BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE | ALTERSVORSORGEDEPOT (pAV)
DAS ALTERSVORSORGEDEPOT LÖST DIE RIESTER-RENTE FÜR NEUKUNDEN AB, ABER GEHÖRT NICHT IN DIE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE (BAV)
WAS IST DAS ALTERSVORSORGEDEPOT?
BEGRIFF ALTERSVORSORGEDEPOT IST KEIN NEUER LÖSUNGSWEG IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE (bAV)
Das Altersvorsorgedepot ist ab dem 01.01.2027 ein staatlich geförderter Lösungsweg in der privaten Altersvorsorge (pAV):
Das Altersvorsorgedepot gehört nicht in die betriebliche Altersversorgung und ist kein neuer 7. Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
DEFINITION:
Ein staatlich förderfähiger Altersvorsorgevertrag, in dem Sparbeiträge innerhalb eines zertifizierten Depotrahmens in zugelassene Kapitalanlagen, beispielsweise Fonds oder ETFs, fließen. Anders als bei Garantieprodukten gibt es keine vorgeschriebene Rückzahlungsgarantie der Beiträge. Chancen und Verlustrisiken liegen beim Sparer.
FÖRDERUNG UND STEUERN:
Bei unmittelbarer Förderberechtigung beträgt die Grundzulage laut BMF für die
- ersten 360 Euro Eigenbeitrag 50 Cent je Euro und
- für die nächsten 1.440 Euro 25 Cent je Euro;
- maximal 540 Euro pro Jahr
- bei 1.800 Euro Eigenbeitrag.
- Die Kinderzulage beträgt bis zu 300 Euro je Kind, abhängig unter anderem vom Eigenbeitrag.
- Für den Berufseinstieg vor dem 25. Geburtstag ist ein einmaliger Bonus von 200 Euro vorgesehen.
- Die jährlichen Einzahlungen sind grundsätzlich auf 6.840 Euro begrenzt, die geförderten Eigenbeiträge auf 1.800 Euro.
- Die Grundzulage setzt grundsätzlich einen Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr voraus.
- Sonderausgabenabzug und Zulagen unterliegen den konkreten gesetzlichen Regeln und der Günstigerprüfung.
- Die Kapitalerträge werden in der Ansparphase innerhalb des Vertrags nicht laufend versteuert;
- die Leistungen in der Auszahlungsphase werden grundsätzlich nachgelagert besteuert.
STANDARDDEPOT UND RISIKO:
Ein Standarddepot Altersvorsorge ist eine gesetzlich vereinfachte Variante mit Voreinstellungen;
- die Effektivkosten dürfen 1,0 % nicht überschreiten.
- Dies ist keine Garantie auf Rendite oder Kapitalerhalt.
- Der Depotwert kann vorübergehend und im ungünstigen Fall auch langfristig sinken.
- Bei kurzer Restlaufzeit kann der Anteil risikoreicher Anlagen besonders relevant sein.
BAV-ABGRENZUNG:
Ein privat abgeschlossenes Altersvorsorgedepot wird nicht automatisch zu einer Direktversicherung, Pensionskasse, einem Pensionsfonds, einer Unterstützungskasse oder Direktzusage. Die Reform führt keinen neuen bAV-Durchführungsweg ein. Individuell versteuerte Beiträge in bestimmten bestehenden bAV-Durchführungswegen können allerdings weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen im Zulagensystem (z.B. Riester-Rente § 10 a EStG) förderfähig sein; das macht den bAV-Vertrag nicht zum Altersvorsorgedepot. Das Altersvorsorgedepot löst die Riester-Rente für Neukunden ab, allerdings wird das Altersvorsorgedepot im Jahr 2027 noch kein Bestandteil der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
PRAXISBEISPIEL:
Eine unmittelbar zulageberechtigte Person spart ab 2027:
- 100 Euro monatlich,
- also 1.200 Euro jährlich.
- Daraus ergäbe sich nach der neuen Grundzulagenformel:
180 Euro für die ersten 360 Euro und
210 Euro für die nächsten 840 Euro,
insgesamt 390 Euro Grundzulage. - Kinderzulagen oder ein möglicher zusätzlicher Steuervorteil sind nicht eingerechnet.
- Die tatsächliche Förderung setzt die persönlichen Voraussetzungen voraus.
- Eine erwartete Wertentwicklung ist nicht garantiert.
IRRTÜMER:
- Ein Depot ist eine garantierte Rente. - Nein: Fondsanlagen tragen Marktrisiken.
- Jeder bekommt automatisch 540 Euro. - Nein: Zulagen hängen von Einzahlung und Förderberechtigung ab.
- Das ist die neue Betriebsrente.- Nein: grundsätzlich pAV, nicht bAV-Durchführungsweg.
- Kosten spielen keine Rolle - Nein: Effektivkosten und Produktbedingungen vergleichen.
- Ohne Garantie ist das immer besser. - Nein: Eignung hängt von Risikotragfähigkeit und Zeit bis zum Ruhestand ab.
QUELLEN UND IST-STAND
- Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Reform
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Steuerlich geförderte private Altersvorsorge (13.05.2026)
- Bundestag, Gesetzgebung Altersvorsorgereformgesetz
- BMF, Informationsbroschüre (30.06.2026)
WICHTIGER HINWEIS
Allgemeine Fachinformation, keine individuelle Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind Gesetz, Vertrag, Förderberechtigung und persönliche Verhältnisse. Die Startangaben beziehen sich auf neue Produkte ab 1. Januar 2027. Die Illustration einer Börsenkurve ist keine Renditeprognose.
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