Jahreswechsel 2022 [ARBEITGEBER NEWS] BBGRV & bAV

Die Bundesregierung sorgt speziell in der betrieblichen Altersvorsorge für immer mehr Arbeitsaufwand in der HR

Jahreswechsel 2022 [TOP ARBEITGEBER NEWS] ÜBER DIE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE (bAV)

BBG RV 2022 - Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung
Betriebliche Altersvorsorge - bAVProfis

Der Arbeitsaufwand in der betrieblichen Altersvorsorge wird für den Arbeitgeber, HR oder Payroll immer mehr, da die Regierung weitere neue Bausteine für die betriebliche Altersvorsorge ins Leben ruft.

Nach der Einführung des gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss folgt jetzt die Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung!

Als Arbeitgeber haben Sie bereits den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss (§ 1a Abs. 1a & § 26a BetrAVG) in der betrieblichen Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter (w, m, d) bei der Entgeltumwandlung umgesetzt.

Dann gehören Sie zu den Arbeitgebern, wie es unsere Kunden in dem VIP SMART DIGITAL Konzept bereits 2019 umgesetzt haben. Durch die Umsetzung des gesetzlichen Arbeitgeberzuschusses in der betrieblichen Altersversorgung mussten viele Punkte beachtet werden, damit kein Regress zum späteren Zeitpunkt Ihr Mitarbeiter aus den bestehenden Versorgungszusagen in der betrieblichen Altersvorsorge gegen Sie als sein Arbeitgeber beantragen kann.

Sollten Sie die einzelnen Details nicht kennen, können Sie diese hier nochmals nachlesen.

Die wichtigste Arbeitgeber News zum Jahreswechsel 2022 für die betriebliche Altersvorsorge, die jeder Arbeitgeber, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Lohnbuchhaltung wissen sollte.

Wir hatten in unserer bAV News "Beitragsbemessungsgrenze 2022 (BBG RV 2022)" vom 09.09.2021 bereits auf die Probleme der Reduzierung der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen deutschen gesetzlichen Rentenversicherung (BBG RV) hingewiesen.

Speziell für Arbeitnehmer, die bisher die 8% der BBG RV als Entgeltumwandlung genutzt haben bzw. Arbeitgeber, die keine maßgeschneiderte arbeitsrechtliche Entgeltumwandlungsvereinbarung durch einen bAV Juristen verwendet haben, wie es bei unseren VIP SMART DIGITAL Kunden der Fall ist.

Gehören Sie zu den Arbeitgebern, die bisher ein Muster der Entgeltumwandlungsvereinbarung vom Versicherungsunternehmen für die Umsetzung des Rechtsanspruches auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung bei Ihren Mitarbeitern verwendet haben, sollten Sie diese bAV News komplett durchlesen und die Hinweise beachten oder kontrollieren, ob Ihr eingesetzter Berater Ihnen diese Hinweise mitgeteilt hat.

Was muss ich zum 01.01.2022 als Arbeitgeber in der Lohnabrechnung bei der betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung von meinen Mitarbeitern in Verbindung der Reduzierung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beachten?

  1. Als erstes sollten Sie prüfen, mit welcher arbeitsrechtlichen Vereinbarung wurde der Rechtsanspruch auf die betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung zwischen Ihnen als Arbeitgeber und Ihrem Mitarbeiter vereinbart?

    a) Muster durch die Versicherungsgesellschaft?

    Ein Versicherungsunternehmen darf keine rechtswirksame arbeitsrechtliche Beratung umsetzen. Aus diesem Grund geben die Versicherungsgesellschaften nur ein unverbindliches Muster dem Arbeitgeber an die Hand, dass er verwenden kann. Allerdings übernimmt keine Versicherungsgesellschaften eine Haftung für verursachten Fehler, die durch die fehlenden Informationen in dem Muster der Entgeltumwandlung Ihnen als Arbeitgeber bei der Verwendung entstanden sind.

    Die meisten Muster einer Entgeltumwandlungsvereinbarung von Versicherungsgesellschaften führen keinen Hinweis auf, dass ein höherer Beitrag als die 8% der BBG RV eine individuelle Versteuerung vorsehen.

    Einige Muster der Entgeltumwandlung von den Versicherungsgesellschaften führen keinen Hinweis, dass bei einer Überschreitung der Beitragssumme über die 4% der BBG RV, der erhöhte Anteil nur noch steuerbefreit, aber dieser Teil der Sozialversicherungspflicht unterworfen wird. In der Regel tritt das erst bei der Gehaltsabrechnung im August oder September des laufenden Jahres auf.

    Treffen diese Aussagen auf Ihre aktuelle Situation in betrieblichen Altersvorsorge bei Ihren Mitarbeitern, die durch eine Entgeltumwandlung geführt werden zu, sollten Sie jetzt schnell handeln, um zukünftige Regresse (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG) aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu vermeiden.

    b) Maßgeschneiderte Entgeltumwandlungsvereinbarung vom bAV Anwalt

    Sie haben eine maßgeschneiderte Entgeltumwandlungsvereinbarung für Ihr bAV Unternehmenskonzept von einem bAV Juristen erstellen lassen und verwenden diese für die Umsetzung aller erteilten Versorgungszusagen, dann sollten Sie jetzt prüfen, ob Sie folgende Passagen in Ihrer arbeitsrechtlichen Vereinbarung führen:

    Ist ein Hinweis aufgeführt, in dem Ihr Mitarbeiter informiert wird, dass bei einem höheren Beitragsaufwand von mehr als 8% der BBGRV eine individuelle Versteuerung für diesen Teil erfolgt?

    Gleichzeitig sollte ein Passus enthalten sein, dass bei einem Beitragsaufwand von mehr als 4% der BBGRV der Mehrbeitrag der Sozialversicherungspflicht unterliegt?

    Sind diese beiden Punkte in Ihrer Entgeltumwandlungsvereinbarung nicht enthalten, sollten Sie jetzt umgehend aktiv werden.

    Sofern Sie Mitarbeiter führen, die bisher nur einen Beitragsaufwand innerhalb der 4% der BBGRV (2021 = 284 €) inklusive des gesetzlichen bAV Arbeitgeberzuschusses oder den maximalen Beitragsaufwand von 8% der BBGRV (2021 = 568 €) inklusive des gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss geführt haben, sollten Sie jetzt ein Mitarbeitergespräch führen, welchen Lösungsweg der Mitarbeiter zukünftig umsetzen möchte.

    Gleichzeitig sollten Sie Ihren gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss angleichen, damit der Mehrbeitrag (Maximal bei 4% bei 15% Arbeitgeberzuschuss = 2022 -0,30 €) nicht zukünftig weiter vom Mitarbeiter arbeitsrechtlich gefordert werden kann.

Was sollte ich als Arbeitgeber zum Jahreswechsel 2022 unabhängig von diesen 2 bAV Informationen zusätzlich in der Lohnabrechnung mit der betrieblichen Altersvorsorge bei Entgeltumwandlung beachten?

  1. Als erstes sollten Sie die Nachträge der Versicherungsgesellschaft prüfen, ob der gewünschte Entgeltumwandlungsbetrag Ihres Mitarbeiters (w, m, d) und der von Ihnen festgelegte Arbeitgeberzuschuss kongruent Ihrer arbeitsrechtlichen Vereinbarung umgesetzt wurde! Sollten die Beiträge nicht der arbeitsrechtlichen Vereinbarung übereinstimmen, muss umgehend eine Korrektur der Rückdeckungsversicherung bei dem Versorgungsträger veranlasst werden.

  2. Wünscht der Mitarbeiter eine Änderung seiner Entgeltumwandlungsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) muss dieser Wunsch Ihres Mitarbeiters nicht nur der Versicherungsgesellschaft durch einen Änderungsantrag beantragt werden, sondern viel wichtiger ist die arbeitsrechtliche Vereinbarung, die Sie über einen Nachtrag der Entgeltumwandlungsvereinbarung schriftlich festlegen müssen.

    Beispiel:

    BBGRV 2021 = mtl. 7.100,00 € => 4% sind steuer- und sozialversicherungsfrei in der bAV => mtl. 284,00 €

    2021 führt der Mitarbeiter eine monatlichen Entgeltumwandlungsbeitrag von 246,96 €
    + 15% gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss pauschal                                                 37,04 €

    2021 monatlicher Gesamtbeitrag                                                                          284,00 €   


    BBGRV 2022= mtl. 7.050,00 € => 4% sind steuer- und sozialversicherungsfrei in der bAV => mtl. 282,00 €


    2022 führt der Mitarbeiter eine monatlichen Entgeltumwandlungsbeitrag von 245,22 €
    + 15% gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss pauschal                                                 36,78 €

    2021 monatlicher Gesamtbeitrag                                                                          282,00 €   

    Würden Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeiter nicht auf diesen wichtigen Nachteil, der Sozialversicherungspflicht hinweisen, könnte er Sie als Arbeitgeber für diesen Nachteil Regresspflicht machen. Allerdings wird dieser Nachteil erst im kommenden August bzw. September in der Gehaltsabrechnung sichtbar. Will der Mitarbeiter diesen Nachteil nicht, müsste rückwirkend eine Lohnbuchungskorrektur zum 01/2022 - 08/2022 durchgeführt werden.

    Noch schlimmer sieht es aus, wenn Ihr Mitarbeiter die 8% der BBGRV inklusive des Arbeitgeberzuschusses beanspruchen würde!

  3. Informieren Sie Ihre Lohnbuchhaltung, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, der für die Umsetzung Ihrer Lohnabrechnung Ihrer Mitarbeiter zuständig ist. Hier sollten spätestens zum 15.01.2022 die richtigen Beiträge der einzelnen Versorgungszusagen in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) der Lohnbuchhaltung vorliegen. Nur durch diesen Sachverhalt liegt ab dem 01.01.2022 von Beginn der richtige monatliche Entgeltumwandlungsbeitrag Ihres Mitarbeiters und der zugesagte gesetzliche Arbeitgeberzuschuss in der ersten Lohnabrechnung vor.

Sie haben Fragen zur Reduzierung der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung in Verbindung mit der betrieblichen Altersvorsorge oder dem gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), die bAVProfis stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

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