NEUE BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE 2023 STEHT FEST (BBG DRV / BBG GKV 2023)

DIE RECHENGRÖSSEN FÜR 2023 IN DER SOZIALVERSICHERUNG SIND BESCHLOSSEN

DIE NEUE BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE 2023 DER SOZIALVERSICHERUNG

RECHENGRÖSSEN DER DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG UND DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG IM JAHR 2023
Betriebliche Altersvorsorge - bAVProfis

WIE HOCH STEIGT DIE BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE 2023 IN DER ALLGEMEINEN RENTENVERSICHERUNG UND DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG?

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) spielt in Deutschland eine wichtige Rechengröße für das deutsche Sozialversicherungssystem. Nachdem letztes Jahr durch den Covid-Virus und der damit verbundenen Kurzarbeit, das Durchschnittseinkommen in der deutschen Rentenversicherung (DRV) reduziert wurde, ist erstmalig in der Geschichte der Sozialversicherung die Beitragsbemessungsgrenze von 2021 auf 2022 reduziert worden.

Bisher wurde in der Vergangenheit die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze beibehalten, wie es von 2006 auf 2007 und 2010 auf 2011 der Fall war, wenn es entsprechende Krisen gefordert hatten. Allerdings wurde in der Vergangenheit noch nie die Rechengröße in der deutschen Rentenversicherung (DRV) abgesenkt.

Durch die reduzierte Rechengröße mussten alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber weniger an die Sozialversicherungsträger 2022 bezahlen. Allerdings hat der Gesetzgeber durch diese Maßnahme viele Arbeitgeber in Verbindung mit einer betrieblichen Altersvorsorge zu zukünftigen Haftungsfehlern gezwungen (z.B. Betriebsrentenstärkungsgesetz / gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss). Jetzt steigt die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2023 wieder. Wie hoch und wie viel müssen wir im Jahr 2023 durch die neue Rechnungsgrößen in der Sozialversicherung an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und deutsche Rentenversicherung (DRV) bezahlen?

UM WIE VIEL PROZENT STEIGT DIE BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE 2023 (BBG) IM VERHÄLTNIS ZUR AKTUELLEN RECHENGRÖSSE 2022 IN DER SOZIALVERSICHERUNG?

In dem kommenden Jahr 2023 steigt alles, auch die Rechengrößen der Sozialversicherung ziehen im Jahr 2023 wieder an.

  • Die neue Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2023 steigt in der allgemeinen Rentenversicherung bei den alten Bundesländern (West) um circa 3,6 Prozent und in den neuen Bundesländern (Ost) um circa 5,2 Prozent.
  • In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt die BBG DRV 2023 in den alten Bundesländern (West) um circa 3,4 Prozent und in den neuen Bundesländern um 4,9 Prozent.
  • In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt die Beitragsgrenze im Jahr 2023 für die monatliche Beitragszahlung zu heute (2022) um 3 Prozent.
  • Für den Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zur privaten Krankenversicherung (PKV) steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2023 um circa 3,4 Prozent.
  • Das vorläufige Durchschnittsentgelt 2022 der deutschen Rentenversicherung für die Berechnung der Entgeltpunkte steigt im Verhältnis zu 2021 um circa 9,8 Prozent per Anno.

Welche tatsächlichen Kosten kommen jetzt auf die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu und kann diese Beitragserhöhung die Finanzierung der deutschen Rentenversicherung sichern oder wird erneut ein Großteil durch steuerliche Querfinanzierungen durch den Staat subventioniert?

WIE SIEHT DIE NEUE BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE FÜR 2023 IN DER DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG AUS ?

Es gibt zwei unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der deutschen Rentenversicherung (DRV).

  1. Die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung für 2023 (BBG DRV)
    Diese Rechengröße der deutschen Rentenversicherung (BBG DRV) ist für die gesetzliche Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung zuständig. Diese Beitragsbemessungsgrenze wird für beide Sozialversicherungszweige mit dem jeweiligen festgelegten Beitragssatz als Basisgrundlage des zu zahlenden Beitrages herangezogen.

    Wir unterscheiden in der deutschen Rentenversicherung folgende unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen!

    a) Die BBG 2023 für die allgemeine Rentenversicherung (West):
        7.300 Euro pro Monat
        87.600 Euro pro Jahr

    b) Die BBG 2023 für die allgemeine Rentenversicherung (Ost):
        7.100 Euro pro Monat
        85.200 Euro pro Jahr

    Wichtiger Tipp zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV):
    Bei dem Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 BetrAVG) gilt immer die Beitragsbemessungsgrenze (West)

  2. Die Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung (BBG RV KNAPPSCHAFT)
    Es gibt eine Menge von Berufsgruppen, die nicht in der deutschen Rentenversicherung, sondern in knappschaftlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind. Sie fragen sich jetzt, welche Berufsgruppe fällt in diesen Personenkreis?
    Beispiele: Arbeiten unter Tage, Arbeiten auf der Zeche oder in den Gruben, wie wir es aus dem Bergbau von früher kennen.

    Wir unterscheiden in der knappschaftlichen Rentenversicherung folgende unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen!

    a) Die BBG RV KNAPPSCHAFT 2023 für die knappschaftliche Rentenversicherung (West):
        8.950 Euro pro Monat
        107.400 Euro pro Jahr

    b) Die BBG RV KNAPPSCHAFT 2023 für die knappschaftliche Rentenversicherung (Ost):
       8.700 Euro pro Monat
       104.400 Euro pro Jahr

  3. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (BBG GKV) und Pflegepflichtversicherung (BBG PVN)
    In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen wir unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen (BBG GKV) beachten. Es wird die Rechengröße für die Beitragshöhe in der gesetzlichen Kranken- (GKV) und Pflegepflichtversicherung (PVN) angesetzt. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) für den Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zur privaten Krankenversicherung (PKV) für neue Arbeitnehmer und die Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitnehmer, die bereits vor dem 31.12.2002 wegen der Überschreitung der JAEG sich in der privaten Krankenversicherung befunden haben. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2002 lag bei 40.500 Euro.

    Wir unterscheiden in der gesetzlichen Krankenversicherung folgende drei unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen!


    a) Die BBG GKV 2023 für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
        4.987,50 Euro pro Monat
        59.850,00 Euro pro Jahr

    b) Die BBG GKV 2023 für den Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung (PKV)
        5.550,00 Euro pro Monat
        66.600,00 Euro pro Jahr

    c) Die BBG GKV 2023 für die Beitragsberechnung für Versicherte in der in der privaten Krankenversicherung vor dem 31.12.02
        4.987,50 Euro pro Monat
        59.850,00 Euro pro Jahr

  4. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung 2023 (BBG AV)
    In der Arbeitslosenversicherung werden die gleichen Rechengröße, wie in der deutschen Rentenversicherung verwendet. Aus diesem Grund führen wir nochmals die gleichen BBG der DRV hier auf.

    Wir unterscheiden in der Arbeitslosenversicherung folgende unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen!

    a) Die BBG AV 2023 für die Arbeitslosenversicherung (West):
        7.300 Euro pro Monat
        87.600 Euro pro Jahr

    b) Die BBG AV 2023 für die Arbeitslosenversicherung (Ost):
        7.100 Euro pro Monat
        85.200 Euro pro Jahr

    Wichtiger Tipp zur betrieblichen Altersvorsorge:
    Führen Sie als Arbeitnehmer (w, m, d) eine betriebliche Altersvorsorge (bAV), die durch den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 BetrAVG) mit allen Vorteilen genutzt wird, wird bei einem zukünftigen Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld das gekürzte Bruttogehalt nach Abzug des Beitrages für die Betriebsrente als Berechnungsgrundlage herangezogen.

  5. Die BBG PVN 2023 für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
        4.987,50 Euro pro Monat
        59.850,00 Euro pro Jahr

Welche Auswirkungen hat die Beitragsbemessungsgrenze 2023 der allgemeinen Rentenversicherung (West) ab 01.01.2023 mit einer monatlichen Beitragshöhe von 7.300 Euro / jährlich 87.600 Euro auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

  1. Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung für 2023
    (§ 3 Nr. 63 EStG / § 1a Abs. 1 BetrAVG / 4% BBG RV)

    Durch die neue BBG DRV 2023 beträgt der gesetzliche Rechtsanspruch auf eine bAV durch Entgeltumwandlung:
    Monatlich: 292,00 Euro

    Jährlich: 3.504,00 Euro

    Tipp der bAVProfis für Arbeitgeber:
    Durch die neue Beitragshöhe steigt der aktuelle Beitragshöchstsatz von monatlich 282 Euro (2022) auf monatlich 292 Euro (2023). Führen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eine Beitragsdynamik, muss diese Erhöhung in neuen Lohnabrechnung ab Januar 2023 berücksichtigt werden.


  2. Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung für 2023
    (§ 3 Nr. 63 EStG / § 1a Abs. 1 BetrAVG / 8% BBG RV)

    Sofern Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern die maximal steuerrechtliche Lebensstandardsicherung nach der neue BBG DRV 2023 ermöglichen, beträgt der gesetzliche Rechtsanspruch auf eine bAV durch Entgeltumwandlung:
    Monatlich: maximal 584,00 Euro *1

    Jährlich: maximal 7.008,00 Euro *1

    Tipp der bAVProfis für Arbeitgeber:
    Durch die neue Beitragshöhe steigt der aktuelle Beitragshöchstsatz von monatlich 564 Euro (2022) auf monatlich 584 Euro (2023). Führen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eine Beitragsdynamik, muss diese Erhöhung in neuen Lohnabrechnung ab Januar 2023 berücksichtigt werden.

  3. Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss zur betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung für 2022
    (§ 1a Abs. 1a BetrAVG / § 3 Nr. 63 EStG)

    Monatlich: 43,80 Euro *2
    Jährlich: 525,60 Euro *2

    Tipp der bAVProfis für Arbeitgeber:
    Durch die neue Beitragshöhe steigt der aktuelle gesetzliche Arbeitgeberzuschuss von monatlich 42,30 Euro (2022) auf monatlich 43,80 Euro (2023). Führen Sie als Arbeitgeber eine andere Vereinbarung für Arbeitgeberzuschuss muss dieser in neuen Lohnabrechnung ab Januar 2023 berücksichtigt werden. Kunden, die unsere kostenpflichtige Dienstleistung: Lohnbuchungsmuster bAV - Jahreswechsel gebucht haben, erhalten spätestens bis zum 15.1 die neuen Lohnbuchungsmuster für die rechtskräftige Lohn- und Gehaltsabrechnung der geführten Betriebsrenten.

Sie haben Fragen zur neuen Beitragsbemessungsgrenze 2023 in der der deutschen Rentenversicherung (DRV) und gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) , die bAVProfis stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Oder Sie schauen sich jetzt unser bAVTutorial: BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE 2023 [TUTORIAL SOZIALVERSICHERUNG 2023] der deutschen Rentenversicherung (DRV) und gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an und viele Fragen werden Ihnen von Felix und seinem Team bereits im Tutorial neue Rechengröße der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) beantwortet.

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*1 In diesen aufgeführten Höchstbeträgen muss der gesetzlich festgelegte Arbeitgeberhöchstbeitrag über einen der drei Durchführungswege der bAV nach § 3 Nr. 63 EStG enthalten sein.
*2 Diese aufgeführten Höchstbeiträge des gesetzlichen Arbeitgeberzuschusses müssen vom Arbeitgeber nur dann bezahlt werden, wenn eine vollständige Sozialversicherungsfreiheit durch die bAV-Entgeltumwandlung vorhanden ist und die arbeitsrechtliche Vereinbarung auf den § 1a Abs. 1a BetrAVG festgelegt wurde. Haben Sie eine andere Vereinbarung für den Arbeitgeberzuschuss festgelegt gilt dieser Sachverhalt.

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