EU-RICHTLINIE SORGT FÜR MEHR INFORMATIONSPFLICHTEN IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE

IST JEDER ARBEITGEBER NACH DEM NACHWG VERPFLICHTET DEN VERSORGUNGSTRÄGER DER BETRIEBSRENTE UND DIE ANSCHRIFT AN SEINE ARBEITNEHMER ZU KOMMUNIZIEREN?

DAS NACHWEISGESETZ SORGT FÜR MEHR SCHRIFTLICHE INFORMATIONEN DES ARBEITGEBERS IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG

DIE BUNDESREGIERUNG IN DEUTSCHLAND BOYKOTTIERT DEN FORTSCHRITT DER DIGITALISIERUNG ÜBER DAS NACHWEISGESETZ FÜR ARBEITGEBER IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE ZUM 01.08.2022.

Die Richtlinie (EU) 2019/1152 tritt zum 01.08.2022 in Kraft. Diese Richtlinie der Europäischen Union verfolgt nur ein Ziel, die Förderung von transparenten und vorhersehbaren Beschäftigungsverhältnisse und die Stärkung des anpassungsfähigen Arbeitsmarktes in Europa.

DIE EUROPÄISCHE UNION SORGT MIT IHRER DIGITALSTRATEGIE FÜR EINE NEUE GENERATION DER TECHNOLOGIE FÜR DIE MENSCHEN UND UNTERNEHMEN UND LEISTET IHREN BEITRAG ZUR KLIMANEUTRALITÄT

Die Arbeitsbedingungen RL 2019 sahen bis zum Januar 2021 im Artikel 3 neben der Schriftform ausdrücklich die Alternative der elektronischen Übermittlung vor. Alle Informationen sind in Papierform oder elektronischer Form jedem Arbeitnehmer (w, m, d) zur Verfügung zu stellen, sofern diese digitale Betriebsrenten Verwaltung (bAV APP) das Anschauen, das Ausdrucken oder von der rechtssicheren bAV-Verwaltungsplattform alle Informationen zur erteilten Versorgungszusage auf einen anderen Speicherplatz des Mitarbeiters abgespeichert werden kann. Gleichzeitig muss der Arbeitgeber einen Nachweis über die Übermittlung oder einen Empfangsnachweis auf Anfrage erhalten.

Durch diese gesetzlich festgelegten Richtlinien ist eine moderne, sichere und digitale Kommunikation für das komplexe Thema der betrieblichen Altersvorsorge zugelassen. Endlich folgt die benötigte Entlastung aller Arbeitgeber, der Mitarbeiter in den Personalabteilungen (HR) und den Arbeitnehmern in der Lohnbuchhaltung.

 

NACHWEISGESETZ RUFT MEHR SCHRIFTLICHE PFLICHTEN FÜR ARBEITGEBER IN DER BAV HERVOR

DIGITALISIERUNG, NEIN DANKE! MEHR PAPIER IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE FÜR ARBEITGEBER UND ZURÜCK ZUM ORDNER IM SCHRANK!

Die neue Bundesregierung, die grundsätzlich durch das Thema der Nachhaltigkeit viele der jungen Generation für sich im Wahlkampf gewinnen konnte, entpuppt sich immer mehr als ein trojanisches Pferd. Was interessiert jetzt die gewählten Parteien die Förderung der Digitalisierung voranzubringen und gleichzeitig für eine nachhaltige Entwicklung zu sorgen, damit die heutige und zukünftige Generationen in Deutschland ein Leben in Würde und in einer schadstoffarmen Natur führen können?

Die Pensionen der gewählten Parteimitglieder sind mit dem Wahlsieg bereits sicher. Bereits Norbert Blüm hatte das erkannt, dass die Pensionen der Beamten sicher sind.

  • UNSERE RENTEN SIND SICHER!

Seit der COVID-19-Pandemie am 11.02.2020 musste die neue Bundesregierung feststellen, dass die Digitalisierung in Deutschland im Wettbewerb zu den anderen sieben wichtigsten G7 Industrienationen erneut den vorletzten Platz einnimmt. Wir haben die Studie des European Center for digital Competitiveness angehängt, indem diese schlechte Position aufgeführt wurde. Deutschland wird diesen erheblichen Fortschritt in der Digitalisierung der anderen Länder nicht mehr einholen können.

WAS HAT DAS NACHWEISGESETZ MIT DER bAV ZU TUN?

Einer der wichtigsten Bestandteile eines deutschen Arbeitsvertrag ist die Vergütung, in die eine betriebliche Altersvorsorge (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 NachwG) ebenfalls hineinfällt. Speziell wenn arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten vom Arbeitgeber als Benefits im Kampf um den Fachkräftemangel finanziert werden.

Zukünftig ist der Arbeitgeber ebenfalls verpflichtet die Bestandteile des Arbeitsentgeltes jeweils getrennt aufzuführen, die Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung exakt an seinen Mitarbeiter mitzuteilen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 NachwG). Was versteht man unter diesen aufgeführten Punkten in Bezug auf die bAV?

Zum einen muss der Arbeitgeber jetzt immer unterscheiden zwischen einer arbeitgeberfinanzierten und einer arbeitnehmerfinanzierten Versorgungszusage. Gleichzeitig müssen alle Fälligkeiten, wie die unterschiedlichen Wahloptionen (alte Zusage: 60. - 65 Jahre; neue Zusage: 62. - 67. - 72. Jahre) und Auszahlungsmöglichkeiten (z.B. lebenslange Rentenzahlung oder einmalige Kapitalauszahlung) ausführlich schriftlich und fristgerecht (§ 2 Abs. 1 Satz 3 NachwG) an den Mitarbeiter übergeben werden.

Erteilt der Arbeitgeber eine arbeitsrechtliche Versorgungszusage an seinen Mitarbeiter, muss er den Namen und die Anschrift der Versicherungsgesellschaft (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 NachwG) spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses (§ 2 Abs. 1 Satz 3 NachwG) aushändigen.

WARUM HAT DIE BUNDESREGIERUNG SICH IM NACHWEISGESETZ FÜR DIE SCHRIFTLICHE ÜBERMITTLUNG IN PAPIERFORM ENTSCHIEDEN?

Durch den gesetzlichen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente durch Entgeltumwandlung und der jetzt zum 01.08.2022 anstehenden Änderung der EU-Richtlinien und dem deutschen Nachweisgesetz, in dem grundsätzlich jeder Arbeitgeber verpflichtet wird den Namen und die Anschrift des zugelassenen Versorgungsträgers (Versicherungsgesellschaft: z.B. Allianz Lebensversicherung, Barmenia Lebensversicherung, Condor Lebensversicherung bis zur Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung) der bAV an seinen Arbeitnehmer mitzuteilen, nahm die neue Bundesregierung Rücksprache mit dem zweitältesten Gewerbe, der Versicherungsbranche.

Die betroffenen und befragten Versicherungsgesellschaften sollten Ihre digitalen Lösungen der Bundesregierung aufzeigen, ob eine rechtssichere und Datenschutz-konforme Kommunikation der gesamten Betriebsrenten in Deutschland nach den oben aufgeführten EU-Richtlinien abgebildet werden können.

Die meisten Versicherungsgesellschaften in Deutschland sind nur in der Lage ihre eigenen Versicherungsverträge der 5 Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge in dem bisherigen digitalen bAV Verwaltungstool ihren Kunden aufzuzeigen.

Würden alle deutschen Versicherungsgesellschaften das modernste und Datenschutz sichere digitale bAV Verwaltungstool by VIAKP e.V. führen, wäre die Frage unserer Bundesregierung einer reibungslosen elektronischen Übergabe mit allen durch die EU-Richtlinien vorgegebenen Vorschriften nicht aufgetreten. Viele Kunden und Mitglieder des VIAKP e.V., die bereits seit dem 01.01.2015 das digitale Arbeitgeber-Verwaltungsportal und die Mitarbeiter APP für die problemlose Abwicklung Ihrer Betriebsrente und sonstigen Benefits nutzen, wissen wovon wir reden.

Das waren einer der Gründe, warum man am 06.04.2022 im Kabinett an dem Regierungsentwurf für die Änderungen des Nachweisgesetzes mit der Übergabe in Papierform und Unterschrift festgehalten und verabschiedet hatte, obwohl die Opposition dagegen war. Das deutsche Nachweisgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber alle Bedingungen, die den Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen, schriftlich festzuhalten. Gleichzeitig muss jeder Arbeitgeber eine Kopie dieser Niederschrift unterschrieben und fristgerecht in Papierform an seinen Arbeitnehmer auszuhändigen.

DAS NACHWEISGESETZ STOPPT IN DEUTSCHLAND DEN FORTSCHRITT DER DIGITALISIERUNG UND SORGT FÜR MEHR SCHRIFTLICHE INFORMATIONEN ZUR BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG FÜR ARBEITGEBER

Nachdem die Digitalisierung in Deutschland und in der Versicherungsindustrie aktuell nicht die Möglichkeit einer reibungslosen und automatisierten elektronischen Kommunikationsschnittstelle angeboten werden konnte, hat sich die Regierung aktuell im Nachweisgesetz für die schriftliche Übergabe in Papierform entschieden.

Durch die Änderung des betroffenen Nachweisgesetzes (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 NachwG) hat jetzt grundsätzlich jeder Arbeitgeber eine schriftliche Informationspflicht zur betrieblichen Altersvorsorge (Versorgungsträger, Anschrift) ab der erteilten Versorgungszusage an seine Arbeitnehmer (w, m, d) zu übergeben!

Eine Übergabe in elektronischer Form ist für diese Informationen des Nachweisgesetzes (§ 2 Abs. 1 Satz 3 NachwG) vollständig ausgeschlossen.

VERSTOß GEGEN DAS NACHWEISGESETZ KANN FÜR ARBEITGEBER TEUER WERDEN!

Nicht nur dass unsere Bundesregierung durch Ihren Beschluss vom 06.04.2022 durch die Übergabe in Papierform für einen höheren Arbeitsaufwand gesorgt hat. Nein, sollten Sie als Arbeitgeber gegen einer dieser ausführlichen Vorschriften des NachwG verstoßen, wird das als eine Ordnungswidrigkeit geahndet. Dieser Verstoß wird pro Vorgang bis zu 2.000 Euro Bußgeld verfolgt. Eine Ordnungswidrigkeit kann heute von jeder Person zur Anzeige gebracht werden. Sozial Media sorgt zusätzlich für die virale Verbreitung des Verstoßes, speziell auf den gesamten Plattformen, die heute für die Anwerbung von neuen Mitarbeitern genutzt werden.

Aus diesem Grund ist eine ausführliche Dokumentation dieses Papierberges so wichtig. Diese können und dürfen Sie in Ihrem digitalen bAV Verwaltungsprogramm revisionssicher ablegen. Speziell in der Betriebsrente entstehen die Rechtsansprüche grundsätzlich immer nach 30 Jahren oder mehr. Viele Arbeitgeber haben bereits zu diesem Zeitpunkt die Personalakten vernichtet und haben somit keinen Zugriff mehr auf die benötigten Unterlagen.

WELCHEN ZEITAUFWAND HAT DIE BUNDESREGIERUNG FÜR DIE UMSETZUNG DER EU-RICHTLINIE 2019/1152 KALKULIERT?

Die deutsche Bundesregierung rechnet für alle Menschen mit einem einmaligen Zeitaufwand von 44.000 Stunden und einen zusätzlichen jährlichen Zeitaufwand von 14.000 Stunden.

Wie viel Zeit haben Sie oder Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter in der Personalabteilung für die rechtskräftige Umsetzung benötigt? Oder haben Sie Ihren Rechtsanwalt für Arbeitsrecht den Auftrag geben, eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Vergütungskonzept im Unternehmen zu erstellen. Wie viele Stunden wurden Ihnen in Rechnung gestellt?

WELCHER KOSTENAUFWAND ENTSTEHT FÜR DIE WIRTSCHAFT IN DEUTSCHLAND DAS NACHWEISGESETZ RECHTSWIRKSAM UMZUSETZEN?

Unsere Regierung rechnet mit einem einmaligen Umstellungsaufwand in der deutschen Wirtschaft von 8,72 Millionen Euro und einen jährlich geschätzten Erfüllungsaufwand von 4,9 Millionen Euro.

Welcher Minister oder Ministerin wurde für diese Kalkulation beauftragt? Hatte die zuständige Person die entsprechende Qualifikation oder das notwendige Mathematik Studium?

Welchen Kostenaufwand haben Sie als Arbeitgeber in Ihrem Unternehmen betrieben? Haben Sie die Arbeitsstunden von allen Mitarbeitern mit berechnet, die an der Umsetzung und Auswertung des gesamten Nachweisgesetz beteiligt waren?  

DIE INFORMATIONSPFLICHTEN EINES ARBEITGEBERS NACH DEM GESETZ ZUR VERBESSERUNG DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE DÜRFEN WEITER IN ELEKTRONISCHER FORM JEDEM ARBEITNEHMER ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN.

Bitte beachten Sie, als Arbeitgeber die sonstigen Informationspflichten zur betrieblichen Altersvorsorge, die Sie bereits seit 2018 nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (z.B. § 4a BetrAVG) gegenüber Ihren Mitarbeiter zu erbringen haben.

Diese bAV Informationen des BetrAVG können und dürfen Sie als Arbeitgeber in einer elektronischen Form an Ihre Mitarbeiter kommunizieren. Allerdings sollten Sie als Arbeitgeber darauf achten, dass Ihr benutztes digitales Verwaltungssystem für die Betriebsrente, Ihnen jederzeit einen Nachweis auf Anfrage zur Verfügung stellen kann. Sollte es zum späteren Zeitpunkt zu einem Rechtsstreit der erteilten Versorgungszusage und den damit erteilten Versorgungsleistungen kommen, ist die Aufzeichnung der benutzen IP-Adresse oder das Tracking des genutzten Smartphones der Schlüssel Ihres Problems, um die unberechtigten Rechtsansprüche des Arbeitnehmers sofort im Keim zu ersticken.

Kennen Sie alle Informationspflichten in der Betriebsrente, die Sie als Arbeitgeber gegenüber Ihren Mitarbeitern zu erbringen haben?

Die bAVProfis zeigen Ihnen jetzt in dieser bAVNews alle wichtigen bAV Informationen auf, damit Sie als Arbeitgeber keinen Verstoß gegen das Nachweisgesetz begehen und zukünftig mit einem derzeitigen Bußgeld bis zu 2.000 € belastet werden.

Sie haben Fragen zum Nachweisgesetz und den Informationspflichten als Arbeitgeber in der betrieblichen Altersversorgung, die bAVProfis stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Oder Sie schauen sich jetzt unser bAVTutorial: Nachweisgesetz einfach erklärt an und viele Fragen werden Ihnen von Felix und seinem Team bereits im Tutorial beantwortet.

Nachweisgesetz und bAV Informationspflichten des Arbeitgebers

bAVProfis, das unabhängig Beratungshaus und die Experten für die betriebliche und private Altersvorsorge (bAV & pAV).

#bavprofis - Ihr Partner für die betriebliche Altersversorgung und der digitalen bAV Verwaltung und Kommunikation.

bAVProfis - News rund um die betrieblichen Altersvorsorge by bAVProfis.

 

Zurück