WAS IST EINE DECKUNGSKAPITALÜBERTRAGUNG IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE?

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE | HAT JEDER ARBEITNEHMER EIN RECHT AUF EINE DECKUNGSKAPITALÜBERTRAGUNG?

IST DIE DECKUNGSKAPITALÜBERTRAGUNG DER LÖSUNGSWEG FÜR DIE FORTFÜHRUNG DER BAV BEIM ARBEITGEBERWECHSEL?

Deckungskapitalübertragung der arbeitsrechtliche Lösungsweg für neue Versorgungsleistungen
Betriebliche Altersvorsorge - bAVProfis

FLEXIBILITÄT AM ARBEITSPLATZ WIRD IMMER WICHTIGER. WAS PASSIERT MIT DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE BEIM ARBEITGEBERWECHSEL?

Sie sind mit Ihrem Arbeitgeber oder den Teamkollegen nicht zu frieden? Das Thema Arbeitgeberwechsel wird  unabhängig der Branche immer wichtiger. Ist mein Job sicher? Gefällt mir noch das Aufgabengebiet und die Arbeitszeiten? Muss ich täglich ins Office oder kann ich zukünftig im Home Office arbeiten?

HABEN SIE ÜBER EINEN ARBEITGEBERWECHSEL NACHGEDACHT ODER SIND SIE ÜBER EINE SOZIAL MEDIA PLATTFORM DURCH EINEN HEADHUNTER ANGESPROCHEN WORDEN, OB SIE NICHT ZUM NEUEN ARBEITGEBER WECHSELN WOLLEN?

Gerade in den USA läuft eine hohe Kündigungswelle. Aber nicht durch die Arbeitgeber, sondern durch die Arbeitnehmer, da diese nicht wieder 5 Tage die Woche für 8 Stunden und mehr pro Tag im Office arbeiten wollen.

Die meisten Arbeitnehmer haben sich an den hybriden Arbeitsplatz gewohnt.

Aber was passiert mit der bestehenden betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bei einem Arbeitgeberwechsel?

Die meisten Arbeitnehmer denken nicht bei einem Arbeitgeberwechsel an ihre bestehende betriebliche Altersversorgung und wie sie diese Betriebsrente (z.B. Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) beim neuen Arbeitgeber fortführen können.

Die bAVProfis werden heute in dieser bAV News nur den speziellen Lösungsweg der Deckungskapitalübertragung nach § 4 BetrAVG aufzeigen!

Wir hatten bereits in dem Deckungskapitalangebot (§ 4a BetrAVG) einige Details aufgeführt.

Heute werden wir ausführlich das Thema Deckungskapitalübertragung in der betrieblichen Altersvorsorge bei einer bestehenden Versorgungszusagen aufzeigen.

Wie wird die Deckungskapitalübertragung unter Experten für die betriebliche Altersversorung bezeichnet?

Die Deckungskapitalübertragung wird als DKÜ nach § 4 BetrAVG bezeichnet.

Was sind die 3. Grundlagen für eine Deckungskapitalübertragung (§ 4 BetrAVG) in der betrieblichen Altersvorsorge?

  1. Der neue Arbeitgeber führt sein eigenes bAV Konzept und lässt keinen Versicherungsnehmerwechsel (§ 4 Abs. 2 Nr 1 BetrAVG) zu.
  2. Die bestehende Versorgungszusage (z.B. Direktversicherung oder Pensionskasse) muss nach Ausscheiden des Mitarbeiters beim alten Arbeitgeber spätestens 15 Monate mit einem Antrag auf Deckungskapitalübertragung beim neuen Versorgungsträger über den neuen Arbeitgebers beantragt werden.
  3. Es können nur Verträge einer betrieblichen Altersversorgung durch die Deckungskapitalübertragung umgesetzt werden, sofern der alte und der neue Versorgungsträger Mitglied des Deckungskapitalübertragungsabkommen sind. Pensionskassen können dem Abkommen nur beitreten, wenn diese Mitglied des gesetzlichen Sicherheitsfonds für Lebensversicherungen nach § 223, 224 VAG sind. Ausnahme gilt für Pensionskassen, die bereits vor dem 31.12.2007 dem Deckungskapitalübertragungsabkommen beigetreten waren.

Wichtiger Zusatzhinweis zur Deckungskapitalübertragung in der betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter:

  • Ihr aktueller Versorgungsträger (z.B. Versicherungsgesellschaft, Pensionskasse, usw.), der bisher von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber für den Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge verwendet wurde, ist kein Mitglied des Abkommen zur Übertragung zwischen den Durchführungswegen Direktversicherungen, Pensionskasse oder Pensionsfonds (nicht gültig für Versorgungszusagen nach § 236 Abs. 2 und Abs. 2a VAG) bei einem Arbeitgeberwechsel.
    Grundsätzlich stellt das kein Problem dar, sofern dieser bestehende Versorgungsträger seine Zustimmung der Deckungskapitalübertragung auf den neuen Versorgungsträger zustimmt. Dann kann der rechtskräftige Antrag der Deckungskapitalübertragung beim neuen Versorgungsträger eingereicht werden.
    Wichtig:
    In der Regel übernehmen alle Mitglieder (Versorgungsträger) des Abkommen für die Übertragung des Deckungskapitales mit dem Durchführungsweg über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds diese Leistungen. Allerdings sollte das ebenfalls schriftlich vom neuen Versorgungsträger eingeholt werden.

Was sind die 5. Folgen einer Deckungskapitalübertragung (DKÜ) in der betrieblichen Altersversorgung?

  1. Die Deckungskapitalübertragung erfolgt Abschlusskostenneutral
  2. Es erfolgt kein Stornoabzug in der Deckungkapitalübertragung
  3. Die Deckungskapitalübertragung erfolgt steuerfrei
  4. Alte Versorgungszusagen nach § 40b EStG können fortgeführt werden
  5. Altverträge bleiben Kapitalsteuerfrei

Welche Versicherungsunternehmen (Lebensversicherung, Rentenversicherung, Pensionskassen, Pensionsfonds) sind in dem Deckungskapitalübertragungsabkommen enthalten?

Alle Unternehmen die im Deckungskapitalübertragungsabkommen enthalten sind, können in der Liste des Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hier eingesehen werden.

Kann die Deckungskapitalübertragung bei einem Betriebsübergang angewandt werden?

Die Deckungskapitalübertragung ist ebenfalls unter besonderen Umständen auch  bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB möglich. Übersteigt der Übertragungswert das 20-fache der geltenden jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen deutschen Rentenversicherung (§§ 159, 160 SGB VI) für alle betroffenen Personen, bestimmt der übertragende Versorgungsträger, ob er der Deckungskapitalübertragung zustimmt. Speziell bei Pensionskassen, die einen hohen garantierten Rechnungszins führen, sind froh, wenn der alte teure Bestand aus der Bilanz verschwindet.

Gibt es für den Arbeitgeber wichtige Punkte bei der Deckungskapitalübertragung in der betrieblichen Altersversorgung zu beachten?

In der Regel stellt das Versicherungsunternehmen oder die Pensionskasse nur die Vertragsunterlagen. Wie wir bereits mehrfach in den bAV News hingewiesen haben, wird jede betriebliche Altersversorgung (bAV) über das Arbeitsrecht gesteuert.

Wichtiger Tipp für Arbeitgeber:

  • Bei der Umsetzung der Deckungskapitalübertragung in der betrieblichen Altersversorgung sollte jeder Arbeitgeber zum einen seine persönliche arbeitsrechtliche Vereinbarung für die erteilte Versorgungszusage mit dem Mitarbeiter vereinbaren.
  • Gleichzeitig sollte eine schriftliche Dokumentation mit den Folgen und den Unterschieden der Deckungskapitalübertragung (z.B. Verlust des alten Rechnungszinses => neue Rechnungsgrundlagen) festgehalten werden.
  • Wird eine Deckungskapitalübertragen nicht effizient und rechtskräftig schriftlich festgehalten, können Sie als Arbeitgeber für die Fehler in Regress genommen werden (z.B. Wegfall und Verlust der bestehenden Berufsunfähigkeitsrente, die der Mitarbeiter aufgrund neuer Vorerkrankungen nicht mehr erhält.)
  • Ihre arbeitsrechtliche Vereinbarung klärt, ob die Übertragung nach § 4 Abs. 2 Nr 1 BetrAVG oder nach § 4 Abs. 2 Nr 2 BetrAVG übertragen wird. Speziell für die alten Versorgungszusagen nach § 40 b EStG würde es fatale Folgen haben, wenn die Übertragung nach § 4 Abs. 2 Nr 2 BetrAVG umgesetzt wird.

 

Warum ist für einen Arbeitgeber eine Deckungskapitalübertragung nach nach § 4 Abs. 2 Nr 2 BetrAVG so interessant?

  1. Grundsätzlich ist kein Arbeitgeber interessiert, dass er arbeitsrechtliche Vereinbarungen von einem anderen Arbeitgeber übernimmt.

    Gehören Sie zu den Arbeitgebern, die Arbeitsverträge kostenfrei oder kostengünstig über das Internet herunterladen, dann müssen Sie jetzt diesen Artikel nicht mehr weiterlesen.

    Sind Sie ein Arbeitgeber, der alle rechtlichen Maßnahmen rechtskräftig umsetzen will und zukünftig so wenig, wie möglich Regresse von Haftungsansprüchen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) wünscht, ist der folgende Punkt für Sie sehr wichtig.

  2. Jeder Arbeitgeber der keine Versorgungszusagen vom alten Arbeitgeber bei seinen neuen Mitarbeitern übernehmen möchte, sollte immer die Deckungskapitalübertragung nach § 4 Abs. 2 Nr 2 BetrAVG umsetzen.

    Was bedeutet das für einen Arbeitgeber:

    Sie als neuer Arbeitgeber erteilen eine neue arbeitsrechtliche Versorgungszusage nach Ihren vorgegebenen Versorgungsleistungen. Der ehemalige Versorgungsträger überträgt das vorhandene Deckungskapital der bestehenden betrieblichen Altersversorgung (bAV) auf den von Ihnen freigegebenen Versorgungsträger. Nur mit dem § 4 Abs. 2 Nr 2 BetrAVG übernehmen Sie als Arbeitgeber nicht die ursprünglich erteilte arbeitsrechtliche Vereinbarung Ihres neuen Arbeitnehmer und seinem alten Arbeitgeber.

    Einfaches Beispiel auf das Arbeitsrecht bezogen:

    Der alte Arbeitgeber hatte mit Ihrem neuen Arbeitgeber 40 Urlaubstage vereinbart. Sie haben nur 30 Urlaubstage im Unternehmen vereinbart. Würden wir das auf die betriebliche Altersversorgung nach § 4 Abs. 2 Nr 1 BetrAVG (Versicherungsnehmerwechsel) übertragen, hätten Sie mit dem Versicherungsnehmerwechsel die 10 Tage mehr Urlaubstage an Ihren Mitarbeiter rechtskräftig erteilt.

    Nur nach § 4 Abs. 2 Nr 2 BetrAVG besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre arbeitsrechtlichen Vorgaben des Urlaubsanspruches festlegen.

    Oder übernehmen Sie als neuer Arbeitgeber auch den alten Arbeitsvertrag, den Ihr neuer Mitarbeiter mit seinem ehemaligen Arbeitgeber geführt hatten und erhöhen nur das Gehalt?

Sie haben Fragen zur Deckungskapitalübertragung oder Deckungskapitalübertragungsabkommen in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), die bAVProfis stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Oder Sie schauen sich jetzt unser bAVTutorial: Betriebliche Altersvorsorge: Deckungskapitalübertragung einfach erklärt an und viele Fragen werden Ihnen von Felix und seinem Team bereits im Tutorial beantwortet.

DECKUNGSKAPITALÜBERTRAGUNG EINFACH ERKLÄRT

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