BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE | ABFINDUNGSKLAUSEL (bAV)

DEFINITION | ABFINDUNGSKLAUSEL | BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG (BAV)

ABC DER BAV TUTORIAL - A WIE ABFINDUNG
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BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE (bAV) / ABFINDUNGSKLAUSEL

Die Abfindungsklausel in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) dient einer vorzeitigen Auflösung der erteilten Versorgungszusage und vom Arbeitnehmer erworbenen Versorgungsansprüchen. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer vereinbaren schriftlich die gewünschte Abfindungsklausel im Arbeitsvertrag oder in der Versorgungszusage (z.B. Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse) das der Arbeitnehmer in der Zukunft eine Abfindung umsetzen kann.

Das ABC der bAV enthält alle Begriffe und Informationen rund um die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Das online Lexikon für alle Personen, die sich über die betriebliche Altersvorsorge informieren wollen. Ob Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Buchhhaltung, HR, Personalabteilung, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hier finden Sie alle Definitionen zu den einzelnen Begriffen in der betrieblichen Altersvorsorge.

In dieser bAVNEWS zeigen wir Euch den Begriff Abfindung auf und was er in der betrieblichen Altersvorsorge zu bedeuten hat.

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