BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE | KRANKENVERSICHERUNG

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG (GKV) | BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE (BAV) | VERSORGUNGSLEISTUNG | GKV-BEITRAG

BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG | KRANKENVERSICHERUNG | BEITRAG

BAV AUSZAHLUNG UND KRANKENVERSICHERUNGSBEITRAG
Betriebliche Altersvorsorge - bAVProfis

SIE SIND ARBEITNEHMER UND ERHALTEN ZUM RENTENEINTRITT LEISTUNGEN AUS IHRER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG (BAV). WELCHEN KRANKENVERSICHERUNGSBEITRAG ZAHLEN SIE IN DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) AUF DIE EINMALIGE KAPITALLEISTUNG ODER DIE LEBENSLANGE ALTERSRENTE?

Die Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst werden diese Leistungen in der Regel vollständig als Einkommen berücksichtigt, was zur Berechnung des individuellen Krankenversicherungsbeitrags in der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen wird. Dabei wird auch der individuelle Beitragssatz zur Krankenversicherung berücksichtigt, der sich aus dem Einkommen ergibt.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Freibeträge, die die Beitragsberechnung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beeinflussen können.

Zusätzlich kann die Art der betrieblichen Altersversorgung und die Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung Einfluss auf die Beitragsberechnung haben. Es ist daher ratsam, sich bei konkreten Fragen zur Beitragsberechnung an die eigene Krankenkasse oder einen bAV-Experten zu wenden.

GIBT ES EINEN UNTERSCHIED FÜR DIE BEITRAGSBERECHNUNG IN DER GESETZLICHEN KRANKENKASSE AUF DIE EINMALIGE KAPITALLEISTUNG ODER DIE LAUFENDE ALTERSRENTE

Ja, bei der Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenkasse wird zwischen einer einmaligen Kapitalleistung und einer laufenden Altersrente aus einer betrieblichen Altersversorgung unterschieden.

Für die Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenkasse auf eine einmalige Kapitalleistung aus der Direktversicherung (DV) wird der Beitragssatz auf den vollen Betrag fällig, der im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ausgezahlt wird.

Bei der Beitragsberechnung auf eine laufende Altersrente aus einer DV, einem der 5 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung wird jedoch nur der ausgezahlte Rentenbetrag zur Beitragsberechnung herangezogen. Dieser Betrag wird dann mit dem individuellen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse multipliziert, um den Beitrag zu berechnen.

Es ist jedoch zu beachten, dass es je nach Art der betrieblichen Altersversorgung und individuellen Freibeträgen oder Beitragsbemessungsgrenzen Unterschiede in der Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenversicherung geben kann. Gleichzeitig wird der monatliche GKV-Betriebsrentenfreibetrag (§ 229 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 Sozialgesetzbuch V) in Abzug gebracht. Das macht das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz seit dem 01. Januar 2020 möglich, welches durch Herrn Jens Spahn vorangetrieben worden war.

GIBT ES EINEN UNTERSCHIED IN DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG IN DER BERECHNUNG DES KRANKENKASSENBEITRAGES OB MAN ALS MITGLIED DER KVDR ODER FREIWILLIGES MITGLIED IN DER GESETZLICHEN KRANKENKASSE IM RUHESTAND GEFÜHRT WIRD

Ja, es gibt einen Unterschied in der Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenversicherung zwischen Mitgliedern der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und den freiwilligen Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse im Ruhestand.

Mitglieder der KVdR im Ruhestand, sind Personen die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu 90 % dort versichert waren. Es spielt keine Rolle ob als Pflichtmitglied oder im Rahmen der Familienversicherung bzw. als freiwilliges Mitglied versichert waren, zahlen einen ermäßigten Beitragssatz, der sich nach ihrer Rente und dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse richtet. Dieser Beitragssatz wird als "Rentnerbeitragssatz" bezeichnet und liegt derzeit bei 7,6 % (Stand: 2023; gesamter ermäßigter Beitragssatz: 15,2%).

Freiwillige Mitglieder im Ruhestand hingegen zahlen einen allgemeinen Beitragssatz (Stand: 2023; gesamter allgemeiner Beitragssatz: 15,8%), der sich nach ihren gesamten Einnahmen aus der Rente und möglichen anderen Einkommensarten berechnet. Dabei können Freibeträge und Beitragsbemessungsgrenzen je nach individueller Situation und Art der Einkünfte berücksichtigt werden. Bezahlt das Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse bereits den Höchstsatz, wird kein Mehrbeitrag auf die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge mehr berechnet. Dieser Personenkreis der gesetzlichen Krankenversicherung sind keine Mitglieder der Krankenversicherung der Rentner (KVdR).

Es ist jedoch zu beachten, dass es je nach Art der betrieblichen Altersversorgung und individuellen Freibeträgen oder Beitragsbemessungsgrenzen Unterschiede in der Beitragsberechnung geben kann. Es empfiehlt sich daher, bei konkreten Fragen die eigene Krankenkasse oder einen Experten zu betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu konsultieren.

WAS MÜSSEN PFLICHTMITGLIEDER IN DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) BEI DER BEITRAGSKALKULATION MIT LEISTUNGEN AUS EINE BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE (bAV) BEACHTEN

Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen bei der Beitragskalkulation mit Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) folgendes beachten:

  1. Leistungen aus einer bAV werden bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrags, nach Abzug des GKV-Betriebsrentenfreibetrag berücksichtigt und als Einkommen angerechnet.

  2. Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge (GKV-Betriebsrentenfreibetrag), die von der Rente oder der einmaligen Kapitalauszahlung der bAV abgezogen werden können, um den Beitrag zu reduzieren.

  3. Es ist empfehlenswert, sich bei der eigenen Krankenkasse über die individuellen Regelungen zur Beitragskalkulation bei bAV-Leistungen zu informieren, da es je nach Art der bAV und persönlicher Situation Unterschiede geben kann.

  4. Gleichzeitig wird eine Quermeldung des Versicherungsunternehmens an das zuständige Finanzamt übermittelt. Durch das Bürgerentlastungs-Gesetz erhält die gesetzliche Krankenversicherung die Information über die Zusatzrente aus der Betriebsrente. In der Regel führen die meisten Versicherungsunternehmen den Beitrag der jeweiligen Rentenzahlung direkt an die Krankenkasse ab. Die Information, ob Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenversicherung befinden, wird durch den Fragebogen vor der Auszahlung aus der Direktversicherung (DV), Pensionsfonds (PF) oder Pensionskasse (PK) von Ihren Versorgungsträger bei dem Sie Ihre Betriebsrente führen abgefragt.

WIE WIRKEN SICH DIE UNTERSCHIEDLICHEN LEISTUNGEN DER DIREKTVERSICHERUNG AUF DIE BEITRAGSKALKULATION VON MITGLIEDER IN DER KRANKENVERSICHERUNG DER RENTNER (KVdR) AUS?

Verschiedene Versorgungsleistungen (Kapital / Rente) der betrieblichen Altersversorge können sich unterschiedlich auf die Beitragskalkulation der gesetzlichen Krankenversicherung von Mitglieder der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) auswirken. Schauen wir uns ein Beispiele der Betriebsrente über den Durchführungsweg der Direktversicherung oder Pensionskasse an.

  1. Bei einer Direktversicherung , Pensionsfonds oder einer Pensionskasse wird die Rente aus der betrieblichen Altersversorgung als Einkommen angerechnet, nach Abzug des jeweiligen Freibetrages (§ 229 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 Sozialgesetzbuch V).

    Das Beispiel bezieht sich auf ein Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR):
    Eva Hilfreich, 2 Kinder, monatliche bAV-Rente 350 € / einmalige Kapitalzahlung 45.231 €, GKV Zusatzbeitragssatz 1,2%
    GKV-Modernisierungsgesetz (GKV-BRG) / Freibetragsregelung (§ 18 SGB IV) / 2023 = 169,75 €

    Für die Beitragskalkulation der Versorgungsleistungen aus der Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds (bAV) wird von jeder Krankenkasse (z.B. AOK, Barmer, TK, usw.) seit dem 01. Januar 2004 der volle allgemeine Beitragssatz (2023 = 14,6%) erhoben. Zusätzlich kommt der individuelle Zusatzbeitrag Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (2023 = 0,9 - 1,6%). Die bAVProfis empfehlen jedem Arbeitnehmer, Arbeitnehmerin, Rentner und Rentnerin immer einen Vergleich der unterschiedlichen gesetzlichen Krankenversicherung anzustreben. Grundsätzlich besteht für jede Krankenkasse die gleichen Grundleistungen nach dem Sozialversicherungsgesetz. Diese unterscheiden sich in den Zusatzbeitragssätzen und Ihren Satzungen, die unterschiedliche Zusatzleistungen (z.B. Heilpraktiker, Fitness-Zuschuss, usw.).

    Entscheiden Sie sich in 2023 für die BKK BMW müssen Sie aktuelle nur einen Zusatzbeitrag von 0,30 Prozent bezahlen. Diesen Vorteil sollte jeder aktive Erwerbstätige einer gesetzlichen Krankenversicherung für sich nutzen, um etwas mehr Netto für die steigenden Lebenshaltungskosten im Geldbeutel zu haben.

    Wie werden Rentenleistungen der BAV in der KVdR berechnet?

    Beitragsermittlung der gesetzlichen Krankenversicherung (KVdR):
    bAV-Rente (350,00 €) - Freibetrag (2023 = 169,75 €) = GKV-Bemessungsgrundlage 180,25 € * 15,8 % (2023 = Allgemeiner Beitragssatz 14,6% * GKV Zusatzbeitragssatz 1,2%)
    Mtl. Beitrag zur KVdR durch die bAV = 28,48 €

    Beitragsermittlung der gesetzlichen Pflegeversicherung (PVdR):
    bAV-Rente (350,00 €) * 3,05  % (2023 Beitragssatz für Personen mit Kinder)
    Mtl. Beitrag zur KVdR durch die bAV = 10,68 €

    Der monatliche Mehrbeitrag an die gesetzliche Kranken- und Pflegepflichtversicherung beträgt 39,16 €

    Hätte Frau Hilfreich keine Kinder, hätte Sie einen Mehrbeitrag von (2023 = 0,35%) in die Pflegeversicherung zu bezahlen.
    bAV-Rente (350,00 €) * 3,40 (2023 = 3,05  % (Beitragssatz für Personen mit Kinder) + 0,35% (Beitragssatz für Personen ohne Kinder))
    Mtl. Beitrag zur KVdR durch die bAV = 11,90 €

    Der monatliche Mehrbeitrag an die gesetzliche Kranken- und Pflegepflichtversicherung beträgt 40,38 €


    Wie werden Kapitalleistungen der BAV in der KVdR berechnet?
    Durch das Urteil des Bundessozialgericht vom 25. April 2007 (AZ: B12 KR 25/05R) unterliegen die Kapitalleistungen aus der Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds dem vollen allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag. Diese Kapitalleistungen wird der 120stel Teil als Bemessungsgrundlage herangezogen und auf 10 Jahre monatlich verbeitragt (§§ 229, 248 SGB V).   

    Beitragsbemessungsgrundlage: 45.231 € : 120 Monate = 376,93 €
    Dieser Beitrag wird für die nächsten 10 Jahre für die Kalkulation des Mehrbeitrages zur KVdR und zur PVdR

    Beitragsermittlung der gesetzlichen Krankenversicherung (KVdR):
    bAV-Beitragsbemessungsgrundlage (376,93 €) - Freibetrag (2023 = 169,75 €) = GKV-Bemessungsgrundlage 207,18 € * 15,8 % (2023 = Allgemeiner Beitragssatz 14,6% * GKV Zusatzbeitragssatz 1,2%)
    Mtl. Beitrag zur KVdR durch die bAV = 32,73 €

    Beitragsermittlung der gesetzlichen Pflegeversicherung (PVdR):
    bAV-Beitragsbemessungsgrundlage (376,93 €) * 3,05  % (2023 = Beitragssatz für Personen mit Kinder)
    Mtl. Beitrag zur KVdR durch die bAV = 11,50 €

    Der monatliche Mehrbeitrag an die gesetzliche Kranken- und Pflegepflichtversicherung beträgt 44,23 €

    Hätte Frau Hilfreich keine Kinder, hätte Sie einen Mehrbeitrag von (2023 = 0,35%) in die Pflegeversicherung zu bezahlen.
    bAV-Beitragsbemessungsgrundlage (376,93 €) * 3,40 (2023 = 3,05  % (Beitragssatz für Personen mit Kinder) + 0,35% (Beitragssatz für Personen ohne Kinder))
    Mtl. Beitrag zur KVdR durch die bAV = 12,82 €

    Der monatliche Mehrbeitrag an die gesetzliche Kranken- und Pflegepflichtversicherung beträgt 45,55 €

Es ist ratsam, sich bei der eigenen Krankenkasse über die individuellen Regelungen zur Beitragskalkulation bei verschiedenen betrieblichen Altersversorgungsmodellen zu informieren, um eine genaue Auskunft zu erhalten. Oft macht vor der Auszahlung der Versorgungsleistung ein Kassenwechsel Sinn.

WELCHE AUSWIRKUNGEN HAT DIE HÖHE DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE AUF DIE BEITRAGSKALKULATION DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG VON PFLICHTMITGLIEDER

Die Höhe der betrieblichen Altersversorgung kann sich auf die Beitragskalkulation der gesetzlichen Krankenversicherung von Mitglieder in der KVdR auswirken. Hier sind zwei Auswirkungen:

  1. Je höher die betriebliche Altersversorgung ist, desto höher ist in der Regel auch die Rente, die ausbezahlt wird. Dies kann dazu führen, dass ein höherer Krankenkassenbeitrag fällig wird, da die Rente als Einkommen angerechnet wird.

  2. Es gibt jedoch auch Freibeträge, die von der Rente aus der betrieblichen Altersversorgung abgezogen werden können. Je höher die betriebliche Altersversorgung ist, desto höher können diese Freibeträge ausfallen und somit den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung reduzieren. Allerdings sind in den bAV-Durchführungswegen nach § 3 Nr. 63 EStG ein fester Freibetrag pro Monat festgelegt.

INWIEWEIT BERÜCKSICHTIGEN DIE GESETZLICHEN KRANKENKASSEN INDIVIDUELLE FREIBETRÄGE BEI DER BEITRAGSKALKULATION FÜR LEISTUNGEN AUS EINER DIREKTVERSICHERUNG

Die Beitragskalkulation der gesetzlichen Krankenkassen für Leistungen aus einer Direktversicherung berücksichtigt in der Regel keine individuellen Freibeträge. Die gesetzlichen Krankenkassen berechnen die Beiträge für ihre Versicherten auf Basis des beitragspflichtigen Einkommens, das in der Regel das Bruttoarbeitsentgelt abzüglich pauschaler Freibeträge ist.

Bei einer Direktversicherung handelt es sich um eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Versicherung abschließt. Die Beiträge zur Direktversicherung werden entweder vom Arbeitnehmer allein oder von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen. Die Beiträge zur Direktversicherung sind in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei, bis zu einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze.

Die Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenkassen für Leistungen aus einer Direktversicherung erfolgt jedoch auf Basis des beitragspflichtigen Einkommens, das nach Abzug der pauschalen Freibeträge ermittelt wird. Individuelle Freibeträge, die aufgrund einer Direktversicherung gewährt werden, fließen in der Regel nicht in die Berechnung der Beitragshöhe ein.

Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass die konkrete Beitragshöhe von verschiedenen Faktoren abhängt und je nach individueller Situation unterschiedlich sein kann. Es empfiehlt sich daher, bei Fragen zur Beitragshöhe einer Direktversicherung direkt mit der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und sich über die genauen Regelungen und Berechnungsgrundlagen zu informieren.

WAS MÜSSEN FREIWILLIGE MITGLIEDER IN DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) BEI DER BEITRAGSKALKULATION MIT LEISTUNGEN AUS EINE BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE (bAV) BEACHTEN

Freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) beziehen, müssen bei der Beitragserhebung folgende Punkte beachten:

  1. Beitragsbemessungsgrundlage (BBG / GKV): Die Beitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der GKV, die Leistungen aus einer bAV beziehen, ist das beitragspflichtige Gesamteinkommen aus allen 7. Einkommensarten relevant. Das beitragspflichtige Einkommen umfasst neben dem Arbeitsentgelt auch Einnahmen aus einer bAV, die den gesetzlich festgelegten Freibetrag übersteigen.

  2. Freibetrag für Betriebsrenten (GKV-BRG): Für Betriebsrenten gilt ein Freibetrag, der jährlich angepasst wird. Im Jahr 2023 beträgt dieser Freibetrag 169,75 Euro pro Monat bzw. 2.037,00 Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass Betriebsrenten bis zu diesem Betrag pro Jahr nicht zur Beitragsberechnung herangezogen werden.

  3. Überschreitung des Freibetrags: Wenn die Leistungen aus der bAV den Freibetrag übersteigen, werden diese Einnahmen zur Berechnung des Beitragssatzes herangezogen. Es wird der allgemeine Beitragssatz der GKV angewendet, derzeit 14,6% des beitragspflichtigen Einkommens (Stand = 2023). Dabei wird jedoch nur der Teil der Betriebsrente berücksichtigt, der den Freibetrag übersteigt. In der Regel fällt für die meisten freiwilligen Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung kein Beitrag zur bAV an, da diese bereits oft den Höchstbeitrag aufgrund Mieteinkünfte, gesetzliche Rente, Zinseinkünfte an die Krankenkasse bezahlen.

  4. Zusatzbeitrag: Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz kann die Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag erheben, der ebenfalls auf das beitragspflichtige Einkommen angewendet wird. Dieser Zusatzbeitrag kann von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen zur Beitragserhebung bei Leistungen aus einer bAV von der jeweiligen Krankenkasse abhängen können.

Sie haben Fragen zur Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Leistungen aus der Direktversicherung (bAV), die bAVProfis stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

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