b. Rente nach garantierten Leistungen:
    Die garantierte Rente wird aus der vereinbarten Beitragsgarantie berechnet und berücksichtigt die im Vertrag festgelegten Garantien und Kosten. Die Berechnung basiert auf einer unabhängigen Sterbetafel und einem Zinssatz von 0,25 % pro Jahr. Bitte beachten Sie, dass nicht mehr alle Versorgungsträger in Ihren Rürup-Verträgen einen garantierten Rechnungszins führen.

    c. Rente basierend auf dem garantierten Rentenfaktor:
    Der garantierte Rentenfaktor, den Sie im Versicherungsschein finden, bestimmt die minimale monatliche Rente pro 10.000 EUR Guthaben. Dieser Faktor beträgt 85 % des Faktors, der im zweiten Berechnungsweg verwendet wird.

    Bitte beachten Sie, dass bei einem Rentenbeginn, der mehr als fünf Jahre vorverlegt wird, die Rente in der Regel nur nach den neuen Rechnungsgrundlagen ermittelt wird.

  4. Zusätzliche Garantien:
    Wenn Sie die Summe der ursprünglich vereinbarten Beiträge erhöhen oder andere Änderungen vornehmen, berechnet der Versicherer die zusätzlichen Garantien mit den jeweils maßgeblichen Rechnungsgrundlagen. Diese Änderungen werden in Nachträgen zum Vertrag festgehalten und beinhalten unter anderem Beitragserhöhungen, Zuzahlungen, verkürzte Beitragszeiträume und Verschiebungen des Rentenbeginns.

    Diese Informationen stammen aus Ihrem Vertragsdokument und sollten sorgfältig gelesen und verstanden werden, da sie die Grundlage für die Berechnung Ihrer Rürup-Rente und Ihrer Leistungen im Alter bilden. Bei Fragen oder Unklarheiten empfiehlt es sich, sich an Ihren Versicherungsanbieter oder ein unabhängiges Beratungshaus für die Altersvorsorge zu wenden.

KANN ICH DIE RÜRUP-RENTE KOMBINIEREN ODER ERGÄNZEN, BEISPIELSWEISE MIT ANDEREN RENTENVERSICHERUNGEN ODER DER GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG?

Ja, es ist möglich, die Rürup-Rente (Basisrente) mit anderen Rentenversicherungen oder der gesetzlichen Rentenversicherung zu kombinieren oder zu ergänzen. Die Rürup-Rente kann eine wichtige Ergänzung zu anderen Formen der Altersvorsorge sein. Hier sind einige Möglichkeiten, wie Sie die Rürup-Rente mit anderen Rentenversicherungen oder der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren können:

  1. Kombination mit der gesetzlichen Rentenversicherung:
    Die Rürup-Rente kann eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung darstellen. Insbesondere Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können von der Rürup-Rente profitieren, um eine private Altersvorsorge aufzubauen.

  2. Kombination mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV):
    Wenn Ihr Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbietet, können Sie diese mit der Rürup-Rente kombinieren. Die Beiträge zur bAV werden oft steuerlich begünstigt, was eine zusätzliche Möglichkeit bietet, für das Alter vorzusorgen.

  3. Kombination mit anderen privaten Rentenversicherungen:
    Sie können die Rürup-Rente mit anderen privaten Rentenversicherungen, wie der Riester-Rente oder der privaten Rentenversicherung, kombinieren, um eine vielseitige Altersvorsorge-Strategie zu entwickeln. Jede dieser Rentenversicherungen hat ihre eigenen steuerlichen und finanziellen Vorteile.

  4. Vermögensaufbau durch Investments:
    Neben Rentenversicherungen können Sie auch andere Anlageformen wie Aktien, Investmentfonds und Immobilien in Ihre Altersvorsorge-Strategie integrieren. Hierbei sollten Sie jedoch die individuellen Risikobereitschaft, finanziellen Ziele und steuerlichen Vorteile berücksichtigen.

Die Kombination von verschiedenen Altersvorsorgeformen kann dazu beitragen, Ihre Altersvorsorge zu diversifizieren und Ihre finanzielle Sicherheit im Ruhestand zu stärken. Es ist ratsam, sich von einem Versicherungsberater oder unabhängigen Beratungshaus beraten zu lassen, um die für Ihre individuelle Situation am besten geeigneten Vorsorgeoptionen auszuwählen und sicherzustellen, dass Sie die steuerlichen Vorteile optimal nutzen.

GIBT ES DIE MÖGLICHKEIT, DIE BASISRENTE VORZEITIG ZU KÜNDIGEN ODER DAS ANGESPARTE KAPITAL ANDERWEITIG ZU NUTZEN?

Die Kündigung oder vorzeitige Verfügung über das angesparte Kapital in der Basisrente (Rürup-Rente) ist in der Regel eingeschränkt und mit bestimmten Bedingungen und steuerlichen Konsequenzen verbunden. Die Basisrente ist als Altersvorsorgeprodukt konzipiert, und die steuerlichen Vorteile sind an eine langfristige Bindung geknüpft. Im Allgemeinen gibt es einige Optionen, die Sie in Betracht ziehen können:

  1. Rentenbeginn:
    Die Basisrente ist in erster Linie darauf ausgerichtet, eine lebenslange Rente im Rentenalter zu bieten. Sie können das angesparte Kapital als lebenslange Rente nutzen, wenn Sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Dies bietet Ihnen steuerliche Vorteile und eine regelmäßige Einkommensquelle im Ruhestand.

  2. Todesfallleistungen:
    Im Falle Ihres Todes können die verbleibenden Gelder aus der Basisrente nur an die gesetzliche festgelegten Hinterbliebenen für die Rürup-Rente weitergegeben werden. Sofern Sie eine freie Vererbung wünschen kann das nur über das Sonderlösungs-Konzept rechtswirksam umgesetzt werden.

  3. Beitragsfreistellung:
    In einigen Fällen können Sie die Beiträge zur Basisrente beitragsfrei stellen, wenn Sie vorübergehend nicht in der Lage sind, Beiträge zu zahlen. Dies bedeutet, dass der Vertrag ruht und Sie keine Beiträge zahlen müssen, bis Sie die Zahlungen wieder aufnehmen. Hier sollte vor der Umsetzung der Beitragsfreistellung geklärt werden, ob es bestimmte Fristen für die Aktivierung gibt.

  4. Kapitalabfindung bei schwerer Krankheit:
    Unter bestimmten Umständen, wie einer schweren Krankheit, können Sie eine vorzeitige Kapitalabfindung beantragen. Die Bedingungen dafür variieren je nach Vertrag und Versicherungsgesellschaft. In der Regel sind die steuerlichen Konsequenzen einer Kapitalabfindung jedoch nachteilig, da die bisherigen Steuervorteile verloren gehen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Optionen zur Verfügung stehen und von Ihrem individuellen Vertrag sowie den Versicherungsbedingungen abhängen. Bevor Sie eine vorzeitige Kündigung oder eine andere Verfügung in Erwägung ziehen, sollten Sie sich mit Ihrem Versicherungsanbieter oder einem Beratungshaus für die Altersvorsorge alle Möglichkeiten aufzeigen lassen, um die spezifischen Bedingungen und steuerlichen Auswirkungen zu klären. Eine vorzeitige Kündigung kann zu steuerlichen Nachteilen führen, da die bisherigen Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.

WAS PASSIERT, WENN ICH IM ALTER AUF STAATLICHE SOZIALLEISTUNG WIE BÜRGERGELD (AB 01.01.2023; VORHER HARTZ IV BIS 31.12.2022) ANGEWIESEN BIN? WIE BEEINFLUSST DIE RÜRUP-RENTE DIESE LEISTUNGEN?

Die Rürup-Rente (Basisrente) hat Auswirkungen auf staatliche Sozialleistungen wie das Bürgergeld (seit 01.01.2023) bzw. Hartz IV (bis 31.12.2022), insbesondere wenn Sie im Alter auf diese Leistungen angewiesen sind. Es ist wichtig zu beachten, dass die Rürup-Rente in erster Linie als private Altersvorsorge konzipiert ist und dazu dient, Ihre finanzielle Situation im Ruhestand zu verbessern. Dennoch gibt es einige Punkte, die berücksichtigt werden sollten:

  1. Einkommens- und Vermögensanrechnung:
    Die Sozialleistungen wie das Bürgergeld oder Hartz IV werden in der Regel anhand Ihres Einkommens und Vermögens berechnet. Die Rürup-Rente wird nicht als Einkommen angesehen, da diese nicht Kapitalisiert werden kann und diese Vorsorgeart als richtige Altersvorsorge angesehen wird.

  2. Freibeträge:
    In Deutschland gelten Freibeträge für Einkommen und Vermögen, die bei der Berechnung von Sozialleistungen berücksichtigt werden. Die Rürup-Rente bleibt anrechnungsfrei, da diese als staatlich gefördertes Modell zur Altersvorsorge angesehen wird. Das gleiche gilt für die betriebliche Altersvorsorge und die Riester-Rente. Alle anderen Arten von privaten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen erfolgt die Anrechnungung oder der Zwang zur Kündigung. Die Rückkaufswerte werden auf das Bürgergeld im Rahmen des Schonvermögen oder dem Freibetrag zugeordnet und Ihre Anspruchsberechtigung wird dadurch negativ beeinflusst.

  3. Höhe der Rürup-Rente:
    Die Höhe Ihrer Rürup-Rente kann die Höhe Ihrer Sozialleistungen beeinflussen. Wenn Ihre Rürup-Rente ausreichend hoch ist, um Ihren Lebensunterhalt zu decken, können Sie unter Umständen auf staatliche Sozialleistungen verzichten.

  4. Steuerliche Aspekte:
    Die steuerlichen Auswirkungen der Rürup-Rente können sich auf Ihre finanzielle Situation und damit auf Ihre Anspruchsberechtigung für Sozialleistungen auswirken. Die nachgelagerte Besteuerung der Rürup-Rente kann im Alter zu niedrigeren Steuern führen, was Ihre finanzielle Situation verbessern kann.

Es ist ratsam, sich in dieser komplexen Angelegenheit von einem Sozialberater oder einer Sozialberaterin sowie von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten zu lassen, um Ihre individuelle Situation zu bewerten und die Auswirkungen der Rürup-Rente auf Ihre Anspruchsberechtigung für Sozialleistungen zu klären. Die Regelungen können je nach Bundesland variieren, und eine individuelle Beratung kann Ihnen helfen, die bestmöglichen Entscheidungen für Ihre Altersvorsorge und Ihre finanzielle Situation zu treffen.

WELCHE RISIKEN SIND MIT DER RÜRUP-RENTE VERBUNDEN, UND WIE KANN ICH MICH DAVOR SCHÜTZEN?

Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Auch bekannt als Basisrente bietet Sie die oben aufgeführten Steuervorteile und die lebenslange Rentenzahlung im Alter. Dennoch gibt es Risiken im Zusammenhang mit der Rürup-Rente, die Sie beachten sollten, sowie Möglichkeiten, sich davor zu schützen:

  1. Langlebigkeitsrisiko:
    Das Langlebigkeitsrisiko bezieht sich darauf, dass Sie länger leben könnten als erwartet. Mit der einer Rürup-Rente über einen Versicherer schalten Sie das Risiko der Kapitalaufzehrung aus, da Ihre Rentenzahlung aus der Basisrente lebenslang bezahlt wird. Sofern der Ehepartner ebenfalls in gleicher Höhe eine lebenslange Rentenzahlung nach Ihrem Tod erhalten sollte und nicht nur aus dem vorhandenen Restkapital, welches eventuell bereits erschöpft ist. Sollten Sie eine  Hinterbliebenenrente vereinbaren, um sicherzustellen, dass Ihr Ehepartner von der Rente profitiert, falls Sie frühzeitig sterben. Hier sollte zusätzlich auf die Rentengarantiezeit geachtet werden, dass diese mindestens 20 Jahre vorsieht.

  2. Inflation:
    Die Inflation kann dazu führen, dass die Kaufkraft Ihrer Rürup-Rente im Laufe der Zeit abnimmt. Sie können sich davor schützen, indem Sie eine dynamische Rente wählen, bei der die Auszahlungen an die Inflation angepasst werden.

  3. Kapitalmarktrisiken:
    Wenn die in Ihrer Rürup-Police investierten Gelder in riskante Anlagen fließen, besteht das Risiko, dass die Renditen schwanken oder negativ ausfallen. Um sich davor zu schützen, können Sie eine konservative Anlagestrategie wählen, die auf Sicherheit ausgerichtet ist. Bevorzugen Sie eine risikoreichere Kapitalanlage über Investmentfonds, achten Sie darauf, dass ein automatisches Ablaufmanagement enthalten ist. Viele Versicherungen bieten diesen Service kostenfrei an, der frühzeitig die gewählte riskante Kapitalanlage umschichtet und für die benötigte Rentenleistung sorgt.

  4. Gebühren und Kosten:
    Die Kosten für Rürup-Rentenverträge können erheblich sein und die Rendite beeinflussen. Vergleichen Sie die Kosten verschiedener Anbieter und achten Sie auf versteckte Gebühren. Speziell bei Fondspolicen sollten Sie auf den total expense Ratio (TER) achten.

  5. Veränderungen der Gesetze und Regelungen:
    Die staatlichen Vorschriften für die Rürup-Rente könnten sich ändern, was sich auf Ihre Rentenansprüche auswirken kann. Um sich zu schützen, sollten Sie sich regelmäßig über aktuelle Gesetze und Vorschriften informieren und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.

  6. Kündigung oder Vertragsauflösung:
    Wenn Sie Ihren Rürup-Rentenvertrag vorzeitig kündigen oder auflösen müssen, fallen umgehend die bisher eingesparten Steuervorteile weg und müssen umgehend an das Finanzamt zurückbezahlt werden. Sollte man die Rürup-Rente nicht mehr benötigen oder fortführen wollen, stellen Sie diese nur beitragsfrei. Durch diesen Sachverhalt schieben Sie die reduzierten Rentenleistungen in den Ruhestand. Hier führen Sie in der Regel einen geringen persönlichen Steuersatz durch die reduzierten Gesamteinkünfte.

  7. Rentenbeginn und Rentenhöhe:
    Der Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre Rürup-Rente in Anspruch nehmen, und die Höhe der monatlichen Rentenzahlungen sind entscheidende Faktoren. Sie sollten diese sorgfältig planen, um sicherzustellen, dass Ihre Bedürfnisse im Ruhestand abgedeckt sind.

  8. Kapitalauszahlung:
    Die Rürup-Rente wird nur als lebenslange Rentenzahlung ausbezahlt. Die Option der einmaligen Kapitalauszahlung sieht die Basisrente nicht vor. Der Staat fördert in der Ansparphase die Rürup-Rente durch die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge. In der Leistungsphase holt er sich durch die nachgelagerte Versteuerung einen Teil der Förderung zurück. Damit eine lange Zahlungszeit für die Sicherung der Steuereinkünfte gewährt werden kann, wird das über die laufenden lebenslange Rentenzahlung abgebildet. Das ist der Grund, warum keine Kapitalauszahlung aus einer Rürup-Rente erfolgt.
  9. Eingeschränkte Verfügbarkeit:
    Das angesparte Anlagekapital Ihrer Rürup-Rente gehört zwar Ihnen, allerdings steht das grundsätzlich nicht zur freien Verfügung. Ähnlich wie wir es aus den anderen Säulen der Basisversorgung kennen, wie der Gesetzliche Rentenversicherung, der Landwirtschaftliche Alterskassen und den berufsständische Versorgungswerke wird das Anlagekapital Ihnen zugeordnet, aber kann nicht auf fremde Dritte übertragen, als Sicherung für ein Darlehn verpfändet oder beliehen bzw. veräußert werden.
  10. Vererbbarkeit:
    Grundsätzlich kennen wir die freie Vererbbarkeit aus der privaten Altersvorsorge (Schicht 3). Sie bestimmen selbst, was mit Ihrem Geld passiert oder wer es im Todesfall erhalten soll. In der Rürup-Rente, die als private Altersvorsorge über die steuerrechtliche Schicht 1 der Altersvorsorge (3 Schichten Modell) geführt wird, können nur Ehepartner, Kinder mit Kindergeldbezug oder Lebenspartner über das verbleibende Restkapital in Form einer daraus gebildeten Altersrente verfügen.

GIBT ES AKTUELL GESETZESÄNDERUNGEN ODER ENTWICKLUNGEN IN BEZUG AUF DIE RÜRUP-RENTE, VON DENEN ICH WISSEN SOLLTE?

Aktueller Stand 10/2023 liegen grundsätzlich keine aktuellen Entwicklungen oder Gesetzesänderungen zur Rürup-Rente (Basisrente) vor. Eine Änderung, die von den bAVProfis bereits aufgeführt wurde ist die Anpassung des Höchstbeitrages zur Rürup-Rente in 2024. Um über aktuelle Entwicklungen und Gesetzesänderungen in Bezug auf die Rürup-Rente informiert zu bleiben, empfehlen Ihnen die bAVProfis, regelmäßig die offizielle Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie die Website der Deutschen Rentenversicherung zu konsultieren. Dort finden Sie die neuesten Informationen zur Rürup-Rente.

Sie haben Fragen zur Rürup-Rente (Basisrente), die bAVProfis stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Oder Sie schauen sich jetzt unser bAVTutorial: Private Altersvorsorge: Basisrente  Rürup-Rente einfach erklärt an und viele Fragen werden Ihnen von Felix und seinem Team bereits im Tutorial beantwortet.

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