bAV STATT VL

Welcher Lösungsweg ist für mich der Richtige?

Warum ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) sinnvoller als die vermögenswirksamen Leistungen (VL)?

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) oder Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VWL)

Viele Arbeitgeber bieten aufgrund von Tarifverträgen Ihren Mitarbeitern sogenannte vermögenswirksame Leistungen (kurz: VL oder VWL) an. Der Arbeitgeber verpflichtet sich oder wird laut Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder bindende Rechtsvorschriften (§ 19 des Heimarbeitsgesetzes) verpflichtet einen gewissen Beitrag in eine festgelegte Anlageform (§ 2 VermBG) der vermögenswirksamen Leistungen für den Arbeitnehmer anzulegen. Grundsätzlich liegt der Höchstbeitrag eines Arbeitgebers für die VL Anlage bei monatlich 40 €.

Wie wir wissen, gehören vermögenswirksame Leistungen (VL oder VWL) zum Barlohn. Deshalb müssen auf diesen VL Anlagebetrag Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuerbeiträge über die Lohnabrechnung abgeführt werden und wirken sich somit negativ auf das Nettogehalt des Arbeitnehmers aus. Obwohl der Arbeitgeber den Beitrag zur gewünschten Anlageform der vermögenswirksamen Leistungen abführt. Der Beitrag der vermögenswirksame Leistung wird somit als Geldleistung bewertet, obwohl die Beiträge vom Arbeitgeber direkt in die vom Arbeitnehmer gewünschte rechtskräftige VL Anlageform bezahlt und angelegt werden.

bAV statt VL oder VWL?

Beispiel für die ursprüngliche Anlageform von vermögenswirksamen Leistungen (VL oder WVL):

Alle Anlageform für die rechtskräftige Verwendung von den vermögenswirksamen Leistungen (VL bzw. VWL) werden durch das 5. Vermögensbildungsgesetz (kurz: 5. VermBG) geregelt. Hier einige Beispiele der rechtskräftigen Analgeformen.

  • Aktienkauf
  • Bausparvertrag
  • Banksparplan
  • Fondsparplan
  • Erwerb von Genossenschaftsanteilen
  • Kapitallebensversicherung
  • Ratensparvertrag

Alle Details zu den richtigen Anlageformen für den Beitrag der vermögenswirksamen Leistungen können Sie jetzt hier im § 2 VermBG nachgelesen.

Die Vorteile der Umwandlung des VL. Beitrages in eine betriebliche Altersvorsorge statt vermögenswirksame Leistungen

Liegt in der vorliegenden Rechtsvorschrift in der Verwendungsart der vermögenswirksamen Leistung bei Ihrem Arbeitgeber eine Öffnungsklausel vor, sollten Sie jetzt die hier aufgeführten Vorteile der Umwandlung des vorgesehenen VL Beitrages in die Anlageform der betrieblichen Altersvorsorge (kurz: bAV) nutzen.

Gleichzeitig kann kein Arbeitgeber, sofern in dem vorliegenden Tarifvertrag eine Öffnungsklausel für die vermögenswirksamen Leistungen vorliegt, Ihren Wunsch der Umwandlung des VL Beitrages in eine betriebliche Altersvorsorge verhindern.

Sie fragen sich, warum kann ein Arbeitgeber eine Umwandlung des VL Beitrages in eine bAV nicht verhindern?

Durch das Betriebsrentengesetz (kurz:BetrAVG) hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (w, m, d) hat seit dem 01.01.2002 einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 BetrAVG).  Durch die Umwandlung des VL Beitrages in eine bAV gilt dieser Vorgang als Entgeltumwandlung.

Was sagt das Gesetz über den bAV Rechtsanspruch durch Entgeltumwandlung?

Die Beiträge bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung sind grundsätzlich von der Sozialversicherungspflicht und der Einkommensteuer befreit. Wandelt ein Arbeitnehmer den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Beitrag der vermögenswirksamen Leistungen über diesen bAV Rechtsanspruch der Entgeltumwandlung um, werden die Beiträge steuerfrei und grundsätzlich sozialversicherungsfrei in den Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge investiert. Durch diesen Sachverhalt werden zu 100% des VL Anlagebetrages in die Betriebsrente investiert, was bei der Verwendung der ursprünglichen Anlageform der vermögenswirksamen Leistungen nicht der Fall ist.

Wie sieht der Vorteil der bAV statt VL in der Lohnbuchhaltung oder Gehaltsabrechnung aus?

Selbstverständlich ist das abhängig von der Höhe des Einkommens, der Steuerklasse, der Konfession, der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse und selbstverständlich von der Anzahl der Kinder. Damit Sie einen Einblick erhalten, was bereits mit einem monatlichen VL Beitrag von 40 € durch die Umwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) erreicht werden kann, haben wir unser ausführliches Tutorial: Betriebliche Altersvorsorge statt vermögenswirksame Leistungen einfach erklärt hier zum Abruf angehängt.

Wichtiger Hinweis für Arbeitgeber bei der Umwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge statt vermögenswirksame Leistungen ab 01.01.2018!

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (kurz BRSG) wurden verschiedene Rechtspflichten des Arbeitgebers ab dem 01.01.2018 eingeführt und deshalb sollte jeder Arbeitgeber jetzt diesen wichtig Hinweis zur Umwandlung in die betriebliche Altersvorsorge statt vermögenswirksame Leistungen by bAVProfis beachten.

Seit dem 01.01.2018 bzw. 01.01.2022 muss jeder Arbeitgeber bei einer betrieblichen Altersvorsorge einen gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss auf den umgewandelten Beitrag des Arbeitnehmers in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) nach § 1a Abs 1a BetrAVG bezahlen. Das gilt auch für den VL Beitrag, den der Arbeitgeber für die vermögenswirksamen Leistungen vorsieht. Speziell bei der Investition des Arbeitgeberbeitrages der vermögenswirksamen Leistungen, spricht man von einer Umwandlung in Altersvermögenswirksame Leistungen (AWVL) und deshalb muss jeder Arbeitgeber zu dem festgelegten VL Arbeitgeberbeitrag zusätzlich den gesetzlichen BRSG Arbeitgeberzuschuss bezahlen.

Bitte beachten Sie diesen Sachverhalt bei den Altverträgen, die vor dem 31.12.2017 abgeschlossen wurden. Hier müssen Sie als Arbeitgeber diesen gesetzlichen BRSG bAV Arbeitgeberzuschuss seit dem 01.01.2022 zusätzlich bezahlen.

Wichtiger Hinweis für Arbeitgeber:

  • Verwenden Sie aktuell die üblichen Formblätter für die Entgeltumwandlung des VL Beitrages in die betriebliche Altersvorsorge (bAV), werden Sie als Arbeitgeber bei einer Betriebsprüfung oder bei dem Leistungsanspruch durch Ihren Arbeitnehmer auf den fehlenden gesetzlichen bAV Arbeitgeberzuschuss angesprochen.

Was hat dieser gesetzliche bAV Arbeitgeberzuschuss mit den vermögenswirksamen Leistungen zu tun?

Beispiel ab 01.01.2018 bzw. 01.01.2022:

  • Arbeitgeber-VL-Beitrag                                               40,00 €

  • bAV-Umwandlung (kurz AVWL)                                 40,00 €
  • Zusätzlich 15% (§1a Abs. 1a BetrAVG)                       6,00 €

  • Gesamtbeitrag des Arbeitgebers                              46,00 €

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (Kurz: BRSG) und der Tatsache, dass vermögenswirksame Leistungen, die für die Anlageform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) über den Durchführungsweg, der Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds verwendet werden, gelten rechtlich als Entgeltumwandlung und unterliegen somit grundsätzlich dem gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) bei einer Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge (Kurz: bAV). Die bAVProfis haben einen rechtskräftigen Passus mit Ihren bAV Juristen entwickelt, der Ihnen den zusätzlichen BRSG Beitrag einsparen lässt, sofern Ihre Regelung zum Beitrag der vermögenswirksamen Leistungen es zulassen.

Betriebliche Altersvorsorge (kurz: bAV) statt vermögenswirksame Leistungen (kurz VL oder VWL):

Nutzen Sie jetzt Ihre Vorteile mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) statt vermögenswirksame Leistungen (VL oder VWL) und holen Sie noch mehr Rendite heraus.
haben Sie Fragen zur Umwandlung der vermögenswirksamen Leistungen (kurz VL oder VWL) in betriebliche Altersvorsorge (kurz bAV), dann stehen wir Ihnen für eine Erstinformation hier zur Verfügung.

Die bAVProfis - Ihr Partner für die innovative betriebliche Vorsorge mit mehr Rendite.

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