WARUM IST EINE DECKUNGSKAPITALÜBERTRAGUNG UNERWÜNSCHT?

WESHALB GIBT ES IMMER PROBLEME BEIM ARBEITGEBERWECHSEL MIT DER DECKUNGSKAPITALÜBERTRAGUNG IN DER BAV?

KEINE PERSON WILL MEINE DECKUNGSKAPITALÜBERTRAGUNG IN DER BAV UMSETZEN!

KEINER MÖCHTE DIE DECKUNGSKAPITALÜBERTRAGUNG DEM ARBEITNEHMER ANBIETEN
Betriebliche Altersvorsorge - bAVProfis

WARUM WIRD MEIN RECHTSANSPRUCH AUF DECKUNGSKAPITALÜBERTRAGUNG IN DER BAV BEIM ARBEITGEBERWECHSEL NICHT UMGESETZT?

Für alle Leser, die mit dem Begriff der Deckungskapitalübertragung in der betrieblichen Altersvorsorge nichts anfangen können, darf ich Sie bitten, die bAVNews Deckungskapitalübertragung einfach erklärt sich anzuschauen. Hier werden alle Rechtsgrundlagen und der genaue Ablauf der Deckungskapitalübertragung zur Betriebsrente aufgezeigt.

Heute geht es um die Hintergründe, warum eine Deckungskapitalübertragung in der Direktversicherung oder über einen anderen Durchführungsweg einer mittelbaren Versorgungszusage von allen beteiligten Personen an Ihrer betrieblichen Altersvorsorge unerwünscht ist.

WICHTIGER HINWEIS ZUR DECKUNGSKAPITALÜBERTRAGUNG IN DER BETRIEBSRENTE

Bei der Deckungskapitalübertragung in der Versorgungszusage werden grundsätzlich alle beteiligten Personen abgestraft. Dieses aufwendige Verfahren, der rechtskräftigen Fortführung der bestehenden Betriebsrente beim neuen Arbeitgeber mit neuen Rechnungsgrundlagen und den dort geführten arbeitsrechtlichen Vorgaben wird von keinem Versicherungsunternehmen vergütet.

In der Regel wir der bestehende Direktversicherungsvertrag bei der Versicherung storniert und der ursprüngliche Berater muss im vereinbarten Haftungszeitraum seine Courtage zurückzahlen. Der neue Vermittler, der den zeitintensiven Arbeitsaufwand für die Abfrage der Angebotserstellung für die Deckungskapitalübertragung, der Auswertung und Präsentation aller Vorteile und Nachteile des bestehenden Versorgungsvertrages auf die neue Versorgungszusage beim Arbeitgeber an den neuen Arbeitnehmer aufzeigt, diese schriftlich dokumentiert und auf Wunsch des Arbeitnehmers den Antrag auf eine Deckungskapitalübertragung im gesetzlich festgelegten Zeitfenster mit allen benötigten arbeitsrechtlichen zugelassenen und vereinbarten Vorgängen abwickelt, wird nicht vom Versicherer, wie ein Neuabschluss vergütet.

Deshalb fehlt oft bei allen Beteiligten die Motivation, die vom Gesetzgeber festgelegte Deckungskapitalübertragung in der bestehenden betrieblichen Altersvorsorge anzuwenden.

Selbst die Versicherungsgesellschaften sind nicht interessiert an der Deckungskapitalübertragung!

Aufgrund des Personalmangels und den fehlenden Fachkräften in den jeweiligen Fachabteilungen (Fachabteilung für die betriebliche Altersvorsorge) sind viele Versicherer nicht in der Lage fristgerecht und die ausführlichen Informationen für die Angebotserstellung einer Deckungskapitalübertragung abzugeben.

Einige Sachbearbeiter kennen dieses Verfahren nicht, obwohl diese in der Fachabteilung für die betriebliche Altersvorsorge sitzen.

Grundsätzlich reagieren die meisten Versicherer erst nach einer mehrfachen Reklamation über den zuständigen Fachvorstand und dem Hinweis einer BaFin Beschwerde, bis man als zugelassener bAV-Berater mit einem genormten Workflow für die Abgabe und Erstellung eines Angebotes zur Deckungskapitalübertragung, die benötigen Informationen vom Versicherer erhält. In der Regel liegen innerhalb von 6 Wochen durch diesen Workflow mit direkter Anbindung zur BaFin die Daten vor.

Mit der Reform des Betriebsrentengesetzes wurde die gesetzliche Grundlage für die Informationsabgabe zur Deckungskapitalübertragung im § 4 a BetrAVG und § 4 BetraVG für alle Arbeitgeber und Versorgungsträger schriftlich festgeschrieben, aber es wurde kein genaues Zeitfenster festgeschrieben. Es wird nur von einer fristgerechten Übergabe in den aufgeführten Paragraf gesprochen.

In der Regel müsste jeder Versorgungsträger, der finanziell angeschlagen ist, froh sein, das bestehende Deckungskapital loszuwerden, speziell wenn es sich um eine Betriebsrente mit hohen garantierten Zinssätzen handelt. Durch die Abgabe der erteilten Versorgungszusage erhält jede Versicherungsgesellschaft umgehend eine Erleichterung in der Bilanz, da die garantierten Versorgungsleistungen aus dem Direktversicherungsvertrag oder sonstigen Rückdeckungsversicherungen, der anderen bAV Durchführungswegen nicht mehr nach Solvency II mit den erhöhten Werten in der Bilanz geführt werden müssen.

Allerdings schenken wenigen Versicherungsgesellschaften dieser interessante Vorgehensweise eine Aufmerksamkeit, um im Bilanzranking eine Verbesserung zu erzieien.

Kostenpflichtige Serviceleistungen für die Rechtspflichten von Arbeitgebern in der betrieblichen Altersvorsorge   

Die bAVProfis bieten seit der Einführung durch den Gesetzgeber von den unterschiedlichen Rechtspflichten eines Arbeitgeber, die er in der betrieblichen Altersvorsorge gegenüber seinen Arbeitnehmern (w, m, d) erbringen muss (z.B. Angebotserstellung einer Deckungskapitalübertragung, Abfindung einer bAV, gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss, uvm.) unterschiedliche kostenpflichtige Dienstleistungen an, die durch die bAVProfis oder über unsere Kooperationspartner (z.B. Rechtsanwälten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) rechtskräftig umgesetzt werden. Durch diesen Sachverhalt werden die erbrachten Dienstleistungen vom neuen Arbeitgeber vergütet und jeder Mitarbeiter erhält eine neutrale bAV Beratung, ohne eine Verpflichtung eine neue Betriebsrente abzuschließen.

Jeder neue Mitarbeiter erhält bei seinem neuen Arbeitgeber mit diesen professionellen und vom Arbeitgeber vergüteten Dienstleistungen eine neutrale Beratung und hat dadurch die Möglichkeit, frei zu entscheiden, welchen Lösungsweg für die Fortführung seiner bestehenden Betriebsrente vornimmt.

AUSSAGE EINES KUNDEN VON SEINEM EHEMALIGEN BERATER:

Herr Velleman, Sie wollen mir nur einen neuen Versicherungsvertrag verkaufen. Mein ehemaliger Berater hat gemeint, dass es sinnvoller wäre, den bestehenden Versicherungsvertrag über die Deckungskapitalübertragung auf den neuen Arbeitgeber zu portieren. Hintergrund: Der bestehende Versicherungsvertrag wurde durch eine ausländische Versicherungsgesellschaft geführt, die heute in Deutschland keine aktiven Betriebsrenten im Neugeschäft mehr anbietet und diese Gesellschaft war nicht im Deckungsübertragungsabkommen und war nicht verpflichtet, die bereits bezahlten Abschluss und Verwaltungskosten vom Ursprungsvermittler zurückzufordern. Durch diesen Sachverhalt hatte der ehemalige Berater keine Rückforderung oder konnte zukünftig nicht Regresspflichtig für die zugesagten Versorgungsleistungen, die der ausländische Versicherungsvertrag an Rendite aufgezeigt, aber nicht erfüllt hat.

Ich teilte dem Mitarbeiter mit, inklusive der schriftlichen Bestätigung seines neuen Arbeitgebers durch den Vorstand, dass wir keinen Zwang für einen neuen Vertragsabschluss haben, da diese Dienstleistung direkt vom Arbeitgeber vergütet werden. Nur durch diesen Sachverhalt kann eine neutrale und rechtskräftige Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge für alle beteiligten Parteien erfolgen. Arbeitgeber, die nur eine Umsetzung über die vom Versicherer bezahlten Courtagen in unserem Hause wünschen, erhalten keine Dienstleistungen, die jeder Arbeitgeber in Deutschland gegenüber seinen Mitarbeiter durch den Gesetzgeber zu erfüllen hat. Als Experte für die betriebliche Altersvorsorge werden alle Wünsche schriftlich für die Erstellung, Beratung, Dokumentation und Verwaltung in den bAV Unternehmenskonzept festgehalten.

Arbeitgeber, die eine betriebliche Altersvorsorge nur über den Versicherungsvertrag regeln, werden langfristig am Ende der Reise die Zeche durch die rechtskräftigen Rechtsansprüche der Mitarbeiter doppelt bezahlen müssen. Deshalb sollte jedes bAV Konzept von Beginn rechtskräftig umgesetzt werden. Das ist zum einen kostengünstiger und gleichzeitig kann ein rechtssicheres und interessantes bAV Versorgungskonzept als Benefits im Kampf um die benötigten Fachkräfte eingesetzt werden.

Benötigen Sie als Arbeitgeber Dienstleistungen zur betrieblichen Altersvorsorge, die nicht von der Versicherung oder Ihrem Berater erbracht werden können, haben Sie die Möglichkeit, diese über die bAVProfis oder unsere Kooperationspartner umsetzen zu lassen.

1) NEUER ARBEITGEBER: WARUM FÜHRT MEIN NEUER ARBEITGEBER MEINEN RECHTSANSPRUCH DER DECKUNGSKAPITALÜBERTRAGUNG IN DER BAV NICHT DURCH?

Das kann unterschiedliche Gründe haben. Für uns als Experte der betrieblichen Altersvorsorge fällt das oft auf, wenn ein ausscheidender Mitarbeiter einer unserer Mandanten unseren kostenfreien bAV-Dolmetscher-Service für die Fortführung der bestehenden Betriesbrente beim neuen Arbeitgeber beansprucht. Der ehemalige Arbeitnehmer erteilt uns nach der Freigabe von allen Datenschutzvorschriften und Rücksprache mit seinem neuen Arbeitgeber eine Kontaktaufnahme mit dem genannten Ansprechpartner. Am Besten wird es, wenn der Arbeitgeber kein unabhängiges Beratungshaus mit einer rechtskräftigen Zulassung für die Beratung von Betriebsrenten und Anschluss an einen bAV Juristen, sondern eine Versicherungsgesellschaft direkt mit der Beratung, Betreuung, der arbeitsrechtskräftigen Umsetzung und Dokumentation beauftragt hat.

Was bis zu 85% der meisten Arbeitgeber in Deutschland nicht wissen, dass jede Form einer Betriebsrente nicht über einen Versicherungsvertrag rechtskräftig umgesetzt wird, sondern die erteilte Versorgungszusage immer über das Arbeitsrecht erteilt wird! Deshalb kann und darf grundsätzlich keine Versicherungsgesellschaft, Versicherungsagent oder Versicherungsvermittler eine betriebliche Altersvorsorge rechtskräftig umsetzen oder erteilen. Dieser Personenkreis kann grundsätzlich nur die entsprechende Rückdeckung für die erteilte Versorgungszusage über den Versicherungsvertrag umsetzen.

Hinweis für alle Arbeitgeber, die Ihre bestehende Betriebsrente direkt über eine Versicherungsgesellschaft beraten, betreuen oder verwalten lassen:

Sofern es in der Zukunft zu einem Rechtsstreit mit einem Mitarbeiter zur Betriebsrente kommen sollte, sind alle verwendeten Muster (z.B. Entgeltumwandlungsvereinbarung) auf keiner rechtlichen Grundlage bei Fehlern dem Versicherungsunternehmen zuzurechnen. Sie als Arbeitgeber haben diese unverbindlichen Muster verwendet und haften direkt für die Verwendung. Ein Versicherungsunternehmen haftet nur dann für die verwendeten Muster, wenn diese Formulare über ein separates Dienstleistungsunternehmen des Versicherers erstellt wurden, die eine rechtskräftige Zulassung für arbeitsrechtliche Vertragsunterlagen besitzen, wie es in unserem Haus über unseren bAV Juristen der Fall ist.

Zurück zu den Möglichkeiten, warum ein neuer Arbeitgeber die Deckungskapitalübertragung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BetrAVG nicht umsetzen möchte:

  1. Es besteht kein Unternehmenskonzept zur betrieblichen Altersvorsorge.
    Wie soll eine Deckungskapitalübertragung rechtskräftig umgesetzt werden, wenn es kein bAV Unternehmenskonzept gibt.

  2. Es besteht ein bAV Tarifkonzept, aber das wurden nicht mit arbeitsrechtlichen Vertragsunterlagen erstellt, die eine rechtskräftige Umsetzung dokumentieren.
    Der Arbeitgeber kann eine Deckungskapitalübertragung veranlassen, aber durch die nicht benötigte arbeitsrechtliche Dokumentation bzw. Umsetzung hat der Arbeitnehmer jederzeit bei Feststellung von Fehlern, kann dieser den neuen Arbeitgeber zur Haftung heranziehen. Durch die Verwendung der Formulare von der Versicherungsgesellschaft wurden dem Arbeitnehmer keine Dokumentation der Vor- und Nachteile zur Deckungskapitalübertragung aufgezeigt und festgehalten. Durch die neuen Rechnungsgrundlagen besteht immer ein Haftungsanspruch, sofern dieser Nachteil nicht in einer Dokumentation oder durch das Angebot der Deckungskapitalübertragung detailliert aufgezeigt wurde.

  3. Es. besteht ein bAV Unternehmenskonzept, welches mit rechtskräftigen Arbeitsunterlagen aufgesetzt wurde.
    Sie fragen sich jetzt, warum wird kein Deckungskapitalübertragungsverfahren umgesetzt. Hier kann es ebenfalls unterschiedliche Hintergründe geben.
    a) Der Arbeitgeber will die Dienstleistungen des Vermittlers für den Aufwand nicht bezahlen.
    b) Der bAV Berater hat nicht das Know-How für die Angebotserstellung des Deckungskapitalübertragungsverfahren.

Sie haben Fragen zum JOBWECHSEL UND DEN FORTFÜHRUNGSMÖGLICHKEITEN IHRER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE, die bAVProfis stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Oder Sie schauen sich jetzt unser bAVTutorial: Jobwechsel und Betriebsrente einfach erklärt an und viele Fragen werden Ihnen von Felix und seinem Team bereits im Tutorial beantwortet.

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