RENTNER-TIPP: JETZT BIS ZU 5.000 EURO ALS RENTNER ERHALTEN

VIELE RENTNER HABEN JETZT DIE MÖGLICHKEIT EINEN ANTRAG BIS ZU 5.000 EURO ZU BEANTRAGEN

RENTNER ERHALTEN JETZT AUF ANTRAG 5.000 EURO

RENTNER TIPP - JETZT ANTRAG FÜR 5.000 EURO FÜR RENTNER BEANTRAGEN
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STELLEN SIE JETZT ALS RENTNER IHREN ANTRAG UND ERHALTEN BIS ZU 5.000 EURO EINMALZAHLUNG

Nicht nur die deutschen Rentner kämpfen jeden Monat mit Ihrer geringen Rente über die Runden sorgenfrei zu kommen. Selbst ein Großteil der arbeitenden Bevölkerung hat Riesenprobleme durch die gestiegenen Kosten Ihren laufenden Lebensunterhalt zu meistern. Deshalb war die Energiepreispauschale von 300 Euro ein Tropfen auf den heißen Stein. Zeitgleich haben viele Rentner durch das geführte geringfügig Beschäftigungsverhältnis doppelt die 300 Euro der Energiepreispauschale erhalten.

TIPP FÜR RENTNER: SCHNELL DEN ANTRAG FÜR DIE 5.000 EURO EINMALZAHLUNG AUSFÜLLEN

Rentner und Rentnerinnen haben jetzt die Möglichkeit sich die pauschale Einmalzahlung von 5.000 Euro bereits zu sichern. Welcher Rentner könnte nicht diese Sonderzahlung in diesem Jahr gebrauchen? Stellen Sie Ihren Antrag und berücksichtigen Sie die Voraussetzung der Auszahlung der pauschalen Einmalzahlung zur Rentenleistung.

JETZT BIS ZU 5.000 EURO SONDERZAHLUNG ZUR GRUNDRENTE BEANTRAGEN

Die betroffenen Rentner können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre geringen Rentenleistung mit einer pauschalen Einmalzahlung von 2.500 Euro aufbessern, wenn ihre gesetzliche Rente in der Nähe der Grundrente liegt.

DIE PAUSCHALE EINMALZAHLUNG VON 5.000 EURO AUS DEM SONDERFONDS FÜR BEDÜRFTIGE RENTNER

Der Bund hatte im November 2022 die gesetzliche Grundlage für die Stiftung und dem damit verbundenen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro für Rentner geschaffen. Der Härtefallfonds soll zukünftig unsere notleidenden Rentner unterstützen, die mit ihrer geringen gesetzlichen Rente nicht auskommen. Alle Rentnerinnen und Rentner, deren Rentenleistung geringfügig über der Grundrente liegt, können die rentenwirksame Einmalzahlung beantragen.

DIE VORAUSSETZUNG FÜR DIE 5.000 EURO AUS DEM HÄRTEFONDS FÜR RENTNER

Sollten die Länder bis zum 31. März 2023 dem Härtefallfonds beitreten würde sich die pauschale Einmalzahlung bis zu 5.000 Euro für die Rentner erhöhen. Der pauschale Einmalbeitrag von bis zu 5.000 Euro kann von den betroffenen Rentnern nur auf Antrag aus dem Härtefallfonds ausbezahlt werden. Allerdings muss der Antrag von den betroffenen Rentnern (w, m, d) bis zum 30. September 2023 gestellt worden sein. Wird der Antrag auf die Auszahlung der Sonderzahlung von 5.000 Euro später gestellt, wir dieser nicht mehr berücksichtigt. Deshalb sollten Sie jetzt schnell Ihren persönlichen Antrag für die Auszahlung Ihrer persönlichen 5.000 Euro stellen. Grundsätzlich kann jeder Rentner, der die 5.000 Euro benötigt, einen Antrag stellen, um damit die steigenden Kosten zu bewältigen und der hohen Inflation entgegenzusteuern.  

BIS ZUM 30. SEPTEMBER 2023 MUSS DER ANTRAG FÜR DIE 5.000 EURO SONDERZAHLUNG FÜR RENTNER GESTELLT SEIN

Bereits jetzt liegen alle Antragsformulare vor und Sie können als Rentner direkt bei der Geschäftsstelle der Stiftung des Härtefallfonds Ihren persönlichen Antrag für die Auszahlung Ihrer Sonderzahlung von 5.000 Euro beantragen. Allerdings müssen sich alle betroffenen Rentner mit der Auszahlung der pauschalen Einmalzahlung von bis zu 5.000 Euro bis zum April 2023 warten.

Die Bearbeitung für die Auszahlung Ihrer Sonderzahlung zur gesetzlichen Rente oder die Rückmeldung Ihrer Antragstellung läuft auf Hochtouren und wir ab dem April 2023 durch die Mitarbeiter der Stiftung des Härtefallfonds veranlasst.

UNTER WELCHER ADRESSE KANN ICH DEN ANTRAG FÜR DIE AUSZAHLUNG DER 5.000 EURO FÜR RENTNER BEANTRAGEN?

Gehören Sie zu den Rentnern oder Rentnerinnen, die über keine Kenntnisse des E-Mail-Verkehres beherrschen, können Sie Ihren Antrag auch per Post an die Geschäftsstelle der Stiftung des Härtefallfonds senden. Die bAVProfis empfehlen Ihnen Ihren Brief als Einschreiben mit Rückschein für einen rechtskräftigen Nachweis abzusenden.

  • Anschrift:
    Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds
    44781 Bochum

Durch diese Vorgehensweise hat jeder Antragsteller die Möglichkeit, seine Rechte wahrzunehmen und die benötigte finanzielle Unterstützung zu erhalten.

GIBT ES EINEN DIREKTEN ANTRAG FÜR DIE AUSZAHLUNG DER SONDERZAHLUNG VON BIS ZU 5.000 EURO FÜR RENTNER?

Darüber hinaus können die Antragsformulare hier auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heruntergeladen werden. Oder Sie richten Ihre Fragen oder Ihren Antrag direkt an folgende E-Mail

 

Sie haben Fragen zu der Sonderzahlung von 5.000 Euro für Rentner aus dem Härtefonds, die Mitarbeiter der Stiftung für den Härtefallfonds stehen Ihnen von Montag bis Donnerstag von 08.00 - 16.00 Uhr und Freitag von 08.00 - 14.00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/7241634 zur Verfügung.

Gerne können Sie eine E-Mail für Fragen zum Antragsverfahren Ihrer Einmalzahlung von bis zu 5.000 Euro direkt an gst@stiftung-haertefallfonds.de stellen.

Oder Sie schauen sich jetzt unser bAVTutorial an: Der Rentner-Tipp: Schnell Antrag auf 5.000 Euro Sonderzahlung stellen und viele Fragen werden Ihnen von Felix und seinem Team bereits im Tutorial beantwortet.

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