RENTENREFORM 2026: WARUM DIE 33 EMPFEHLUNGEN JETZT FÜR ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER WICHTIG SIND
DIE ZUKUNFT DER RENTE: WAS DIE 33 VORSCHLÄGE DER RENTENKOMMISSION JETZT BEDEUTEN?
RENTE, BETRIEBSRENTE, EIGENVORSORGE: SO KÖNNTE DIE ALTERVORSORGE DER ZUKUNFT AUSSEHEN
NEUE RENTENREFORM: 33 EMPFEHLUNGEN, DIE DEUTSCHLANDS ALTERSVORSORGE VERÄNDERN WERDEN
Seit dem 23. Juni 2026 liegen die 33 Empfehlungen der Rentenkommission der Regierung vor, die ein großes Ziel versprechen. Die Rente der Zukunft in Deutschland soll sicherer, gerechter und verlässlicher werden. Aus einer sicheren Quelle wissen wir, dass Herr Norbert Blüm (Unsere Rente ist sicher) nicht Teilnehmer der Rentenkommission war und deshalb sollte jeder positiv an die 33 Empfehlungen herantreten.
Deutschland steht vor einer der wichtigsten rentenpolitischen Weichenstellungen der kommenden Jahre. Die neue Rentenreform 2026 und die 33 Empfehlungen der Rentenkommission zeigen deutlich: Das bisherige Rentensystem steht unter massivem Druck und kurz vor dem Exitus. Immer mehr Menschen gehen in Rente, während gleichzeitig immer weniger Beitragszahler das System finanzieren. Die Folge: Die gesetzliche Rente allein wird für viele Menschen künftig nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern.
Genau hier setzt die Rentenkommission an. Sie schlägt ein umfassendes Reformpaket vor, das die Altersversorgung in Deutschland neu ausrichten soll. Im Mittelpunkt steht nicht nur die gesetzliche Rente, sondern das Zusammenspiel aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersvorsorge und privater Vorsorge.
Besonders wichtig ist eine neue politische Zielgröße: Wer im Ruhestand ist, soll perspektivisch mindestens 70 Prozent seines früheren Nettoeinkommens nach Steuern erreichen können. Diese sogenannte Nettoersatzquote ist ein zentraler Maßstab für eine lebensstandardsichernde Altersversorgung.
Einfach gesagt: Wer vor der Rente 2.500 Euro netto verdient hat, sollte im Alter möglichst mindestens 1.750 Euro netto zur Verfügung haben.
- Nicht zwingend nur aus der gesetzlichen Rente, sondern aus allen Bausteinen der Altersvorsorge zusammen.
WIE HOCH IST AKTUELL DIE DURCHSCHNITTLICHE REGELALTERSRENTE AUS DER GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG?
In Deutschland liegt derzeit die Regelaltersrente für Frauen bei monatlich 955 € und für Männer bei 1.405 €. Das Gute an dieser geringen Rentenzahlung ist, dass hier grundsätzlich keine Steuern bezahlt werden müssen, oder sofern sie sich als Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung befinden, dass sie davon nur einen geringen Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen müssen.
Damit sie die Informationen nachvollziehen können, haben wir Ihnen die exakten Daten aus dem WSI angehängt.

WARUM DIE RENTENREFORM 2026 NOTWENDIG WIRD?
Die Rentenreform ist kein politisches Wunschprojekt, sondern eine Reaktion auf eine Entwicklung, die seit Jahren absehbar ist. Deutschland altert. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen nach und nach in den Ruhestand. Gleichzeitig rücken weniger junge Beitragszahler nach. Dadurch gerät das Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung zunehmend unter Spannung.
Das heutige Rentensystem funktioniert grundsätzlich nach einem einfachen Prinzip: Die Erwerbstätigen von heute finanzieren mit ihren Beiträgen die Renten der heutigen Rentnerinnen und Rentner. Dieses Modell kann stabil sein, solange genügend Beitragszahler auf genügend Rentenempfänger treffen. Genau dieses Verhältnis verschiebt sich jedoch.
Ohne Reform drohen drei Entwicklungen:
Erstens könnten die Rentenbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutlich steigen.
Durch das Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung, welches die Arbeitnehmer die laufenden Rentner finanzieren, müssen die Beitragseinnahmen für die laufenden Rentenzahlungen aufkommen.

Zweitens könnte das Rentenniveau langfristig unter Druck geraten.
Durch die lange Lebenserwartung, die steigende Anzahl der Rentner und die zusätzlichen Belastungen von besonderen Ausnahmeregelungen (z.B. Abschlagsfreie Rente mit 63, Mütterrente, usw.) kommt das gesetzliche Rentensystem in Schieflage. Gleichzeitig beziehen heute schon viele Personen im Alter eine Grundsicherung, da die Rente nicht ausreicht.

Drittens müssten immer höhere Steuerzuschüsse aus dem Bundeshaushalt eingesetzt werden, um das System zu stabilisieren.
Schon lange wird das gesetzliche Rentensystem in Deutschland zum größten Teil vom Staat aus den Steuereinnahmen finanziert. Den meisten Bürgern ist nicht bekannt, dass die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmer nur ein geringer Anteil für die Finanzierung der gesetzlichen Rente ausreichen.

Die Rentenkommission will diesen Kreislauf durchbrechen. Ziel ist ein System, das die gesetzliche Rente stabilisiert, zusätzliche Kapitalerträge nutzt und die Verantwortung für Altersvorsorge breiter verteilt.
DIE WICHTIGSTE BOTSCHAFT DER NEUEN RENTENREFORM IST: 70 PROZENT NETTOERSATZQUOTE ALS NEUES ZIEL
Die wohl aufmerksamkeitsstärkste Empfehlung lautet: Die Altersversorgung soll künftig so ausgerichtet werden, dass eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern erreicht wird.
Das klingt technisch, ist aber für jeden Menschen leicht verständlich.
Die Nettoersatzquote beschreibt, wie viel Prozent des früheren Nettoeinkommens im Ruhestand zur Verfügung stehen. Entscheidend ist also nicht nur die gesetzliche Rente auf dem Papier, sondern das tatsächlich verfügbare Geld nach Steuern und Abgaben. Das ist genau der Trick. die gesetzliche Rentenversicherung erhält mehr Beiträge, aber die Arbeitnehmer sollen selbst über die 3 Schichten der Altersvorsorge Ihre Vorsorge treffen, um dieses Ziel zu erreichen.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer verdient vor Rentenbeginn 3.000 Euro netto im Monat. Eine Nettoersatzquote von 70 Prozent bedeutet, dass im Alter rund 2.100 Euro netto zur Verfügung stehen sollten.
Wichtig: Diese 2.100 Euro müssen nicht vollständig aus der gesetzlichen Rente kommen. Sie können sich zusammensetzen aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente, privater Altersvorsorge, Kapitalerträgen und weiteren Vorsorgebausteinen.
Genau darin liegt der Kern der neuen Reformlogik: Die gesetzliche Rente bleibt wichtig, aber sie soll künftig stärker durch kapitalgedeckte und zusätzliche Vorsorgeformen ergänzt werden. Grundsätzlich nur mit einem höheren Beitragsaufwand für die gesetzliche Rentenversicherung und der Bürger soll, wie seit 2005 als das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) und das Rentenversicherung Nachhaltigkeitsgesetz ins Leben gerufen wurde.
BLEIBT DIE GESETZLICHE RENTE WIRKLICH DIE GRUNDLAGE DER ALTERSVORSORGE?
Trotz aller Reformvorschläge soll die gesetzliche Rente die zentrale Säule der Altersversorgung in Deutschland bleiben. Sie soll nicht abgeschafft, sondern stabilisiert und ergänzt werden.
Das ist wichtig, denn für viele Menschen ist die gesetzliche Rente die wichtigste oder sogar einzige Einkommensquelle im Alter. Deshalb setzt die Rentenkommission nicht auf einen radikalen Systemwechsel, sondern auf eine Weiterentwicklung des bestehenden Systems. Allerdings sollte jeder wie bisher seine persönlichen Möglichkeiten nutzen, um den Ruhestand zu finanzieren zu können.
Die gesetzliche Rentenversicherung soll weiterhin Sicherheit geben. Gleichzeitig soll sie widerstandsfähiger gegen demografische Veränderungen werden. Dafür reichen klassische Beitragserhöhungen oder Steuerzuschüsse allein nach Auffassung der Kommission nicht aus. Es braucht zusätzliche Finanzierungsquellen und eine stärkere Einbindung weiterer Erwerbsgruppen.
NEUE GESETZLICHE KAPITALRENTE: KAPITALMARKT SOLL TEILE DER ALTERSVORSORGE WERDEN
Ein zentrales Element der Rentenreform 2026 ist die Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente. Damit soll ein zusätzlicher kapitalgedeckter Baustein innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen. Allerdings ist eine Kapitalanlage in Fonds von der Rendite langfristig interessant, aber wir wissen alle, dass ein Kapital das Problem der Langlebigkeit nicht wirklich absichert.
Die Idee: Neben dem klassischen Umlageverfahren soll ein Teil der Beiträge langfristig am Kapitalmarkt angelegt werden. Die daraus entstehenden Erträge sollen später helfen, das Rentenniveau zu stabilisieren oder sogar zu verbessern.
Orientierung bietet dabei unter anderem das schwedische Modell. Dort spielen kapitalgedeckte Elemente bereits eine größere Rolle in der Altersvorsorge.
Für Beschäftigte bedeutet das: Altersvorsorge soll künftig nicht nur aus laufenden Beiträgen und Rentenzahlungen bestehen, sondern stärker von langfristigem Kapitalaufbau profitieren. Das kann Chancen eröffnen, bringt aber auch neue Fragen mit sich: Wie sicher wird das Kapital angelegt? Wer verwaltet es? Wie transparent sind die Kosten? Wie werden Schwankungen an den Kapitalmärkten abgefedert?
Genau diese Fragen werden bei der gesetzlichen Umsetzung entscheidend sein.
MEHR MENSCHEN SOLLEN IN DIE GESETZLICHE RENTE EINBEZOGEN WERDEN
Ein weiterer wichtiger Reformpunkt betrifft den Kreis der Versicherten. Die Rentenkommission empfiehlt, die gesetzliche Rentenversicherung langfristig breiter aufzustellen.
Perspektivisch sollen weitere Berufsgruppen einbezogen werden. Dazu gehören insbesondere neue Selbstständige, die bislang nicht obligatorisch über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert sind. Auch Abgeordnete sollen stärker einbezogen werden. Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung sollen zudem wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden.
Der Gedanke dahinter ist klar: Wenn die Alterssicherung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, soll die Verantwortung auch breiter verteilt werden.
Für Selbstständige ist dieser Punkt besonders relevant. Viele Selbstständige sorgen privat vor, manche jedoch zu wenig oder gar nicht ausreichend. Eine verpflichtende Einbindung könnte mehr Sicherheit schaffen, aber auch zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führen. Entscheidend wird sein, wie Übergangsregelungen, Beitragshöhen und bestehende Vorsorgeverträge behandelt werden.
RENTENEINTRITTSALTER: LÄNGER ARBEITEN WIRD WAHRSCHEINLICHER
Ein besonders sensibles Thema ist das Renteneintrittsalter. Die Rentenkommission empfiehlt eine moderate Anhebung und eine Kopplung an die steigende Lebenserwartung.
Das bedeutet: Wenn die Menschen im Durchschnitt länger leben, soll auch die Lebensarbeitszeit schrittweise angepasst werden. Nach den bisherigen Informationen würde die Regelaltersgrenze ungefähr alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen.
Für viele Beschäftigte ist das eine unbequeme Nachricht. Gleichzeitig argumentiert die Kommission, dass ein längeres Leben auch finanzierbar bleiben muss. Wenn Renten länger gezahlt werden, muss das System entweder mehr Einnahmen erzielen, Leistungen kürzen oder die Erwerbsphase verlängern.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht nur: Wie lange müssen Menschen künftig arbeiten? Sondern auch: Wer kann überhaupt länger arbeiten?
Ein Büroangestellter hat andere körperliche Voraussetzungen als eine Pflegekraft, ein Handwerker oder jemand mit jahrzehntelanger Schichtarbeit. Deshalb braucht jede Reform faire Ausnahmen und Schutzmechanismen für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur regulären Altersgrenze arbeiten können.
SCHUTZRENTE STATT KLASSISCHER RENTE MIT 63 JAHREN
Auch die bisherige abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte steht im Fokus. Nach den Reformüberlegungen soll an die Stelle der bisherigen Rente ab 63, die inzwischen faktisch eher bei etwa 64,5 Jahren liegt, eine gezieltere Schutzregelung treten.
Diese sogenannte Schutzrente soll vor allem Menschen helfen, die lange eingezahlt haben und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf arbeiten können.
Der Unterschied ist wichtig: Es geht nicht mehr um einen pauschalen früheren Rentenzugang für alle besonders langjährig Versicherten, sondern stärker um eine Absicherung für gesundheitlich belastete Menschen.
Für Arbeitnehmer bedeutet das: Die individuelle Erwerbsbiografie wird noch wichtiger. Wer lange gearbeitet hat, gesundheitlich eingeschränkt ist und kurz vor dem Ruhestand steht, soll nicht einfach auf irgendeine andere Tätigkeit verwiesen werden. Vielmehr soll es einen gerechteren Übergang geben.
BIETRIEBSRENTE WIRD NOCH WICHTIGER
Die Rentenreform 2026 macht deutlich: Ohne betriebliche Altersvorsorge wird es für viele Beschäftigte schwer, im Alter den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Die betriebliche Altersvorsorge ist der zweite große Baustein neben der gesetzlichen Rente. Sie kann helfen, die Versorgungslücke zu schließen, vor allem wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam vorsorgen.
Für Unternehmen bedeutet das: Die bAV wird zunehmend zu einem strategischen Instrument. Sie ist nicht nur eine Sozialleistung, sondern auch ein wichtiger Faktor für Mitarbeiterbindung, Arbeitgeberattraktivität und Fachkräftesicherung.
Gerade in Zeiten steigender Unsicherheit rund um die gesetzliche Rente kann eine gut strukturierte Betriebsrente ein entscheidender Vorteil sein. Arbeitnehmer wünschen sich Klarheit, Sicherheit und verständliche Lösungen. Arbeitgeber wiederum brauchen rechtssichere, digitale und administrativ einfache Konzepte.
Die neue Rentenreform dürfte den Druck erhöhen, betriebliche Versorgungssysteme professionell zu organisieren. Unternehmen, die hier frühzeitig handeln, können sich als verantwortungsbewusste Arbeitgeber positionieren.
PRIVATE ALTERSVORSORGE BLEIBT UNVERZICHTBAR
Neben gesetzlicher Rente und Betriebsrente bleibt auch die private Altersvorsorge ein wichtiger Bestandteil der Zukunft. Die 70-Prozent-Zielgröße wird für viele Menschen nur erreichbar sein, wenn sie zusätzlich privat vorsorgen.
Das kann über verschiedene Wege geschehen: private Rentenversicherungen, fondsgebundene Vorsorgelösungen, Wertpapiersparpläne, Immobilien oder andere langfristige Vermögensbausteine.
Entscheidend ist nicht, irgendein Produkt abzuschließen. Entscheidend ist ein klares Ziel: Wie hoch wird die voraussichtliche gesetzliche Rente sein? Welche Betriebsrente kommt hinzu? Welche Versorgungslücke bleibt? Und welche monatliche Sparrate ist notwendig, um diese Lücke bis zum Rentenbeginn zu schließen?
Viele Menschen beschäftigen sich zu spät mit diesen Fragen. Genau das ist gefährlich. Denn Altersvorsorge braucht Zeit. Je früher mit dem Aufbau begonnen wird, desto stärker wirken Zinseszinseffekte, Kapitalerträge und langfristige Planung.
WAS BEDEUTET DIE RENTENREFORM FÜR ARBEITNEHMER?
Für Arbeitnehmer ist die Botschaft eindeutig: Die eigene Altersvorsorge wird wichtiger. Wer sich allein auf die gesetzliche Rente verlässt, könnte später eine unangenehme Überraschung erleben.
Die neue Rentenreform zeigt, dass die Politik stärker auf ein Gesamtsystem setzt. Gesetzliche Rente, Betriebsrente und private Vorsorge sollen zusammenspielen.
Arbeitnehmer sollten deshalb drei Fragen klären:
Wie hoch ist meine voraussichtliche gesetzliche Rente?
Habe ich bereits eine Betriebsrente oder Anspruch auf Entgeltumwandlung?
Reicht meine bisherige Vorsorge aus, um später mindestens 70 Prozent meines heutigen Nettoeinkommens zu erreichen?
Wer diese Fragen nicht beantworten kann, sollte jetzt handeln. Nicht aus Panik, sondern aus Verantwortung gegenüber der eigenen finanziellen Zukunft.
WAS BEDEUTET DIE RENTENREFOM FÜR ARBEITGEBER?
Auch Arbeitgeber sind von der Rentenreform direkt betroffen. Zum einen könnten neue Beitragspflichten und zusätzliche Vorsorgemodelle auf Unternehmen zukommen. Zum anderen steigt die Erwartung der Beschäftigten, dass Arbeitgeber bei der Altersvorsorge klare und attraktive Lösungen anbieten.
Die betriebliche Altersvorsorge kann dabei eine Schlüsselrolle spielen. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern verständliche, transparente und digitale bAV-Lösungen anbieten, schaffen Vertrauen. Sie zeigen: Wir kümmern uns nicht nur um das Gehalt von heute, sondern auch um die finanzielle Sicherheit von morgen.
Gerade im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte kann das ein entscheidender Vorteil sein. Denn gute Mitarbeiter achten längst nicht mehr nur auf das Monatsgehalt. Sie achten auf Gesamtleistungen, Sicherheit, Flexibilität und langfristige Perspektive.
Unternehmen sollten daher prüfen, ob ihre bestehende bAV-Struktur noch zeitgemäß ist. Sind die Versorgungsordnungen aktuell? Sind Zuschüsse klar geregelt? Gibt es eine verständliche Kommunikation? Werden neue Mitarbeiter sauber informiert? Gibt es digitale Prozesse? Sind Haftungsfragen geklärt?
Die Rentenreform 2026 ist ein guter Anlass, diese Punkte professionell zu überprüfen.
DIE GROßE HERAUSFORDERUNG: VERSTÄNDLICHKEIT IN DER ALTERSVORSORGE ÜBER ALLE 3 SCHICHTEN
Eines der größten Probleme der Altersvorsorge ist nicht nur die Finanzierung, sondern die Komplexität. Viele Menschen verstehen ihre Renteninformation nicht vollständig. Viele wissen nicht, wie groß ihre Versorgungslücke ist. Viele unterschätzen, wie stark Inflation, Steuern und steigende Lebenshaltungskosten den Ruhestand beeinflussen.
Eine Reform kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie verständlich erklärt wird. Menschen müssen nachvollziehen können, was die neuen Regeln für sie persönlich bedeuten.
Deshalb ist die 70-Prozent-Zielgröße so wichtig. Sie macht Altersvorsorge greifbarer. Statt abstrakter Rentenformeln steht eine einfache Frage im Raum: Werde ich im Alter genug Netto-Einkommen haben, um meinen Lebensstandard zu halten?
Diese Frage sollte jeder Arbeitnehmer, jeder Selbstständige und jeder Arbeitgeber ernst nehmen.
CHANCEN DER RENTENREFORM
Die Rentenreform 2026 bietet mehrere Chancen.
Sie kann die gesetzliche Rente langfristig stabilisieren. Sie kann Kapitalmarkterträge stärker für die Altersvorsorge nutzbar machen. Sie kann mehr Berufsgruppen in die Verantwortung einbeziehen. Sie kann die betriebliche Altersvorsorge stärken. Und sie kann dazu führen, dass Menschen früher und bewusster über ihre finanzielle Zukunft nachdenken.
Besonders positiv ist, dass die Reform nicht nur auf eine einzelne Säule setzt. Altersvorsorge wird als Gesamtsystem betrachtet. Genau das ist notwendig, weil keine einzelne Säule allein alle Probleme lösen kann.
Die gesetzliche Rente sorgt für Basisstabilität. Die Betriebsrente ergänzt über den Arbeitgeber. Die private Vorsorge schafft individuelle Flexibilität. Kapitalgedeckte Elemente können langfristig zusätzliche Erträge ermöglichen.
Wenn diese Bausteine sinnvoll zusammenspielen, kann das Rentensystem robuster werden.
RISIKEN UND OFFENE FRAGEN
Trotz aller Chancen bleiben wichtige Fragen offen.
Wie genau wird die gesetzliche Kapitalrente ausgestaltet? Welche Kosten entstehen? Wie werden Kapitalmarktrisiken verteilt? Welche Garantien gibt es? Wie stark steigen Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Wie werden Selbstständige eingebunden? Welche Übergangsfristen gelten? Welche Menschen erhalten besonderen Schutz, wenn sie gesundheitlich nicht länger arbeiten können?
Auch politisch ist noch nicht alles entschieden. Die Empfehlungen der Kommission sind ein wichtiger Schritt, aber noch kein fertiges Gesetz. Erst im Gesetzgebungsverfahren wird sich zeigen, welche Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden und in welcher Form.
Deshalb gilt: Die Rentenreform 2026 ist kein abgeschlossenes Kapitel, sondern der Beginn einer entscheidenden Debatte.
WARUM JETZT HANDLUNGSBEDARF BESTEHT
Viele Menschen warten bei der Altersvorsorge ab. Sie denken: Das betrifft mich später. Doch genau dieses Denken ist riskant.
Altersvorsorge funktioniert am besten mit Zeit. Wer früh beginnt, kann mit kleineren Beiträgen mehr erreichen. Wer spät beginnt, muss deutlich höhere Beträge aufbringen, um dieselbe Versorgungslücke zu schließen.
Die neue Rentenreform ist deshalb ein Weckruf. Sie zeigt: Die Verantwortung für den Lebensstandard im Alter wird stärker auf mehrere Schultern verteilt. Der Staat bleibt wichtig, aber Arbeitnehmer, Arbeitgeber und private Vorsorge werden wichtiger.
Wer jetzt seine Rentensituation prüft, verschafft sich einen klaren Vorteil.
IST DIE NEUE RENTENREFORM 2026 MIT DEN 33 EMPFEHLUNGEN DER NEUE WENDEPUNKT FÜR DIE SICHERUNG IHRES ERWORBENEN LEBENSSTANDARDS?
Die 33 Empfehlungen der Rentenkommission markieren einen möglichen Wendepunkt in der deutschen Alterssicherung. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Menschen im Alter finanziell sicher leben können, ohne die junge Generation und die Wirtschaft zu überlasten.
Die wichtigste Botschaft lautet: Eine lebensstandardsichernde Altersversorgung soll künftig mindestens 70 Prozent des früheren Nettoeinkommens nach Steuern erreichen. Dieses Ziel wird für viele Menschen nur erreichbar sein, wenn gesetzliche Rente, Betriebsrente und private Vorsorge konsequent zusammengedacht werden.
WIE SEHEN DIE 33 EMPFEHLUNGEN DER RENTENKOMMISSION WIRKLICH AUS?
EMPFEHLUNG 1: LEBENSSTANDARD SICHERN
Die Kommission empfiehlt, dass Menschen im Ruhestand nach Steuern mindestens 70 % ihres früheren Nettoeinkommens zur Verfügung haben sollten. Damit soll der gewohnte Lebensstandard im Alter möglichst erhalten bleiben.
Das bedeutet: Die Altersversorgung soll nicht nur irgendwie ausreichen, sondern so gestaltet sein, dass Rentnerinnen und Rentner weiterhin finanziell gut leben können.
Beispiel:
Wer vor der Rente 2.500 € netto verdient hat, sollte im Ruhestand mindestens etwa 1.750 € netto zur Verfügung haben.
Diese 70 % können aus verschiedenen Bausteinen kommen, zum Beispiel aus der gesetzlichen Rente, der Betriebsrente und privater Vorsorge.
EMPFEHLUNG 2 NETTOERSATZQUOTE
Die Kommission empfiehlt, künftig nicht nur zu zeigen, wie hoch das Rentenniveau vor Steuern ist. Zusätzlich soll regelmäßig ausgewiesen werden, wie viel Geld Menschen im Ruhestand nach Steuern tatsächlich zur Verfügung haben.
Diese neue Kennzahl heißt Nettoersatzquote.
Sie zeigt:
Wie viel Prozent des letzten Nettoeinkommens aus dem Arbeitsleben im Ruhestand ersetzt werden.
Ein einfaches Beispiel:
Eine Person verdient vor der Rente 2.500 € netto im Monat.
Im Ruhestand hat sie aus Rente und Vorsorge insgesamt 1.750 € netto zur Verfügung.
Dann beträgt die Nettoersatzquote:
1.750 € von 2.500 € = 70 %
Das bedeutet:
Die Person hat im Ruhestand noch 70 % ihres früheren Nettoeinkommens zur Verfügung.
Die Kommission möchte, dass diese Quote für verschiedene Personengruppen berechnet wird, zum Beispiel für:
Durchschnittsverdiener, Geringverdiener und unterschiedliche Rentenjahrgänge.
Außerdem soll unterschieden werden zwischen:
1. Gesetzlicher Pflichtversorgung
Also zum Beispiel der gesetzlichen Rente.
2. Gesamtversorgung
Also gesetzliche Rente plus zusätzliche Altersvorsorge, zum Beispiel Betriebsrente, private Vorsorge und sozialpolitische Leistungen.
Kurz gesagt:
Die Nettoersatzquote soll verständlich zeigen, wie gut das Alterssicherungssystem den Lebensstandard im Ruhestand tatsächlich absichert. Sie macht sichtbar, ob die Rente allein reicht oder ob zusätzliche Vorsorge notwendig ist.
EMPFEHLUNG 3 BESSERE RENTENINFORMATIONEN
Die Kommission empfiehlt, die Daten zur Altersvorsorge in Deutschland zu verbessern. Der Staat soll genauer erfassen und auswerten können, wie gut die Menschen für das Alter abgesichert sind.
Dazu sollen vorhandene Verwaltungsdaten besser genutzt werden, zum Beispiel aus Rentenversicherung, betrieblicher Altersvorsorge oder privater Vorsorge.
Kurz gesagt:
Man möchte künftig besser erkennen, wer im Alter gut abgesichert ist und wo Versorgungslücken entstehen. So kann die Politik gezielter reagieren.
EMPFEHLUNG 4 WEITERENTWICKLUNG DER DIGITALEN RENTENÜBERSICHT
Die Kommission empfiehlt, die Digitale Rentenübersicht weiter auszubauen. Menschen sollen dort leichter sehen können, welche Ansprüche sie aus der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Vorsorge bereits haben.
So kann jeder besser planen, ob die eigene Altersvorsorge später ausreicht oder ob noch eine Versorgungslücke besteht.
Zusätzlich soll es mehr Finanzbildung über das ganze Leben hinweg geben. Das bedeutet: Menschen sollen früher und verständlicher lernen, wie Rente, Vorsorge, Geldanlage und finanzielle Planung funktionieren.
EMPFEHLUNG 5 RENTENALTER ANPASSUNG
Menschen werden im Durchschnitt immer älter. Deshalb empfiehlt eine Expertenkommission, dass auch das Renteneintrittsalter schrittweise steigt.
Die Regel dahinter ist simpel:
Steigt die Lebenserwartung um 3 Monate → arbeitet man 2 Monate länger → bekommt man 1 Monat länger Rente.
Konkret geplant:
Das Rentenalter steigt von aktuell 67 Jahre auf 67,5 Jahre — aber erst zwischen 2031 und 2041, also sehr langsam.
Außerdem: Die Regelung soll regelmäßig vom Parlament oder einem unabhängigen Gremium überprüft werden, ob sie noch zeitgemäß ist.
EMPFEHLUNG 6 ABSCHAFFUNG DER RENTE MIT 63
Wer heute 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann ohne Abzüge früher in Rente gehen (bekannt als „Rente mit 63").
Die Kommission schlägt vor, diese Sonderregelung komplett zu streichen.
Wer künftig früher aufhört zu arbeiten, müsste dann Abzüge in Kauf nehmen — oder bis zur regulären Altersgrenze weiterarbeiten.
EMPFEHLUNG 7 RENTENEINTRITT NACH GEWISSEN BEITRAGSJAHREN WIRD ABGESCHAFFT
Eine Expertenkommission rät davon ab, ein Gesetz einzuführen, das es ermöglicht, allein aufgrund einer bestimmten Anzahl an Beitragsjahren in Rente zu gehen — unabhängig vom Lebensalter.
Konkret bedeutet das:
Ein Modell wie „45 Beitragsjahre = Rente, egal wie alt" soll nach Ansicht der Kommission nicht als eigenständige Rentenregel eingeführt werden.
Warum?
Weil ein solches Modell Menschen bevorzugen würde, die früh ins Berufsleben eingestiegen sind (z. B. Handwerker, Geringverdiener), während es gleichzeitig die Rentenfinanzen stark belasten und das reguläre Renteneintrittsalter aushöhlen würde.
EMPFEHLUNG 8 REGELALTERSRENTE SOLL MIT 3 JAHREN FESTGESCHRIEBEN WERDEN
Die Expertenkommission empfiehlt, die sogenannte Rente mit 63 kurzfristig auf Rente mit 64 anzuheben. Langfristig soll das Renteneintrittsalter für langjährig Versicherte im gleichen Takt steigen wie die allgemeine Regelaltersgrenze, sodass der Abstand zwischen beiden stets drei Jahre beträgt.
Erläuterung:
Aktuell können langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, während die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegt – das ist ein Abstand von 4 Jahren.
Die Kommission schlägt vor:
-
- Sofort: Anhebung von 63 auf 64 Jahre
- Danach: Automatische Kopplung an die Regelaltersgrenze – steigt diese auf z. B. 68 Jahre, steigt die Frührente auf 65 Jahre
- Ziel: Der Abstand zwischen Frührente und Regelaltersgrenze wird dauerhaft auf 3 Jahre festgeschrieben
bAV-VORTEIL:
Für Arbeitnehmer, die auf eine frühe Altersrente planen, verschiebt sich der abschlagsfreie Renteneintritt. Das hat direkte Auswirkungen auf die Überbrückungsplanung in der betrieblichen Altersversorgung – insbesondere bei Versorgungszusagen mit festen Renteneintrittsaltern. Bestehende Versorgungsordnungen sollten auf Kompatibilität geprüft werden.
EMPFEHLUNG 9 RENTENFAKTOR-NEUTRALITÄT
Wer früher in Rente geht, bekommt jeden Monat weniger Rente (Abschlag: - 0,3 Prozent pro Monat = - 3,6 Prozent pro Jahr).
Wer länger arbeitet, bekommt jeden Monat mehr Rente (Zuschlag: + 0,5 Prozent pro Monat = + 6 Prozent pro Jahr).
Diese Zu- und Abschläge sollen mathematisch so berechnet sein, dass es für die Rentenkasse insgesamt egal ist, egal ob jemand früh oder spät in Rente geht, die Gesamtauszahlung bleibt für das System gleich.
Die Kommission empfiehlt, diese Berechnung regelmäßig zu aktualisieren — weil sich die Lebenserwartung der Menschen mit der Zeit verändert.
Der Rentenfaktor in der aktuellen persönlichen Renteninformation ist heute schon nicht garantiert, wie es grundsätzlich in den meisten Fällen der Betriebsrente oder privaten Rentenversicherungsverträgen der Fall ist. Nur so ist eine sichere Rentenplanung gegeben.
EMPFEHLUNG 10 NEUGESTALTUNG DER ERWERBSMINDERUNGSRENTE UND FRÜHVERRENTUNG
Die Rentenkommission empfiehlt, ältere Arbeitnehmer ab 45 Jahren gezielter auf ihre Arbeitsfähigkeit zu prüfen und bei gesundheitlichen Einschränkungen besser zu unterstützen. Wer in rentennahem Alter nachweislich nicht mehr in seinem erlernten Beruf arbeiten kann, soll einfacher in Rente gehen dürfen, ohne sich umschulen zu müssen.
Zudem soll der Testzeitraum für Erwerbsgeminderte, die einen Wiedereinstieg ins Berufsleben versuchen, von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert werden. Schließlich soll der Begriff Erwerbsminderung neu definiert werden, um Menschen, die nur noch drei Stunden täglich arbeiten können, bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
EMPFEHLUNG 11 ÄNDERUNG DER HINTERBLIEBENENRENTE
Die staatliche Hinterbliebenenrente (z. B. Witwen-/Witwerrente) stammt aus einer Zeit, in der Ehefrauen meist nicht berufstätig waren. Die Gesellschaft hat sich verändert – die Rente soll sich anpassen.
Was bedeutet das konkret?
Die Kommission sagt:
| Früher | Heute |
|---|---|
| Ehefrauen meist nicht berufstätig | Beide Partner meist berufstätig |
| Witwe war finanziell abhängig | Eigenständige Altersvorsorge möglich |
| Hinterbliebenenrente = existenziell | Hinterbliebenenrente = oft Doppelversorgung |
→ Die bisherige Regelung passt nicht mehr zur modernen Lebensrealität.
Mögliche Reformrichtungen (was könnte sich ändern):
-
- Kürzung oder Abschaffung der Witwen-/Witwerrente
- Stärkere Anrechnung eigener Rentenansprüche
- Förderung individueller Altersvorsorge statt Hinterbliebenenversorgung
bAV-VORTEIL:
Genau hier liegt die Stärke der betrieblichen Altersvorsorge — Hinterbliebenenleistungen können im Rahmen der bAV individuell und flexibel vereinbart werden, unabhängig von staatlichen Reformen.
EMPFEHLUNG 12 REHA STÄRKUNG
Die Kommission empfiehlt der Bundesregierung, Rehabilitationsmaßnahmen in Deutschland gezielt auszubauen, um die Gesundheit der Bevölkerung, ihre gesellschaftliche Teilhabe sowie die finanzielle Stabilität der Sozialsysteme langfristig zu sichern. Ergänzend soll in der gesetzlichen Rentenversicherung ein Reha-Budget eingeführt werden, das sich am tatsächlichen Bedarf der Versicherten ausrichtet.
EMPFEHLUNG 13 ALTERTEILZEIT ÄNDERUNG
Die Kommission schlägt vor, das Mindestalter für Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre anzuheben und es dauerhaft an die gesetzliche Rentenaltersgrenze zu knüpfen. Das bisherige Blockmodell, bei dem Beschäftigte zunächst Vollzeit arbeiten und anschließend vollständig freigestellt werden, soll künftig nicht mehr zulässig sein.
EMPFEHLUNG 14 RENTENANPASSUNG
Die Kommission empfiehlt, die jährliche Rentenerhöhung weiterhin an die Lohnentwicklung zu koppeln und dabei einen automatischen Mechanismus einzuführen, der auf demografische Veränderungen und Beschäftigungsschwankungen reagiert.
Der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor aus dem Rentenrecht (§ 68 SGB VI), der aktuell bis 2031 ausgesetzt ist, soll wieder aktiviert werden. Er sorgt dafür, dass das Verhältnis zwischen Rentnern und Beitragszahlern die Rentenhöhe beeinflusst. Ein interner Rechenwert dieses Faktors wird leicht angehoben, um die Kosten des demografischen Wandels gerechter zwischen Rentnern und Erwerbstätigen aufzuteilen.
Zugleich wird garantiert, dass das Rentenniveau durch diese Anpassungen nicht sinkt, weder für heutige Rentner noch für künftige Rentenzugänge.
EMPFEHLUNG 15 ÜBERGANGSFAKTOR IN DER RENTENBERECHNUNG
Wer ab 2032 in Rente geht, erhält einen staatlichen Zuschlag, falls die neue gesetzliche Kapitalrente noch nicht ausreicht, um das heutige Rentenniveau zu sichern. Dieser Zuschlag wird schrittweise reduziert, sobald die Kapitalrente stark genug ist, das Niveau eigenständig zu halten. Die Kosten trägt der Steuerzahler
EMPFEHLUNG 16 BEITRAGSGERECHTIGKEIT IN DER GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG
Die Expertenkommission spricht sich dafür aus, den einheitlichen Beitragssatz auf Löhne und Gehälter beizubehalten. Sonderfaktoren oder andere Einkommensarten wie Kapitalerträge oder Mieteinnahmen sollen weiterhin nicht zur Beitragsberechnung herangezogen werden. Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sollte unverändert bleiben.
EMPFEHLUNG 17 KLARE FINANZIERUNGSVERANTWORTUNG IN DER GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG
Die Kommission empfiehlt, alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, für die keine Beiträge gezahlt wurden, klar zu benennen und transparent darzustellen. Es soll eindeutig geregelt werden, welche dieser Leistungen von der Versichertengemeinschaft selbst getragen werden und welche eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfüllen. Letztere sollen künftig vollständig vom Bund finanziert werden, ohne dass diese Mittel nach oben begrenzt werden. Statt „Bundeszuschüsse" soll der Begriff „Bundesanteil" verwendet werden, um die Mitverantwortung des Staates klarer zum Ausdruck zu bringen.
EMPFEHLUNG 18 VERDECKTE ARMUT
Die Kommission fordert Bund, Länder und Kommunen auf, Menschen in verdeckter Armut besser zu erreichen. Jeder Bürger soll tatsächlich Zugang zu den Sozialleistungen erhalten, auf die er verfassungsrechtlich Anspruch hat. Dazu soll das Sozialleistungsrecht vereinfacht sowie die persönliche und digitale Beratung ausgebaut werden.
EMPFEHLUNG 19 RENTENBONUS IM ALTER
Wer jahrelang in die Sozialversicherung eingezahlt hat, soll im Alter finanziell bessergestellt sein als jemand, der keine Beiträge geleistet hat. Dafür empfiehlt die Kommission einen Freibetrag auf gesetzliche Renten, der bei der Berechnung der Grundsicherung nicht angerechnet wird. Dieser Freibetrag soll künftig für alle Rentner gelten, nicht nur für Grundrentenempfänger.
EMPFEHLUNG 20 RENTENFREIBETRAG IN DER GUNDSICHERUNG
Wer sein Leben lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll im Alter finanziell bessergestellt sein als jemand, der keine Beiträge geleistet hat. Dafür soll ein Freibetrag auf die gesetzliche Rente eingeführt werden, der bei der Berechnung der Grundsicherung nicht angerechnet wird. Dieser Freibetrag soll auch für Personen gelten, die keinen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben.
EMPFEHLUNG 21 ERWERBSTÄTIGENVERSICHERUNG
Eine Rentenversicherung, an der nicht nur normale Arbeitnehmer teilnehmen, sondern auch Selbständige, Beamte, Politiker und Unternehmensvorstände. Ziel ist eine gemeinsame, solidarische Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen in Deutschland, unabhängig von ihrer beruflichen Stellung
EMPFEHLUNG 22 RENTENPFLICHT FÜR SELBSTÄNDIGE
Wer künftig eine selbständige Tätigkeit neu beginnt, soll automatisch und ohne Ausnahme in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Bereits heute selbständig tätige Personen sollen ebenfalls einbezogen werden, können sich jedoch auf eigenen Wunsch davon befreien lassen. Damit sind nicht die Personen betroffen, die aufgrund eines berufsständischen Versorgungswerk bereits heute schon einer Versicherungspflicht unterliegen.
EMPFEHLUNG 23 PENSIONSREFORM
Die Kommission fordert, dass Reformen aus der gesetzlichen Rentenversicherung künftig auch für Beamte gelten. Gleichzeitig soll die Anzahl der Verbeamtungen deutlich sinken. Bund und Länder werden verpflichtet, ausreichend finanzielle Rücklagen für spätere Pensionszahlungen zu bilden, sodass eine Verbeamtung den Staat langfristig nicht mehr kostet als eine reguläre Beschäftigung mit gesetzlicher Rentenversicherung.
EMPFEHLUNG 24 RENTENPFLICHT FÜR POLITIKER
Die Kommission schlägt vor, dass Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie der Landesparlamente künftig verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen, so wie es für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland bereits gilt.
EMPFEHLUNG 25 RENTENVERSICHERUNGSPFLICHT FÜR VORSTÄNDE
Die Kommission schlägt vor, dass Vorstände von Aktiengesellschaften künftig verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, so wie es bei regulären Arbeitnehmern bereits der Fall ist. Bisher sind Vorstände von dieser Pflicht ausgenommen.
EMPFEHLUNG 26 MINIJOB ENTFÄLLT
Minijobs sollen künftig vollständig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Die bisherige Sonderbehandlung bei Steuern und Sozialversicherung entfällt. Eine Ausnahme gilt nur noch für Schüler. Da die Grenze zwischen Minijob und regulärer Beschäftigung damit wegfällt, wird auch die Sonderberechnung im Übergangsbereich (Midijob) überflüssig.
EMPFEHLUNG 27 KAPITALGEDECKTE ALTERSVORSORGE
Eine unabhängige Expertenkommission empfiehlt, die deutsche Altersvorsorge künftig stärker auf Kapitalanlage zu stützen. Ziel ist es, das Rentenniveau in Deutschland langfristig zu sichern und spürbar zu verbessern. Als Vorbild dienen andere Länder, die solche Systeme bereits erfolgreich eingeführt haben und dort auf breite gesellschaftliche Akzeptanz stoßen, sofern sie transparent und verantwortungsvoll verwaltet werden.
EMPFEHLUNG 28 GESETZLICHE KAPITALRENTE
Eine staatliche Kommission schlägt vor, die gesetzliche Rentenversicherung, um eine Kapitalkomponente zu ergänzen. Für jeden Beitragszahlenden wird ein persönliches Kapitalkonto eingerichtet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils einen zusätzlichen Beitrag eines Prozents, also zusammen zwei Prozent. Das angesparte Geld wird zentral verwaltet und am Kapitalmarkt investiert, ähnlich wie es Schweden bereits erfolgreich praktiziert. Ziel ist es, das Rentenniveau langfristig wieder deutlich zu erhöhen.
EMPFEHLUNG 29 BAV AUSWIRKUNGEN DURCH SOZIALPARTNER-DIALOG
Die Bundeskommission empfiehlt, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften im Jahr 2026 gemeinsam konkrete Maßnahmen entwickeln, um die betriebliche Altersvorsorge deutlich stärker zu verbreiten, besonders in Branchen, in denen bisher kaum Mitarbeiter eine bAV haben. Diese Maßnahmen sollen anschließend in ein neues Gesetz überführt werden. Das langfristige Ziel ist eine flächendeckende bAV für alle Beschäftigten in Deutschland, damit im Alter ein ausreichender Lebensstandard gesichert ist.
EMPFEHLUNG 30 BAV REFORMEMPFEHLUNG
Die Kommission schlägt vor, die betriebliche Altersversorgung gezielt weiterzuentwickeln. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, den Wechsel zwischen Arbeitgebern zu erleichtern, klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die Kostenteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer neu zu regeln sowie Geringverdiener stärker in die Versorgung einzubeziehen. All diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass mehr Beschäftigte in Deutschland eine betriebliche Altersvorsorge erhalten.
EMPFEHLUNG 31 VERBINDUNG FRÜSTRAT-RENTE MIT GESETZLICHER KAPITALRENTE
Die staatlich geförderte Frühstart-Rente soll künftig eng mit der gesetzlichen Kapitalrente verknüpft werden. Ziel ist es, beide Systeme sinnvoll zu verbinden, damit Versicherte von möglichst langen Ansparzeiten profitieren und unnötige Parallelstrukturen vermieden werden.
EMPFEHLUNG 32 VORSROGE-MONITORING
Die zuständige Kommission empfiehlt eine kontinuierliche und engmaschige Beobachtung der bereits eingeführten Reformen zur privaten, staatlich geförderten Altersvorsorge. Dabei soll insbesondere verfolgt werden, wie weit sich entsprechende Verträge in der Bevölkerung verbreiten, welche Produkte angeboten und tatsächlich gewählt werden, wie hoch deren Kosten und Renditechancen sind und welche Auswirkungen die staatliche Förderung auf den Bundeshaushalt sowie auf die Verteilung von Einkommen und Vermögen hat.
EMPFEHLUNG 33 EFFIZIENT UND BÜRGERNAHE BEARBEITUNG
Die Deutsche Rentenversicherung soll organisatorisch umstrukturiert werden, um Aufgaben künftig schneller und effizienter zu erledigen, dabei aber weiterhin regional präsent und für Bürgerinnen und Bürger gut erreichbar zu bleiben.
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