BEITRAGSORIENTIERTE LEISTUNGSZUSAGE, BOLZ WAS IST DAS?

DIE BOLZ IST EINE ZUSAGEART IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE

SIE IST EINE DER 6 ZUSAGEARTEN IN DER bAV

IST DIE ZUSAGEART DER BEITRAGSORIENTIERTEN LEISTUNGSZUSAGE HEUTE DER RICHTIGE LÖSUNGSWEG FÜR DIE SORGENFREIE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG?

Die Zusageart der beitragsorientierten Leistungszusage lässt heute einen großen Spielraum der erteilten finanziellen Leistungsversprechen eines jeden Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern in der betrieblichen Altersvorsorge zu. Aus diesem Grund könnte die Zusageart der BOLZ der richtige Lösungsweg für die Umsetzung der erteilten betrieblichen Versorgungszusage sein, sofern die Vorgaben des Arbeitgebers mit den gesetzlich und arbeitsrechtlichen festgelegten Definitionen übereinstimmen.

Wurden Sie von einer Versicherungsgesellschaft direkt über die betriebliche Altersvorsorge beraten und hat man Sie auf die unterschiedlichen Zusagearten und deren Folgen hingewiesen?

Wir stellen in der letzten Zeit vermehrt fest, dass viele Arbeitgeber, die sich bisher direkt von einem Versicherungsunternehmen oder von Ihrem Sachversicherungsberater in dem Bereich der betrieblichen Altersversorgung beraten haben lassen, noch nie oder selten etwas über das Thema der Zusageart in der bAV erfahren haben.

Allerdings ist die gewählte Zusageart, wie der Treibstoff bei einem Fahrzeug. Ohne Benzin oder Strom funktioniert das Fahrzeug nicht. In der betrieblichen Altersvorsorge fällt das grundsätzlich nicht sofort auf, da die erteilten Versorgungsleistungen erst zum Leistungszeitpunkt, in der Regel mit dem Renteneintritt zur Verfügung stehen müssen. Hier sprechen wir meistens von 20 - 35 Jahren. Erst dann kommt das böse Erwachen für den Arbeitgeber, sofern er die falsche Zusageart in der Betriebsrente an seinen Arbeitnehmer verwendet hat.

Wollten Sie jetzt Ihr Fahrzeug starten und Sie haben vergessen Benzin zu tanken oder Strom aufzuladen, fällt das sofort auf und es können erhebliche Folgekosten vermieden werden. Bei der falschen Wahl der Zusageart in der bAV kann das durch die lange Vertragslaufzeit für jeden Arbeitgeber teuer werden.

Beitragsorientierte Leistungszusage einfach erklärt

Welche Zusageart führen Sie in Ihrer betrieblichen Altersvorsorge?

Wissen Sie welche Zusageart für Ihre Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Pensionszusage von Ihrem Arbeitgeber verwendet wurde? Führen Sie die Zusageart der beitragsorientierten Leistungszusage, kurz BOLZ?

Mit welchen Leistungen können Sie bei der Verwendung der beitragsorientierten Leistungszusage vom Arbeitgeber rechnen?

Bei der beitragsorientierten Leistungszusage erteilt der Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer einen definierten Finanzierungsbeitrag. Dieser festgelegte Finanzierungsbeitrag kann aus folgenden Anhaltspunkten bestehen.

  1. Fester Finanzierungsbeitrag:
    Der Arbeitgeber vereinbart über die arbeitsrechtliche Versorgungszusage über die Zusageart der beitragsorientierten Leistungszusage, dass jeden Monat 282 € in den gewählten Durchführungsweg an das Versicherungsunternehmen bezahlt wird. Aufgrund des gezahlten Beitrages ergeben sich die zukünftigen Leistungen.

  2. Dynamischer Finanzierungsbeitrag:
    Der Arbeitgeber vereinbart, dass 2% vom Grundgehalt des Arbeitnehmers jedes Jahr über die Zusageart der BOLZ an den festgelegten Durchführungsweg über den Versorgungsträger bezahlt wird.

  3. Einmaliger Finanzierungsbetrag:
    Der Arbeitgeber vereinbart mit seinem Arbeitnehmer, dass nur ein Beitrag von 20.000 € für die erteilte Versorgungszusage über die Zusageart der Beitragsorientierten Leistungszusage bezahlt wird.

WANN TRAT DIE BEITRAGSORIENTIERTE LEISTUNGSZUSAGE IN KRAFT?

Mit dem Rentenreformgesetz (RRG) wurde die beitragsorientierte Leistungszusage zum 01.01.1999 schriftlich gesetzlich im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) aufgenommen. Allerdings gab es den Begriff der beitragsorientierten Leistungszusage schon länger.

WO IST DIE BEITRAGSORIENTIERTE LEISTUNGSZUSAGE GESETZLICH DEFINIERT?

Die Bolz ist im § 1 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG schriftlich festgeschrieben.

WIE IST DIE GESETZLICHE DEFINITION DER BEITRAGSORIENTIERTEN LEISTUNGSZUSAGE?

Der Arbeitgeber verpflichtet sich über eine Versorgungszusage (Kurz bAV) mit der Zusageart der beitragsorientierten Leistungszusage bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln.

WELCHE ZUSAGEART KOMMT DER BEITRAGSORIENTIERTEN LEISTUNGSZUSAGE GLEICH?

Grundsätzlich handelt es sich bei der BOLZ um eine Leistungszusage. Der wesentliche Unterschied zwischen der beitragsorientierten Leistungszusage und der Leistungszusage besteht darin, dass bei der BOLZ die erteilten Versorgungsleistungen von einem Beitragsaufwand berechnet werden.

WIE ERFOLGT DIE UMRECHNUNG BEI DER BEITRAGSORIENTIERTEN LEISTUNGSZUSAGE?

Die Umrechnung des Beitrages erfolgt regelmäßig durch versicherungsmathematische begründete Rechnungsgrundlagen. Diese sind allerdings für den Arbeitgeber nicht zwanghaft erforderlich. Jeder Arbeitgeber kann eine rein finanzmathematische Umrechnung vornehmen. Grundsätzlich bestimmen alle Arbeitgeber selbst, sofern Sie keinem Tarifvertrag unterliegen, welche Berechnungsgrundlage gewählt wird.

WELCHE BERECHNUNGSVERFAHREN GIBT ES BEI DER BEITRAGSORIENTIERTEN LEISTUNGSZUSAGE?

  • Umrechnung auf der Basis der Heubeck Richttafeln (aktuell: RT 2018 G) mit einem beliebigen Rechnungszins (bei Entgeltumwandlung muss ein angemessener Rechnungszins verwendet werden).
  • Umrechnung auf Basis eines Versicherungstarifes (gängige Lösung bei dem Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung)

WANN WERDEN BEI DER ZUSAGEART BOLZ DIE HEUBECK RICHTTAFELN ZUR KALKULATION VERWENDET?

Diese Berechnungslösungen werden typischerweise im Falle von Pensionszusagen oder pauschaldotierten Unterstützungskassen verwendet.

IN WELCHEN DURCHFÜHRUNGSWEGEN IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE KANN DIE BOLZ EINGESETZT WERDEN?

Die beitragsorientierte Leistungszusage kann in jedem Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge verwendet werden.

Sie haben Fragen zur beitragsorientierten Leistungszusage in der betrieblichen Altersvorsorge, die bAVProfis stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Oder Sie schauen sich jetzt unser bAVTutorial: beitragsorientierte Leistungszusage einfach erklärt an und viele Fragen werden Ihnen von Felix und seinem Team bereits im bAVTutorial zu dieser Zusageart beantwortet.

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