BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE | FLEXIBILITÄT | ARBEITNEHMER

WAS VERSTEHT MAN ALS ARBEITNEHMER UNTER DER FLEXIBILITÄT IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG?

FLEXIBILITÄT IN DER BAV STEHT FÜR DIE MEISTEN ARBEITNEHMER GANZ OBEN AUF DER ARBEITGEBERAUSWAHL

DIE VORTEILE DER FLEXIBILITÄT IN DER DIREKTVERSICHERUNG FÜR ARBEITNEHMER
Betriebliche Altersvorsorge - Die bAVProfis, Ihr Beratungshaus für die bAV

FLEXIBILITÄT IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE (BAV) IST FÜR ARBEITNEHMER SEHR WICHTIG

Aufgrund des Arbeitnehmer-Marktes steht die Flexibilität der betrieblichen Altersversorgung (BAV) bei Arbeitnehmer hoch im Kurs und bestimmt in der heutigen Zeit die Wahl des zukünftigen Arbeitgebers. Wird die Flexibilität in der bAV vom neuen Arbeitgeber bereits im Recruiting-Prozess und selbstverständlich im Onboarding-Prozess des neuen Arbeitnehmers eingesetzt, wird es die gesuchte Fachkraft mit der gewünschte Loyalität und der Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag gegenüber seinem zukünftigen Arbeitgeber danken.

Jeder Arbeitgeber in Deutschland wünscht sich von seinen Arbeitnehmer die höchste Flexibilität im Job. Hier sind fünf einfache und verständliche Erklärungen zum Begriff Flexibilität im Job, die allerdings nichts mit der Flexibilität in der Betriebsrente zu tun haben:

  1. Flexibilität bedeutet, dass man bereit ist, sich auf neue Anforderungen und Aufgaben einzulassen und diese anzunehmen.
  2. Flexibilität kann auch bedeuten, dass man bereit ist, seine Arbeitszeit oder den Arbeitsort zu verändern, um sich den Bedürfnissen des Arbeitgebers anzupassen.
  3. Flexibilität bezieht sich auch auf die Fähigkeit, sich an Veränderungen in der Arbeitsumgebung, wie z.B. neue Technologien oder Arbeitsabläufe, anzupassen.
  4. Flexibilität bedeutet auch, dass man in der Lage ist, unterschiedliche Aufgaben und Tätigkeiten zu übernehmen und sich in verschiedenen Rollen zu bewegen.
  5. Flexibilität kann auch bedeuten, dass man sich selbstständig weiterbildet, um auf dem neuesten Stand zu bleiben und neue Herausforderungen anzunehmen.

WAS VERSTEHT EIN ARBEITNEHMER UNTER DEM BEGRIFF "FLEXIBILITÄT" IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG (BAV) UND WARUM SOLLTE SICH JEDER ARBEITGEBER MIT DIESEM BEGRIFF IN DER BETRIEBSRENTE BESCHÄFTIGEN

Flexibilität in der Betriebsrente bedeutet, dass man als Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, seine bestehende Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds beim Arbeitgeber-Wechsel fortzuführen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass der bestehende Vorsorgevertrag der betrieblichen Altersversorgung (bAV), wie die Beitragshöhe individuell an seine Bedürfnisse angepasst werden können. Das kann bedeuten, dass die Beiträge erhöht oder abgesenkt werden, oder dass man die Möglichkeit hat, die Beiträge vorzeitig auszahlen zu lassen. Voraussetzung ist, dass die bAV bei einem Job-Wechsel beim neuen Arbeitgeber fortgeführt werden kann. Das hat bereits der Gesetzgeber im Betriebsrenten-Gesetz (BetrAVG z.B. § 4 Abs. 2 BetrAVG) schriftlich für die meisten Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt. Flexibilität ermöglicht es dem Mitarbeiter seine finanzielle Zukunft aktiv und kostengünstig über die bAV zu gestalten und abzusichern.

Es ist wichtig, dass sich jeder zukunftsorientierter Arbeitgeber sich mit der Fortführung der bestehenden Betriebsrente des neuen Mitarbeiters auseinandersetzt, um sicherzustellen, dass der Mitarbeiter keine finanziellen Einbußen erleidet. Zudem zeigt dies dem neuen Mitarbeiter, dass der Arbeitgeber sich um seine finanzielle Sicherheit und seine Zukunftsaussichten im Unternehmen kümmert. Auch kann es eine wertvolle Maßnahme zur Mitarbeiterbindung sein, wenn der Arbeitgeber ein attraktives Angebot zur Fortführung der Betriebsrente macht (z.B. arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusage ohne den üblichen Rechtsanspruch der Entgeltumwandlung).

Bietet der Arbeitgeber in seinem Recruiting-Prozess bei der Suche seiner neuen benötigten Fachkräfte einen professionellen Dienstleistungs-Service für die Fortführung der bestehenden Betriebsrente an, wie es die Kunden der bAVProfis nutzen, wirkt sich dieser Hinweis in Ihrer Job-Anzeige wie ein Magnet für Ihre gesuchten neuen Teammitglieder aus.

WARUM GEHÖRT ZUR FLEXIBILITÄT IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG EINES ARBEITNEHMERS DIE ÜBERTRAGUNG AUF EIN ANDERES UNTERNEHMEN

Die neue Generation der Arbeitnehmer beschäftigen sich schon frühzeitig mit der Sicherung Ihres erworbenen Lebensstandardsicherung und aus diesem Grund gehört die Fortführung und Übernahme der bestehenden Betriebsrente auf die oberste Stelle der Checkliste bei der Auswahl eines neuen Arbeitgebers.

Das angesammelte Kapital in der bAV für die zukünftige Sicherung des Ruhestandes steht oft im Mittelpunkt von Arbeitnehmer gegenüber einem höheren Einkommen oder einem innovativeren Arbeitsplatz beim neuen Arbeitgeber. Allerdings wird eine bestehende Betriebsrente vom Arbeitnehmer nicht gleich im Bewerbungsgespräch kommuniziert. Deshalb sollte jede Geschäftsführung oder die zuständige Person in der Personalabteilung immer von sich aus diese Thema aufgreifen, auch wenn man ungern dieses komplexes Thema der betrieblichen Altersvorsorge (Kurz: bAV) ansprechen möchte. In den meisten Fällen fehlt das bAV-FACH-KNOW-HOW. Aus diesem Grunde ist es umso wichtiger einen bAV-EXPERTEN für sein maßgeschneidertes bAV-Unternehmens-Konzept zu haben, der für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer alle Maßnahmen abwickelt.

Das ist einer der Schlüssel für den Zugang zu Ihren gesuchten neuen Mitarbeiter für Ihr Team.

WAS PASSIERT MIT DEM ANGESAMMELTEN GELD IN DER BETRIEBSRENTE, WENN MAN SEINEN ARBEITGEBER VERLÄSST UND WAS HAT DAS MIT DER FLEXIBILITÄT DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG (BAV) ZU TUN

Wenn man seinen Arbeitgeber verlässt, bleibt das angesammelte Geld in der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) bestehen. Das bedeutet, dass das Geld weiterhin für die spätere Rente oder den festgelegten Rentenzeitpunkt angespart wird, auch wenn man nicht mehr für denselben Arbeitgeber arbeitet. Je nach Art der betrieblichen Altersvorsorge und den individuellen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, kann man jedoch möglicherweise die Flexibilität haben, das angesparte Geld in eine neue betriebliche Altersvorsorge (§ 4 BETRAVG) zu übertragen oder auf eine private Altersvorsorge umzusteigen. Es ist daher wichtig, sich über die eigenen Möglichkeiten und Rechte im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge beim neuen Arbeitgeber zu informieren, um die bestmögliche Entscheidung für sich als Arbeitnehmer treffen zu können.

WIE WIRKT SICH EINE VERÄNDERUNG DES BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSES (z.B. ELTERNZEIT, TEILZEIT, VOLLZEIT) AUF EINE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG AUS

Wenn ein Arbeitnehmer von Vollzeit auf Teilzeit wechselt, sinkt das Einkommen und jedem Mitarbeiter steht über das Arbeitsrecht die Möglichkeit zur Verfügung, die Höhe der Beträge zur betrieblichen Altersversorgung zu reduzieren und auf das neue Einkommen abzustellen.

Im Falle einer Elternzeit steht jedem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Verfügung, dass das Recht auf die Fortführung der arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrente fortgeführt werden kann. Allerdings müssten die laufenden Beiträge aus dem privaten Bereich bezahlt werden und die üblichen Vorteile einer bAV gehen dabei verloren. Gleichzeitig können die bestehenden Beiträge der Direktversicherung aufgrund des reduzierten Einkommens angepasst werden und fallen dann geringer aus.

KANN EIN ARBEITNEHMER DIE BEITRAGSHÖHE IN SEINER DIREKTVERSICHERUNG JEDERZEIT ÄNDERN ODER ANPASSEN

Ein Arbeitnehmer kann in der Regel nicht jederzeit die Beitragszahlungen in seiner Direktversicherung ändern oder anpassen, da dies in der Regel vertraglich vereinbart ist.

Die Möglichkeiten zur Änderung der Beiträge sind somit abhängig von den Vertragsbedingungen des Direktversicherungsvertrages und der arbeitsrechtlichen Entgeltumwandlungsvereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber. Nach diesen festgelegten Vereinbarungen können zum Beispiel zur nächsten Gehaltsauszahlung die Anpassung der festgelegten Direktversicherungsbeiträge neu vereinbart und verändert werden.

Es ist daher ratsam, sich vor einer Änderung der Beitragszahlungen immer genau über die vertraglichen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls Rücksprache mit dem Arbeitgeber, bAV-Berater oder Versicherungsunternehmen zu halten.

WELCHE MÖGLICHKEITEN HAT EIN ARBEITNEHMER SEINE BEITRÄGE IN DER BETRIEBSRENTE ZU ERHÖHEN ODER ZU VERRINGERN

Ein Arbeitnehmer hat verschiedene Möglichkeiten, seine Beiträge in der betrieblichen Altersvorsorge zu erhöhen oder zu verringern.

Eine Option ist die Vereinbarung von Entgeltumwandlung, bei der ein Teil des Bruttoeinkommens in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird. Dadurch können die Beiträge erhöht werden. Der Arbeitgeber muss als Versicherungsnehmer der bAV für die Umsetzung der arbeitsrechtlichen Vereinbarung sorgen.

Sollte der bestehende Versicherungsvertrag der erteilten Versorgungszusage eine Erhöhung des gewünschten Mehrbeitrages nicht zulassen, kann nur eine neue Rückdeckung umgesetzt werden, damit der Mehrbeitrag umgesetzt werden kann.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, freiwillige Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge zu leisten. Dies kann sinnvoll sein, um Lücken in der Altersvorsorge zu schließen oder höhere Rentenansprüche zu erzielen. Gleichzeitig können Bonuszahlungen, die mit einer höheren Steuerprogression versehen sind, zu reduzieren oder vollständig vernachlässigt werden.

Umgekehrt kann ein Arbeitnehmer auch die Beiträge verringern, indem er beispielsweise eine Reduzierung der Entgeltumwandlung vereinbart oder die Einzahlungen komplett einstellt. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass sich dies negativ auf die Höhe der späteren Betriebsrente auswirken kann.

Jede Form der Beitragsveränderung sollte ausschließlich über die arbeitsrechtliche Vereinbarung umgesetzt werden. Wird der Beitragsänderungswunsch nur über den Versicherungsvertrag verändert, besteht weiterhin die arbeitsrechtlich erteilte Versorgungszusage und der Arbeitgeber haftet dann für diese Beitragsdifferenz (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG).

Es empfiehlt sich, vor einer Entscheidung über die Höhe der Beiträge in der betrieblichen Altersvorsorge eine umfassende Beratung durch einen Experten in Anspruch zu nehmen, um die individuelle Situation und die Auswirkungen auf die Altersvorsorge abzuschätzen.

GIBT ES EINEN MINDEST- ODER HÖCHSTBEITRAG FÜR DIE BEITRÄGE IN DER BAV

Ja, es gibt sowohl einen Mindest- als auch einen Höchstbeitrag für die Beiträge in der betrieblichen Altersversorgung (bAV).

Der Mindestbeitrag ist gesetzlich festgelegt und beträgt derzeit 1,5% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Grenze wird jedes Jahr angepasst.

Der Höchstbeitrag ist hingegen nicht gesetzlich festgelegt und hängt von den vertraglichen Regelungen ab. Es gibt jedoch bestimmte steuerliche Grenzen (z.B. Einkommensteuergesetz; z.B. Direktversicherung § 3 Nr. 63 EStG) , die berücksichtigt werden müssen. So dürfen die Beiträge beispielsweise nicht dazu führen, dass die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung überschritten wird, da sonst keine weiteren steuerlichen Vorteile mehr geltend gemacht werden können.

Es ist jedoch zu beachten, dass es je nach Versorgungsart (z.B. Direktversicherung, Pensionszusage) unterschiedliche Regelungen geben kann und dass die tatsächlichen Mindest- und Höchstbeiträge von Unternehmen zu Unternehmen variieren können.

Es empfiehlt sich daher, die vertraglichen Regelungen und steuerlichen Grenzen im konkreten Fall zu prüfen und gegebenenfalls eine Beratung durch den vom Arbeitgeber beauftragten bAV-Experten in Anspruch zu nehmen.

GIBT ES FÜR DEN ARBEITNEHMER EINE MÖGLICHKEIT SEINE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG VORZEITIG ZU KÜNDIGEN ODER AUSZUZAHLEN

Ja, als Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, die betriebliche Altersversorgung vorzeitig zu kündigen oder auszahlen zu lassen. Allerdings ist dies nicht immer sinnvoll, da dabei oft hohe Steuern und Abgaben anfallen können. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld das vorhandene Arbeitsrecht sich anzuschauen und mit seinem Arbeitgeber über diesen Sachverhalt zu sprechen. Alternativ haben wir die bAVNews - Kündigung der betrieblichen Altersversorgung einfach erklärt angehängt. Hier hat jeder Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Möglichkeit einen Einblick in die Möglichkeiten einer Kündigung der Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds zu erhalten.

KANN EIN ARBEITNEHMER EINE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG ALS SICHERHEIT FÜR EINEN KREDIT VERWENDET WERDEN

Nein, grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer seine betriebliche Altersversorgung nicht als Sicherheit für einen Kredit verwenden. Allerdings gibt es Möglichkeiten über den Arbeitgeber das angesammelte Kapital für einen Kredit als Sicherheit zu hinterlegen. Hier müssen bestimmte Vorschriften und arbeitsrechtliche Schritte umgesetzt werden, damit das Kapital als Sicherheit verwendet werden kann. Die Verpfändung der Altersversorgung kann zu Nachteilen in der späteren Rentenzeit führen, da der Rückkaufswert dadurch reduziert wird. Zudem müssen Kreditnehmer oft höhere Zinsen bezahlen, wenn sie eine betriebliche Altersversorgung als Sicherheit anbieten. Es ist daher ratsam, sich vor einer Verpfändung einer betrieblichen Altersversorgung alle Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Arbeitgeber Darlehn) zu prüfen.

GIBT ES DIE MÖGLICHKEIT EINE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG AUF DIE INDIVIDUELLEN BEDÜRFNISSE DES ARBEITNEHMERS ANZUPASSEN (Z.B. ANLAGESTRATEGIE)

Ja, als Arbeitnehmer besteht in der Regel die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung auf die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Dabei kann unter anderem die Anlagestrategie, also die Art und Weise, wie das Geld angelegt wird, angepasst werden. Die Wahl der Anlagestrategie hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Risikobereitschaft des Arbeitnehmers oder der Dauer bis zum Renteneintritt, bzw. welche Tarife mit welchen Anlagestrategien werden vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer angeboten. Es empfiehlt sich, sich hierbei von dem beauftragten bAV-Experten des Arbeitgebers beraten zu lassen, um die richtige Anlagestrategie zu wählen und die betriebliche Altersversorgung optimal auf seine individuellen Bedürfnisse abzustimmen.

Inwiefern ermöglicht Ihr Unternehmen (Arbeitgeber) den Arbeitnehmern, ihre Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung an die individuellen Bedürfnisse anzupassen und welche Optionen bestehen, um flexibel auf Änderungen in den Lebensabschnitten Ihrer Arbeitnehmer zu reagieren?

Sie haben Fragen zur Flexibilität in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), die bAVProfis stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Oder Sie schauen sich jetzt unser bAVTutorial: Betriebliche Altersvorsorge: Die Flexibilität in der Direktversicherung einfach erklärt an und viele Fragen werden Ihnen von Felix und seinem Team bereits im Tutorial beantwortet.

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