DIREKTVERSICHERUNG (§ 3 NR. 63 ESTG) | LOHNABRECHNUNG

LOHNABRECHNUNG | DIREKTVERSICHERUNG | EINFACH ERKLÄRT

STIMMT MEINE LOHNABRECHNUNG MIT DEM BEITRAG FÜR DIE DIREKTVERSICHERUNG

WARUM STIMMEN VIELE ABRECHNUNGEN DER BRUTTO/NETTO-BEZÜGE IN DER DIREKTVERSICHERUNG NICHT?

Viele Arbeitnehmer stellen sich immer wieder die Frage: Wird mir in meiner Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge der Beitrag für die Direktversicherung zweimal oder mehrfach in Abzug gebracht. Aber die Versicherungspolice der Direktversicherung weist nur einmal den vereinbarten Entgeltumwandlungsbeitrag auf. Warum taucht zusätzlich der Beitrag meiner vereinbarten Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung immer Mehrfach in der Gehaltsabrechnung auf.

LOHN- & GEHALTSABRECHNUNG 2023 MIT EINER DIREKTVERSICHERUNG ÜBER ENTGELT

Als erstes wird der Direktversicherung-Beitrag Im oberen Teil der Lohn- und Gehaltsabrechnung gleich zweimal aufgeführt. Einmal als Mehrbeitrag (X1) und das zweite Mal als minus Beitrag (X2). Gleichzeitig wird im zweiten Teil der Lohn- und Gehaltsabrechnung erneut der Entgeltumwandlungsbeitrag der Direktversicherung vom Nettolohn bzw. Netto-Verdienst in Abzug (X3) gebracht.

  • JETZT FRAGT SICH JEDER ARBEITNEHMER BZW. JEDE ARBEITNEHMERIN IST DIESE LOHN- UND GEHALTSABRECHNUNG RICHTIG?
  • HAT MEIN ARBEITGEBER DIE LOHN- UND GEHALTSABRECHNUNG MIT DER ENTGELTUMWANDLUNG ÜBER DIE DIREKTVERSICHERUNG RICHTIG ERFASST?
  • WARUM WIRD DER BEITRAG DER DIREKTVERSICHERUNG MEHRFACH IN MEINER GEHALTSABRECHNUNG ABGEZOGEN?
  • BEKOMME ICH JETZT VIEL WENIGER NETTOLOHN?
  • WÄRE EINE PRIVATE VORSORGE OHNE DIE STEUER-, SOZIALVERSICHERUNGSVORTEILE UND DEM BAV-ARBEITGEBERZUSCHUSS NICHT SINNVOLLER GEWESEN?
  • ES WIRD NUR EINMAL DER VEREINBARTE BEITRAG DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG AN DIE VERSICHERUNG ABGEFÜHRT, ABER ICH BEZAHLE DURCH DIE GEHALTSABRECHNUNG MEHRFACH DEN VEREINBARTEN BAV-BEITRAG

 

Aus diesem Grund stellen sich die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgende Frage:

 

WARUM KÖNNEN DIE MEISTEN ARBEITGEBER SELBST DEM ARBEITNEHMER NICHT DIE LOHNABRECHNUNG MIT DEN BEITRÄGEN FÜR DIE DIREKTVERSICHERUNG ERKLÄREN?

Die meisten Arbeitgeber sind froh, wenn kein Arbeitnehmer mit Rückfragen, speziell zur Lohn- und Gehaltsabrechnung und zusätzlich in Verbindung mit einer der 6. Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) um die Ecke kommt. Warum ist das so?

Jede Form der Gehalts- und Lohnabrechnung ist so kompliziert, dass sich kein Arbeitgeber die Zeit nehmen möchte, um sich die Kenntnisse der Details anzueignen. Speziell in den kleinen oder mittelständischen Betrieben, die keinen eigenen Lohnbuchhalter oder Lohnbuchhalterin führen bzw. aufgrund der vielen Vorgänge keine Zeit haben eine persönliche Erklärung an die Belegschaft abgeben zu können. Oft wird der Arbeitnehmer an den Steuerberater, Lohnbuchhaltung oder den zuständigen Sachbearbeiter der Abrechnung der Brutto- / Netto-Bezüge verwiesen. Zusätzlich weisen die verschiedenen Lohn- und Gehaltsprogramme unterschiedliche Begriffe auf, die wir unten in der jeweiligen Detailerklärung mit aufführen.

In diesen Fällen kennt sich der Lohn- und Gehaltsexperte in den Buchungsvorgängen sehr gut aus, hat allerdings oft nicht die Fähigkeit einfach und nachvollziehbar die jeweiligen komplexen Buchungsvorgänge dem Arbeitnehmer (w, m, d) zur Direktversicherung zu erklären. In den meisten Fällen nimmt der Arbeitnehmer diese Information nur zu Kenntnis, allerdings will er sich nicht die Blöße geben, dass er oder sie die Buchung immer noch nicht verstanden hat. Speziell im Fachkräfte-Markt kann das den Arbeitgeber-Wechsel beschleunigen. Das triff auf alle Bereich der Vergütung zu, die in der Lohn- und Gehaltsabrechnung aufgeführt werden (z.B. Job-Ticket; Sachbezug, Job-Fahrrad, usw.).

Es ist absolut keine Schande, speziell wenn man als Auszubildender oder Arbeitnehmer in das Berufsleben erstmalig eintritt, dass man seine erste Entgeltabrechnung einmal richtig erklärt haben möchte. Wir die bAVProfis empfehlen jedem Arbeitnehmer und selbstverständlich auch dem Arbeitgeber jede neue Gehalts- und Lohnabrechnung, speziell wenn eine neue betriebliche Altersvorsorge mit in die Abrechnung der Vergütung aufgenommen wird, diese auf die Richtigkeit zu prüfen.

Ein Fehler und der Arbeitnehmer zahlt Sozialversicherungsbeiträge, die aufgrund falscher Zuordnung nicht in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bezahlt werden müssten. Aber auch Arbeitgeber sind durch eine falsche Zuordnung der neu erteilten Versorgungszusage über die Direktversicherung nicht von Fehlern freigestellt. Manchmal zahlt der Arbeitgeber die vereinbarte Betriebsrente, obwohl es sich um eine Entgeltumwandlung handelt, oder die Beitragsdynamik wurde nicht richtig in die Abrechnung eingepflegt und der Arbeitgeber zahlt einen höheren Arbeitgeber-Zuschuss als es der Gesetzgeber oder die Betriebsvereinbarung vorsieht.

Schlimm wird das Ganze für den Arbeitgeber bei einer Betriebsprüfung, wenn die Abgaben (Sozialversicherung und Steuer) nicht rechtskräftig abgeführt wurden. Bitte beachten Sie als Arbeitgeber den § 8 BVV, der spätestens zum 01. Januar 2027 für alle Arbeitgeber greifen wird und sicher bei den meisten Arbeitgebern für Störfälle sorgen wird.

WARUM WIRD DER BEITRAG DER DIREKTVERSICHERUNG VOM BRUTTOLOHN ABGEZOGEN?

a) BERECHNUNGSGRUNDLAGE FÜR DIE LOHNSTEUER:
Der Beitrag zur Direktversicherung (§ 3 Nr. 63 EStG) ist im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung bis zu 8% steuerfrei. Damit jedes Lohn- und Gehaltsprogramm diesen Steuervorteil der bAV berücksichtigt, muss der vereinbarte Beitrag zur Direktversicherung vom Brutto (z.B. Brutto-Bezüge / Lohnart) in Abzug (X2) gebracht werden.
Diesen Abzug (X2) kann man im jeweiligen monatlichen Steuer-Brutto (a) auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung einsehen. In unserer Lohn- und Gehaltsabrechnung wird dieser Punkt als X2 (Punkt: Arbeitnehmer Beitrag bAV nach § 3 Nr. 63 EStG -steuer- / sozialversicherungsfrei) geführt. Das in der Gehaltsabrechnung aufgeführte Steuer-Brutto weist den gekürzten und vereinbarten Beitrag der Direktversicherung gegenüber dem Gesamt-Brutto / Brutto-Bezüge auf ( a) 4.246,09 € = 1) 4.500,00 - X2) 253,91 €) .

Gleichzeitig wird der abgezogene Beitrag der Direktversicherung erneut in den Brutto-Bezügen / Lohnart als Mehrbeitrag erneut aufgebucht (X1 = Punkt: Betriebliche Altersversorgung Arbeitnehmer Gehaltsverzicht), damit die Brutto-Bezüge / Gesamt-Brutto, immer abhängig vom verwendeten Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramm (z.B. DATEV, Lexware, usw.), keinen Fehlbetrag aufweist.

  • WICHTIG:
    Diese Darstellung im oberen Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung dient nur der Berechnung des Steuerfreibetrages der über die Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG bezogen werden kann.

 

b) BERECHNUNGSGRUNDLAGE FÜR DIE SOZIALVERSICHERUNGSFREIHEIT:
Der Beitrag zur Direktversicherung (§ 3 Nr. 63 EStG) kann im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung bis zu 4% sozialversicherungsfrei (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV) in den Versicherungsvertrag dieses Durchführungsweges der betrieblichen Altersversorgung eingebracht werden. Damit jedes Lohn- und Gehaltsprogramm diesen Sozialversicherungsvorteil der bAV berücksichtigt, muss der vereinbarte Beitrag zur Direktversicherung vom Brutto (z.B. Brutto-Bezüge / Lohnart) in Abzug (X2) gebracht werden. Das kennen wir bereits aus der oben aufgeführten Berechnung des Steuerrechtes. Allerdings wird bei der Überschreitung der 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung der zusätzliche Beitragsaufwand der Sozialversicherungspflicht unterzogen. In der Regel erkennt das jeder Arbeitnehmer in der September bzw. Oktober Gehaltsabrechnung, da sich das bisherige Nettogehalt leicht reduziert.

In unserem oben aufgeführten Beispiel trifft das nicht zu, da der Entgeltumwandlungsbeitrag (253,91 €) und der bAV-Arbeitgeber-Zuschuss (38,09 €) nicht den aktuellen Höchstbeitrag (Monatlich 292,00 €) für das Jahr 2023 übersteigt. somit würde Frau Uta Hilfreich jeden Monat die gleiche Lohn- und Gehaltsabrechnung erhalten, wie sie oben aufgeführt wurde.

Diesen Abzug kann man im jeweiligen monatlichen SV-Brutto (bzw. KV-Brutto, RV-Brutto, AV-Brutto, PV-Brutto) auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung einsehen (b) 4.246,09 € = 1) 4.500,00 € - X2) 253,91 €). Das in der Gehaltsabrechnung aufgeführte SV-Brutto weist den gekürzten und vereinbarten Beitrag der Direktversicherung (b) gegenüber dem Gesamt-Brutto / Brutto-Bezüge (1) auf.

Gleichzeitig wird der abgezogene Beitrag der Direktversicherung erneut in den Brutto-Bezügen / Lohnart als Mehrbeitrag erneut aufgebucht (X1), damit die Brutto-Bezüge / Gesamt-Brutto, immer abhängig vom verwendeten Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramm (z.B. DATEV, Lexware, usw.), keinen Fehlbetrag aufweist.

  • WICHTIG:
    Diese Darstellung im oberen Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung dient nur der Berechnung des Sozialversicherungsfreibetrages (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV) und des bereits aufgezeigten Steuerfreibetrages der über die Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG bezogen werden kann.

 

Der Beitrag wird somit im Gesamt-Brutto bzw. in der Summe der Brutto-Bezüge nicht verrechnet. Wie wir gesehen haben, dienen diese Buchungen nur der Ermittlung für die Berechnung der Vorteile der Direktversicherung im Steuerrecht und der Sozialversicherung. Der Beitrag zur Direktversicherung wurde bisher durch den Abzug (X2) und der Mehrbuchung (X1) noch nicht von Ihrem Bruttoeinkommen in Abzug gebracht.

WARUM WIRD DER BEITRAG DER DIREKTVERSICHERUNG VOM NETTOLOHN ABGEZOGEN?

Wir haben bereit die Berechnung der steuer- und sozialversicherungsfreien Beitragszahlung zur Direktversicherung kennengelernt und bereits im oberen Teil der Lohn- und Gehaltsabrechnung einsehen können. Wann wird nun endlich der vereinbarte Beitrag der Entgeltumwandlung von meinem Lohn oder Gehalt in Abzug (X3) gebracht?

  • Jetzt im unteren Teil der Abrechnung der Brutto- / Netto-Bezüge wird nun vom Netto-Verdienst bzw. Nettolohn die Direktversicherung in Abzug gebracht.

 

Allerdings fragt sich hier jeder Arbeitnehmer, warum der Beitrag der Direktversicherung vom Netto (X3) und nicht vom Brutto in Abzug gebracht wird. Wir alle erfahren haben sind die Beiträge zur Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei und in der Regel sozialversicherungsfrei und können neutral in den Versicherungsvertrag einbezahlt werden.

WARUM KÜRZT MAN JETZT DEN BEITRAG ZUR BETRIEBSRENTE AUS DEM NETTO-VERDIENST?

Schauen wir uns die Lohn- und Gehaltsabrechnung genauer an, stellen wir fest, das vom Gesamt-Brutto (1) bzw. von der Summe der Brutto-Bezüge die Lohnsteuer (a) bzw. Steuer und die SV-rechtliche Abzüge bzw. Sozialversicherung (b) in Abzug gebracht werden und damit der Netto-Verdienst bzw. Nettolohn (2) entsteht.

Durch den im oberen Teil errechneten Freibetrag in der Lohnsteuer (a) und der Sozialversicherung (b) wurde bereits der tatsächliche gekürzte Direktversicherungsbeitrag ausgerechnet und deshalb kommt jetzt der vereinbarte Beitrag der Betriebsrente in Abzug (X3). Wäre der steuer- und sozialversicherungsfreie Beitrag im oberen Teil nicht ausgerechnet worden, wären durch die höheren Abgaben ein geringes Nettogehalt abgebildet worden.

Durch dieses komplizierte Berechnungs-Verfahren für die Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG sieht es für jeden Arbeitnehmer aus, als wäre der vereinbarte Beitrag vom Netto-Verdienst (X3) bezahlt worden. Allerdings durch die verdeckte Berechnung der steuer- und hier sozialversicherungsfreien Einzahlung im oberen Teil der Lohn- und Gehaltsabrechnung, wird der Beitrag zur Direktversicherung tatsächlich mit allen Vorteilen aus dem Gesamt-Brutto mit Hilfe des bereinigten Netto-Verdienst bezahlt.

Durch diesen Sachverhalt zahlt Frau Uta Hilfreich nicht wie in der Lohn- und Gehaltsabrechnung aufgeführt wurde einen Beitrag von 253,91 €, sondern einen tatsächlichen Nettoaufwand von 125,94 €, der durch den Steuervorteil (75,16 €) und dem Sozialversicherungsvorteil (52,81 €) hervorgerufen wird.

Zusätzlich erhält Sie den bAV-Arbeitgeber-Zuschuss (hier: 38,09 €).

Somit fließen in die Direktversicherung ein monatlicher Gesamtbeitrag von 292,00 €, den Frau Uta Hilfreich aufgrund der Vorteile der betrieblichen Altersversorgung nach § 3 Nr. 63 EStG sich mit einem tatsächlichen Netto-Verdienst von 125,94 € sichert.

BRUTTO | NETTO | BERECHNUNG | DIREKTVERSICHERUNG § 3 NR. 63 EStG

 

WARUM IST ES FÜR JEDEN ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER SO WICHTIG, DASS DIE BEITRÄGE IN DER GEHALTS- UND LOHNABRECHNUNG RICHTIG AUFGEFÜHRT WERDEN?

Werden die vereinbarten Entgeltumwandlungsbeiträge und der festgelegte Arbeitgeber-Zuschuss für den gewählten Durchführungsweg (hier: Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG) der betrieblichen Altersvorsorge nicht richtig erfasst, kann das unterschiedliche Auswirkungen für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben.

AUSWIRKUNGEN FÜR DEN ARBEITNEHMER:

  • Es können falsche Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden.
  • Es können Steuerbeträge bezahlt werden, die nicht bei der richtigen Erfassung bezahlt werden müssen.
  • Der Arbeitnehmer zahlt mehr oder weniger als die arbeitsrechtliche Vereinbarung der Versorgungszusage es vorsieht.
  • Arbeitgeber-Zuschüsse werden nicht bezahlt, die arbeitsrechtlich oder durch das Gesetz vereinbart wurden.
  • Ein falsches Netto kommt zur Auszahlung.

 

AUSWIRKUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER:

  • Der Arbeitgeber zahlt zu viel oder zu wenig.
  • Es werden Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, die nicht bezahlt werden müssen.
  • Bei der Betriebsprüfung wird die erteilte arbeitsrechtliche Versorgungszusage verworfen, da die Buchungen nicht richtig sind (vgl. euBP).

 

KANN JEDER ARBEITNEHMER AUF DEM GEHALTS- UND LOHNZETTEL DEN GESAMTBEITRAG DER DIREKTVERSICHERUNG ERKENNEN?

Sofern die Buchhaltung die vereinbarte Versorgungszusage (betriebliche Altersvorsorge: hier Direktversicherung) rechtskräftig erfasst hat, kann jeder Arbeitnehmer den Gesamtbeitrag zur Betriebsrente aus seiner Lohn- und Gehaltsabrechnung ablesen. Die aufgeführten Buchungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung müssen mit dem Gesamtbeitrag in der Rückdeckung (hier: Versicherungsvertrag / Direktversicherung) übereinstimmen.

WARUM STIMMEN BEI VIELEN ARBEITGEBER OFT DIE GEHALTSABRECHNUNGEN NICHT MIT DER ERTEILTEN VERSORGUNGSZUSAGE DER DIREKTVERSICHERUNG ÜBEREIN?

Durch die Einführung des gesetzlichen Arbeitgeberzuschusses haben die meisten Versicherungsgesellschaften versucht einen Mehrbeitrag über die gesetzliche Richtlinie direkt beim Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) in der betrieblichen Altersversorgung zu erzielen. Leider haben die meisten Arbeitgeber, die nicht über ein unabhängiges Beratungshaus für die betriebliche Altersvorsorge betreut werden, die Schreiben der Versicherung zugestimmt. Durch diesen Sachverhalt wurde in der Regel der 15-prozentige Arbeitgeber-Zuschuss zum bestehenden Versicherungsvertrag aufgebucht. Leider wurde dieser Mehrbeitrag oft in der Lohnabrechnung vergessen oder falsch in der Lohn- und Gehaltsabrechnung erfasst. Durch diese vom Gesetzgeber geschaffene Veränderung in der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung entstanden in der Regel die vielen Fehler in den jeweiligen Abrechnungen der Lohnbuchhaltung.

WELCHE MÖGLICHKEIT HAT EIN ARBEITGEBER LANGFRISTIG EINE KONGRUENTE GEHALTS- UND LOHNABRECHNUNG IN VERBINDUNG MIT EINER ERTEILTEN VERSORGUNGSZUSAGE ÜBER DIE BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE ABZUBILDEN?

Jeder Arbeitgeber sollte zeitnah eine Überprüfung der geführten Lohn- und Gehaltsabrechnung in Verbindung mit der betrieblichen Altersvorsorge vornehmen, speziell die über die Entgeltumwandlung geführt wird. Spätestens bei der nächsten Online-Betriebsprüfung wird der Fehler durch die eingereichte Entgeltumwandlungsvereinbarung, den Bankauszügen und den Kopien der Lohn- und Gehaltsabrechnung der jeweiligen betroffenen Arbeitnehmer aufkommen.

Unabhängige und qualifizierte Beratungshäuser für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bieten diesen kostenpflichtigen Service, wie die bAVProfis an. Hier erhalten Sie als Arbeitgeber schnell einen Einblick, ob die erteilte und verwendete arbeitsrechtliche Versorgungszusage im Verhältnis zur umgesetzten Rückdeckung (z.B. Direktversicherungspolice) und der monatlichen Lohn- & Gehaltsabrechnung rechtskräftig umgesetzt wurde.

Sollte keine richtige Umsetzung von Ihnen als Arbeitgeber oder Ihrer Lohnbuchhaltung erfolgt sein, kann das durch einen Nachtrag über das Arbeitsrecht und der Korrektur der zukünftigen Lohn- und Gehaltsabrechnung rechtskräftig verändert werden, damit die bestehende Zusage inklusive des Versicherungsvertrages nicht verworfen werden muss.

WARUM SCHLEICHEN SICH OFT FEHLER IN DER LOHN- UND GEHALTSABRECHNUNG MIT EINER DIREKTVERSICHERUNG ZUM JAHRESWECHSEL EIN?

Aufgrund der jährlich steigenden Beitragsbemessungsgrenze in der deutschen Rentenversicherung hat jeder Arbeitnehmer den Rechtsanspruch seine betriebliche Altersversorgung an den sozialversicherungsfreien Höchstbetrag anzugleichen. Deshalb wird in diesen Betriebsrenten mit einer Beitragsdynamik gearbeitet. Die meisten Versicherungsunternehmen weisen nur einen Gesamtbeitrag aus und unterscheiden nicht den monatlich vereinbarten Entgeltumwandlungsbetrag und den vom Arbeitgeber vereinbarten Arbeitgeber-Zuschuss.

Wir, die bAVProfis erleben es in unserer Kundschaft häufig, dass Arbeitgeber, die nicht unseren VIP bAV-Jahresbeitragsbelegservice gebucht falsche Lohn- und Gehaltsabrechnungen veranlassen. Das liegt oft daran, dass der externen Lohn- und Gehaltsabrechnung Service immer nur von der Grundlage des Gesetzgebers (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) ausgeht. Leider verwenden die meisten Kunden unseres Hauses einen höheren Anteil als Arbeitgeber-Zuschuss, wie es der Vater Staat vorsieht. Somit müsste jeder Buchhalter, der in Ihrem Hause die Abrechnung für die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Verbindung mit der betrieblichen Altersversorgung bearbeitet auch die arbeitsrechtlichen Versorgungszusagen abgleichen. Leider hat dieser Personenkreis nicht die gesetzliche Zulassung beratend in dem Bereich der betrieblichen Altersvorsorge einzugreifen, auch wenn es ein Berührungspunkt der Lohnbuchhaltung betrifft.

Führt dieser Buchhaltungsservice trotzdem diese für Sie als Arbeitgeber wichtige Prüfung durch und es ergeben sich daraus Fehler, können Sie diese nicht dafür haftbar machen.

Deshalb sollten Sie sich als Arbeitgeber immer ein zugelassenes und registriertes Beratungshaus für Betriebsrenten suchen, die Ihnen die benötigten Informationen jedes Jahr zum Jahreswechsel für die Korrektur Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung zur Verfügung stellt.

Sie haben Fragen zur Lohnabrechnung und den Beiträgen an die Direktversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), die bAVProfis stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Oder Sie schauen sich jetzt unser bAVTutorial: Direktversicherung: Lohnabrechnung einfach erklärt an und viele Fragen werden Ihnen von Felix und seinem Team bereits im Tutorial beantwortet.

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