Arbeitgeberwechsel und das Deckungskapital Angebot für die bestehende betriebliche Altersvorsorge (bAV)

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Arbeitgeberwechsel und bAV
Betriebliche Altersvorsorge - bAVProfis

Die betriebliche Altersvorsorge und der Arbeitgeberwechsel!

In der heutigen Zeit ist ein Arbeitgeberwechsel immer mit einem Aufstieg in der Karriere verbunden. Ob zukünftig der neue Arbeitsplatz mit einem höheren Einkommen, welches über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen (Gesetzlichen Krankenversicherung oder gesetzlichen Rentenversicherung) verbunden ist. Oder man übernimmt ab sofort eine Personalverantwortung bzw. neue Aufgaben sorgen für die gewünschte Herausforderung, die der ehemalige Arbeitsplatz zum tristen Alltag hat werden lassen.

Trotz den vielen neuen Veränderungen beim Arbeitgeberwechsel, sollte man nie die betriebliche Altersvorsorge (bAV) vergessen, die man über seinen Rechtsanspruch auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV) durch die Entgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 BetrAVG) mit dem Arbeitgeberzuschuss (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) in der Vergangenheit genutzt hatte. Durch diesen flexiblen Lösungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wird die Versorgungslücke der gesetzlichen Rentenversicherung reduziert und der erworbene Lebensstandard wird durch die Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gesichert.

Was passiert mit der bestehenden betrieblichen Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel?

Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, die der Arbeitnehmer durch eine Entgeltumwandlung von seinem Bruttolohn steuerfrei und sozialversicherungsfrei finanziert.

Allerdings bestimmt immer der Arbeitgeber, wo, wie, wer und was in der betrieblichen Altersvorsorge umgesetzt werden darf. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass Ihr neuer Arbeitgeber nicht den von Ihnen gewählten Durchführungsweg (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds), dieselbe Zusageart (Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) , Beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ), Reine Beitragszusage (BZ), Leistungszusage (LZ)) oder den von Ihnen genutzten Versorgungsträger (Versicherungsunternehmen) führt.

Sie stellen sich die Frage, was passiert mit meiner bestehenden betrieblichen Altersvorsorge beim neuen Arbeitgeber?

Hier hat der Gesetzgeber an Sie als Arbeitnehmer mit einer betrieblichen Altersvorsorge gedacht und das Deckungskapitalübertragungsabkommen (§ 4 BetrAVG) ins Leben gerufen. Hier haben sich die unterschiedlichen Versicherungsunternehmen zusammengeschlossen und beschlossen, dass das bestehende Deckungskapital Ihrer bestehenden betrieblichen Altersvorsorge (bAV) kostenneutral auf das neue Versicherungsunternehmen, mit dem von Ihrem neuen Arbeitgeber genehmigten Tarif übertragen werden kann.

Wir haben Ihnen bereits die Details zur kostenfreien Deckungskapitalübertragung (§ 4 BetrAVG) in den bAV News aufgeführt.

Was müssen Sie bei einer Deckungskapitalübertragung nach § 4 BetrAVG beim Arbeitgeberwechsel beachten?

Leider ist eine Deckungskapitalübertragung in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht immer mit Vorteilen verbunden, sondern kann auch Nachteile für Sie als Arbeitnehmer in Ihrem zukünftigen fortgeführten Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge hervorrufen. Aus diesem Grund sollten Sie sich als Arbeitnehmer immer auf Ihren Rechtsanspruch des Deckungskapitalangebotes (§ 4a BetrAVG) beziehen.

Was bedeutet ein Deckungskapitalangebot in der betrieblichen Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel?

Der Gesetzgeber hat mit dem § 4a BetrAVG Ihren Rechtsanspruch auf ein Deckungskapitalangebot durch Ihren neuen Arbeitgeber festgelegt. Jeder Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, wenn Sie als neuer Arbeitnehmer eine bestehende betriebliche Altersvorsorge (z.B. Direktversicherung) von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber mitbringen, dass diese durch die oben aufgeführte Deckungskapitalübertragung zukünftig fortgeführt werden kann. Allerdings sollten Sie Ihre bestehende betriebliche Altersvorsorge nicht bild aufgeben, sondern sich auf das Deckungskapitalangebot nach § 4a BetrAVG berufen.

Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen ein Angebot zu unterbreiten, indem das bestehende Deckungskapital Ihrer bisherigen betrieblichen Altersvorsorge (bAV) auf das neue Versorgungskonzept Ihres neuen Arbeitgebers aufzeigt.

Warum ist das so kompliziert?

In einfachen Wort: Es wird das bestehende angesammelte Kapital inklusive Zins und Zinseszins Ihrer bestehenden Betriebsrente hergenommen und auf das bei Ihrem neuen Arbeitgeber  geführte Betriebsrentenkonzept übertragen. Das kann man vergleichen wie mit einem Bankwechsel. Ihre alte Bank überträgt das Guthaben auf die neue Bank.

In dem Deckungskapitalangebot, sollten alle Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge aufgeführt werden, die bei einer Deckungskapitalübertragung zum Tragen kommen werden. Sollten Ihr Fehler bei der Umsetzung der Deckungskapitalübertragung gemacht werden, können Sie diese grundsätzlich beim neuen Arbeitgeber zum Leistungszeitpunkt als Regress beantragen.

Beispiele von Nachteilen einer Deckungskapitalübertragung nach § 4 BetrAVG:

  • Der bestehende Rechnungszins (z.B. 3,25%) wird reduziert (ab 2022: 0,25%) oder entfällt vollständig, da das Konzept des neuen Arbeitgebers aufgrund der möglichen höheren Renditemöglichkeiten, keinen Garantiezins mehr vorsieht.
  • Der bestehende Rentenfaktor (z.B. 25) wird reduziert (auf 13). Der Rentenfaktor ist immer wichtig für die Kalkulation Ihrer lebenslangen Rentenzahlung.
  • Eine bestehende Beitragsbefreiung oder Berufsunfähigkeitsrente wird vom neuen Arbeitgeber nicht fortgeführt. Diese wichtige Absicherung, die heute nicht mehr von der gesetzlichen Rentenversicherung getragen wird, benötigt jeder Arbeitnehmer für den Verlust seiner Arbeitskraft und der Sicherung seines Einkommens.

Beispiele von Vorteilen einer Deckungskapitalübertagung nach § 4 BetrAVG

  • Die geringe Rentengarantiezeit (z.B. 0 oder 5 Jahre) kann erhöht werden.
  • Der Rentenbeginn weist keinen reibungslosen Rentenübertritt auf (Geb. 24.7. => Rentenbeginn 1.8). Der Altvertrag sieht einen Rentenbeginn zum 1.3 vor, da der Vertrag zum 1.3 als Versicherungsjahr begonnen hatte. Durch die Deckungskapitalübertragung kann jetzt der richtige Rentenbeginn (z.B. 1.8.) festgelegt werden. Durch diesen Vorteil haben Sie bei einem Leistungsbezug keine Steuernachteile, die Sie grundsätzlich zu zahlen hätten, wenn Sie die Rentenleistung und ein Einkommen führen würden.
  • Die aktuelle Betriebsrente sieht keine Garantieleistungen vor.  Das kann durch die Umstellung auf das neue Anlagekonzept beim Arbeitgeber verändert werden.

Tipp für Arbeitnehmer vor der Deckungskapitalübertragung beim Arbeitgeberwechsel:

  1. Lassen Sie sich immer ein Deckungskapitalangebot von Ihrem neuen Arbeitgeber erstellen.
  2. Lassen Sie sich eine ausführliche schriftliche Zusammenfassung und das Angebot übergeben.
  3. Prüfen Sie welche Vor- und Nachteile bei der Umsetzung der Deckungskapitalübertragung entstehen.
  4. Ist eine Beitragsfreistellung der bestehenden betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sinnvoller, damit man sich seine Vorteile für die Zukunft sichert (z.B. hoher garantierter Rechnungszins).
  5. Der Abschluss einer neuen betrieblichen Altersvorsorge durch die neuen Anlagestrategien (z.B. höhere Anlagemöglichkeiten im Aktienbereich).
  6. Kann eine Berufsunfähigkeitsrente eigenständig ohne die Kapitalbildung der bestehenden betrieblichen Altersvorsorge fortgeführt werden?

Nur wenn Sie diesen Prozess bei einem Arbeitgeberwechsel in Verbindung mit einer bestehenden betrieblichen Altersvorsorge (bAV) einhalten, sichern Sie sich Ihre Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge und gleichzeitig Ihren Lebensstandard.    

Sollten Sie Kunde oder ein neuer Arbeitnehmer eines Arbeitgebers sein, der von unserem Hause betreut wird, können Sie auf unser Dolmetscher Konzept zurückgreifen. Wir setzen uns mit Ihnen umgehend in Verbindung und werden alles weitere für die Abfrage der bestehenden betrieblichen Altersvorsorge bei Ihrem Versorgungsträger für das Deckungskapitalangebot nach § 4a BetrAVG mit Ihrer Zustimmung veranlassen.

Sie haben Fragen zum Arbeitgeberwechsel in Verbindung mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV), der Deckungskapitalübertragung oder dem Deckungskapitalangebot, die bAVProfis stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

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