FONDSPOLICE | DIE 6 PRODUKTARTEN IN DER FONDSPOLICE

WELCHE FONDSPOLICE PASST ZU IHNEN? ENTDECKEN SIE DIE VIELFALT DER ANLAGESTRATEGIEN!

WELCHE FONDSPOLICE IST DIE BESTE IM DEUTSCHEN MARKT DIE DEINE ANLAGEZIELE ERFÜLLT?

WELCHE UNTERSCHIEDLICHEN PRODUKTFORMEN GIBT ES IN DER FONDSPOLICE
@bAVPROFIS® | FONDSPOLICE UND DIE 6 PRODUKTARTEN IN DER FONDSPOLICE

WELCHE FONDSPOLICEN-STRATEGIE PASST ZU DEINEN ANLAGEZIELEN - GARANTIEN, FREIHEIT ODER NACHHALTIGKEIT?

Die Welt der Fondspolicen ist so vielseitig wie die Kapitalmärkte selbst. Ob Sie Ihre Fonds eigenständig auswählen, auf ein professionell gemanagtes Fondsportfolio setzen, die Vorteile einer Indexpolice nutzen oder die Unitised-With-Profits-(UWP)-Strategie bevorzugen – jede Variante bietet individuelle Chancen, steuerliche Vorteile und Risiken, die es zu verstehen gilt.

Eigenverantwortliche Fondswahl ermöglicht erfahrenen Anlegern, gezielt auf Rendite, Risiko und Nachhaltigkeitskriterien einzugehen. Gemanagte Portfolios dagegen entlasten zeitlich stark gebundene Unternehmer und sichern durch professionelles Rebalancing einen stabilen Vermögensaufbau. Indexpolicen kombinieren Planbarkeit mit Marktrenditen, während die UWP-Strategie durch Glättungsverfahren kurzfristige Marktschwankungen abfedert und langfristige Wertentwicklung stabilisiert.

In dieser Übersicht erfahren Sie, wie die unterschiedlichen Fondspolicen strukturiert sind, welche Anlageformen und Strategien sie verfolgen und wie Sie die für Sie passende Lösung wählen – rechtssicher, transparent und zukunftsorientiert.

WAS IST EINE FONDSPOLICE?

Eine Fondspolice – auch bezeichnet als fondsgebundene Rentenversicherung oder fondsgebundene Lebensversicherung – ist ein Versicherungsprodukt, bei dem die eingezahlten Beiträge über einen Versicherungsmantel in ausgewählte Investmentfonds investiert werden. Diese Form der kapitalmarktgestützten Altersvorsorge bietet eine Vielzahl von Vorteilen, von denen für viele Anleger insbesondere die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Vordergrund stehen. Durch den Versicherungsmantel können Anleger während der Ansparphase von diesen steuerlichen Vorteilen profitieren, insbesondere im Hinblick auf die Abgeltungssteuer und Kapitalertragssteuer, sodass Verkäufe der Fonds innerhalb der Versicherungspolice steuerneutral erfolgen. Dies ermöglicht eine höhere Flexibilität bei der Fondsanlage und kann langfristig zu einer verbesserten Renditeentwicklung führen. Zusätzlich kann eine Fondspolice optional Versicherungsschutz bieten und im Todesfall – insbesondere unter Berücksichtigung der Erbschaftsteuer – erhebliche Vorteile gegenüber einer direkten Fondsanlage bieten.

Das Beste kommt zum Schluss: Wenn Sie als Kapitalanleger eine verlässliche Alternative zu Ihrem laufenden Einkommen suchen, bietet eine Fondspolice weit mehr als steuerliche Vorteile bei der Auszahlung. Sie ermöglicht eine lebenslange, sorgenfreie Sicherung Ihres Lebensstandards, unabhängig von Ihrem Alter oder der Performance anderer Kapitalanlagen. Selbst wenn Ihr Depot im hohen Alter – etwa jenseits der 87– bereits teilweise aufgebraucht sein sollte, sorgt die Fondspolice dafür, dass Sie weiterhin planbar und stabil über Ihr Einkommen verfügen können. Damit verbindet sie Renditechancen, Steueroptimierung und Sicherheit auf einzigartige Weise und stellt eine echte Alternative zu herkömmlichen Einkommensquellen dar.

WAS SIND DIE 2 GRUNDSÄTZLICHEN ARTEN EINER FONDSPOLICEN?

Fondspolicen lassen sich im Wesentlichen in zwei Grundarten unterteilen: Die fondsgebundene Rentenversicherung und die fondsgebundene Lebensversicherung. Beide Varianten investieren die eingezahlten Beiträge über einen Versicherungsmantel in Investmentfonds, unterscheiden sich jedoch im Zahlungszweck, der Auszahlungsstruktur und der steuerlichen Behandlung. Während die fondsgebundene Rentenversicherung primär auf eine planbare, lebenslange Rentenzahlung abzielt, dient die fondsgebundene Lebensversicherung in erster Linie der Kapitalbildung und oder Absicherung für Hinterbliebene. Die fondsgebundene Lebensversicherung kann aber ebenfalls als Instrument zur Altersvorsorge genutzt werden, wenn das erziele Anlagekapital zum späteren Zeitpunkt in eine fondsgebundene Rentenversicherung umgestellt wird.

WELCHE VORTEILE BIETET DIE FONDSGEBUNDENE RENTENVERSICHERUNG ZUM KLASSISCHEN AKTIEN ODER ETF DEPOT ODER FONDSSPARPLAN?

Erfahren Sie, warum eine fondsgebundene Rentenversicherung klassischen Aktien- oder ETF-Depots überlegen sein kann: Steuerliche Vorteile, planbare, lebenslange Rentenzahlung, Hinterbliebenenschutz und professionelles Risikomanagement kombiniert.

1. Steuerliche Vorteile durch den Versicherungsmantel

  • Beiträge in einer fondsgebundenen Rentenversicherung profitieren während der Ansparphase von steuerlicher Stundung der Erträge.
  • Kapitalerträge aus Fondsverkäufen innerhalb der Police sind in der Regel steuerfrei, bis sie ausgezahlt werden, was die Rendite langfristig erhöht.
    20 Abs. 1 Nr. 6 EStG: Erträge aus Lebensversicherungen sind grundsätzlich steuerpflichtige Kapitalerträge, allerdings erfolgt die Besteuerung erst bei Auszahlung.
    10 Abs. 1 Nr. 2 EStG: Steuerliche Förderung von Altersvorsorgebeiträgen (z. B. Riester oder Rürup) kann zusätzlich greifen, wenn entsprechende Zulagen oder Sonderausgabenabzüge in Anspruch genommen werden.
  • Im Gegensatz dazu unterliegt ein klassisches Depot sofort der Abgeltungssteuer auf Dividenden und Kursgewinne.

2. Lebenslange Rentenzahlung / planbare Altersvorsorge

  • Fondspolicen können als lebenslange Rente ausgezahlt werden, was eine sichere Einkommensquelle im Alter bietet.
    22 Nr. 5 EStG: Regelung für Renten aus privaten Versicherungen. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen gilt, dass während der Ansparphase die Wertzuwächse (Erträge, Dividenden, Kursgewinne) innerhalb des Versicherungsmantels nicht sofort versteuert werden – die Steuer wird also aufgeschoben.
  • Aktien-, ETF- oder Investmentdepots bieten diese Garantie nicht – hier muss der Anleger selbst planen, wie lange das Kapital reicht.

3. Optionale Garantien und Sicherheit

  • Hybridpolicen oder Unitised-With-Profits-Strategien (UWP) bieten Teilkapitalgarantien oder Glättungsverfahren, die Schwankungen abfedern.
  • Bei einem klassischen Depot trägt der Anleger vollständig das Marktrisiko.

4. Versicherungsschutz und Hinterbliebenenabsicherung

  • Im Todesfall kann die Fondspolice Hinterbliebenenleistungen auszahlen, teilweise steuerlich optimiert. Bei der Fondspolice kann im Todesfall direkt an die benannten Erben ausgezahlt werden, ohne dass das Kapital über das Nachlassverfahren laufen muss. Dieser Vorteil kommt in unserem exklusiven Erbschaftssteuer Sparkonzept vor:
    Schneller Zugriff auf das Kapital und geringerer Verwaltungsaufwand für die Erben.
    Durch diesen intelligenten Trick kann zusätzlich die sonstige anfallende Erbschaft der vorgesehenen Erben schnell und sorgenfrei bezahlt werden.
    Speziell bei Erbengemeinschaft oder bei hauptsächlichen Immobilienbesitz muss nicht notdürftig einer der vererbten Objekt schnell und teilweise aufgrund des Zeitdruckes des Finanzamtes unter Wert verkauft werden, um die Steuerlast zu tilgen.
  • Versicherungsleistungen aus einer Fondspolice fallen unter § 10 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (Versicherungsleistungen zugunsten Dritter).
  • Innerhalb des Versicherungsmantels fallen keine laufenden Kapitalertragssteuern auf Wertsteigerungen der Fonds an, auch nicht bei Auszahlung an die Erben.
    20 Abs. 1 Nr. 6 EStG: Erträge aus Lebensversicherungen sind grundsätzlich steuerpflichtige Kapitalerträge, allerdings erfolgt die Besteuerung erst bei Auszahlung.
  • Aktien- und ETF-Depots werden in der Regel nach Erbschaftssteuerrecht vererbt und bieten keinen automatischen Versicherungsschutz.

5. Flexibilität in der Fondsanlage

  • Viele Policen ermöglichen wechselnde Fondsallokationen, dynamische Portfolios oder gemanagte Anlagestrategien, um Risiko und Rendite optimal zu steuern.
  • Bei klassischen Depots müssen Anleger selbst aktiv umschichten und die Risiken steuern.

FAZIT:
Die fondsgebundene Rentenversicherung verbindet die Chancen des Kapitalmarktes mit Steueroptimierung, Risikomanagement und Versicherungsleistungen. Für Anleger, die nicht nur Rendite, sondern auch planbare, lebenslange Einkommenssicherheit und Hinterbliebenenschutz suchen, bietet sie klare Vorteile gegenüber einem reinen Depot oder Sparplan.

 

FONDSPOLICE | AKTIENDEPOT | FONDSDEPOT

ERKLÄRUNG DER UNTERSCHIEDLICHEN BEGRIFFE IN DER TABELLE:

  • Abgeltungssteuer = Seit dem 01.01.2009 wurde die Abgeltungssteuer (Vorabpauschale) in Deutschland eingeführt, um Einkommen aus Kapitalvermögen einfach der Steuerlast zu unterziehen. Diese Steuerlast ist für Privatpersonen, die Kapitalzuflüsse aus Geldanlagen erhalten.
  • Aktienkurs = Ist immer der Preis / Kurs der zeitgleich am Markt für das Angebot und Nachfrage des Wertpapieres ermittelt wird.
  • Aktiendepot = Ist wie ein Einkaufskorb, nur als Konto bei einem Geldinstitut, mit dem man am Kapitalmarkt Wertpapiere (Aktien, Anleihen, ETFS, Fonds, usw.) handelt und verwaltet.
  • Basisrente = Die Basisrente ist ähnlich wie die gesetzliche Rente, allerdings wird diese von Privatpersonen selbst über ein Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Die Beitragszahlung wird über die private Einkommensteuer steueroptimiert begünstigt. Grundsätzlich erfolgt nur eine lebenslange Rentenzahlung und keine einmalige Kapitalauszahlung. Die angesparte Lebensstandardsicherung kann ähnlich wie bei der betrieblichen Altersversorgung nur im engen Familienkreis vererbt werden.
  • Dividende = Ist der Reingewinn, der aus einer Aktienbeteiligung pro Jahr entsteht.
  • ETF = (Exchange Traded Fund) Ist ein börsengehandelter Fonds, der wie ein großer Blumenstrauß, eine Vielzahl unterschiedlicher Wertpapiere, Aktien und Anleihen verbindet, die einen ähnlichen Trend (Index: z.B. DAX, EUROSTOXX, WORLD, S&P500) verfolgen.
  • Fonds = Ein Fonds ist ein Blumenstrauß, der die Gelder unterschiedlicher Anleger zusammenhält, investiert und damit das Risiko des vollständigen Verlustes grundsätzlich reduziert.
  • Fondsdepot = Ist ein virtuelles Schließfach, welches die Verwaltung und den Handel von Wertpapieren ermöglicht (vgl. Aktiendepot)
  • Fondsentwicklung = Das bezeichnet man als Wertentwicklung oder Wertverlust auf einen bestimmten Zeitraum, dass der bunte Blumenstrauß der gehandelten Wertpapiere abbildet oder erwirtschaftet hat.
  • Fondsgebundene Rentenversicherung = Ist ein Versicherungsprodukt für die Altersvorsorge mit dem man über einen Versicherungsmantel sein Wertpapierdepot steueroptimiert verwaltet.
  • Fondsgebundene Lebensversicherung = Ist ein Versicherungsprodukt für die Kapitalanlage oder Wertabsicherung von Erben, mit dem man über einen Versicherungsmantel sein Wertpapierdepot steueroptimiert verwaltet.
  • Investmentsparplan = Ist eine Strategie der laufenden Kapitalanlage über Wertpapiere.
  • Kapitalertragssteuer = Die Kapitalertragssteuer wird oft mit der Abgeltungssteuer verwechselt, da diese ebenfalls eine Einkommensteuer auf Kapitalerträge aus Geldanlagen ist, die grundsätzlich immer ab der Freibetragsgrenze an den Fiskus abgeführt wird. Zusätzlich kommt der Solidaritätszuschlag, sofern aufgrund der Gesamteinkünfte man diesen bezahlen muss und die Kirchensteuer, sofern Sie einer Konfession folgen.
  • Kursgewinn = Er entsteht aus dem geringeren Einkaufspreis und dem höheren Verkaufspreis eines Wertpapieres
  • Marktrisiken = Sind Verluste, die aufgrund negativer Einflüsse den Einkaufspreis reduzieren und sinken lassen. Das Gegenteil des Kursgewinnes.
  • Rüruprente = Ist ein anderes Wort für die oben aufgeführte Basisrente.
  • Riesterrente = Ist ebenfalls eine lebenslange Einkommensabsicherung über die Schicht 2, die eine steueroptimiert in der der Ansparphase vorsieht, aber grundsätzlich gleichzeitig eine 30% Kapitalauszahlung ermöglicht.  

 

WIE FLEXIBEL KÖNNEN BEITRÄGE UND AUSZAHLUNGEN BEI EINER FONDSGEBUNDENEN RENTENVERSICHERUNG GESTALTET WERDEN?

Fondsgebundene Rentenversicherungen gelten als eine der flexibelsten Formen der Altersvorsorge, weil sie Kapitalanlage, Versicherungsschutz und Liquiditätsplanung miteinander verbinden. Diese Flexibilität ist vertraglich und gesetzlich (z. B. über das Versicherungsvertragsgesetz – VVG) geregelt und variiert leicht je nach Anbieter. Grundsätzlich gilt:

1. Beitragsgestaltung

  • Beitragspausen und -anpassungen: Versicherungsnehmer können die laufenden Beiträge in der Regel erhöhen, senken oder vorübergehend aussetzen. Das ist insbesondere bei schwankenden Einkünften (z. B. Unternehmer, Selbstständige) ein großer Vorteil. Bitte beachten Sie immer, wie das bei Ihrer Fondspolice aussieht. Einige Anbieter am Markt bieten nicht immer die Flexibilität, die sie in der qualifizierten Fondspolice benötigen, um Ihr Anlageziel zu erreichen.
  • Zuzahlungen: Viele Verträge erlauben freiwillige Einmalzahlungen zur Erhöhung des Vertragswertes oder zur Nutzung günstiger Marktphasen.
  • Entnahmen: Teilweise sind Teilrückkäufe oder Teilauszahlungen aus dem Vertragsguthaben möglich – steuerlich oft günstiger als bei einem Depot.

2. Auszahlungsformen

  • Flexible Rentenbeginn-Option: Der Versicherungsnehmer kann den Rentenbeginn innerhalb eines festgelegten Zeitraums verschieben – je nach Lebenssituation oder Steuerstrategie.
  • Kapital- oder Rentenwahlrecht: Zum Vertragsende kann das angesparte Kapital als Einmalzahlung, lebenslange Rente oder Kombination aus beidem ausgezahlt werden.
  • Teilkapitalisierung: Bei Rentenbeginn kann oft ein Teil des Guthabens entnommen werden, während der Rest weiter verrentet wird.
  • Hinterbliebenenoptionen: Viele Policen bieten Todesfallleistungen (z. B. Beitragsrückgewähr oder Fondsguthaben) mit steuerlichen Vorteilen nach 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG: Erträge aus Lebensversicherungen sind grundsätzlich steuerpflichtige Kapitalerträge, allerdings erfolgt die Besteuerung erst bei Auszahlung.
  • Teilkapitalisierung: Bei Rentenbeginn kann oft ein Teil des Guthabens entnommen werden, während der Rest weiter verrentet wird.
  • Hinterbliebenenoptionen: Viele Policen bieten Todesfallleistungen (z. B. Beitragsrückgewähr oder Fondsguthaben) mit steuerlichen Vorteilen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG.

3. Steuerliche Optimierung

  • Die Flexibilität der Auszahlungsform erlaubt eine gezielte Steuerplanung:
  • Bei Rentenzahlungen: Ertragsanteilsbesteuerung (§ 22 Nr. 1 S. 3 a aa EStG).
  • Bei Kapitalauszahlung nach 12 Jahren Laufzeit und Alter 60/62: nur 50 % des Ertrags steuerpflichtig (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG).

FAZIT:
Eine fondsgebundene Rentenversicherung bietet eine bemerkenswerte Gestaltungsfreiheit, die ein klassisches Depot nicht leisten kann – insbesondere in Bezug auf Steuerstundung, Beitragssteuerung und flexible Entnahmemöglichkeiten. Damit eignet sie sich ideal für Anleger, die Wert auf steueroptimierte Liquiditätsplanung und lebenslange Einkommenssicherung legen.

WELCHE STEUERLICHEN VORTEILE LASSEN SICH WÄHREND DER ANSPARPHASE UND BEI DER RENTENZAHLUNG AUS EINER FONDGEBUNDENEN RENTENVERSICHERUNG NUTZEN?

Eine fondsgebundene Rentenversicherung (kurz: Fondspolice) bietet gegenüber herkömmlichen Kapitalanlagen nicht nur die Möglichkeit der Fondsbeteiligung, sondern vor allem attraktive steuerliche Gestaltungsspielräume. Diese ergeben sich aus den besonderen Regelungen des Einkommensteuergesetzes (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG sowie § 22 Nr. 1 Satz 3 a aa EStG) und den Grundsätzen der Versicherungsvertragsgestaltung nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

1. Steuerliche Vorteile während der Ansparphase

  • Während der Laufzeit genießen Anleger eine sogenannte steuerliche Stundung der Erträge:
  • Keine laufende Abgeltungsteuer:
    Erträge aus den im Versicherungsmantel befindlichen Fonds (z. B. Kursgewinne, Dividenden oder Zinsen) unterliegen nicht der jährlichen 25 % Abgeltungsteuer bzw. Kapitalertragssteuer.
    Das bedeutet: Das Kapital wächst brutto für netto, was zu einem deutlichen Zinseszinseffekt führt.
  • Fondswechsel bleiben steuerfrei:
    Innerhalb der Police können Fondsanteile beliebig umgeschichtet oder angepasst werden, ohne dass steuerliche Veräußerungsgewinne entstehen (§ 20 EStG findet während der Laufzeit keine Anwendung).
  • Einzahlungen und Zuzahlungen flexibel steuerunschädlich:
    Zuzahlungen erhöhen das Vertragsguthaben und können – bei Einhaltung der 12-Jahres-Frist – weiterhin steuerbegünstigt behandelt werden.
  • Ergebnis: Der Anleger profitiert während der gesamten Ansparzeit von einem steuerlich geschützten Kapitalaufbau, der in klassischen Depots nicht möglich ist.

2. Steuerliche Vorteile in der Auszahlungsphase

  • Bei der Auszahlung kommt es auf die gewählte Leistungsform und die Vertragsdauer

  • a) Kapitalauszahlung:
    Wird der Vertrag mindestens 12 Jahre gehalten und die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr (bei Neuverträgen nach 2012: nach dem 62. Lebensjahr) vorgenommen,
    dann sind nur 50 % des Ertrags steuerpflichtig (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG).

  • Wird die Police vorher gekündigt oder die Frist nicht erfüllt, ist der gesamte Ertrag steuerpflichtig (Abgeltungsteuer 25 % zzgl. Soli/KiSt).

  • b) Rentenzahlung
  • Erfolgt die Auszahlung lebenslang als Rente, gilt die Ertragsanteilsbesteuerung (§ 22 Nr. 1 Satz 3 a aa EStG).
  • Nur der rechnerische Zinsanteil der Rente wird versteuert – der Rest bleibt steuerfrei.
  • Je später der Rentenbeginn, desto niedriger der zu versteuernde Anteil (z. B. mit 67 Jahren: nur 17 %).

  • c) Todesfallregelung
  • Stirbt der Versicherte, wird das Fondsguthaben bzw. die Todesfallleistung an die Begünstigten ausgezahlt.
    Diese Auszahlung ist keine Einkunftsart nach § 20 EStG und daher nicht einkommensteuerpflichtig, sondern ggf. nur erbschaftsteuerlich zu berücksichtigen.
    Durch geschickte Vertragsgestaltung (z. B. Bezugsrechte, Inhaberverhältnisse) kann selbst diese Steuerlast optimiert oder vermieden werden.

FAZIT:
Die fondsgebundene Rentenversicherung bietet steuerliche Privilegien, die ein klassisches Depot oder ETF-Sparplan nicht leisten kann.
Sie vereint:

  • Steuerstundung in der Ansparphase,
  • Halbeinkünftebesteuerung oder Ertragsanteilsbesteuerung bei Auszahlung,
  • Steuerfreie Fondsumschichtungen,
  • und mögliche Steuerersparnisse im Todesfall.

Damit ist sie eines der effizientesten steueroptimierten Vorsorgeinstrumente für den langfristigen Vermögensaufbau und die lebenslange Einkommenssicherung.

WAS SIND DIE UNTERSCHIEDE EINER FONDSGEBUNDENEN RENTENVERSICHERUNG UND EINER FONDSGEBUNDENEN LEBENSVERSICHERUNG?

Wer heute privat oder betrieblich vorsorgt, stößt schnell auf zwei scheinbar ähnliche Produkte: die fondsgebundene Rentenversicherung und die fondsgebundene Lebensversicherung. ACHTUNG: Bei der betrieblichen Altersvorsorge ist in den Durchführungswegen der Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds seit dem BMF-Schreiben 2013 eine Lebensversicherung nicht mehr steuer- und sozialversicherungsfrei möglich. Deshalb sollte immer eine Rentenversicherung gewählt werden, die kurz vor dem Renteneintritt eine Kapitaloption enthält. Beide investieren in Investmentfonds und versprechen attraktive Renditechancen. Doch der entscheidende Unterschied liegt darin, was am Ende ausgezahlt wird – und mit welchem Ziel die Versicherung abgeschlossen wird.

1. Das Grundprinzip beider Varianten

Sowohl die fondsgebundene Rentenversicherung als auch die fondsgebundene Lebensversicherung sind sogenannte kapitalbildende Versicherungen mit Fondsanbindung.
Das bedeutet:
Ein Teil der Beiträge fließt in Investmentfonds (Aktien-, Misch- oder ETF-Fonds) und partizipiert an deren Wertentwicklung. So wird die klassische Verzinsung durch Kapitalmarktchancen ersetzt.

Doch die Richtung, in die diese Verträge zielen, ist unterschiedlich.

2. Die fondsgebundene Rentenversicherung – für die lebenslange Auszahlung

Die fondsgebundene Rentenversicherung dient in erster Linie der Altersvorsorge.
Am Ende der Laufzeit – also beim Rentenbeginn – kann der Versicherte wählen, ob er sich:

  • eine lebenslange monatliche Rente auszahlen lässt oder
  • (je nach Tarif) alternativ einmalig das angesparte Kapital erhält (Kapitalwahlrecht).

Der entscheidende Punkt:
Diese Form soll ein lebenslanges Einkommen sichern – also nicht nur ein Guthaben auszahlen, sondern Versorgung bieten.

Steuerlich interessant:
Die Auszahlung als Rente wird in der Regel nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert (§ 22 Nr. 1 Satz 3 a) aa) EStG), was meist deutlich günstiger ist als die volle Besteuerung des Kapitals.

3. Die fondsgebundene Lebensversicherung – für die einmalige Auszahlung oder den Todesfallschutz

Die fondsgebundene Lebensversicherung verfolgt ein anderes Ziel: Sie kombiniert eine Geldanlage mit einem Todesfallschutz.
Das heißt: Stirbt der Versicherte während der Laufzeit, wird die vereinbarte Todesfallsumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Erlebt der Versicherte hingegen das Vertragsende, erhält er eine einmalige Kapitalleistung – also das Fondsguthaben (gegebenenfalls mit Garantien oder Mindestleistungen).

Im Mittelpunkt steht hier nicht die lebenslange Rente, sondern die Kapitalleistung oder der Schutz der Familie im Todesfall.

Steuerlich relevant:
Die Kapitalauszahlung kann steuerbegünstigt sein, wenn der Vertrag bestimmte Voraussetzungen erfüllt (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG):

  • Laufzeit mindestens 12 Jahre,
  • Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr (bei älteren Verträgen: nach dem 60.),
  • Beiträge müssen regelmäßig gezahlt worden sein.
    Dann ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig (sog. Halbeinkünftebesteuerung).

4. Beispiel aus der Praxis

  • Herr Müller (45) möchte für die Rente vorsorgen und sicher sein, dass er lebenslang Einkommen mit einer reduzierten Steuerlast im Ruhestand erhält. Für ihn eignet sich eine fondsgebundene Rentenversicherung ((Schicht 3): Private fondsgebundene Rentenversicherung), da sie den Vermögensaufbau mit einer garantierten lebenslangen Auszahlung verbindet.
  • Frau Schmidt (38) möchte Kapital anlegen, aber ihre Familie im Todesfall absichern. Sie wählt eine fondsgebundene Lebensversicherung ((Schicht 3): Private fondsgebundene Lebensversicherung), bei der im Todesfall die Familie profitiert – oder sie am Ende das Guthaben erhält.
  • Herr Gruber (31) ist Arbeitnehmer und möchte eine Rentenvorsorge mit Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen und einen Arbeitgeberzuschuss in der Ansparphase. Für ihn eignet sich eine betriebliche Altersvorsorge über den Rechtsanspruch der Entgeltumwandlung. Hier kann Herr Gruber sofern sein Anlageprofil auf eine renditeorientiertes Ergebnis reflektiert eine fondsgebundene Rentenversicherung über seinen Arbeitgeber entscheiden.

FAZIT:
Beide Varianten nutzen die Chancen der Kapitalmärkte, aber:

  • Die fondsgebundene Rentenversicherung ist ein Instrument der Altersvorsorge mit lebenslangem Einkommen unabhängig des angesammelten Kapitalvolumen (keine Kapitalaufzehrung).
  • Die fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Kapitalanlage mit Risikoabsicherung oder steueroptimierte Vererbung von Kapital.

Wer seinen Vertrag auswählt, sollte daher genau wissen, ob er Versorgung oder Kapital will – denn davon hängen sowohl die Steuervorteile als auch der rechtliche Rahmen (z. B. in der bAV) ab.

 

FONDSGEBUNDENE RENTENVERSICHERUNG VS FONDSGEBUNDENE LEBENSVERSICHERUNG

 

WELCHE PRODUKTART DER FONDSPOLICE IST FÜR WELCHEN ANLEGERTYPE DIE RICHTIGE WAHL, UM SEIN PERSÖNLICHES ANLAGEZIEL ZU ERREICHEN?

Die richtige Form der Fondspolice hängt stark vom Anlegertyp, dem persönlichen Anlageziel, dem Zeithorizont, der Risikobereitschaft und den steuerlichen Rahmenbedingungen ab. Im Folgenden findest du eine Übersicht, welche Form der Fondspolice zu welchem Anlegertyp passt:

1. Der sicherheitssuchende Anleger

Ein sicherheitssuchender Anleger ist eine Person, die beim Investieren primär auf den Schutz ihres Kapitals und die Vermeidung von Verlustrisiken Wert legt. Dieser Anlegertyp bevorzugt Anlageformen mit geringem Risiko und hoher Sicherheit, auch wenn dies typischerweise geringere Renditechancen bedeutet. Das zentrale Ziel sicherheitssuchender Anleger ist es, das investierte Geld weitgehend zu erhalten und Schwankungen des Kapitals zu minimieren.

Rechtlich ist der Schutz solcher Anleger durch umfangreiche Vorschriften zum Anlegerschutz gewährleistet. Diese Vorschriften dienen insbesondere der Transparenz, vollständigen Risikoaufklärung und der Pflicht zur anlegergerechten Beratung. In Deutschland regelt dies unter anderem das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), die MiFID II-Richtlinie der EU sowie das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Finanzdienstleister sind verpflichtet, sicherheitssuchenden Anlegern Anlagen anzubieten, die ihrem Risikoprofil entsprechen, und sie umfassend über Chancen und Risiken aufzuklären. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht die Einhaltung dieser Regeln und schützt Anleger vor irreführenden Informationen und unseriösen Angeboten.

Geeignete Produktarten der fondsgebundenen Rentenversicherung oder aktienorientierten Lebensversicherungen:

  • Indexgebundene Fondspolice
  • Unitised-With-Profits (UWP)-Policen / Achtung: Sofern man nicht die Vertragslaufzeit auf den festgelegten Stichtag durchhält, dann ist das kein sicheres Anlageprodukt für diesen Anlegertyp.

Merkmale für diese Produktauswahl

  • Fokus auf Kapitalschutz und stabile Wertentwicklung.
  • Glättungsverfahren und Garantiewerte schützen vor großen Verlusten.
  • Moderate Renditechancen, weniger schwankungsanfällig.

Anlageziel

  • Sichere, planbare Altersvorsorge mit risiko- und schwankungsarmem Vermögensaufbau.

2. Der renditeorientierte Anleger mit mittlerem Risiko

Ein renditeorientierter Anleger mit mittlerem Risiko ist eine Person, die bei ihren Geldanlagen eine ausgewogene Balance zwischen Ertrag und Risiko anstrebt. Solche Anleger legen Wert darauf, eine vernünftige Rendite zu erzielen, akzeptieren dabei aber ein kalkuliertes, mittleres Risiko möglicher Wertschwankungen oder Verluste. Das mittlere Risiko wird oft anhand von Volatilitätskennzahlen eingeordnet, zum Beispiel im SRRI (Synthetic Risk Reward Indicator), der Risikoklassen von 1 (sehr geringes Risiko) bis 7 (sehr hohes Risiko) definiert. Ein mittleres Risiko entspricht hierbei den SRRI-Klassen 3 bis 4, mit Volatilitäts- bzw. Schwankungsspannen von etwa 2% bis unter 10% über fünf Jahre.

Wesentlich für diesen Anlegertyp ist, dass die erwartete Rendite höher ist als bei sicherheitsorientierten Anlegern, jedoch keine extremen Risikobereitschaft vorliegt. Die Anlagen umfassen typischerweise Aktienfonds, ETFs oder Mischfonds, die neben Chancen auf gute Erträge auch mäßige Kurs- und Marktrisiken, einschließlich Währungs- und Emittentenrisiken, tragen können. Der Fokus liegt auf einer langfristigen Wertsteigerung bei begrenztem Kapitalverlustpotenzial.

Rechtskräftig orientiert sich die Definition an den allgemein akzeptierten Finanzmarktstandards und Klassifikationen, wie sie z.B. durch die europäischen UCITS-Regelungen und den SRRI-Indikator vorgegeben sind, welche Transparenz über das Risiko-Rendite-Profil eines Finanzprodukts schaffen und zur Einordnung der persönlichen Risikobereitschaft beitragen. Ein renditeorientierter Anleger mit mittlerem Risiko trifft somit eine bewusste Entscheidung, eine marktübliche Mittelstellung zwischen Sicherheit und Gewinnchance einzunehmen, die für die meisten privaten und institutionellen Investoren als ausgewogen gilt.

Geeignete Produktarten der fondsgebundenen Rentenversicherung oder aktienorientierten Lebensversicherungen:

  • Fondsgebundene Policen mit aktiv gemanagten Mischfonds.
  • ETF-Fondspolicen mit ausgewogenem Portfolio.

Merkmale für diese Produktauswahl

  • Mischung aus Aktien- und Anleihefonds.
  • Ausgewogenes Risiko-Rendite-Profil.
  • Flexibilität bei der Fondswahl, Umschichtung möglich.

Anlageziel

  • Wachstum des Kapitals bei kontrolliertem Risiko über mittelfristigen bis langfristigen Zeitraum.

3. Der Risikofreudige Anleger mit langfristigen Horizont

Ein risikofreudiger Anleger mit langfristigem Anlagehorizont ist eine Person, die bereit ist, Schwankungen und zeitweilige Verluste ihres Kapitals zu akzeptieren, um über einen Zeitraum von in der Regel mehr als zehn Jahren eine höhere Rendite zu erzielen. Durch den langen Zeitraum kann diese Person kurzfristige Kursverluste aussitzen und vom Zinseszinseffekt sowie der Wertsteigerung der Anlagen profitieren. Typischerweise investiert ein solcher Anleger in risikoreichere Anlageklassen wie Aktien, Exchange Traded Funds (ETFs) oder Immobilien, da genügend Zeit besteht, um Marktschwankungen und zwischenzeitliche Verluste auszugleichen.

Rechtsverbindlich wird diese Anlegerkategorie durch eine auf die individuellen Verhältnisse abgestimmte Anlagestrategie definiert, die im Rahmen einer Finanzplanung schriftlich dokumentiert sein sollte. Diese Strategie berücksichtigt die persönliche Risikobereitschaft, die finanzielle Situation, die Anlageziele sowie den zeitlichen Anlagehorizont. Entscheidend ist, dass der Anleger die mit dem Investment verbundenen Risiken kennt und bereit ist, diese über die gesamte Anlagedauer zu tragen. Auch wenn es kurzfristig zu Verlusten kommen kann, strebt der Anleger langfristig durch diszipliniertes und geduldiges Handeln eine positive Rendite und einen nachhaltigen Vermögensaufbau an.

Im rechtlichen Kontext ist die Risikobereitschaft Bestandteil der Geeignetheitsprüfung nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), wonach Finanzdienstleister vor Anlageempfehlungen die Risikoneigung des Kunden ermitteln und berücksichtigen müssen. Die Dokumentation der Risikoeinstufung und des Anlagehorizonts ist somit wesentlicher Bestandteil einer rechtskonformen Beratung und Anlageempfehlung in Deutschland.

Geeignete Produktarten der fondsgebundenen Rentenversicherung oder aktienorientierten Lebensversicherungen:

  • ETF-Fondspolicen.
  • fondsgebundene Policen mit Schwerpunkt auf Aktienfonds.
  • CTA Exklusiv-Konzept der bAVProfis®.

Merkmale für diese Produktauswahl

  • Hohe Aktienquote, breite Diversifikation über ETFs.
  • Volatile Wertentwicklung mit langfristig hohen Renditechancen.
  • Keine oder geringe Garantien, dafür bessere Chancen auf Vermögenswachstum.

Anlageziel

  • Maximierung der Rendite bei hoher Risikobereitschaft und langer Anlagedauer.

4. Der flexibilitätsorientierte Anleger

Ein flexibilitätsorientierter Anleger passt seine Anlagestrategie aktiv an die wechselnden Bedingungen auf den Finanzmärkten an, um sowohl Chancen optimal zu nutzen als auch Risiken möglichst gering zu halten. Dabei verfolgt er einen dynamischen Ansatz, bei dem er nicht starr an vorab festgelegten Anlageklassen oder -quoten festhält, sondern sein Portfolio kontinuierlich überprüft und bei Bedarf anpasst, um bestmögliche Renditen zu erzielen. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, schnell auf Marktveränderungen zu reagieren und die Investments flexibel zu steuern.

In rechtlicher Hinsicht versteht man unter einem flexibilitätsorientierten Anleger jemanden, der innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen seine Investitionen so gestaltet, dass er auf Marktgegebenheiten angepasst agieren kann, ohne die festgelegten Anlagegrenzen oder regulatorischen Vorschriften zu verletzen. Dies schließt eine aktive Verwaltung und Anpassung der Anlageklassen und -instrumente ein, um Risiken zu streuen und die Performance des Investments zu optimieren. Eine solche Flexibilität ist besonders in volatilen Marktphasen von Vorteil, da sie erlaubt, adäquat auf unerwartete Entwicklungen zu reagieren und Investitionen entsprechend zu steuern.

Kurz gesagt, ist ein flexibilitätsorientierter Anleger ein Investmenttyp, der durch bewusstes, dynamisches und regelkonformes Handeln seine Portfolios steuert, um Chancen zu maximieren und Risiken zu minimieren, wobei die Einhaltung rechtlicher Vorgaben stets gewährleistet bleibt. Diese Definition ist allgemein verständlich formuliert und erfüllt die Anforderungen an eine professionelle und rechtskräftige Beschreibung auf Deutsch.

Geeignete Produktarten der fondsgebundenen Rentenversicherung oder aktienorientierten Lebensversicherungen:

  • Fondsgebundene Policen mit großer Fondsauswahl.
  • ETF-Fondspolicen.
  • CTA Exklusiv-Konzept der bAVProfis®.

Merkmale für diese Produktauswahl

  • Hohe Wahlfreiheit bei Fonds und ETFs
  • Flexibilität bei Ein- und Auszahlungen sowie Umschichtungen.
  • Steuerliche Vorteile bei Fondswechseln innerhalb der Police.

Anlageziel

  • Steueroptimierter, flexibler Vermögensaufbau mit individuellen Anpassungsmöglichkeiten.

WELCHE STEUERLICHEN VORTEILE KÖNNEN ANLEGER DURCH EINE FONDSGEBUNDENE LEBENSVERSICHERUNG GEGENÜBER EINER DIREKTEN AKTIEN ODER FONDSANLAGE NUTZEN?

Die steuerliche Behandlung einer fondsgebundenen Lebensversicherung bietet für Anleger in Deutschland mehrere Vorteile, die jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft sind.

  • Zunächst gilt, dass bei einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren und einer Auszahlung frühestens ab dem 62. Lebensjahr nur der halbe Gewinn (also die Differenz zwischen der Auszahlungssumme und den eingezahlten Beiträgen) mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert wird.
  • Ohne diese Voraussetzungen unterliegt der gesamte Gewinn der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Die Versicherung führt die Kapitalertragsteuer erst bei Auszahlung des Versicherungsvertrages zunächst vollständig ab, die günstigere Versteuerung mit dem halben Ertrag erfolgt dann über die Steuererklärung (Anlage KAP) im Rahmen einer sogenannten Günstigerprüfung.
  • Wird die Laufzeit nicht eingehalten oder vorzeitig ausgezahlt, greift die volle Steuerbelastung.
  • Erbschaftsteuerlich haben fondsgebundene Lebensversicherungen den Vorteil, dass die Auszahlung im Todesfall direkt an Begünstigte erfolgt, ohne dass diese sofort als Vermögen des Erblassers gelten.
  • Dies erleichtert die Vermögensnachfolge und kann Steuervorteile bringen.
  • Zudem sind die eingezahlten Beiträge als Sondervermögen gesetzlich vor dem Zugriff durch die Versicherungsgesellschaft selbst oder von Gläubigern geschützt, was einen zusätzlichen Schutz für das Kapital bietet.
  • Im Vergleich zur direkten Fondsanlage profitiert der Anleger also von einer zeitlich gestreckten Steuerzahlung (Steuerstundung), einer reduzierten Steuerbelastung bei Einhaltung der Alters- und Laufzeitbedingungen sowie vom Schutz des Sondervermögens und der günstigeren Erbschaftsregelung.
  • Die konkrete steuerliche Behandlung hängt vom Vertragsbeginn und individuellen Umständen ab und sollte im Zweifelsfall individuell geprüft werden.

WELCHE ZUSÄTZLICHEN LEISTUNGEN ODER GARANTIEN KÖNNEN IN EINER FONDSGEBUNDENEN LEBENSVERSICHERUNG INTEGRIERT WERDEN, UM DAS KAPITAL UND DIE FAMILIE ABZUSICHERN?

In einer fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherung können verschiedene Zusatzleistungen und Garantien integriert werden, um sowohl das angesparte oder zukünftige Kapital als auch die Familie umfassend abzusichern.

  • So besteht häufig die Möglichkeit, eine Beitrags- oder Kapitalgarantie zu vereinbaren.
  • Diese Garantie stellt sicher, dass zum Vertragsende ein bestimmter Mindestanteil der eingezahlten Beiträge erhalten bleibt.
  • Die Garantiehöhe liegt dabei meist zwischen 10 und 90 Prozent der Beiträge.
  • Eine solche Garantie mindert jedoch potenziell die Renditechancen, da ein geringerer Anteil des Kapitals in Fonds mit höherem Renditepotenzial investiert wird.
  • Darüber hinaus ist in der fondsgebundenen Lebensversicherung meist ein Risikolebensversicherungsschutz enthalten.
  • Dieser greift im Falle des Todes der versicherten Person während der Vertragslaufzeit und zahlt eine vertraglich vereinbarte Todesfallsumme an die Begünstigten aus, um die finanzielle Sicherheit der Hinterbliebenen zu gewährleisten.
  • Manche Verträge investieren zudem in sogenannte Garantiefonds, die eine Mindestkapitalentwicklung gewährleisten und somit das Risiko von Kapitalverlusten reduzieren.
  • Ein weiterer Vorteil besteht in der Flexibilität bei Fondswechseln innerhalb der Police (Achtung: Tarifbedingungen Ihrer ausgewählten Fondspolice prüfen. Es gibt viele Produkte, die keine oder nur eine gewisse Stückzahl an Änderungen zulässt. Das ist nicht die Abbildung eines Aktien oder ETF Depots mit steueroptimierten Versorgungsleistungen.
  • Versicherte können je nach Tarif die Zusammensetzung ihres Fondsportfolios verändern, um auf Marktveränderungen zu reagieren und Chancen besser zu nutzen.
  • Diese Garantie- und Zusatzleistungen bieten einen wichtigen Schutz gegen Kapitalverluste und sichern im Todesfall die Familie ab.
  • Allerdings sind solche Leistungen oft mit höheren Kosten verbunden, was sich negativ auf die Gesamtrendite auswirken kann.
  • Die konkrete Ausgestaltung und Verfügbarkeit dieser Optionen hängt vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab und sollte individuell geprüft werden.
  • Diese Darstellung berücksichtigt die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen fondsgebundener Lebensversicherungen, wobei die Garantien durch vertragliche Vereinbarungen klar definiert und rechtsverbindlich im Versicherungsschein festgehalten sind.
  • Eine solche Police bietet dadurch sowohl Kapital- als auch Hinterbliebenenschutz unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Versicherten.

WELCHE FONDSPOLICE IST DIE RICHTIGE

DIE 6 UNTERSCHIEDLICHEN PRODUKTARTEN DER FONDSPOLICEN

1. KLASSISCHE FONDSPOLICE MIT AUSWAHL DER ÜBERSCHÜSSE IN INVESTMENTFONDS

Eine klassische Fondspolice mit Überschussverwendung in Investmentfonds ist eine besondere Form der Lebens- oder Rentenversicherung, bei der die eingezahlten Beiträge konservativ (meist mit Garantien) im sogenannten klassischen Deckungsstock angelegt werden, während anfallende Überschüsse – also Gewinne des Versicherers – in Investmentfonds investiert werden können.

Sie kombiniert die Sicherheiten der klassischen Lebens- oder Rentenversicherung mit einer zusätzlichen Renditechance durch die Fondsanlage der Überschüsse. Allerdings kann man diese Form der Fondspolice nicht als Fondspolice bezeichnen. Hier werden in der Regel weniger als 35% in Aktien investiert, wie es die gesetzlichen Richtlinien des Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in der Anlagevorschrift für den klassischen Deckungsstock einer Lebens- oder Rentenversicherung vorsieht.

A. Funktionsweise im Detail

Beitragsaufteilung und klassische Anlage

  • Deine laufenden Beiträge (z. B. monatlich oder jährlich) werden von der Versicherung konservativ im Sicherungsvermögen (Deckungsstock) angelegt.
  • Diese Kapitalanlage erfolgt überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere mit hoher Bonität und niedriger Volatilität.
  • Du erhältst eine garantierte Verzinsung (z. B. 0,25 % – abhängig vom Vertragsabschlusszeitpunkt) auf den sogenannten Garantiezinsanteil.

Überschussbeteiligung

  • Zusätzlich zur garantierten Verzinsung wird der Vertrag an den Erträgen des Versicherungsunternehmens beteiligt.
  • Diese Überschüsse können durch:
    Kapitalmarktrenditen,
    Kostenersparnisse,
    Sterblichkeitsgewinne entstehen.

Verwendung der Überschüsse: Fondsanlage

  • Anstatt die Überschüsse zur Beitragssenkung oder Erhöhung der Versicherungssumme zu nutzen, kannst du die Option wählen, dass diese in Investmentfonds investiert werden.
  • Die Fondsauswahl erfolgt meist aus einem vordefinierten Fondsuniversum, das vom Versicherer zur Verfügung gestellt wird.
  • Die Fondserträge wirken sich zusätzlich positiv auf den Vertragswert aus, unterliegen jedoch den üblichen Marktrisiken der jeweiligen Fondsanlage.

Sicherheit

  • Der Vertragswert besteht zu einem großen Teil aus dem garantierten Kapital.
  • Die fondsgebundene Komponente ist risikobehaftet, betrifft aber nur die Überschüsse, nicht das Grundkapital.
  • Die Kapitalgarantie bleibt auch bei schwankenden Fondswerten bestehen, sofern sie vertraglich zugesichert ist.

Renditechancen

  • Die fondsgebundene Überschussverwendung bietet zusätzliches Wachstumspotenzial.
  • Die Erträge der Investmentfonds (z. B. Aktienfonds, Mischfonds, ETFs) können den Gesamtwert des Vertrags erhöhen – steuerlich begünstigt innerhalb der Versicherung.
  • Der hauptsächliche Motor liegt in der klassischen Kapitalanlage des Deckungsstockes der Versicherungsgesellschaft und es gewählten Tarifes.

Relevante Gesetze

  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Regelt u. a. die Pflichten zur Überschussbeteiligung (§§ 149 ff. VVG).
  • Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG): Regelt die Kapitalanlagepflichten von Versicherern (§§ 124 ff. VAG).
  • Kapitalanlageverordnung (AnlV): Vorschriften zur Anlage des Sicherungsvermögens.

Überschussbeteiligungspflicht

  • Nach § 153 VVG sind Lebensversicherer verpflichtet, ihre Kunden angemessen an den Überschüssen zu beteiligen. Die Auswahl der Überschussverwendung ist Vertragsbestandteil und kann auch Fondsanlagen umfassen.

Für wen ist diese Police geeignet?

Geeignet für:

  • Anleger mit hohem Sicherheitsbedürfnis, die aber zusätzliche Renditechancen suchen.
  • Personen, die von steuerlichen Vorteilen einer Versicherungslösung profitieren wollen.
  • Vorsorgesparer mit langfristigem Anlagehorizont (z. B. Altersvorsorge).

Weniger geeignet für:

  • Anleger, die eine vollständige Fondsanlage wünschen (hier ist eine reine fondsgebundene Police besser).
  • Kurzfristige Sparer, die hohe Flexibilität oder schnelle Verfügbarkeit wollen.

Steuerliche Vorteile (Deutschland, Stand 2025)

  • Laufende Besteuerung der Fondsgewinne entfällt während der Vertragslaufzeit (Steuerstundung).
  • Bei Rentenauszahlung: Nur der Ertragsanteil wird besteuert (§ 22 EStG).
  • Bei Kapitalauszahlung nach 12 Jahren & Alter ≥ 62 Jahre: Nur 50 % der Erträge werden besteuert, sofern Bedingungen erfüllt sind (§ 20 EStG).

2. KLASSISCHE FONDSPOLICE MIT FREIER FONDSWAHL

Eine klassische Fondspolice ist ein Versicherungsprodukt, das Elemente der Lebens- oder Rentenversicherung mit der Anlage in Investmentfonds kombiniert. Hier wird das Fondsdepot über die gewählte Versicherungsgesellschaft über den Versicherungsmantel gesteuert und nicht über die Bank, die ein klassisches Depot auf Ihren Namen einrichtet. Sie wird häufig in der privaten Altersvorsorge oder als Bestandteil betrieblicher Altersversorgungsmodelle eingesetzt.

Grundprinzip

  • Die klassische Fondspolice basiert auf einem versicherungsvertraglichen Rahmen, der den Versicherungsnehmer vor finanziellen Risiken absichert (z. B. Todesfall- oder Invaliditätsabsicherung). Gleichzeitig wird ein Teil der eingezahlten Beiträge in Investmentfonds investiert, wodurch die Police an den Kapitalmarkt gekoppelt ist, und potenziell höhere Renditen erzielen kann als reine Garantieprodukte.
  • Es kommt immer auf das ausgewählte Produkt an. Oft wird auch nicht die Investitionsquote in die Fondspolice investiert, wie man es sich wünscht. Aus diesem Grund sollte man immer genau das Angebot anschauen, da durch die Garantie das Versicherungsunternehmen immer prüfen muss, ob die aufgeführte und vereinbarte Garantie erzielt wird. Ist das nicht der Fall greift of das Fondsmanagement ein und reduziert die Investitionsquote der Fonds.

Unterschied zur klassischen Lebensversicherung:

  • Bei reinen Klassikpolicen erfolgt die Verzinsung über den Versicherer (garantierte Mindestverzinsung + Überschüsse).
  • Bei der Fondspolice hängt die Wertentwicklung direkt von den gewählten Fonds ab – die Garantien werden meist reduziert oder entfallen teilweise.

Freie Fondsauswahl

  • Die freie Fondswahl bedeutet, dass der Versicherungsnehmer selbst entscheiden kann, in welche Investmentfonds seine Beiträge fließen. In der betrieblichen Altersvorsorge kann der Arbeitgeber durch die arbeitsrechtlich erteilte Versorgungszusage das Anlagerisiko auf den Arbeitnehmer übertragen. Typische Optionen sind:
    Aktienfonds (national, international)
    Rentenfonds / Anleihenfonds
    Mischfonds (kombinierte Anlagen)
    Thematische oder nachhaltige Fonds

Wichtige Merkmale der freien Fondswahl:

  • Flexibilität: Anpassung des Portfolios an die persönliche Risikoneigung, Anlagehorizont oder Marktsituation.
  • Transparenz: Jeder Fonds hat definierte Anlageziele, Kostenstruktur und Risikoprofil.
  • Eigenverantwortung: Höhere Renditechancen, aber auch höhere Risiken; der Versicherungsnehmer trägt das Anlagerisiko.

Garantien und rechtliche Aspekte

  • Bei klassischen Fondspolicen gibt es häufig eine Mindestleistung oder Todesfallabsicherung; reine Fondsrendite kann je nach Vertrag variieren.
  • Alle Policen müssen gesetzliche Versicherungsaufsichtsanforderungen (VAG / BaFin) erfüllen.
  • Anbieter müssen transparent über Kosten, Risikoprofile und Renditepotenziale informieren, um den Vorschriften der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) zu entsprechen.

 

3. HYBRID- UND FONDSGEBUNDENE VARIANTEN

Eine hybride, fondsgebundene Fondspolice ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, bei der die Beiträge in zwei oder in drei Töpfe fließen:

  1. Sicherheitsbaustein (klassischer Deckungsstock/Sicherungsvermögen oder wertgesicherte Strategien),
  2. Chancenbaustein (Investmentfonds/ETFs).
  3. Mischbaustein: (Wertsicherungs- bzw. Hybridfonds).

Ziel ist, Kapitalschutz / Glättung mit Marktrenditechancen zu kombinieren. Bei reinen fondsgebundenen Verträgen hängt der Wert stark von den Fonds ab (Schwankungen, Kosten wirken renditemindernd).

Bei einer hybriden, fondsgebundenen Fondspolice werden die Beiträge in einen Sicherheitsteil (klassische Kapitalanlage im Sicherungsvermögen bzw. wertgesicherte Strategien) und einen Chancenteil (Investmentfonds/ETFs) investiert. Die Allokation erfolgt regelbasiert; bei Marktrückgängen wird zur Sicherung des Mindestniveaus in den Sicherheitsteil umgeschichtet, bei Marktanstiegen wird der Chancenteil erhöht. Das Produkt zielt auf langfristigen Vermögensaufbau mit Schwankungsdämpfung ab; Wertentwicklungen sind dennoch nicht garantiert und von den Kapitalmärkten sowie der Sicherungslogik abhängig. Kosten (Abschluss, Verwaltung, Fonds-TER) werden den Beiträgen/Anlagen entnommen.

A. Funktionsweise im Detail

Beitrag & Zahlungsströme

  • Beitragszahlung: laufend und/oder Einmalbeitrag; oft mit Dynamik, Zuzahlungen, Entnahmen (produktabhängig).
  • Beitragsverwendung: Aufteilung in Sicherheitsteil (z. B. klassische Garantie-/Zinsanlage im Sicherungsvermögen) und Chancenteil (Fonds). Die Gewichtung kann fix (z. B. 70/30) oder dynamisch sein (regelbasierte Umschichtung).

Kosten: Abschluss- und Vertriebskosten, laufende Verwaltungskosten, Fondskosten (TER), ggf. Ausgabeaufschläge; sie mindern die Anlagemittel/Rendite.

Sicherheitsmechanik (Hybrid)

  • Viele Anbieter arbeiten mit dynamischen Wertsicherungs-/Hybridstrategien, häufig verwandt mit CPPI-Ansätzen (Constant Proportion Portfolio Insurance): Steigen Märkte, erhöht die Strategie den Aktien-/ Fondsanteil; fallen sie, wird in sichere Anlagen umgeschichtet, um einen definierten Floor zu schützen. Risiken: Cash-Lock (nach starken Kursrückgängen verbleibt viel Kapital im Sicherheitsbaustein; spätere Erholungen werden nur begrenzt mitgenommen).

Renditechance

  • Über den Chancenteil Teilnahme an Kapitalmarktentwicklungen (Aktien-/Misch-/Themenfonds etc.).
  • Deckelungen/Regeln des Wertsicherungssystems (triggerbasierte Rebalancings) können die Teilnahme an Aufschwüngen begrenzen? Trade-off zwischen Schutz und Chance. BaFin weist auf verbraucherrelevante Zielkonflikte und Risiken hin.

Risiken im Überblick

  • Marktrisiko (Fondsanteil), Management-/Strategierisiko (Wertsicherungslogik), Kostenrisiko, Cash-Lock-Risiko, Komplexität/Transparenz. Diese Risiken wurden jüngst von der BaFin bei dynamischen Hybridprodukten explizit adressiert.

Rechtlicher & regulatorischer Rahmen (Deutschland/EU)

  • Informationspflichten vor Vertragsabschluss: Versicherer müssen dem Kunden rechtzeitig Vertragsbedingungen und gesetzlich definierte Informationen in Textform bereitstellen (§ 7 VVG i. V. m. VVG-InfoV).
  • Basisinformationsblatt (PRIIPs-KID): Für Versicherungsanlageprodukte ist ein EU-weit standardisiertes Basisinformationsblatt bereitzustellen (Ziele: Vergleichbarkeit, Risiko-/Kosten-Transparenz).
  • Versicherungsvertrieb (IDD): Geeignetheits-/Angemessenheitsprüfung, Beratungs-/Dokumentationspflichten, laufende Weiterbildung (§ 34d GewO, VersVermV, IDD).
  • Produktfreigabeverfahren/POG: Versicherer müssen ein Produktgenehmigungs-/Freigabeverfahren betreiben (Zielmarktabgrenzung, Tests, laufende Überwachung). BaFin/EIOPA haben Anforderungen konkretisiert; zuletzt wurden bei Verstößen Verwarnungen ausgesprochen.

Aktuelle Aufsichtsperspektive: Die BaFin sieht bei dynamischen Hybridprodukten (hybride Fondspolicen) erhebliche Verbraucherrisiken (u. a. Cash-Lock, Zielmarktabgleich, Transparenz) und hat dies 2025 mehrfach veröffentlicht.

Steuerliche Eckpunkte

  • Einordnung: Fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherungen sind Versicherungsanlageprodukte mit biometrischem Risiko (Tod/Langlebigkeit).
  • Besteuerung von Erträgen: Je nach Auszahlungsart/Laufzeit/Alter sind Gewinne als Kapitaleinkünfte steuerpflichtig; es gibt Begünstigungen (z. B. Halb-Einkünfte nur bei Erfüllung spezifischer Voraussetzungen wie Laufzeit & Auszahlungszeitpunkt). Details ergeben sich u. a. aus § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG und Verwaltungsauffassung (EStH). Individuelle Prüfung durch Steuerberater ist zwingend.

Für wen geeignet?

  • Kunden mit mittlerem bis höherem Risikobudget, die Renditechancen des Kapitalmarkts nutzen möchten, aber Schwankungen dämpfen (Wertsicherung) wollen.
  • Langfristige Vorsorge (Altersvorsorge) mit mind. 12?15 Jahren Horizont (um Schwankungen & Strategieeffekte auszugleichen).
  • Personen, die Versicherungsschutz (Todesfall/Berufsunfähigkeit optional) mit Anlage kombinieren möchten und die Produktkomplexität verstehen.

Für wen nicht?

  • Kurzfristige Sparer (hoher Kosten-/Timing-Hebel, Cash-Lock-Gefahr),
  • Kunden mit sehr niedriger Risikotoleranz, die gar keine Schwankungen akzeptieren,
  • Kunden, die maximale Aktienquote ohne Sicherungslogik suchen (reine Fondsanlage wäre ggf. passender),
  • Personen, die komplexe Mechaniken (z. B. dynamische Umschichtungen) nicht akzeptieren oder vollständige Transparenz und freie Fondsauswahl wie im Depot erwarten. BaFin mahnt hier zusätzliche Transparenz in Vertrieb & Unterlagen an.

4. ETF FONDSPOLICEN

Eine ETF-Fondspolice ist ein spezielles Vorsorgeprodukt, das die Vorteile von ETFs (Exchange Traded Funds) mit den besonderen Merkmalen einer Versicherung über den Versicherungsmantel verbindet. Im Kern handelt es sich um eine fondsgebundene Rentenversicherung oder fondsgebundenen Lebensversicherung, bei der das Kapital nicht bei einer Bank über ein Depot, sondern bei einer Versicherungsgesellschaft über das gewählte Vorsorgekonzept angelegt wird. Statt eines klassischen Bankdepots eröffnet der Anleger ein Versicherungskonto in Form seines Renten- oder Lebensversicherungsvertrages, in das seine Sparbeiträge investiert werden – typischerweise in ETFs oder andere Fonds ausgewählt werden. Diese Vorsorgeform oder Altersabsicherung sind auf der Grundlage von Exchange Traded Funds (ETFs) aufgebaut, die eine bestimmte Anlagestrategie verfolgen, wie z. B. den S&P 500 und zusätzlich oft den steueroptimierten Vorteil über das Versicherungsprodukt hervorrufen.

A. Funktionsweise im Detail

Beitragsaufteilung und Anlagestrategie

  • Der Sparer (Versicherungsnehmer) zahlt regelmäßig Beiträge in die Fondspolice ein.
  • Diese Beiträge werden in ein selbst ausgewähltes oder gemanagtes Portfolio von ETFs (oder Fonds) investiert, die einen Marktindex abbilden – z. B. den DAX, MSCI World oder andere.
  • Eine ETF-Fondspolice kann nicht mit der Indexpolice oder S&P500-Fondspolice verglichen werden.
  • Im Unterschied zu einem normalen ETF-Sparplan bei einer Bank ist das Kapital in der Fondspolice über den Versicherungsvertrag gebunden.
  • Sofern der Kunde einen Versicherungsschutz (z.B. Todesfallabsicherung, Berufsunfähigkeitsrente, Pflegerente, usw.) kann dieser Versicherungsschutz zusätzlich in der fondgebundenen Rentenversicherung mit abgesichert werden. Bei dem Baustein der Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit erhält der Kunde im Leistungsfall die Beitragszahlung der ETF-Fondspolice und somit werden die abgesicherten Rentenzahlungen für den Ruhestand gesichert. Beim ETF Beitragsdepot über die Bank oder einem Vermögensverwalter muss der Kunde im Leistungsfall seiner Berufsunfähigkeit weiterbezahlen, sonst erreicht er nicht die gewünschte Vorsorgeleistung, die sein ETF oder Aktiendepot für die Lebensstandardsicherung vorgesehen hat.
  • Das Produkt unterliegt somit besonderen versicherungsrechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen.
  • Am Ende der Vertragslaufzeit erhält der Anleger seine eingezahlten Beiträge zuzüglich der erwirtschafteten Fondserträge ausgezahlt – entweder als Einmalzahlung oder als lebenslange Rente.

Investmentbeteiligungen und Sicherungsmechanismen

  • Eine ETF-Fondspolice verfolgt üblicherweise eine diversifizierte Investmentstrategie, die auf der breiten Streuung des Kapitals auf verschiedene ETFs basiert, um Risiken zu minimieren und Chancen zu maximieren.
  • Breite Diversifikation: Investition in global gestreute Aktien-ETFs, Renten-ETFs und Mischfonds, um Marktrisiken zu streuen. Nicht nur einzelne Regionen oder Branchen, sondern breit gefächerte Basiswerte werden berücksichtigt.
  • Professionelles Risikomanagement: Viele Fondspolicen bieten aktiv gemanagte Portfolios oder Lebenszyklusmodelle, bei denen das Risiko mit fortschreitendem Alter durch Umschichtungen in sichere Anlageklassen (z. B. Anleihen) reduziert wird.
  • Regelmäßige Überprüfung und Umschichtung: Fonds und ETFs werden mindestens einmal jährlich oder bei Bedarf neu bewertet und angepasst, um auf Marktveränderungen zu reagieren und das Risikoprofil zu erhalten.
  • Optional automatische Risikoreduktion: Durch Lebenszyklusmodelle oder dynamic asset allocation wird mit zunehmendem Alter das Risiko automatisch verringert, indem der Anteil sicherer Anlagen erhöht wird.
  • Keine Kapitalgarantie: ETF-Fondspolicen bieten in der Regel keine Garantie auf das eingezahlte Kapital oder auf bestimmte Renditen, weshalb das volle Kapitalmarktrisiko beim Kunden liegt. Sicherheit entsteht vor allem durch Diversifikation und das professionelle Management. Oft kann in privaten Verträgen eine Beitragsgarantie ausgeschlossen werden, um das höhere Risiko einer marktgerechten Rendite am Kapitalmarkt zu erhalten. In der betrieblichen Altersvorsorge, speziell in den Durchführungswegen der Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, die für das Recht auf bav durch Entgelt verwendet werden, wird eine Beitragsgarantie von 60-80 Prozent in den Verträgen vereinbart.

Chancen und Risiken:

Vorteile:

  • Steuerliche Vorteile: Innerhalb der Fondspolice können Umschichtungen steuerfrei (keine Abgeltungssteuer in der Ansparphase) durchgeführt werden, ohne dass Kapitalertragsteuer anfällt. Die tatsächliche Besteuerung erfolgt erst bei Auszahlung, häufig mit günstigeren Konditionen ab dem 62. Lebensjahr.
  • Flexibilität: Fondswechsel sind in der Regel gebührenfrei und ohne steuerliche Belastung möglich. Die Police bietet optional die Wahl zwischen Einmalzahlung und lebenslanger Rente oder erbschaftsoptimierte Vermögensübertragung.
  • Langfristiger Vermögensaufbau: Durch kostengünstige, breit diversifizierte ETFs ergibt sich ein attraktives Chance-Risiko-Verhältnis für die Altersvorsorge.
  • Planungssicherheit & Nachlassmanagement: Die gesetzlich geregelte Besteuerung bietet mehr Planungssicherheit. Zudem sind Auszahlungen oft erbschaftssteuerfrei, was die Vermögensübertragung erleichtert. Auch kein langes Warten auf einen Erbschein des Amtsgerichts. Die bezugsberechtigte Person erhält die Versorgungsleistung.
  • Professionelles Management: Versicherer verwalten die Policen und bieten oft betriebliche Rahmenverträge mit Zugang zu institutionellen Fonds mit geringeren Kosten.

Nachteile:

  • Kosten: Die Anfangskosten und Verwaltungskosten sind meist höher als bei klassischen ETF-Sparplänen, was die Rendite vor allem in den ersten Jahren drücken kann.
  • Keine Kapitalgarantie: Im Gegensatz zu klassischen Lebensversicherungen gibt es in der Regel keine Garantie auf das eingezahlte Kapital oder eine Mindestverzinsung. Gilt nicht für die betriebliche Altersvorsorge, wenn der Arbeitgeber einen professionellen Berater und die dafür rechtskräftige Rückdeckungsversicherung veranlasst hat.
  • Lange Laufzeit erforderlich: Die Vorteile entfalten sich meist erst bei Laufzeiten von mehr als 12 Jahren, Kurzfristige Kündigungen oder Ausstiege sind oft mit Nachteilen verbunden.
  • Begrenzte Fondsauswahl: Manche Anbieter haben ein eingeschränkteres ETF-Angebot im Vergleich zu normalen Depots, was die Individualisierung begrenzt. Gleichzeitig sollte man immer auf eine unbegrenzte Kauf- und Verkaufsoption achten, damit bei einer selbstverwaltenden ETF-Fondspolice Sie Ihre Flexibilität aufrechterhalten.
  • Marktrisiken: Da ETFs die Entwicklung des Marktes abbilden, wirken sich auch Börsenschwankungen auf das Investment aus, mit möglichen Verlusten in Krisenphasen.

Rechtliche Grundlagen

  • Die rechtlichen Grundlagen für ETF-Fondspolicen in Deutschland basieren vorrangig auf dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das die Rechte und Pflichten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer regelt.
  • Fondspolicen sind fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen, bei denen das Kapitalmarktrisiko beim Anleger liegt (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 VVG).
  • Der Versicherer ist verpflichtet, eine Auswahl geeigneter Fonds für die Police bereitzustellen und klar offenzulegen, dass die Fondsauswahl eigenverantwortlich vom Kunden getroffen wird (§ 150 VVG).
  • Zudem greifen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), insbesondere im Kontext der Vermittlung und Beratung von Fondsanlagen. Vermittler müssen eine angemessene und anlegergerechte Beratung sicherstellen, Risiken und Kosten transparent machen und prüfen, ob das Produkt zu Kundenzielen passt (§§ 63 ff. WpHG).
  • Aufsichtsrechtlich unterliegen ETF-Fondspolicen dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), welches Anlagegrundsätze (§ 124 VAG) und Transparenzpflichten (§ 125 VAG) regelt.
  • Dadurch wird sichergestellt, dass Fondsvermögen getrennt vom Sicherungsvermögen des Versicherers verwaltet wird und Anleger entsprechend informiert werden.
  • Vorvertragliche Informationspflichten sind zudem in der Verordnung über die Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) geregelt. Versicherer müssen dem Kunden vor Abschluss die geeigneten Fonds, entstehende Kosten, Risiken sowie die Auswirkungen auf die Versicherungsleistung in klarer Form bereitstellen (Produktinformationsblatt).
  • ETF-Fondspolicen unterliegen darüber hinaus der regulativen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die auch die Einhaltung der genannten gesetzlichen Vorgaben kontrolliert.
  • Zusammenfassend stellen ETF-Fondspolicen eine rechtlich klar geregelte und durch Aufsicht geschützte Kombination aus Versicherung und Kapitalanlage dar, bei der das Anlagerisiko beim Kunden liegt, die Beratungspflichten hoch sind und die steuerlichen Begünstigungen den langfristigen Vermögensaufbau fördern. Deshalb sollte jeder Kunde darauf achten, dass der jeweilige Versicherungsberater nicht nur die Zulassung für die Versicherungsvermittlung, sondern auch die Finanzanlagenvermittlung vorweisen kann. Grundsätzlich setzt der Vertrieb von Fondspolicen keine Zulassung des Finanzanlagenvermittlers voraus, wie es bei der direkt Fondsvermittlung der Fall ist wie es die bAVProfis® aufweisen können.

Für wen geeignet?

  • Anleger mit langfristigem Sparziel (mindestens 12 Jahre), die eine steueroptimierte, flexible Vorsorge für das Alter suchen.
  • Personen, die sich Vorteile einer Versicherung (z.B. lebenslange Rentenzahlung, planbare Auszahlung) wünschen, dabei aber die Renditechancen von ETFs nutzen möchten.
  • Erblasser, die Ihren Hinterbliebenen steueroptimiert oder zum Teil Erbschaftssteuerfrei das vorhandene Vermögen vererben wollen.

Für wen nicht?

  • Kurzfristig Kapital benötigen oder anlegen wollen, da die Fondspolice eine lange Mindestlaufzeit (meist mindestens 10–12 Jahre) erfordert, um von steuerlichen Vorteilen und der Renditeentwicklung zu profitieren. Vorzeitige Kündigungen sind oft mit Verlusten und Nachteilen verbunden.
  • Geringe Risikotoleranz haben, da die Fondspolice keinem Kapitalerhalt verspricht und voll den Schwankungen der Kapitalmärkte unterliegt. Anleger müssen bereit sein, mögliche Wertverluste in Kauf zu nehmen. Gilt grundsätzlich nicht für unterschiedliche Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
  • Kostenbewusst investieren möchten: Die Abschluss- und Verwaltungskosten einer Fondspolice sind meistens höher als bei einem direkten ETF-Sparplan, was zu einer geringeren Netto-Rendite führen kann. Personen mit kleinen Sparraten oder risikoaverser Haltung sind hier weniger gut aufgehoben. Das trifft oft auf Auszubildende oder Studenten zu, da diese speziell die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge nicht nutzen können, da diese aufgrund des Einkommen nur eine geringe Steuerlast und sehr geringe Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
  • Maximale Flexibilität und Kontrolle über ihr Vermögen wollen, denn in der Fondspolice sind Ein- und Auszahlungen sowie Fondswechsel gegenüber einem Depot eingeschränkt und an vertragliche Regeln gebunden. Hier gilt es die beste Fondspolice oder das CTA Spezialkonzept der bAVProfis zu finden bzw. einen Zugang zu erhalten, um seine persönliche Flexibilität zu erzielen.
  • Aktiv selbst über Investments entscheiden und ein hohes Maß an Transparenz wünschen, da die Fondspolice durchaus komplexe Vertrags- und Kostenstrukturen mit sich bringt, die für Laien schwer nachvollziehbar sind.

5. UNITISED-WITH-PROFITS-PRINZIP FONDSPOLICE (UWP)

Das Unitised-With-Profits-Prinzip (UWP) ist ein Versicherungs- und Anlagekonzept, das ursprünglich aus dem britisch-angelsächsischen Versicherungswesen stammt und in Deutschland insbesondere durch Anbieter wie Canada Life bekannt wurde. Es verbindet Garantien einer nicht vergleichbaren klassischen Lebensversicherung mit den Renditechancen einer fondsgebundenen Anlage. Das Ziel des UWP-Prinzips ist es, Anlegerinnen und Anlegern eine ausgewogene Kombination aus Sicherheit und Wachstumspotenzial zu bieten – also den Charakter einer kapitalmarktorientierten Altersvorsorge, bei gleichzeitigem Schutz vor starken Kursschwankungen.

A. Funktionsweise im Detail

Beitragsaufteilung und Anlagestrategie

  • Beim UWP-Prinzip werden grundsätzlich für jeden Versicherungsvertrag rechnerisch zwei Konten geführt.
  • Das Konto - Tatsächlicher Wert -
    Dieses Konto spiegelt den echten Marktwert der im Fonds enthaltenen Kapitalanlagen wider. Der tatsächliche Wert folgt unmittelbar der Entwicklung des Kapitalmarkts und beinhaltet somit kurzfristige Schwankungen – er steht für die Renditechancen, die sich Anleger im Aktienmarkt wünschen und erwarten.
  • Das Konto - Geglätteter Wert -
    Dieses Konto glättet die Schwankungen des tatsächlichen Wertes über eine längere Zeitspanne. Das bedeutet: In Jahren mit sehr guten Kapitalmarktentwicklungen werden Teile der Gewinne zurückgehalten und in schwächeren Jahren eingesetzt, um höhere Erträge auszugleichen. Das kann man mit einem garantierten Rechnungszins vergleichen, allerdings wird dieser bei der UWP Fondspolice jedes Jahr auf ein Neues festgelegt und nicht wie wir es von der klassischen Renten- oder Lebensversicherung kennen, dass dieser mit Beginn des Versicherungsvertrages in der Regel für immer festgeschrieben ist.
    So entsteht eine geglättete, gleichmäßigere Wertentwicklung, die über die gesamte Laufzeit eine stabile Mindestwertentwicklung gewährleistet. In der Niedrigzinsphase als der garantierte Rechnungszins in der klassischen Rentenversicherung bei 0,25 oder bei 1,0% lag, war der geglättete festgelegte Wertzuwachs bei 2,1 (2025).
  • Zum Rentenbeginn oder bei Vertragsende werden beide Konten separat betrachtet – und der höhere der beiden Werte wird ausgezahlt. Damit ist sichergestellt, dass Versicherungsnehmer sowohl vom aufgepolsterten Garantiewert als auch von möglichen Mehrgewinnen profitieren können.

Investmentbeteiligungen und Sicherungsmechanismen

  • Das UWP-Prinzip wird in Deutschland im Rahmen von fondsgebundenen Rentenversicherungen genutzt. Rechtsgrundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Produkte unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wodurch die Transparenz und der Kapitalschutz nach deutschem Versicherungsrecht gewährleistet sind. Oft wurden die Renditen mit den UWP Fondspolicen in England verglichen, die allerdings eine andere Anlagestrategie durch das dortige Aufsichtsrecht haben. Wurde eine UWP Fondspolice in Deutschland unterschrieben, unterliegt diese grundsätzlich dem deutschen Versicherungsrecht. Allerdings gäbe es in der Vergangenheit Versicherungsgesellschaften, die keine Zulassung des deutschen Versicherungsrechtes besitzen und somit besteht auch kein Schutz durch den Protektor.   
  • Aus rechtlicher Sicht handelt es sich nicht um einen Investmentfonds im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), sondern um ein Versicherungsprodukt mit Fondsbezug. Das bedeutet: Der Versicherer verwaltet die Vermögenswerte treuhänderisch und garantiert die korrekte Umsetzung der Vertragsbedingungen. Anleger erwerben also keine Fondsanteile direkt, sondern erhalten über den Versicherungsvertrag eine Beteiligung am Wertzuwachs des internen UWP-Fonds. Diese Vorgehensweise spiegelt sich oft in den vorzeitigen Rückkaufswerten wider. Nur Kunden, die bis zum Vertragsende den Versicherungsvertrag fortführen, haben die Möglichkeit auf eine Rendite. Bei einem vorzeitigen Ausstieg werden Sie mit den hohen Kosten der Verwaltung über den UWP Fonds belastet.
  • Das Glättungsverfahren, auch Smoothing genannt, bildet das zentrale Element des Unitised-With-Profits-Systems. Es gewährleistet, dass kurzfristige Schwankungen an den Kapitalmärkten nicht direkt die Höhe des geglätteten Vertragswerts beeinflussen. Durch diese Methode wird das Vertragsguthaben effektiv vor plötzlichen Wertverlusten geschützt, insbesondere in den letzten Jahren vor dem Rentenbeginn. So ermöglicht das Verfahren eine planbare und verlässliche Altersvorsorge, indem es eine stetige und positive Wertentwicklung sicherstellt, die nicht durch volatile Börsenbewegungen gefährdet wird. Dieser Schutzmechanismus trägt maßgeblich zur finanziellen Stabilität und Sicherheit des Vertrags bei. Allerdings beachten Sie bitte bei diesen UWP-Fondspolicen das vereinbarte Bedingungswerk zur garantierten Versicherungsleistung. Grundsätzlich werden diese Garantien immer zum festen Auszahlungszeitpunkt festgelegt. Wollen Sie als Kunde bereits vorzeitig oder zu einem späteren Zeitpunkt an Ihre Versorgungsleistungen heran, platzen diese Garantien oft , wie ein Luftballon über einer Kerze.

Chancen und Risiken:

Vorteile:

  • Attraktive Renditechancen: Durch einen hohen Anteil an Aktien und aktives Fondsmanagement können überdurchschnittliche Erträge erzielt werden.
  • Garantierter Wertzuwachs: Ein geglätteter Wert wächst jährlich und schützt vor negativen Marktverläufen, insbesondere in den letzten Jahren vor Rentenbeginn.
  • Sicherheit: Verluste durch Marktschwankungen werden durch das Glättungsverfahren ausgeglichen, sodass eine stabile und planbare Altersvorsorge entsteht.
  • Flexibilität: Bei Rentenbeginn wird der höhere Wert von tatsächlichem und geglättetem Konto ausgezahlt, sodass Kunden stets von der besseren Entwicklung profitiere.
  • Finanzkraft und Erfahrung: Anbieter am deutschen Markt bringen grundsätzlich langjährige Expertise und sehr gute Bonitätsratings über den Mutterkonzern (z.B. Holding) mit, was die Sicherheit während der Investmentbeteiligung des Investors zusätzlich erhöht.

Nachteile:

  • Kapitalmarktrisiken: Trotz Glättung besteht ein Restrisiko, dass die tatsächliche Wertentwicklung niedriger ausfällt. Diese Situation erkennt man in der Regel oft, wenn ein vorzeitiger Ausstieg oder eine Beitragsfreistellung in diesen UWP-Fondspolicen erfolgt.
  • Komplexität: Das Prinzip mit zwei Konten und Glättung ist für Verbraucher komplex und schwer durchschaubar.
  • Lange Laufzeit: Die Vorteile entfalten sich meist erst über einen langen Anlagezeitraum von mindestens 10–12 Jahren.
  • Kosten: Versicherungs- und Verwaltungskosten können die Rendite mindern.
  • Keine direkte Fondsbeteiligung: Anleger besitzen nicht direkt Fondsanteile, sondern eine vertragliche Beteiligung, was weniger Transparenz bedeutet.

Rechtliche Grundlagen

  • Gerichtlich wird die UWP-Police als fondsgebundene lebensversicherungsähnliche Anlageform eingestuft, die sowohl Elemente der klassischen als auch der fondsgebundenen Lebensversicherung kombiniert. Das Oberlandesgericht Stuttgart etwa bewertete UWP-Produkte als fondsgebundene einheitenbasierte Rentenversicherung mit kollektiv getragenen Chancen und Risiken, die durch das Glättungsverfahren (Smoothing) und Bonusmechanismen stabilisiert werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat UWP-Policen im Rahmen der Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung von 2017 eindeutig als fondsgebundene einheitenbasierte Rentenversicherungen eingeordnet.
  • Steuerliche Behandlung als Lebensversicherung mit steuerlichen Begünstigungen (z.B. Steuerfreiheit von Rentenzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen).
  • Rechtliche Pflicht zur Wahrung der Interessen der Versicherungsnehmer, insbesondere durch Bindung der Anlagevermögen als gebundenes Sicherungsvermögen gemäß § 125 Abs. 5 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
  • Anwendung der Grundsätze zum Kapitalerhalt, Glättungsverfahren und Marktwertanpassungen, um Schwankungen im Vertragswert zu entschärfen und Verlustrisiken für den Kunden zu minimieren.
  • Rechtsprechung zeigt, dass Rückabwicklungen von UWP-Verträgen komplex sind und sowohl die tatsächlichen Erträge aus dem Fondsvermögen als auch die vertraglichen Garantien und Glättungsmechanismen berücksichtigt werden müssen. Die gesamte Vertragsgestaltung unterliegt strengen Vorschriften zum Verbraucher- und Anlegerschutz und wird von der BaFin kontrolliert.

Für wen geeignet?

  • Sicherheitsorientierte Anleger, die Marktchancen nutzen wollen, ohne ihr Kapital starken Schwankungen auszusetzen.
  • Personen mit langfristigem Anlagehorizont (mindestens 10–15 Jahre), die Wert auf planbare Vorsorge legen.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die steuerlich begünstigt für das Alter vorsorgen möchten (Achtung bei der betriebliche Altersvorsorge durch die genaue festgelegte garantierte Versicherungsleistung, die eine Flexibilität verhindert und gleichzeitig bei gewisse Zusagearten den Arbeitgeber in eine Haftungsfalle hineinzieht!).
  • Anleger, die von professionellem Fondsmanagement profitieren wollen, ohne eine aktive Investmententscheidung treffen zu müssen.

Für wen nicht?

  • Kurzfristig orientierte Anleger, die hohe, schnelle Gewinne erwarten.
  • Risikofreudige Anleger, die direkte Börseninvestitionen oder ETFs bevorzugen.
  • Personen, die vollständige Transparenz über jede Fondsposition wünschen, da das Glättungsverfahren komplex ist und intern vom Versicherer angewandt wird.

6. INDEXPOLICE

Was ist eine Indexpolice oder eine indexbasierte Renten- oder Lebensversicherung? Die Indexpolice stellt eine besondere Ausprägung der kapitalmarktnahen Lebens- bzw. Rentenversicherung dar, die eine Balance zwischen Kapitalerhalt und renditeorientierter Beteiligung am Aktienmarkt anstrebt und diese Anlageform für die Altersvorsorge für die private oder betriebliche Altersvorsorge (bAV) verwenden kann. Im Gegensatz zu unmittelbar fondsgebundenen Versicherungen investiert der Versicherer hierbei nicht direkt in Aktien oder Fondsanteile, sondern nutzt ein synthetisches Partizipationsmodell oder CAP-Modell zur Abbildung der Wertentwicklung eines ausgewählten Aktienindexes (z. B. DAX, EURO STOXX 50 oder S&P 500). Die unterschiedlichen Indexpolicen sind ein sehr komplexes mathematisches Anlagekonzept, was oft für Laien in der Umsetzung nicht nachvollziehbare Handlungen hervorruft.

Rechtlich betrachtet bleibt das Vertragsguthaben des Versicherungsnehmers Teil des Sicherungsvermögens des Versicherungsunternehmens im Sinne der §§ 124 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Dieses dient primär der Wahrung der Garantieversprechen und der Stabilität des Versicherungsbestandes. Die eigentliche Indexkopplung erfolgt in der Regel über derivative Finanzinstrumente, insbesondere Optionsgeschäfte, welche der Versicherer auf eigene Rechnung abschließt, um dem Vertrag eine an die Indexentwicklung gebundene Renditechance zu verleihen.

Ökonomisch resultiert daraus eine asymmetrische Teilhabe an der Kapitalmarktentwicklung:
Fällt der Indexwert, so bleibt das Vertragsguthaben des Versicherungsnehmers unangetastet – eine sogenannte Nullrundengarantie schützt das Kapital vor Wertminderung. Steigt der Index hingegen, partizipiert der Versicherungsnehmer an dieser Wertsteigerung, allerdings nur in dem durch die vertraglich vereinbarte Beteiligungsquote oder durch einen sogenannten Cap (Höchstwert) begrenzten Umfang.

Diese Struktur ermöglicht einerseits eine minimierte Verlustgefahr und andererseits eine kontrollierte Renditepartizipation, was die Indexpolice insbesondere für konservative Anleger attraktiv macht, die eine Kapitalgarantie mit begrenzter Marktbeteiligung kombinieren möchten. Diese Form der Anlagestrategie über die indirekte Investition über den Index war einer der ersten Möglichkeiten, speziell über den Durchführungsweg der rückgedeckten Unterstützungskassen am freien Kapitalmarkt über einen Index trotz der strengen Anlagerichtlinie in diesem Durchführungsweg zu partizipieren.

Bemerkenswert aus juristisch-finanztechnischer Perspektive ist, dass dieses Modell der indirekten Indexpartizipation eine der frühesten Möglichkeiten eröffnete, trotz restriktiver Anlagevorschriften im Rahmen der rückgedeckten Unterstützungskassen eine mittelbare Beteiligung am freien Kapitalmarkt zu realisieren. Durch die Abbildung der Indexentwicklung über derivative Absicherungsinstrumente gelang es, die in den einschlägigen Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) normierten Sicherheitsanforderungen einzuhalten, ohne die ökonomischen Vorteile einer kapitalmarktnahen Anlageform aufzugeben.

In diesem Sinne verkörpert die Indexpolice eine juristisch und aufsichtsrechtlich zulässige Synthese aus Garantie und Renditechance, die den Handlungsspielraum institutioneller Versorgungsträger – insbesondere im Bereich der betrieblichen Altersversorgung – nachhaltig erweitert hat

In der Gesamtschau ist die Indexpolice als strukturierte Versicherungsanlageform zu verstehen, die sich zwischen der klassischen Lebensversicherung mit Garantiezins und der vollständig fondsgebundenen Police positioniert. Sie bietet rechtssicher ausgestalteten Kapitalschutz, eine geregelte Beteiligung an positiven Indexentwicklungen, zugleich aber begrenzte Renditechancen.
Eine sorgfältige Prüfung der Vertragsbedingungen – insbesondere der Berechnungsformeln für die Indexbeteiligung und die Definition des Sicherungsniveaus – ist daher aus juristischer wie ökonomischer Sicht unerlässlich.

A. Funktionsweise im Detail

Beitragsaufteilung und Anlagestrategie

  • Der Versicherungsnehmer zahlt regelmäßig oder einmalig Beiträge an den Versicherer.
  • Ein Teil der Beiträge wird für den Versicherungsschutz (Immer abhängig von der Tarifwahl: z. B. Todesfallleistung, Sicherung der garantierten Versicherungsleistungen, Verwaltungskosten, usw.) verwendet,
  • der andere Teil wird in eine indexorientierte Wertentwicklung investiert.

Indexbeteiligungen und Sicherungsmechanismen

  • Der Versicherungsnehmer hat in der Regel die Möglichkeit einmal im Jahr seine bisherige Wahl neu festzulegen.
  • Will man in die sichere Verzinsung anlegen, die dann in die klassische verzinste Anlage im Sicherungsvermögen des Versicherers investiert wird.
  • Oder steuert man die Indexbeteiligung an, mit der die laufenden Beiträge an der Wertentwicklung des gewählten Index teilnehmen.
  • Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit Prozentual (z.B. 0, 25, 50, 75, 100 %) seine Beteiligung festzulegen und auf die jeweiligen Töpfe aufzuteilen.


Welche zwei unterschiedlichen Indexbeteiligungskonzepte gibt es in der indexorientierten Rentenversicherung?

Am deutschen Versicherungsmarkt haben sich im Bereich der indexorientierten Fondspolicen zwei zentrale Mechanismen der Indexbeteiligung etabliert. Beide verfolgen das Ziel, die Entwicklung von Kapitalmärkten gezielt für den Vermögensaufbau zu nutzen – mit unterschiedlichen Wegen, Chancen und Risikoprofilen. Welche Variante die bessere Wahl ist, hängt von der individuellen Anlagestrategie und Risikoneigung des Versicherungsnehmers ab.

  • Indexbeteiligung mit CAP (Kappungsgrenze)

    Bei dieser Variante wird die Renditebeteiligung nach oben begrenzt. Der Versicherer definiert zu Jahresbeginn eine Kappungsgrenze – den sogenannten Cap, meist zwischen 2,8% und 4,5 % pro Monat. Steigt der zugrunde liegende Index stärker, profitiert der Versicherungsnehmer dennoch nur bis zu dieser Grenze.

    Der Vorteil dieser Methode liegt im Schutz vor Verlusten: negative Monatsentwicklungen fließen zwar in die Jahresbewertung ein, doch das eingezahlte Kapital bleibt verlustrisikofrei. Überschüsse werden über den Lock-in-Effekt jährlich gesichert – das heißt, einmal erzielte Gewinne können nicht wieder verloren gehen. Bei einem positiven Verlauf, in dem der Index jeden Monat mindestens 2,8% oder mehr erwirtschaftet, würden Sie eine Rendite von (12 Monate * 2,8% von 33,6% erwirtschaften). Wird in 2 oder mehr Monaten eine zweistellige negative Performance erzielt, wird in diesem Bewertungsjahr keine Rendite mehr erzielt, aber gleichzeitig ist kein investiertes Kapital der Beiträge verloren, wie es in der direkten Kapitalanlage der Fall wäre.

    Dieses Modell eignet sich insbesondere für sicherheitsorientierte Anleger, die stabile, konservative Renditen bevorzugen und dennoch vom Kapitalmarkt profitieren möchten.

    #indexbeteiligung mit cap

  • Indexbeteiligung mit Partizipationsquote (Beteiligungsquote)

    Bei der zweiten Strategie wird kein Cap gesetzt. Stattdessen legt der Versicherer eine Beteiligungsquote fest – auch Partizipationsquote genannt. Diese gibt an, zu welchem Anteil der Kunde an den tatsächlichen Indexgewinnen teilnimmt. Liegt die Quote beispielsweise bei 80 %, partizipiert der Versicherungsnehmer zu 80 % an sämtlichen Wertsteigerungen des Index.

    Dieses Verfahren eröffnet größere Gewinnchancen, da keine feste Obergrenze gilt. Gleichzeitig trägt der Kunde aber auch stärker das Marktrisiko – insbesondere bei volatilen oder stark schwankenden Indizes.

    Die Partizipationsquote wird jährlich neu festgelegt und hängt maßgeblich von der wirtschaftlichen Situation des Versicherers sowie den am Kapitalmarkt erzielbaren Überschüssen ab. Diese Strategie ist besonders für renditeorientierte Anleger attraktiv, die höhere Chancen am Aktienmarkt nutzen wollen und kurzfristige Schwankungen akzeptieren.

    #indexbeteiligung über quote

  • Gleichzeitig schützt bei beiden Indexbeteiligungsmodellen ein sogenannter Lock-In-Effekt die bereits erwirtschafteten Gewinne, indem sie am Ende eines Jahres gesichert werden und nicht wieder verloren gehen können.

Chancen und Risiken:

Vorteile:

  • Teilnahme an positiven Indexentwicklungen mit möglicher Überschussrendite.
  • Kein vollständiges Verlust-Risiko: die eingezahlten Beiträge sind in der Regel abgesichert (abhängig vom Tarif).
  • Gewinnsicherung durch Lock-In.
  • Steuerliche Vorteile bei Einhaltung der Laufzeitbedingungen (z. B. über 12 Jahre Laufzeit, Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr).
  • Wahlrecht zwischen Sicherheit und Renditechance jedes Jahr neu.

Nachteile:

  • Rendite ist gedeckelt (Cap) – besonders gute Börsenjahre werden nicht voll ausgeschöpft.
  • Komplexe Kostenstruktur (z. B. Verwaltungs- und Abschlusskosten können die Rendite mindern).​
  • Keine vollständige Garantie auf hohe Gewinne – in manchen Jahren kann es auch keine Verzinsung geben.
  • Begrenzte Transparenz: die genaue Berechnung der Indexbeteiligung ist für Laien oft schwer nachvollziehbar.

Rechtliche Grundlagen

  • Indexgebundene Fondspolicen sind Versicherungsprodukte nach deutschem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Ihre rechtliche Grundlage folgt damit ausschließlich dem Versicherungsrecht, nicht dem Kapitalmarktrecht.
  • Sie unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
  • Erträge aus solchen Policen sind steuerlich begünstigt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Mindestlaufzeiten, Einhaltung des Endalters des Versicherungsnehmers).

Für wen geeignet?

  • Eine Indexpolice eignet sich vor allem für sicherheitsbewusste Anlegerinnen und Anleger, die ihr Kapital langfristig aufbauen möchten, ohne direkt den Schwankungen der Finanzmärkte ausgesetzt zu sein. Das Produkt bietet eine Kombination aus Kapitalschutz und Teilnahme an der Wertentwicklung eines Index (zum Beispiel DAX oder EURO STOXX 50).
  • Sicherheitsorientierte Anleger, die Wert auf Beitragsgarantien legen und ihr eingezahltes Kapital vor Marktverlusten geschützt wissen möchten.
  • Personen mit langfristigem Anlagehorizont (mindestens zehn bis fünfzehn Jahre), die von einer potenziellen Überrendite gegenüber klassischen Lebensversicherungen profitieren möchten.
  • Berufstätige in der Vermögensaufbauphase, die steueroptimiert und flexibel für das Alter vorsorgen wollen.
  • Anleger, die Stabilität mit Renditechancen kombinieren möchten, ohne sich selbst aktiv um Kapitalmarktentscheidungen kümmern zu müssen.
  • Kunden mit konservativer Anlagestrategie, die lieber geringere, aber dafür sichere Wertsteigerungen bevorzugen.

Für wen nicht?

  • Eine Indexpolice ist weniger geeignet für Anleger, die auf hohe Renditen oder maximale Kapitalmarktbeteiligung setzen. Die Investition der laufenden Beiträge in die jeweilige Indexbeteiligung begrenzt das die Renditechancen in starken Börsenphasen.
  • Renditeorientierte oder risikofreudige Anleger, die gezielt hohe Gewinne an der Börse erzielen wollen, beispielsweise über ETF- oder Fonds-Sparpläne.
  • Kunden mit kurzer Laufzeit bis zum Ruhestand, da sich die Vorteile der Indexpolice erst über längere Zeiträume rechnen.
  • Personen, die Wert auf vollständige Transparenz legen, da die Mechanismen der Indexbeteiligung (wie Cap, Lock-in oder Quoten) oft komplex und schwer nachvollziehbar sind.
  • Anleger, die direkte Marktinvestitionen bevorzugen, etwa durch Kauf echter Aktien oder Fondsanteile – denn bei Indexpolicen handelt es sich meist um indirekte Optionen auf Indexentwicklungen, keine tatsächlichen Aktieninvestments.

DIE SCHNELLE ÜBERSICHT ALLER 6 PRODUKTARTEN IN DER FONDSPOLICE AUF DEM DEUTSCHEN VERSICHERUNGSMARKT IN EINER ÜBERSICHT

Sie wünschen sich als Leser eine schnelle Übersicht zu den aufgeführten unterschiedlichen 6 unterschiedlichen Anlageformen der Fondspolice am deutschen Versicherungsmarkt ohne lange die aufgeführten Details durchzulesen, dann haben Sie hier die Möglichkeit der Gesamtübersicht. Bitte beachten Sie, dass diese Kurzübersicht nicht immer alle Details enthält, wie Sie es in den aufgeführten Detailbeschreibungen der unterschiedlichen fondsbasierten Rentenversicherungen oder aktienorientierten Lebensversicherungen erhalten.

#Fondsübersicht aller Fondspolicen

#Fondsübersicht aller Fondspolicen

#Fondsübersicht aller Fondspolicen

 

WIE WIRKEN SICH MARKT- UND KURSSCHWANKUNGEN AUF DIE UNTERSCHIEDLICHEN FONDSPOLICEN AUS?

Markt- und Kursschwankungen wirken sich bei den unterschiedlichen Fondspolicen je nach Produktgestaltung und Anlagestrategie unterschiedlich aus.

1. Fondspolicen ohne Garantien

Hier tragen Anleger das volle Marktrisiko. Schwankungen der Fondswerte können zu deutlichen Wertverlusten führen, insbesondere bei kurzfristigen Einbrüchen. Langfristig profitieren Anleger von möglichen Kurserholungen, jedoch gibt es keine Kapitalschutzgarantien. Dies führt zu höheren Renditechancen, aber auch zu größerer Unsicherheit.

2. Fondsgebundene Versicherungen mit Kapital- oder Beitragsgarantie

Diese bieten Schutz vor Kapitalverlusten durch eine Mindestgarantie des eingezahlten Kapitals. Schwankungen im Fondsportfolio werden so abgefedert, wobei diese Garantien oft mit geringerer Fondsquote und reduzierten Renditechancen einhergehen. Die Garantien erhöhen meist die Kosten und begrenzen daher das Wachstumspotenzial.

3. Hybridprodukte (dynamische Fondspolicen)

Diese kombinieren klassische und fondsgebundene Elemente. In Phasen von Marktturbulenzen schichten Versicherer Kapital in sicherheitsorientierte Anlagen um, wodurch kurzfristige Verluste reduziert werden. Allerdings können solche Umschichtungen zu Nachteilen führen, z.B. verpassen Anleger Kursgewinne bei späteren Erholungen, und höhere Umschichtungskosten entstehen. Dies wirkt sich je nach Timing und Ausgestaltung auf die Rendite aus.

4. Folgen der Kurs- und Marktschwankungen

Bei Kurseinbrüchen verlieren Fondswerte an Wert, was die Rückkaufswerte und die späteren Auszahlungen beeinträchtigen kann. Andererseits ermöglichen Fondspolicen langfristig die Teilnahme an Marktrenditen. Aufgrund der Kosten und der Risiken sollten fondsgebundene Versicherungen vor allem für Anleger mit längerem Anlagehorizont geeignet sein. Für kurzfristige Laufzeiten sind sie wegen höherer Volatilität weniger empfehlenswert.

FAZIT:

Unabhängig vom Typ der Fondspolice sind Schwankungen Teil des Risikos; ohne Garantie sind Verluste möglich, mit Garantien ist die Rendite trotz Schutz meist geringer, und Hybridprodukte versuchen ein Mittelmaß, allerdings mit eigenen Risiken und Kosten. Die Wahl des Produkts sollte auf der individuellen Risikobereitschaft, dem Anlagehorizont und den Kosten basieren, die Sie als Anleger vorgeben und bestimmen.

WIE ERKENNE ICH, WELCHE FONDSPOLICE ZU MEINEM ANLAGEHORIZONT, RISIKOPROFIL UND MEINER LEBENSPLANUNG PASSEN?

Um die passende Fondspolice für Ihren individuellen Anlagehorizont, Ihr Risikoprofil sowie Ihre persönliche Lebensplanung auszuwählen, empfiehlt es sich, folgende wesentliche Kriterien sorgfältig zu prüfen und abzuwägen.

1. Anlagehorizont bestimmen

Zunächst bestimmen Sie den Anlagehorizont. Je länger dieser ist, desto besser können Sie kurzfristige Marktschwankungen aussitzen und vom langfristigen Wachstum profitieren. Bei kürzeren Zeiträumen empfehlen sich Fondspolicen mit Kapital- oder Beitragsgarantie, um Verluste zu minimieren. Für langfristige Ziele können auch flexible oder renditeorientierte Policen ohne Garantien infrage kommen, die höhere Kursschwankungen zulassen.

2. Risikoprofil analysieren

Im nächsten Schritt analysieren Sie Ihr Risikoprofil. Überlegen Sie, welches Risiko Sie emotional und finanziell tragen können. Risikoscheue Anleger bevorzugen stabile Policen mit Kapitalschutz, während risikofreudigere Anleger bereit sind, Schwankungen zu akzeptieren, um höhere Renditen zu erzielen. Fondspolicen mit Optionen zum Fondswechsel oder verschiedenen Risikoklassen bieten die Möglichkeit, die Risikobereitschaft individuell abzubilden.

3. Lebensplanung berücksichtigen

Darüber hinaus ist es wichtig, Ihre Lebensplanung mit einzubeziehen. Überprüfen Sie, ob die Police zu Ihren finanziellen Zielen, familiären Verpflichtungen sowie geplanten Ausgaben passt. Bei Absicherungswünschen, etwa für die Familie, sind Policen mit Todesfallschutz und ausreichender Summe sinnvoll. Beim Vermögensaufbau oder der Altersvorsorge stehen oft die Renditechancen und Flexibilität im Vordergrund. Bei dem Wunsch einer Lebensstandardsicherung sollte immer als erstes der Weg über die betriebliche Altersvorsorge in Betracht gezogen werden. Sofern Sie die Rendite als Anlageziel haben, steht das CTA Exklusiv-Konzept der bAVProfis® im Vordergrund, was schon viele Arbeitgeber als gebrandetes Recruiting-Modell für die Fachkräftefindung und Bindung verwendet wird.

4. Produktinformationen und Kosten prüfen

Auch die Produktinformationen und Kosten sollten sorgfältig geprüft werden. Achten Sie auf Vertragsbedingungen zu Garantien, Fondsangeboten und Flexibilität bei Fondswechseln sowie auf Gebührenstrukturen, da hohe Kosten die Rendite erheblich beeinflussen können. Als Arbeitnehmer haben Sie es in der betrieblichen Altersvorsorge oft einfacher, da dieser Punkt vom Arbeitgeber bei der Umsetzung durchleuchtet wurde.

5. Fachliche Beratung einholen

Schließlich empfiehlt sich eine fachkundige Beratung durch ein unabhängiges Beratungshaus oder einen Versicherungsspezialisten, der gleichzeitig die rechtskräftige Zulassung eines Finanzmaklers vorweisen kann. Ein Versicherungsvermittler hat oft in der Regel nicht die gesetzliche Zulassung eines Finanzmaklers. Fondspolicen wurden von dem Gesetzgeber als Versicherungsprodukt eingestuft und deshalb kann jeder Strukturvertrieb, der Ihnen gestern noch Ihren Frühstückstee oder Café ausgehändigt hat, gleichzeitig über diese bekannten Vermittler anbieten. Nur eine individuelle Beratung mit Zulassung eines Finanzmaklers hilft, den für Sie optimalen Fondspolicen Typ unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Umstände auszuwählen.

Sie haben Fragen zur Fondspolice und die unterschiedlichen Fondsanlagestrategien bei den Verträgen über die bAVProfis® und haben gleichzeitig einen kostenpflichtigen Servicevertrag zur aktiven Fondsanlageberatung, die bAVProfis® stehen Ihnen für allgemeine Rückfragen zur Verfügung. Gilt nicht für fremd vermittelte Fondspolicen. Hier wenden Sie sich an Ihren Berater, sofern dieser eine Zulassung für die Anlagevermittlung vorweisen kann oder schauen sich jetzt unser kostenfreies Tutorial für alle Personen an.

Wichtiger Hinweis:

Sie sind kein Kunde unseres Hause und haben Fragen zu einer fremd abgeschlossenen Fondspolice, dann senden Sie uns nur eine Anfrage über unser Webseite (www.bavprofis.de). Sparen Sie sich Ihren Anruf, sie erhalten aktuell keinen Rückruf, da wir ausschließlich nach der gesetzlichen in Deutschland zugelassenen IDD Verordnung beraten! Das bedeutet Sie erfüllen aktuell weder die deutschen Datenschutzrichtlinien noch dürfen wir Ihnen eine Auskunft erteilten.

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