IDD | INSURANCE DISTRIBUTION DIRECTIVE | VERSICHERUNGSVERMITTLUNG

JEDER ZUGELASSENE VERSICHERUNGSMAKLER MUSS FÜR SEINE TÄTIGKEIT NACH DER IDD ADÄQUAT VERGÜTET WERDEN

IDD | INSURANCE DISTRIBUTION DIRECTIVE | EU - RICHTLINIE ZUR VERSICHERUNGSVERMITTLUNG

IDD | INSURANCE DISTRIBUTION DIRECTIVE | EU - RICHTLINIE ZUR VERSICHERUNGSVERMITTLUNG

Seit dem 23.02.2018 ist die EU-Richtlinie für den Versicherungsvertrieb durch die Aktivierung der IDD (Insurance Distribution Directive) in Deutschland für alle registrierte,  zugelassene und unabhängige Beratungshäuser für die Versicherungsvermittlung (Versicherungsmakler) aktiv. Jedes professionelle Beratungshaus hat ab sofort die Möglichkeit alle zugelassenen Dienstleistungen, die ein Kunde zur rechtskräftigen Umsetzung seines Versicherungswunsches (z.B. betriebliche Altersvorsorge, private Krankenversicherung, usw.) benötigt zusätzlich gegen ein Honorar über einen Dienstleistungsvertrag oder Dienstleister anzubieten.

WAS IST DIE IDD?

Seit dem 01.01.2020 wird vermehrt die Einhaltung der IDD geprüft. Für was steht die Abkürzung IDD in der Versicherungsbranche. IDD steht für Insurance Distribution Directive und bildet somit die Richtlinie der Europäischen Union der deutschen Versicherungsvertriebsrichtlinie ab. Seit dem 01. August 2022 wurde durch das Nachhaltigkeitsgesetz eine tiefgreifende Erweiterung der IDD durch das magische Viereck vorgenommen

Die IDD soll zum einen die Rechte des Verbrauchers bei der Beratung zu Versicherungsprodukten stärken und gleichzeitig soll eine einheitliche Beratung in diesem komplexen Thema in allen Mitgliedsstaaten erfolgen. Durch diesen Sachverhalt werden diese unterschiedlichen Richtlinien in nationales Recht umgewandelt.

WER IST VON DER IDD BETROFFEN?

Zum einen sind alle Akteure von der IDD betroffen, die Versicherungen vermitteln (z.B. zugelassene Beratungshäuser, Honorarberater, Versicherungsgesellschaften und Versicherungsmakler) und zum anderen der Endverbraucher, der das Versicherungsprodukt für sich beantragt.

WARUM WURDE DIE IDD DURCH DIE EU EINGEFÜHRT?

Durch die IDD wurde die Richtlinie der Europäischen Union für den Versicherungsvertrieb für alle beteiligten Mitgliederstaaten einheitlich abgebildet und eine identische ausführliche Dokumentations- und Informationspflicht für den Endverbraucher im Bereich Versicherung festgelegt. Für jeden Verbraucher soll von Beginn der Beratung eine Transparenz über die Vergütung des Beraters abgebildet werden. Wird der Berater von der Versicherungsgesellschaft bezahlt oder zahlt der Verbraucher für die Beratung und damit handelt der Berater immer im Auftrag des Verbrauchers und nicht im Interesse der Versicherung.

WELCHE VORTEILE BIETET DIE IDD JEDEM ENDVERBRAUCHER?

  • BERATUNGSTRANSPARENZ
    Durch die Dokumentationspflicht wird der Kundenwunsch wie gewollt in den Vordergrund gestellt. Durch die festgelegte Beratungs- und Informationspflicht muss jeder Berater eine detaillierte Beratung schriftlich umsetzen. Hier müssen nicht nur die Punkte des magischen Viereckes dem Kunden aufgezeigt und abgefragt werden, sondern der genaue Kundenwunsch der Absicherung ausführlich aufgezeigt werden. Gleichzeitig erhält jeder Kunde ein Informationsblatt zum gewünschten Produkt, mit allen gesetzlich definierten Informationen zum gewünschten Versicherungsschutz.

  • GARANTIE FÜR DIE QUALIFIZIERTE BERATUNG UND FORTBILDUNGSÜBERWACHUNG
    Jeder Versicherungsvermittler wird durch das Gut beraten System in Deutschland überwacht, ob die neuen Richtlinien für die Fortbildung von mindestens 15 Stunden im Jahr absolviert worden sind. Werden nicht mindestens diese 15 Stunden an Fortbildung absolviert, verliert der Berater (w, m, d) die Zulassung der Versicherungsvermittlung. Durch diesen Sachverhalt werden viele Vermittler ohne eine qualifizierte Ausbildung (z.B. Strukturvertriebe) langfristig durch das deutsche Kontroll-System ausgegrenzt. Die Berater der bAVProfis absolvieren grundsätzlich pro Jahr über 30 Stunden für die Weiterbildung, um das bekannte Qualitätsniveau in den von uns als Experten bekannten Themen gegenüber unseren Kunden von Jahr zu Jahr halten zu können.

  • VERGÜTUNG DES VERMITTLERS
    Die IDD erlaubt bezahlte Dienstleistungen, die nicht im direktem Zusammenhang stehen mit einer Versicherungsvermittlung stehen. Als Beispiele dient der Zugang zum digitalen Benefits und Vorsorgeordner by VIAKP. Die Auswertung einer bestehenden Betriebsrente für die rechtskräftige Portierung in das vom Arbeitgeber festgelegte Betriebsrenten-Konzept. Speziell bei Unternehmen hat jeder Versicherungsmakler die Möglichkeit Servicegebühren für die Verwaltung oder Aufbereitung gewünschter Absicherungs- und Vorsorgekonzepte zu gestalten, die einen erhöhten Arbeitsaufwand hervorrufen.
    Jeder Vermittler muss von Beginn dem Versicherungsnehmer eine Information über die Vergütung übergeben. Bitte beachten Sie, dass diese Rechtspflicht nicht gegenüber der versicherten Person zu erfolgen hat. Diese hat oft nicht den direkten Rechtsanspruch eines Inhabers des abgeschlossenen Versicherungsschutzes.   

WARUM IST DIE VERGÜTUNG NICHT NUR AUF DIE VERGÜTUNG DER DES BESTANDPFLEGEVERGÜTUNG DURCH DIE VERSICHERUNG BEGRENZT?

Speziell die professionelle und zugelassen Beratungshäuser, speziell in dem Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) betreiben einen höheren Beratung-, Dokumentations- und Informationsaufwand, um die vom Arbeitgeber erteilte Versorgungszusage rechtskräftig umzusetzen.
Oft werden arbeitsrechtliche Vereinbarungen benötigt, die nur über einen zusätzlichen Berater mit Zulassung erstellt werden können. Hier erkennt der Verbraucher schnell, sofern das unabhängige Beratungshaus diese Dienstleistung nicht über solche benötigten Berater anbieten kann, sollte man die Finger, speziell im Bereich betriebliche Alters- und Gesundheitsvorsorge lassen.

WAS ÄNDERT SICH FÜR KUNDEN DER BAVPROFIS?

Als Firmenkunde, der bereits über aktive Dienstleistungsvereinbarungen mit den bAVProfis und dem Dienstleistungsservice-Unternehmen führt, erhalten Sie, wie gewohnt die vereinbarten Serviceleistungen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit zusätzlich benötigte Dienstleistungen hinzu zu buchen.

Speziell Firmenkunden, die unser BAVProfis Basis Konzept führen, wissen am Anfang nicht, welche Zusatzleistungen benötigt werden bzw. welchen Arbeitsaufwand die eigene bAV-Verwaltung mit allen Rechtspflichten an die personalverantwortlichen Personen herangetragen wird. Die meisten Arbeitgeber wissen nicht oder können in der Regle nicht die genauen Kosten für die eigene bAV-Verwaltung aufzeigen, da diese in der regulären Arbeitszeit des Personalbevollmächtigen einfließen. Die bAVProfis können jedem Arbeitgeber exakt die Kosten im Unternehmen für die eigene bAV Verwaltung aufzeigen, sofern entsprechende Grundinformationen über die Person, die ihre bAV-Verwaltung im Unternehmen umsetzt, aufgeführt werden.

Jede Form einer persönlichen Verwaltung von komplexen und fremden Themen, die nicht zu Ihrem Kerngeschäft als Arbeitgeber gehören, ruft eine intensive Personalbindung und langfristig massive Personalkosten hervorrufen. Gleichzeitig erhalten Sie keine Garantie über eine qualifizierte und rechtskräftige Abwicklung ihrer persönlichen Verwaltung. Oft scheitert die bAV-Verwaltung bereits an der Aufbewahrungspflicht, da die Betriebsrente eine 30 Jährige Aufbewahrungspflicht vorsieht, allerdings greift diese ab dem Leistungszeitpunkt und nicht bereits der arbeitsrechtlichen Erteilung der Versorgungszusage.  

VORTEIL VON ALTEN PRIVATKUNDEN (ABSCHLUSSKUNDEN OHNE MAKLERVERTRAG) DER BAVPROFIS DURCH DIE EINGEFÜHRTE IDD EU-RICHTLINIE?

Die meisten unserer Privatkunden, die als Abschlusskunden seit 1978 zu unserem unabhängigen Beratungshaus für Absicherung und Vorsorge gefunden haben, haben die Möglichkeit genutzt über die gesetzlich festgelegte und von unserem Hause durch unseren TÜV zertifizierten Rechtsanwalt entworfene aktuellen Auftragsdatenschutz- und Dienstleistungsvereinbarung weiter auf unser exklusives und einzigartiges FACH-KOW-HOW zugreifen zu können bzw. im gewohnten Rahmen die Betreuung zu erhalten.

Wir als bAVProfis zwingen keinen Kunden sich an unser Haus zu binden. Jeder Privat- und Firmenkunden, der als Abschlusskunde zu unserem Haus ohne eine aktive und rechtskräftige Makler- und Dienstleistungsvereinbarung gekommen und geführt wird, kann selbst entscheiden, ob er durch einen Maklervertrag einen neuen Berater für seine Wünsche beauftragt oder weiter wie gewohnt auf unser exklusives Know-How und zeitnahen Kundenservice zurückgreifen und betreuen lassen möchte.

Die Möglichkeit, auf Beratung zu verzichten, unterliegt in Deutschland strengen rechtlichen Vorgaben. Die Gerichte reagieren auf solche Verzichtserklärungen mit einer Rechtsprechung, die auf § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) basiert – dem Grundsatz von Treu und Glauben. Ergänzend dazu hat der Gesetzgeber das Gesetz über allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBG) erlassen. Dieses Gesetz legt zentrale Normen fest, die bei einer einseitigen Benachteiligung einer Vertragspartei dazu führen, dass entsprechende Vereinbarungen als nicht zulässig erklärt werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil vom 20.01.2005 (Az. III ZR 251/04) klargestellt, dass der formularmäßige Ausschluss von Beratungspflichten unwirksam ist. Dabei bezieht sich der BGH ausdrücklich auf § 9 des AGBG. Dieses Urteil macht deutlich, dass in der Praxis von Versicherungsmaklern jegliche Formulare, die einen Verzicht auf Beratung vorsehen, als nichtig anzusehen sind. In der Konsequenz ist es rechtlich nicht möglich, sich auf einen Verzicht auf Beratung zu berufen, und Unternehmen sollten sich dieser rechtlichen Realität bewusst sein.

Die A.S. Assekuranz Service GmbH, kurz die bAVProfis, zeichnet sich als eines der ersten Beratungshäuser in Deutschland aus, das bereits von den zuständigen Behörden in Bayern einer gründlichen Prüfung unterzogen wurde. Das Augenmerk lag hierbei auf der rechtskräftigen Umsetzung der Insurance Distribution Directive (IDD) und der strikten Einhaltung der Bestimmungen des Geldwäsche-Gesetzes.

Die Prüfung durch die zuständigen Behörden in Bayern erstreckte sich über die umfassende Einhaltung und Umsetzung dieser regulatorischen Vorgaben. Die A.S. Assekuranz Service GmbH erhielt hierbei von den sachkundigen Prüfern die Bestätigung für ihre professionelle Ausrichtung im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen.

Diese positive Begutachtung unterstreicht die Vorreiterrolle der A.S. Assekuranz Service GmbH und der bAVProfis in Bezug auf Rechtskonformität. Die frühzeitige und erfolgreiche Überprüfung durch die Behörden belegt das Engagement des Unternehmens, gesetzliche Vorgaben vorbildlich umzusetzen und höchste Standards in der Beratungspraxis zu gewährleisten.

Die bAVProfis legen höchsten Wert auf eine rechtskonforme Beratung und setzen dabei konsequent auf die gesetzlich vorgeschriebenen Richtlinien sowie die entsprechenden Vergütungsregelungen. Dieser klare Fokus auf die gesetzlichen Vorgaben gewährleistet nicht nur Transparenz, sondern auch die professionelle Ausführung der Beratungsdienstleistungen.

Im Einklang mit den festgelegten Vergütungsvereinbarungen, die den erforderlichen Arbeitsaufwand angemessen berücksichtigen, erfolgt jede Beratung durch die bAVProfis. Diese Vergütungsmodelle sind nicht nur entscheidend für die Wertschätzung der geleisteten Arbeit, sondern dienen auch der Sicherstellung der Qualität in der Beratung. Ohne die angemessene Vergütung gemäß den klaren Vereinbarungen werden keine rechtskräftigen Beratungen oder Vereinbarungen seitens der bAVProfis eingegangen.

Diese konsequente Herangehensweise unterstreicht nicht nur die Professionalität der bAVProfis, sondern sichert auch die Integrität der Beratungspraxis. Durch die klare Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die angemessene Vergütung wird gewährleistet, dass die bAVProfis ihre Kunden stets auf höchstem juristischem Niveau betreuen.

Sie haben Fragen zur Insurance Distribution Directive (IDD), die bAVProfis stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Oder Sie schauen sich jetzt unser bAVTutorial: IDD : Insurance Distribution Directive einfach erklärt an und viele Fragen werden Ihnen von Felix und seinem Team bereits im Tutorial beantwortet.

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