Beitragsbemessungsgrenze 2022 (BBG RV 2022)

Rechengröße der allgemeinen Rentenversicherung
Betriebliche Altersvorsorge - bAVProfis

Wird die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (West) voraussichtlich zum 01.01.2022 abgesenkt?

Die Beitragsbemessungsgrenze spielt in Deutschland eine wichtige Rechengröße für das deutsche Sozialversicherungssystem. Diese Rechengröße zeigt die maximale Beitragshöhe auf, die ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer (w, m, d) und sein Arbeitgeber an die einzelnen Sozialversicherungszweige bezahlen muss. Das überschüssige Einkommen, das die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) übersteigt, wird nicht mehr für die jeweiligen Sozialversicherungszweige berücksichtigt.

Es gibt zwei unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der deutschen Sozialversicherung.

  1. Die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (BBG RV)
    Die BBG RV ist für die gesetzliche Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung zuständig.
    Allerdings gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen!
    a) Allgemeine Rentenversicherung (West)
    b) Allgemeine Rentenversicherung (Ost)
    c) Knappschaftliche Rentenversicherung (West)
    d) Knappschaftliche Rentenversicherung (Ost)

  2. Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung (BBG KV)
    Die BBG KV ist für die gesetzliche und private Krankenversicherung und der Pflegepflichtversicherung zuständig. Zum einen bestimmt diese Bemessungsgrenze die jeweiligen Beitragsabgaben in diese beiden Sozialversicherungszweige und zum anderen kann ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, der die BBG KV überschreitet, sich für die private Krankenversicherung entscheiden.

Die Beitragsbemessungsgrenze 2022 der allgemeinen Rentenversicherung (West) soll voraussichtlich zum 01.01.2022 auf monatlich 7.050 Euro / jährlich 84.600 Euro abgesenkt werden!

Erst die Pandemie, jetzt wird voraussichtlich die Beitragsbemessungsgrenze 2022 der allgemeinen Rentenversicherung (BBG RV) abgesenkt werden. Das war noch nie dar gewesen, dass die BBG RV abgesenkt wurde.

Im Jahr 2006 und 2007 war es das erste Mal in der Geschichte der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (West) vorgekommen, dass die BBG RV nicht angepasst wurde. Hier wurde der Wert von 2006 in Höhe von monatlich 5.250 Euro / jährlich 63.000 Euro übernommen.

Seit diesem Zeitpunkt stieg die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung von Jahr zu Jahr immer weiter an, bis heute (2021) auf monatlich 7.100 Euro / jährlich 85.200 Euro.

Grundsätzlich werden die zukünftigen Rechengrößen der Sozialversicherung immer an der Lohn- und Gehaltsentwicklung des aktuellen Jahres herangezogen und bilden die Grundlage für die neuen Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für das kommende Jahr.

Voraussichtlich sind die Lohn- und Gehaltsentwicklungen im aktuellen Jahr massiv durch die Corona Pandemie beeinflusst worden. Was man in den den MINT Bereich nicht behaupten konnte.

Was steckt hinter der voraussichtlichen Reduzierung der Beitragsbemessungsgrenze 2022 der allgemeinen Rentenversicherung?

Wurde in der Corona Pandemie soviel eingespart, speziell für die deutsche gesetzliche Rentenversicherung, dass es sich der Staat erlauben kann, dass die Beitragsbemessungsgrenze 2022 der allgemeinen Rentenversicherung abgesenkt werden kann?

Laut der Kalkulation des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) muss ausreichend Kapital vorhanden sein, sonst hätte man nicht am 06.09.2021 im Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für das kommende Jahr die Beitragsbemessungsgrenze 2022 der allgemeinen Rentenversicherung reduziert.

Hier können Sie die aktuellen Informationen des Referentenentwurfes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit den maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung und der voraussichtlichen Beitragsbemessungsgrenze 2022 abrufen.

Was wird vom aktuellen Bundesminister für Arbeit und Soziales, Herrn Hubertus Heil (SPD) mit dieser Reduzierung beabsichtigt?

Voraussichtlichen Werte der Beitragsbemessungsgrenze 2022 in der allgemeinen Rentenversicherung

  1. Allgemeine Rentenversicherung (West)
    Monatlich:                        7.050,00 Euro
    Jährlich:                        84.600,00 Euro

  2. Allgemeine Rentenversicherung (Ost)
    Monatlich:                        6.750,00 Euro
    Jährlich:                         81.000,00 Euro

  3. Knappschaftlichen Rentenversicherung (West)
    Monatlich:                       8.650,00 Euro
    Jährlich:                      103.800,00 Euro

  4. Knappschaftlichen Rentenversicherung (Ost)
    Monatlich:                       8.350,00 Euro
    Jährlich:                      100.200,00 Euro

  5. Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung
    2022                              38.901,00 Euro

  6. Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung für 2022
    (§ 1a Abs. 1 BetrAVG / § 3 Nr. 63 EStG / 4% BBG RV)

    Monatlich:                         282,00 Euro
    Jährlich:                          3.384,00 Euro

  7. Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung für 2022
    (§ 3 Nr. 63 EStG / 8% BBG RV)

    Monatlich:                          564,00 Euro
    Jährlich:                          6.768,00 Euro

  8. Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss zur betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung für 2022
    (§ 1a Abs. 1a BetrAVG / § 3 Nr. 63 EStG)

    Monatlich:                            42,30 Euro
    Jährlich:                             507,60 Euro

Wir werden zeitnah eine zusätzliche Information zur Reduzierung der Beitragsbemessungsgrenze 2022 der allgemeinen Rentenversicherung (BBG RV) und die fatalen Folgen und Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV) durch Entgeltumwandlung und dem gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss herausbringen.

Sie haben Fragen zur Beitragsbemessungsgrenze 2022 in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), die bAVProfis stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

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