BEITRAGSZUSAGE MIT MINDESTLEISTUNG, WAS IST DAS?

BEITRAGSZUSAGE MIT MINDESTLEISTUNG (KURZ: #BZML)

IST DIE BEITRAGSZUSAGE MIT MINDESTLEISTUNG DER LÖSUNGSWEG FÜR DIE SICHERE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE?

Durch das Betriebsrentengesetz (Kurz BRSG) und den damit eingeführten gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss bei dem Rechtsanspruch der Entgeltumwandlung wurde nun das Arbeitsrecht für jeden Arbeitgeber in der betrieblichen Altersvorsorge erneut hervorgehoben. Durch den anhaltenden Niedrigzins und den damit verbundenen Ablaufleistungen der erteilet Versorgungszusage rückt bei den Experten der Betriebsrente und allen Arbeitgebern die Zusagearten erneut in den Vordergrund, wie die Beitragszusage mit Mindestleistung (Kurz: BZML). Die BZML wird somit zur tickenden Zeitbombe für jeden Arbeitgeber und man sollte zukünftig für die neuen zu erteilenden Versorgungszusagen an die Arbeitnehmer eine andere Art der Zusageart ansteuern. Sollten Sie aufgrund eines Tarifvertrages an die Beitragszusage mit Mindestleistung gebunden sein, wie es bei der Metallrente der Fall ist, sollten Sie als Arbeitgeber die Jahres-Ist-Stands-Mitteilungen genau verfolgen. Zeichnet sich langfristig eine negative Wertentwicklung ab, sollten Sie mit Ihrem steuerlichen Berater bereits heute schon Rückstellungen bilden, die für zukünftige Schadensregressansprüche verwendet werden kann. Der Vorteil durch diesen Lösungsweg ist, dass Sie als Arbeitgeber bereits heute schon die steuerlichen Vorteile der Rückstellungsbildung für zukünftige Schadensregressansprüche nutzen können.

Zusageart #bzml

WARUM WURDE DIE BEITRAGSZUSAGE MIT MINDESTLEISTUNG VON DEN MEISTEN VERSICHERUNGSGESELLSCHAFTEN AN JEDEN ARBEITGEBER EMPFOHLEN?

Einer der größten Versicherungsgesellschaften in Deutschland hatte bis zum 01.01.2022 an seine Kunden in jedem Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung die Zusageart der Beitragszusage mit Mindestleistung verwendet. Jeder Kunde, der keine Beratung von unabhängigen Experten für die betriebliche Altersvorsorge angestrebt hatte, sondern sich sein bAV Konzept direkt von der Versicherungsgesellschaft hat bauen lassen, wurde zu 99% mit der Zusageart der Beitragszusage mit Mindestleistung, kurz BZML versorgt.

Selbst eine bekannte Versicherungsgesellschaft aus Zürich hatte seit Urzeiten in Ihren Versicherungspolicen, die mit Investmentfonds ausgestattet wurden immer die Zusageart der BZML verwendet. In dem Durchführungsweg der Direktversicherung und diesem Tarif mit Investmentfonds gab es nur die Beitragszusage mit Mindestleistung. Sofern ein Experte der betrieblichen Altersvorsorge bei dieser Versicherungsgesellschaft und in diesem Tarif eine andere Zusageart hätte ansteuern wollen, war das nicht möglich!

WARUM IST DIE BEITRAGSZUSAGE MIT MINDESTLEISTUNG ALS ZUSAGEART FÜR ALLE ARBEITGEBER SEHR RISKANT?

  1. HÖHE DER ZUGESAGTEN VERSORGUNGSLEISTUNG
    Verwendet der Arbeitgeber in der erteilten Versorgungszusage die Zusageart der BZML, müssen mindestens die eingezahlten Beiträge, abzüglich vorhandener biometrischer Risiken zum erteilten Versorgungszeitpunkt der versorgungsberechtigten Person (Arbeitnehmer) zur Verfügung gestellt werden. Selbstverständlich kann auch mehr als nur die eingezahlten Beiträge an die bezugsberechtigte Person ausbezahlt werden, wenn die verwendete Rückdeckung eine Rendite erwirtschaftet.
    Sollte der verwende Versicherungstarif für die Direktversicherungen eine geringere Leistung als nur die eingezahlten Beitrage für die Bildung der einmaligen Kapitalablaufleistung bzw. vereinbarten Mindestrente erwirtschaften, muss der Arbeitgeber den fehlenden Rest aus der eigenen Tasche finanzieren (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG). In diesem Fall greift die bekannte Arbeitgeberhaftung, dass bei der Beitragszusage mit Mindestleistung durch die gesetzliche Definition festgelegt ist.

  2. KEIN RECHTSSICHERES VERSICHERUNGSVERTRAGLICHES VERFAHREN MÖGLICH
    Bei der Beitragszusage mit Mindestleistung ist gleichzeitig nicht die Möglichkeit gegeben, dass ein Arbeitnehmer, der den Arbeitgeber verlässt, seine betriebliche Altersvorsorge (Kurz: bAV) über den privaten Bereich rechtssicher fortführen kann. Sollte der neue Arbeitgeber die erteilte Versorgungszusage nicht durch einen Versicherungsnehmerwechsel oder durch die gesetzlich festgelegte Deckungskapitalübertragung (§ 4 Abs. 2 BetrAVG) übernehmen, kann die Direktversicherung, Pensionskasse nicht rechtssicher durch das versicherungsvertragliche Verfahren im privaten Bereich vom ausscheidenden Mitarbeiter fortgeführt werden!

    Einer der großen Versicherungsunternehmen lässt sich seit ca. 5 Jahren einen Beleg vom ehemaligen Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) unterschreiben, dass durch die Zusageart der Beitragszusage mit Mindestleistung das versicherungsvertragliche Verfahren nicht rechtssicher über den privaten Bereich fortgeführt werden kann. In der Regel fällt das den meisten Arbeitgebern nicht auf, da die Sachbearbeiter in der HR oder Geschäftsleitung keine Juristen sind und der Text sehr unverständlich aufgeführt wird.

    Gleichzeitig ist das Dokument so gestaltet, dass die Überschrift das versicherungsvertragliche Verfahren beinhaltet und die Zusageart der Bolz, die eine rechtskräftige Umsetzung zulässt, als erstes aufgeführt ist. Dann kommt der unverständliche Absatz der Beitragszusage mit Mindestleistung, kurz Bolz. Aus diesem Grund könnte nur ein Jurist das Problem der nicht rechtskräftigen Umsetzung des versicherungsvertraglichen Verfahren herauslesen, sofern dieser sich mit dem Betriebsrentenrecht auskennt.

    Die Folge dieser nicht gesicherten erteilten Versorgungszusage könnte finanzielle Auswirkungen auf den Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben. Der Arbeitgeber könnte im Ruhestand, sofern eine Übertragung auf den privaten Bereich umgesetzt wurde, erneut zur Kasse gebeten werden. Der Arbeitnehmer hat durch die nicht rechtlich gesicherten Versorgungsleistungen, die Möglichkeit den bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen. In der Regel wird das Versicherungsunternehmen versuchen, die Versorgungsleistungen in der Direktversicherung oder Pensionskasse nicht zur Auszahlung freizugeben. Sofern der ehemalige Arbeitnehmer den rechtskräftigen Passus spätestens in seinem 2. Schreiben an die Versicherungsgesellschaft aufführt, was unsere bAV Anwälte über den bAV Kündigung Dienstleistungsservice verwenden, kommt es zur Kapitalauszahlung.

    Allerdings ist die arbeitsrechtlich erteilte Versorgungszusage mit der Kündigung des Versicherungsvertrages der Direktversicherung oder Pensionskasse nicht erloschen und somit besteht grundsätzlich die Möglichkeit zum Renteneintritt die erworbenen Versorgungsleistungen beim ehemaligen Arbeitgeber einzufordern.

    Durch die schriftliche Vereinbarung, die der große Versicherer sich unterschreiben lässt, kann der ehemalige Arbeitgeber kein Regress aufgrund der bereits bezahlten Versorgungsleistung beim Versicherungsunternehmen beantragen, sondern muss selbst die Zeche bezahlen.    

    Sollten Sie als Arbeitgeber von diesem Problem betroffen sein und der neue Arbeitgeber übernimmt nicht die bestehende Versorgungszusage, sollten Sie als Arbeitgeber diesen Versicherungsvertrag beitragsfrei im Unternehmen fortführen. Erst zum zugesagten Versorgungszeitpunkt erhält dann die versorgungsberechtigte Person die zugesagten Leistungen aus dem Direktversicherungsvertrag ausgehändigt.

    Stimmen Sie als ehemaliger Arbeitgeber der Übertragung auf den privaten Bereich bei der Zusageart der Beitragszusage mit Mindestleistung zu, überträgt fast jedes Versicherungsunternehmen in Deutschland die bestehende Direktversicherung oder Pensionskasse auf den ausgeschiedenen Mitarbeiter. Gesetzlich ist eine Fortführung über den privaten Bereich des Mitarbeiters der erteilten Versorgungszusage nicht möglich, die über die Zusageart der BZML umgesetzt wurde. Allerdings hat keine Versicherungsgesellschaft die Zulassung im Arbeitsrecht zu beraten und überträgt diesen Betriebsrentenvertrag auf den privaten Bereich des Mitarbeiters. Bei den Versicherungsunternehmen steht nur das Versicherungsrecht im Vordergrund und nicht das maßgebliche Arbeitsrecht!

WELCHE LEISTUNGEN MÜSSEN VON DER BEITRAGSZUSAGE MIT MINDESTLEISTUNG IMMER ERBRACHT WERDEN?

Die BZML ist die Zusageart in der betrieblichen Altersvorsorge, die grundsätzlich immer die eingezahlten Beiträge (Bruttobeiträge) abzüglich von Risikobeiträgen (Biometrische Absicherung z.B. Berufsunfähigkeitsrente, usw.) zum Versorgungszeitpunkt bezahlen muss. Deshalb heißt es Mindestleistung und deshalb sollte jeder Arbeitgeber speziell in den Durchführungswegen der Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds darauf achten, dass ein sicherer Versicherungstarif verwendet wird, der mindestens die eingezahlten Beiträge für die Finanzierung der Ruhestandsleistungen kongruent abbildet. Erwirtschaftet der Versicherungstarif mehr als nur die eingezahlten Beiträge, wird der Mehrwert an die versorgungsberechtigte Person ausbezahlt. Wird eine spekulative Anlagestrategie über Liechtensteiner Investmentfondspolicen ohne Garantie ausgewählt, trägt der Arbeitgeber das Anlagerisiko. Es spiel keine Rolle, wer die Betriebsrente finanziert hat. Die erteilten Versorgungsleistungen über die Beitragszusage mit Mindestleistung müssen spätestens den unverzinsten Beitragswert aufweisen.

WO IST DIE BEITRAGSZUSAGE MIT MINDESTLEISTUNGEN GESETZLICH GEREGELT?

Alle Zusageart der betrieblichen Altersvorsorge sind im Betriebsrentengesetz, kurz BetrAVG im § 1 BetrAVG geregelt. Die BZML ist gesetzlich im § 1 Abs. 2 Satz 2 BetrAVG definiert.

  • Der Arbeitgeber verpflichtet sich, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der bAV an eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse zu zahlen und für Leistungen zur Altersversorgung das planmäßig zuzurechnende Versorgungskapital auf der Grundlage der gezahlten Beiträge (Beiträge und die daraus erzielten Erträge), mindestens die Summe der zugesagten Beiträge, soweit sie nicht rechnungsmäßig für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurden, hierfür zur Verfügung zu stellen (Beitragszusage mit Mindestleistung).

Durch diesen Sachverhalt trägt der Arbeitgeber immer das Anlagerisiko für die Finanzierung der zugesagten Leistungen in der BZML.

MIT WELCHEN LEISTUNG KANN DER ARBEITNEHMER AUS DER BEITRAGSZUSAGE MIT MINDESTLEISTUNG ZUM RENTENZEITPUNKT RECHNEN?

Die versorgungsberechtigte Person kann erst zum Versorgungszeitpunkt die exakte Versorgungsleistung einsehen. Der berechtigte Arbeitnehmer erhält zum Stichtag des Versorgungszeitpunktes die Mitteilung der genauen einmaligen Kapitalleistung oder der lebenslangen Rentenzahlung.

WELCHEN VORTEIL HAT DIE BEITRAGSZUSAGE MIT MINDESTLEISTUNG?

Bei der lebenslangen Rentenzahlung kann eine dauerhafte konstante Rentenzahlung erfolgen. Unabhängig der Inflation, muss der Arbeitgeber bei der Zusageart der Beitragszusage mit Mindestleistung keine Rentenanpassung nach § 16 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG vornehmen. Erfüllt der gewählte Versicherungstarif die gesetzlich festgelegten Mindestleistungen für die ausbezahlten Rentenleistungen, hat der Arbeitgeber kein Anpassungsrisiko zu Tragen.

SOLLTE EIN ARBEITGEBER HEUTE NOCH DIE ZUSAGEART DER BEITRAGSZUSAGE MIT MINDESTLEISTUNG IN SEINEM BAV KONZEPT VERWENDEN?

Wird der Arbeitgeber von einem Experten in der betrieblichen Altersvorsorge beraten, führt er bereits seit der Einführung des Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Zu diesem Zeitpunkt wurden bereits bestimmte Versicherungstarife des Durchführungsweges der Direktversicherung, Pensionsfonds und der Pensionskasse bei einigen Versicherungsgesellschaften in der garantierten Versicherungsleistung unter die 100% Beitragsgarantie abgestellt. Durch diesen Sachverhalt trägt bereits der Arbeitgeber, sofern Sie die Zusageart der Beitragszusage mit Mindestleistung fortgeführt haben das Anlagerisiko.

Sie haben Fragen zur Zusageart der Beitragszusage mit Mindestleistung in der betrieblichen Altersvorsorge, die bAVProfis stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Oder Sie schauen sich jetzt unser bAVTutorial: Beitragszusage mit Mindestleistung einfach erklärt an und viele Fragen werden Ihnen von Felix und seinem Team bereits im Tutorial BZML einfach erklärt beantwortet.

#bzml

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