WAS IST EINE DIREKTVERSICHERUNG? DER KÖNIGSWEG IN DER BAV FÜR ARBEITNEHMER!

WELCHE INNOVATIVEN ANSÄTZE UND TRENDS GIBT ES IN DER DIREKTVERSICHERUNG, DIE FÜR ARBEITGEBER INTERESSANT SEIN KÖNNTEN?

DIE DIREKTVERSICHERUNG IST DER DURCHFÜHRUNGSWEG DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE ÜBER DEN ARBEITGEBER

Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge - bAVProfis

WELCHE ROLLE SPIELT DIE DIREKTVERSICHERUNG (KURZ DV) IM KONTEXT DES DEMOGRAFISCHEN WANDELS UND WIE KANN SIE DAZU BEITRAGEN, DIE RENTENLÜCKE ZU SCHLIEßEN?

Die Direktversicherung (Abkürzung: DV) nimmt eine entscheidende Rolle im Kontext des demografischen Wandels ein und kann maßgeblich dazu beitragen, die Rentenlücke zu schließen. Angesichts einer alternden Bevölkerung und sinkender Geburtenraten stehen wir vor der Herausforderung, dass immer weniger Arbeitnehmer für immer mehr Rentner aufkommen müssen. In diesem Zusammenhang gewinnt die betriebliche Altersvorsorge, insbesondere die Direktversicherung, an Bedeutung.

Der mittelbare Durchführungsweg der Direktversicherung ermöglicht es Arbeitnehmern, über ihren Arbeitgeber eine zusätzliche Altersvorsorge (Abkürzung: bAV) aufzubauen. Dabei fließen Teile des Gehalts direkt in eine Versicherung, die im Rentenalter eine zusätzliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung bietet. Dieser Mechanismus trägt dazu bei, dass Arbeitnehmer über eine zusätzliche Einkommensquelle im Alter verfügen, die neben der gesetzlichen Rente existiert.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die gesetzliche Rentenversicherung allein oft nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten, wird die Direktversicherung zu einem wichtigen Baustein der Altersvorsorge. Sie bietet eine Möglichkeit, die individuelle Rentenlücke zu schließen und eine finanzielle Absicherung im Ruhestand zu gewährleisten.

Darüber hinaus fördert die Direktversicherung die Mitarbeiterbindung und -motivation, da sie ein attraktives Benefit für Arbeitnehmer darstellt. Unternehmen können sich im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte positiv von anderen Arbeitgebern abheben, indem sie eine Direktversicherung als Teil ihres Vergütungspakets anbieten.

Um die Rentenlücke effektiv zu schließen, ist es jedoch wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam die Möglichkeiten und Vorteile der Direktversicherung verstehen und nutzen. Eine gute Kommunikation und Beratung seitens des Arbeitgebers sind daher entscheidend, um sicherzustellen, dass die Direktversicherung optimal genutzt wird und zu einem soliden Fundament für die Altersvorsorge der Mitarbeiter wird.

Jeder Mensch in Deutschland benötigt eine nachhaltige, sichere und renditestarke Altersvorsorge. Die Direktversicherung ist der Lösungsweg für die Sicherung Ihres Lebensstandards über den Arbeitgeber.

Was ist eine Direktversicherung?

Eine Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Jeder Mitarbeiter kann über seinen Arbeitgeber eine Direktversicherung beantragen. Es wird der Wunschbeitrag des Mitarbeiters vom Bruttolohn abgezogen und vom Arbeitgeber direkt an die Direktversicherung bezahlt.

Die Direktversicherung ist einer von 5 Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).

Seit 01.01.2005 gehört dieser Durchführungsweg der Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung (Kurz bAV), der für den Rechtsanspruch der bAV durch Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1 BetrAVG von jedem sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter genutzt werden kann.

WAS GIBT ES BEI DER DIREKTVERSICHERUNG ZU BEACHTEN?

1. Grundvoraussetzung für den Abschluss einer Direktversicherung:

Eine Direktversicherung kann und darf nur einmal im ersten Dientsverhältnis steuer- und sozialversicherungsfrei genutzt werden. Arbeitnehmer die ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis neben dem Beschäftigungsverhältnis zur ersten hinterlegten Lohnsteuerkarte führen, können keine weiteren Direktversicherungsverträge darüber abschließen, auch wenn sie aktuelle noch nicht den jeweiligen Höchstbeitrag ausschöpfen.

Eine Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG kann und darf nur über das Beschäftigungsverhältnis mit der ersten Lohnsteuerkarte umgesetzt werden.

AUSNAHME DIESER DIREKTVERSICHERUNGSVORSCHRIFT:

Besitzt der Arbeitnehmer kein erstes Dienstverhältnis, indem die erste Lohnsteuerkarte verwendet wird, sondern es wird nur eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (sogenannter Minijob) ausgeübt, hat der Arbeitnehmer ebenfalls die Möglichkeit, die Direktversicherung über den Rechtsanspruch der Entgeltumwandlung zu nutzen.

BEISPIEL: DIE DIREKTVERSICHERUNG BEI GERINGFÜGIG ENTLOHNTEN BESCHÄFTIGUNGEN (MINI-JOBS)

Ein Arbeitnehmer führt seit dem 01.01.2024 eine geringfügige entlohnte Beschäftigung (538 € Mini-Job) ohne ein anderes Dienstverhältnis zu führen. Durch diesen Sachverhalt der Umsetzungsmöglichkeit der Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit seine Arbeitszeit durch die Entgeltumwandlung in Versorgungsleistungen umzuwandeln. Der Arbeitnehmer kann zum Einen eine höhere Arbeitszeit als die festgelegte Arbeitszeit beim Arbeitgeber für anfallende Überstunden oder als Springer für fehlende oder erkrankte Arbeitnehmer umsetzen und gleichzeitig seine bestehende Rentenlücke durch den Lösungsweg der Direktversicherung nutzen.

RECHENBEISPIEL (JAHR 2024):

A) Geringfügig entlohnte Beschäftigung (sogenannter Minijob) monatlich                538,00 €

B) Gesamtbeitrag für den monatlichen Beitrag der Direktversicherung                     302,00 €

MONATLICHES EINKOMMEN INKLUSIVE DER ENTGELTUMWANDLUNG         840,00 €

WICHTIGER HINWEIS ZUM MONATLICHEN DIREKTVERSICHERUNGSBEITRAG:

  • Wird in der erteilten betrieblichen Versorgungszusage über den Durchführungsweg der Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG eine lebenslange Rentenzahlung eventuell mit einer möglichen Option auf eine einmalige Kapitalauszahlung vereinbart, können die Beiträge im Rahmen des § 1a Abs. 1 BetrAVG zu kapitalgedeckten Direktversicherung steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG) und sozialversicherungsfrei (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SvEV) einbezahlt werden.

  • Arbeitgeber-Zuschuss z.B. 20%                                        =                  50,33 €

  • Monatlicher Entgeltumwandlungsbetrag                          =                251,67 €

    Dieser Beitrag zur Entgeltumwandlung stellt eine Lösung dar, die die Direktversicherung nutzt und einen Arbeitgeber-Zuschuss von 20 Prozent für Mehrarbeitszeit bietet. Dies ist insbesondere für geringfügig Beschäftigte relevant, die ohne Gefahr, in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu fallen, von dieser Möglichkeit profitieren können.

    MONATLICHER GESAMTBEITRAG (ENTGELT + AG-ZUSCHUSS)                 302,00 €

    MONATLICHES ENTGELT / LOHN                                                                      538,00 €

  • Die bAVProfis führen weitere Möglichkeiten, wie ein Arbeitnehmer auf der Basis der geringfügigen Beschäftigung (Mini-Job) trotz Mehrarbeitszeit weiter als Beschäftigter ohne die übliche Sozialversicherungspflicht

 

2. Arbeitsrechtliche Vereinbarung für die Nutzung der Entgeltumwandlung in der Direktversicherung

Jeder Arbeitgeber sollte eine rechtskräftige arbeitsrechtliche Vereinbarung für die Nutzung der Entgeltumwandlung in der Direktversicherung implementieren, und das aus mehreren triftigen Gründen.

Rechtssicherheit und Klarheit:

Eine klare arbeitsrechtliche Vereinbarung schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Klar definierte Regelungen bezüglich der Entgeltumwandlung in der Direktversicherung reduzieren das Risiko von Missverständnissen und Rechtsstreitigkeiten. Zusätzlich wird diese rechtskräftige Vereinbarung spätestens zum 01.01.2027 für die euBP benötigt.

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften:

Die gesetzlichen Anforderungen an die Entgeltumwandlung und betriebliche Altersvorsorge sind komplex. Eine rechtlich korrekte Vereinbarung stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, was vor möglichen rechtlichen Konsequenzen schützt. Die Entgeltumwandlung zu Gunsten einer Direktversicherung stellt einen Eingriff in den bestehenden Arbeitsvertrag und die darin geregelte Vergütung dar. Diese kann nur durch eine Erweiterung oder Ergänzung des bestehenden Arbeitsvertrages verändert werden.

Vertrauensförderung bei Mitarbeitern:

Eine transparente und rechtlich abgesicherte Vereinbarung schafft Vertrauen bei den Mitarbeitern. Die klare Kommunikation darüber, wie die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung funktioniert und welche Vorteile sie bietet, fördert ein positives Arbeitsumfeld. Deshalb sollten in der Entgeltumwandlungsvereinbarung alle Informationen zur Direktversicherung (z.B. Beginn, Durchführungsweg, Ende, Zusageart, uvm.)   

Attraktivität als Arbeitgeber:

Die Möglichkeit der Entgeltumwandlung in der Direktversicherung ist ein attraktives Benefit für Mitarbeiter. Eine rechtskräftige Vereinbarung unterstreicht das Engagement des Arbeitgebers für die finanzielle Absicherung der Belegschaft im Alter und kann dazu beitragen, Talente zu gewinnen und zu binden.

Flexibilität und Individualisierung:

Durch eine klare arbeitsrechtliche Vereinbarung können Arbeitgeber die Entgeltumwandlung flexibel gestalten, um den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeiter gerecht zu werden. Dies trägt dazu bei, dass die betriebliche Altersvorsorge für jeden Mitarbeiter maßgeschneidert ist.

Steuerliche Vorteile nutzen:

Die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung bietet steuerliche Vorteile. Eine rechtskräftige Vereinbarung ermöglicht es Arbeitgebern und Arbeitnehmern, diese Vorteile optimal zu nutzen und die finanzielle Belastung zu minimieren. Sofern der Arbeitgeber die vollständige Steuerfreiheit seinen Arbeitnehmern zur Verfügung stellen möchte können bis zu 8 Prozent der allgemeinen Rentenversicherung (West) inklusive des festgelegten Arbeitgeber-Zuschusses genutzt werden.

Langfristige finanzielle Stabilität:

Eine durchdachte arbeitsrechtliche Vereinbarung legt den Grundstein für eine langfristige finanzielle Stabilität der Mitarbeiter im Alter. Dies unterstützt nicht nur die individuelle Altersvorsorge, sondern trägt auch zur Reduzierung von finanziellen Belastungen im Rentenalter bei.

Insgesamt ist die Implementierung einer rechtskräftigen arbeitsrechtlichen Vereinbarung für die Nutzung der Entgeltumwandlung in der Direktversicherung für Arbeitgeber eine strategisch sinnvolle Entscheidung. Sie fördert rechtliche Sicherheit, Vertrauen, Attraktivität als Arbeitgeber und die finanzielle Gesundheit der Mitarbeiter im Alter.

Die neue Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG

Die neue Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG wird seit dem 01.01.2005 steuerfrei und grundsätzlich sozialversicherungsfrei bis zu 4 % der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung in der Ansparphase freigestellt.

Gleichzeitig kann man in die neue Direktversicherung einen monatlichen Beitrag von 8 Prozent der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung einzahlen.

Beispiel des möglichen Beitrages in die Direktversicherung

2021 gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (BBGRV)

  • monatlich 7.100 €
  • jährlich 85.200 €

Rechtsanspruch auf bAV durch Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1 BetrAVG

Der Beitrag für die Direktversicherung darf grundsätzlich 4% der BBGRV betragen:

  • monatlich    284,00 €
  • jährlich     3.408,00 €

Dieser Beitrag kann und darf in der Regel jeder Arbeitnehmer als Rechtsanspruch für die bAV durch Entgeltumwandlung von seinem Arbeitgeber fordern.

Steuerlicher Höchstbeitrag nach § 3 Nr. 63 EStG für die neue Direktversicherung sind bis zu 8% der BBGRV:

  • monatlich 568,00 €
  • jährlich   6.816,00 €

Der Höchstbeitrag nach § 3 Nr. 63 EStG kann und darf nur mit Zustimmung des Arbeitgebers umgesetzt werden. Kein Mitarbeiter hat einen Rechtsanspruch auf die Nutzung des gesamten steuerlich zulässigen Höchstbeitrag der Direktversicherung, wenn der Arbeitgeber diesem Beitrag von 8 Prozent nicht zustimmt.

Was kann man mit der Direktversicherung absichern?

In der Direktversicherung (Kurz DV) können alle Vorsorgeleistungen abgesichert werden, die der Arbeitgeber genehmigt. Folgende Leistungen können abgesichert werden:

  • Altersvorsorge als lebenslange Altersrente oder einmaliges Kapital
  • Vorsorge gegen Invaliditätsvorsorge. Von der Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit bis hin zur monatlichen Berufsunfähigkeitsrente, die im Leistungsfall an den Mitarbeiter bis zum abgesicherten Zeitpunkt bzw. maximal bis zum Renteneintritt aus dem Direktversicherungsvertrag bezahlt wird.
  • Vorsorge gegen die Hinterbliebenenversorgung. Im Todesfall des Mitarbeiters wird die abgesicherte Leistung an die gesetzlich festgelegten Hinterbliebenen bezahlt.
  • Vorsorge gegen Unfall.

Welche Vertragspartner gibt es in der Direktversicherung?

  1. Versicherungsnehmer = Arbeitgeber
    Der Versicherungsnehmer ist der Vertragsinhaber. Der Versicherungsnehmer bestimmt immer was mit dem Direktversicherungsvertrag gemacht wird (z.B. Beitrag erhöhen, reduzieren und beitragsfrei stellen). Gleichzeitig ist der Arbeitgeber der Beitragszahler, da die Beiträge für die Entgeltumwandlung immer vom Bruttolohn des Mitarbeiters über die Entgeltumwandlung eingezogen werden.

  2. Versicherte Person = Arbeitnehmer
    Der Mitarbeiter ist immer die versicherte Person und speziell bei der Entgeltumwandlung immer der Bezugsberechtigte. Durch das Arbeitsrecht wird die Entgeltumwandlung geregelt und deshalb hat der Mitarbeiter über das Arbeitsrecht bei der Direktversicherung die Macht, obwohl er kein Versicherungsnehmer ist. Der Rechtsanspruch auf die Erfüllung der zugesagten Leistungen besteht immer gegen den Arbeitgeber.

  3. Versicherungsunternehmen, das den Tarif für die Direktversicherung stellt
    Die Direktversicherung wird immer von einem Versicherungsunternehmen (Versorgungsträger) gestellt. Die Leistungen aus der Direktversicherung werden immer direkt an die bezugsberechtigten Personen oder die versicherte Person bezahlt.

Gab es vor dem 01.01.2005 den Durchführungsweg der Direktversicherung?

Ja. Bis zum 31.12.2004 gab es eine Direktversicherung, die auf der steuerrechtlichen Grundlage des § 40b EStG umgesetzt werden konnte.

Was war der Unterschied der alten Direktversicherung?

Der Unterschied zwischen der alten Direktversicherung nach § 40b EStG zur aktuellen Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG ist folgender:

  1. Die Direktversicherung nach § 40b EStG musste immer vom Arbeitgeber genehmigt werden. Es bestand kein Rechtsanspruch auf die Umsetzung der alten Direktversicherung nach § 40b EStG durch Entgeltumwandlung. Selbst bei einer bestehenden Betriebsrente nach § 40b EStG ist bei einem Arbeitgeber-Wechsel der neue Arbeitgeber nicht verpflichtet diese alte Direktversicherung nach § 40b EStG durch § 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG (Versicherungsnehmer-Wechsel)
  2. Die Direktversicherung nach § 40b EStG war nur dann von der Sozialversicherungspflicht befreit, sofern in der Entgeltumwandlung die Beitragszahlung jährlich oder halbjährlich über Sonderzahlungen (z.B. Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld) erfolgte. In der neuen Direktversicherung nach § 3  Nr. 63 EStG spielt die Zahlungsweise keine Rolle für die Sozialversicherungsfreiheit mehr. Es besteht dann eine sozialversicherungsfreie Beitragszahlung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SvEV, sofern das Bruttojahresarbeitsentgelt nach der Entgeltumwandlung in der Direktversicherung nicht über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze liegt und nicht mehr als 4 Prozent als Beitrag in den Durchführungsweg der Direktversicherung investiert werden.
  3. Gleichzeitig wurde mit dem Beitrag der alten Direktversicherung nach § 40b EStG immer eine Pauschalsteuer mit abgeführt. Durch die Abgabe der pauschalierten Steuer wird die zukünftige Kapitalleistung steuerfrei ausbezahlt. Bei der Wahl der lebenslangen Rentenleistung, sofern der verwendete Tarif der Direktversicherung das vorsah, wird die ausgezahlte Rentenleistung mit dem Ertragsanteil (§ 22 EStG) versteuert. Die neue Direktversicherung sieht eine steuerfreie Beitragszahlung von 8 Prozent auf die BBG RV vor und deshalb werden die lebenslangen Rentenleistung der persönlichen Einkommensteuer im Ruhestand unterzogen.
  4. Der Jahresbeitrag war grundsätzlich auf 1.752 € p.a. / 146,00 € monatlich begrenzt.
    Sofern dieser Jahresbeitrag nicht von allen aktiv geführten alten Direktversicherungsverträgen ausgeschöpft wurde, konnte der Mitarbeiter mit Genehmigung des Arbeitgebers über einen gemeinsamen Direktversicherungsrahmenvertrag einen jährlichen Beitrag von 2.148 € p.a. / 179,00 € monatlich    aufwenden.
    Hier war der Direktversicherungsrahmenvertrag wichtig in dem alle geführten Direktversicherungsverträge aufgeführt waren und die einzelnen Versicherungsgesellschaften die jeweiligen Beiträge mit Stempel und Beitrag bestätigt haben. Konnte diese Vereinbarung bei einer Sozialversicherungsprüfung der Arbeitgeber nicht vorlegen, wurde die alte Direktversicherung verworfen.

Beispiel des Beitrages in der alten Direktversicherung nach § 40 b EStG

Der Beitrag für die Direktversicherung nach § 40 b EStG betrug:

  • monatlich    146,00 €
  • jährlich     1.752,00 €

Die Umsetzung der alten Direktversicherung nach § 40b EStG musste immer vom Arbeitgeber genehmigt werden. In der arbeitsrechtlichen Vereinbarung sollte grundsätzlich immer festgelegt werden, wer den Beitrag für die Pauschalsteuer bezahlen sollte. Die meisten Muster der Versicherungsgesellschaften wiesen auch hier den Fehler auf, dass dieser Passus nicht geregelt wurde.

Wurde der aufgeführte Höchstbeitrag von den geführten Direktversicherungen nach § 40 b EStG nicht vollständig ausgeschöpft, konnte eine Durchschnittsbildung umgesetzt werden. In der Regel zog der GmbH-Geschäftsführer / in für sich diesen Beitragsjoker.

Der Beitrag für die Direktversicherung nach § 40 b EStG mit der Durchschnittsbildung betrug:

  • monatlich    179,00 €
  • jährlich     2.148,00 €

Wichtig:
Wurde die Durchschnittsbildung für die alte Direktversicherung nach § 40b EStG umgesetzt, musste der Arbeitgeber immer ein Rahmenvertrag mit allen geführten Direktversicherungen nach § 40b EStG (Beginn, Ende, Versicherungsnummer, Beitrag und steuerlicher Durchführungsweg) in einem Rahmenvertrag mit den Unterschriften aller geführten Versicherungsgesellschaften vorweisen.

Sie haben Fragen zum Durchführungsweg der Direktversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), die bAVProfis stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Oder Sie schauen sich jetzt unser bAVTutorial: Direktversicherung einfach erklärt an und viele Fragen werden Ihnen von Felix und seinem Team bereits im Tutorial Direktversicherung beantwortet.

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