STEUER | DIREKTVERSICHERUNG

STEUERTIPP: EXKLUSIVE ÜBERSICHT IN DER DIREKTVERSICHERUNG ÜBER DIE RECHTSKRÄFTIGEN BEITRÄGE IM STEUERRECHT

BEITRÄGE IN DER DIREKTVERSICHERUNG IM STEUERRECHT

BEITRAGSÜBERSICHT DER DIREKTVERSICHERUNG IM STEUERRECHT
Betriebliche Altersvorsorge - bAVProfis

DAS STEUERRECHT UND DIE DIREKTVERSICHERUNG (bAV)

Das Steuerrecht und die Direktversicherung ist eines der explosiven Kombinationen, die das Geldverdienen mit der Lebensstandardsicherung revolutioniert hat. Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ist diese intelligente Methode der Vorsorge für die Zukunft nicht nur renditestark, sondern sorgt gleichzeitig für die Senkung Ihrer Steuerlast.

Tauchen Sie mit uns ein in die faszinierende Welt der Direktversicherung und entdecken Sie die neuesten Entwicklungen und Bestimmungen im Steuerrecht, die Ihr Vermögen maximieren können.

Wir zeigen Ihnen in diesem Newsletter die 5 unterschiedlichen Änderungen im Steuerrecht, die in dem bAV-Durchführungsweg der Direktversicherung für explosionsartige Entlastungen im Steuerrecht von Arbeitnehmern gesorgt haben.

DIE 5. STEUERRECHTLICHEN RICHTLINIEN FÜR DIE DIREKTVERSICHERUNG

bAV-Experten (Spezialist für die betriebliche Altersversorgung) unterscheiden 5 steuerrechtliche Richtlinien für den Durchführungsweg der Direktversicherung (DV).

1) WIE SAH DER RECHTSKRÄFTIGE STEUERFREIBETRAG IN DER DIREKTVERSICHERUNG VOR DEM 31. DEZEMBER 1998 AUS?

Bis zum 31.12.1998 konnte man maximal jährlich 3.000 Deutsche Mark (DM) / 1.533,88 Euro (€) oder monatlich 250 Deutsche Mark (DM) / 127,82 Euro (€) in eine Direktversicherung investieren. Vor diesem Datum galt diese Obergrenze gemäß den damaligen gesetzlichen Bestimmungen nach § 40 b ESTG.

Die Begrenzung auf jährlich 3.000 DM / 1.533,88 € oder monatlich 250 DM / 127,82 € war Teil der steuerlichen Regelungen und Freibeträge, die zu dieser Zeit für die Direktversicherung nach § 40 b EStG galten. Diese Obergrenze hatte Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Beiträge zur Direktversicherung in der Ansparphase und bei der Auszahlung.

Bis zu diesem oben genannten Freibetrag und der Bezahlung eines pauschalen Steuersatzes von 20% (inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) waren die Beiträge zur Direktversicherung von der privaten Lohnsteuer befreit.

Gleichzeitig wurde unter den gesetzlich genannten Richtlinien (§ 40b EStG) eine steuerfreie Kapitalauszahlung zum Ablauf der Direktversicherung ermöglicht.

2) WIE SAH DER RECHTSKRÄFTIGE STEUERFREIBETRAG IN DER DIREKTVERSICHERUNG AB DEM 01 JANUAR 1999 AUS?

Zum 01.01.1999 trat in Deutschland die sogenannte "Steuerreform 1999" in Kraft. Diese Reform umfasste verschiedene Änderungen im Steuersystem (z.B. Einführung der Abgeltungssteuer, Einführung der Riester-Rente, uvm.), die sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene durchgeführt wurden. Das Ziel der Reform war eine umfassende Neugestaltung des deutschen Steuersystems, um es einfacher, transparenter und gerechter zu machen.

Förderung der betrieblichen Altersvorsorge:
Im Rahmen der Steuerreform 1999 wurden steuerliche Anreize für die betriebliche Altersvorsorge geschaffen. Die Freibeträge für die Direktversicherung wurden auf maximal jährlich 3.408 Deutsche Mark (DM) / 1.752 Euro (€) oder monatlich 284 Deutsche Mark (DM) / 146 Euro (€) erhöht.

TIPP ZUR DIREKTVERSICHERUNG:

Haben nicht alle Arbeitnehmer den persönlich festgelegten Höchstbeitrag (1752 € / 146 €) für sich genutzt, hatten die übrigen Arbeitnehmer die Möglichkeit über den Durchschnittsbeitrag der Direktversicherung den Betrag auf maximal jährlich 2.148 € oder maximal monatlich 179 € zu erhöhen.

Beispiel bei 3. Arbeitnehmer (AN):
1) AN mtl. 146 €     2) AN mtl. 179 €        3) AN mtl. 113€
Mtl. Gesamtbeitrag: 438,00 € / 3 AN = 146,00 €

DURCH DIESEN SACHVERHALT KONNTE DER 2 ARBEITNEHMER DEN HÖHEREN BEITRAG FÜR SICH SELBST NUTZEN. ALLERDINGS NUR SO LANGE, BIS DIE DURCHSCHNITTSKALKULATION NICHT ÜBERSCHRITTEN WURDE. DANN MUSSTE DER MEHRBETRAG DER INDIVIDUELLEN LOHNSTEUER DES ARBEITNEHMERS UNTERWORFEN WERDEN.

Wurde die Durchschnittsbildung für die Direktversicherung von einem oder mehreren Arbeitnehmer genutzt, musste der Arbeitgeber einen Direktversicherungs-Durchschnittsbildung-Rahmenvertrag führen. In diesem Rahmenvertrag für die Nutzung des Durchschnittsbeitrages der Direktversicherungen mussten alle Direktversicherungsverträge mit den jeweiligen Beiträgen, den Namen der Versicherer und den Stempel der Versicherungsgesellschaften enthalten sein. Es war nicht notwendig alle Direktversicherungsverträge bei der gleichen Versicherungsgesellschaft zu führen. Es war allerdings ein erhöhter Arbeitsaufwand, von allen Versicherungsgesellschaften die entsprechende Bestätigung auf demselben Formular zu erhalten.

HINWEIS FÜR HR-MANAGER:
Ist einer der Arbeitnehmer mit der Direktversicherung nach § 40b EStG ausgeschieden oder neu hinzugekommen, musste der HR-Manager diesen Direktversicherungs-Durchschnittsbildung-Rahmenvertrag neu erstellen. Besonders wichtig war dieser Rahmenvertrag für die Sozialversicherungsprüfung, da bei einer Sonderzahlung, die jährlich oder halbjährlich für die Finanzierung der Direktversicherung verwendet wurde, bis zu den aufgeführten Beiträgen von der Sozialversicherungspflicht befreit waren. Bei einer monatlichen Beitragszahlung der Direktversicherung nach § 40b EStG mussten Sozialversicherungsbeiträge immer abgeführt werden. Dieser Teil der Finanzierung der DV sorgte speziell bei Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenversicherung im Leistungsbezug versichert waren zu einer Doppelverbeitragung. Deshalb wurden die meisten Direktversicherung nach § 40b EStG immer aus Sonderzahlungen finanziert.

3) WIE SAH DER RECHTSKRÄFTIGE STEUERFREIBETRAG IN DER DIREKTVERSICHERUNG AB DEM 01. JANUAR 2002 AUS?

Ab dem 01.01.2002 trat eine neue Regelung für den steuerlichen Freibetrag in der Direktversicherung gemäß § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (ESTG) in Kraft. Diese Regelung führte zu einer Anpassung und Erhöhung des Freibetrags in der betrieblichen Altersvorsorge bei den Durchführungswegen nach § 1a Abs 1 BetrAVG.

Gemäß § 3 Nr. 63 ESTG betrug der steuerliche Freibetrag in der Direktversicherung ab dem 01.01.2002 insgesamt 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (West). Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Höchstgrenze für die Beiträge zur Rentenversicherung und wird regelmäßig angepasst.

Die genaue Höhe des Freibetrags hing also von der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze ab. Um den Freibetrag zu berechnen, wurden 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze herangezogen.

Bitte beachten Sie, dass sich die genaue Höhe des steuerlichen Freibetrags in der Direktversicherung im Laufe der Zeit geändert haben und sich immer an der jeweiligen gültigen Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung (WEST) orientieren. Um aktuelle Informationen über den konkreten Freibetrag in der Direktversicherung gemäß § 3 Nr. 63 ESTG zu erhalten, empfehle ich Ihnen ein Gespräch mit unseren bAV-Experten zu vereinbaren oder Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vorzunehmen.

Die Einführung des Paragrafen § 3 Nr. 63 ESTG hatte somit das Ziel, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken, steuerliche Regelungen zu vereinfachen und an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Die genauen Details und Bestimmungen dieses Paragrafen legten die steuerliche Behandlung der Direktversicherung ab dem Jahr 2002 fest.

WARUM WURDE DER BEITRAG IN DER DIREKTVERSICHERUNG (BAV) AB DEM 01. JANUAR 2002 IM STEUERRECHT ANGEPASST BZW. WURDE EIN ZUSÄTZLICHER PARAGRAF INS LEBEN GERUFEN?

Zum 01.01.2002 wurde aufgrund der Einführung des Altersvermögensgesetz (AVmG) und dem damit verbundenen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 BetrAVG) der neue steuerrechtliche Paragraf § 3 Nr. 63 EStG für den Durchführungsweg der Direktversicherung ins Leben gerufen.

Dieser Paragraf § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (ESTG) sollte zukünftig die steuerliche Behandlung der Direktversicherung für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland regeln.

Bisher hatte kein Arbeitnehmer (w, m, d) einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Die oben aufgeführte Direktversicherung nach § 40b EStG konnte nur mit der Genehmigung des Arbeitgebers durch den Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer umgesetzt werden. Sofern der Arbeitgeber keine Genehmigung für die Umsetzung der Direktversicherung erteilt hatte, konnte der Arbeitnehmer diesen sicheren und renditeorientierten Altersvorsorgeweg nicht nutzen.

Durch die Einführung des AVmG sollte Anreize für die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge über den Durchführungsweg der Direktversicherung geschaffen werden. Gleichzeitig trat eine neue Regelung für den steuerlichen Freibetrag in der Direktversicherung gemäß § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (ESTG) in Kraft. Diese Regelung führte zu einer Anpassung und Erhöhung des Freibetrags.

Das Altersvermögensgesetz war eine bedeutende Reform im Bereich der Altersvorsorge und führte zur Einführung der Riester-Rente. Es hatte das Ziel, die private und betriebliche Vorsorge zu fördern und die Rentenlücke zu verringern. Das AVmG führte auch Bestimmungen zur Besteuerung der Direktversicherung ein. Es wurde festgelegt, dass die Auszahlungen aus der Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG im Rentenalter steuerpflichtig sind. Allerdings wurden dabei bestimmte Freibeträge in der Ansparphase und eine nachgelagerte Besteuerung angewandt.

Gemäß § 3 Nr. 63 ESTG konnte jeder Arbeitnehmer diesen festgelegten steuerlichen Freibetrag in die Direktversicherung seit dem 01.01.2002 in Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (West) steuerfrei einbezahlen. Dies eingezahlten Beträge in die Direktversicherung sorgten umgehend über die Lohnabrechnung für die Reduzierung der Steuerlast.

Durch diesen Sachverhalt musste zukünftig die Beitragszahlung an die Direktversicherung nicht aus einer Sonderzahlung finanziert werden, noch musste man einen pauschalen Steuersatz von 20 % auf den Finanzierungsbeitrag der bAV in der Lohnabrechnung abführen.

Seit dem 01.01.2002 ist der Arbeitgeber verpflichtet, sofern ein Arbeitnehmer eine Direktversicherung für seine persönliche Vorsorge mit allen Steuervorteilen nutzen möchte, Ihm diesen Lösungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV) nach § 3 Nr. 63 EStG zu ermöglichen.

4) AB DEM 01. JANUAR 2005 WURDE DER STEUERLICHE BEITRAG IN DER DIREKTVERSICHERUNG VERÄNDERT UND WELCHEN HINTERGRUND HATTE DIESE ERHÖHUNG DES STEUERFREIEN BEITRAG?

Ab dem 01.01.2005 konnte man einen Beitrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rente und einen Pauschalbetrag von 1.800 Euro in die Direktversicherung gemäß § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) einzahlen. Diese Regelung wurde eingeführt, um die betriebliche Altersvorsorge zu fördern und Anreize für die betriebliche Altersversorgung zu schaffen.

Die Entscheidung, den Beitrag auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rente zu begrenzen, und einen zusätzlichen Pauschalbetrag von 1.800 Euro einzuführen, basierte auf politischen und sozialen Erwägungen:

  1. Förderung der betrieblichen Altersvorsorge: Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber eine Versicherung für den Arbeitnehmer abschließt. Durch die Begrenzung des Beitrags auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rente und den zusätzlichen Pauschalbetrag wurde versucht, die betriebliche Altersvorsorge attraktiver zu machen und Arbeitnehmer dazu zu ermutigen, in diese Form der Altersvorsorge einzuzahlen. Gleichzeitig versuchte die Bundesregierung durch den Pauschalbetrag von 1.800 € eine Gleichberechtigung zu den Arbeitnehmern herzustellen, die zur neuen Direktversicherung nach  § 3 Nr. 63 EStG eine alte Direktversicherung nach § 40b EStG führten.

    Seit dem 01.01.2005 war der Abschluss für neue Arbeitnehmer nur noch über die neue Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG möglich. Der Abschluss einer alten Direktversicherung nach § 40b EStG war nur noch bis zum 31.12.2004 möglich gewesen. Durch diesen Sachverhalt wären alle Arbeitnehmer mit beiden Direktversicherungen nach § 3 Nr. 63 EStG und nach § 40b EStG besser gestellt gewesen als Arbeitnehmer, die nur eine neue Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG abschließen hätten können.

    Deshalb hatte sich die Bundesregierung Deutschland mit der Einführung des Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) für die zukünftige Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer in der Direktversicherung entschieden. Das Alterseinkünftegesetz war eine umfassende Steuerreform, die das bisherige System der Besteuerung von Altersvorsorgeleistungen grundlegend veränderte.

    Steuerliche Anreize: Die Einzahlungen in die Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG wurden steuerlich begünstigt. Der Beitrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze und der Pauschalbetrag von 1.800 Euro konnten steuermindernd geltend gemacht werden. Dies bedeutete, dass diese Beträge in der Einkommensteuererklärung abgezogen werden konnten, was zu einer Reduzierung der Steuerlast führte.

  2. Begrenzung der steuerlichen Vorteile: Die Festlegung eines Höchstbetrags für den Beitrag in die Direktversicherung diente auch dazu, die steuerlichen Vorteile zu begrenzen und sicherzustellen, dass diese im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und der sozialen Sicherungssysteme angemessen blieben.

5) ZUM 01. JANUAR 2018 WURDE DER BEITRAG FÜR DIE DIREKTVERSICHERUNG NACH DEM STEUERRECHT ERNEUT ANGEGLICHEN UND VERÄNDERT

Zum 01.01.2008 wurde in der Direktversicherung gemäß § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) eine neue gesetzliche Grundlage umgesetzt, die es ermöglichte, zukünftig einen Beitrag von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rente von dem sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelts als Beitragsaufwand einzusetzen.

Diese Änderung erfolgte im Rahmen der sogenannten "Riester-Reform" und wurde durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) umgesetzt. Das Altersvermögensgesetz hatte das Ziel, die betriebliche Altersversorgung zu stärken und die staatliche Förderung auszuweiten.

Gemäß der neuen Regelung konnten ab dem 01.01.2008 in der Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG Beiträge in Höhe von bis zu 8 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelts steuermindernd berücksichtigt werden. Dieser Beitrag konnte zusätzlich zum bisherigen Pauschalbetrag von 1.800 Euro genutzt werden.

Die Erhöhung des steuerlich absetzbaren Beitragsaufwands auf 8 Prozent ermöglichte es den Versicherten, einen höheren Anteil seines Einkommens steuermindernd für die Direktversicherung einzusetzen. Dadurch sollte die private Altersvorsorge attraktiver gestaltet und die finanzielle Vorsorge im Ruhestand unterstützt werden.

WICHTIGER HINWEIS FÜR ARBEITNEHMER ZUR SOZIALVERSICHERUNG:

Nutzen Sie als Arbeitnehmer bis zu 8% des zulässigen steuerfreien Freibetrag für die Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG, beachten Sie, dass nur bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rente (BBGRV) eine  Sozialversicherungsfreiheit besteht. Für die weiteren 4% der BBGRV werden in der Gehaltsabrechnung Sozialversicherungsbeiträge abgezogen (vgl. Sozialversicherung / Direktversicherung).

WELCHE AUSWIRKUNG HABEN DIE UNTERSCHIEDLICHEN STEUERRECHTLICHEN ANPASSUNGEN AUF DIE ERTEILTEN VERSORGUNGSZUSAGEN IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE (bAV), DIE ÜBER DEN LÖSUNGSWEG DER DIREKTVERSICHERUNG VOM ARBEITGEBER ERTEILT WURDEN?

Die steuerrechtlichen Anpassungen können verschiedene Auswirkungen auf die erteilten Versorgungszusagen in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) haben, die über den Lösungsweg der Direktversicherung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer erteilt wurden.

Hier sind einige mögliche Auswirkungen:

  1. Steuerliche Behandlung der Beiträge:
    Änderungen im Steuerrecht können Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Beiträge haben, die der Arbeitgeber in die Direktversicherung einzahlt. Zum Beispiel können sich die steuerlichen Abzugsfähigkeiten der Beiträge ändern, was Auswirkungen auf die steuerliche Belastung des Arbeitgebers haben kann. Gleichzeitig kann sich die Änderung der steuerrechtlichen Beiträge auf die Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers auswirken. Diesen Fall trifft jedes Jahr die Arbeitgeber, die eine Versorgungszusage mit einer Beitragsdynamik in der Direktversicherung an Ihre Arbeitnehmer zugesagt haben und die Vorteile der Anpassung im Kampf gegen die Inflation für sich nutzen.

  2. Steuerliche Behandlung der Leistungen:
    Auch die steuerliche Behandlung der Leistungen, die aus der Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge erbracht werden, kann von steuerrechtlichen Anpassungen betroffen sein. Änderungen in den steuerlichen Regelungen können Einfluss auf die Besteuerung der Renten- oder Kapitalleistungen haben, die Arbeitnehmer im Ruhestand erhalten. Die Kapitalauszahlung aus der Direktversicherung nach § 40b waren unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Eine Kapitalleistung aus der Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG unterliegt der der persönlichen Einkommensteuer. Deshalb sollte man in der Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG in der Regel immer auf die lebenslange Rentenzahlung reflektieren.

  3. Steuerliche Förderungen:
    Steuerrechtliche Anpassungen können auch Auswirkungen auf die steuerlichen Förderungen haben, die mit der betrieblichen Altersvorsorge verbunden sind. Zum Beispiel können sich die Bedingungen für staatliche Zulagen oder Steuerermäßigungen im Rahmen bestimmter Altersvorsorgeprodukte ändern. Das gilt speziell auf die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente die für bestimmte Einkommensgruppen nach § 100 EStG vom Staat gefördert wird.

  4. Auswirkungen auf bestehende Versorgungszusagen:
    Bei steuerrechtlichen Anpassungen können auch Auswirkungen auf bestehende Versorgungszusagen in der betrieblichen Altersvorsorge auftreten. Änderungen können dazu führen, dass Anpassungen an bestehenden Verträgen oder Versorgungsplänen vorgenommen werden müssen, um den neuen steuerlichen Regelungen zu entsprechen. Mit diesem Punkt wurden viele Arbeitgeber in Deutschland zum 01.01.2019 und 01.01.2022 konfrontiert, als der Gesetzgeber den gesetzlichen Arbeitgeber-Zuschuss auf die Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG und § 40b EStG festgelegt hatte.

Es ist wichtig anzumerken, dass die konkreten Auswirkungen steuerrechtlicher Anpassungen auf die betriebliche Altersvorsorge über Direktversicherungen von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich der spezifischen Regelungen im jeweiligen Land, der individuellen Vertragsbedingungen und der persönlichen steuerlichen Situation. Daher ist es ratsam, im konkreten Fall eine rechtliche Beratung hinzuzuziehen, um die genauen Auswirkungen zu klären.

WAS SOLLTE VON JEDEM ARBEITGEBER BEACHTET WERDEN, DAMIT DIE ERTEILTE DIREKTVERSICHERUNG NACH DER RICHTIGEN VORGABE IN DER STEUER BERÜCKSICHTIGT WIRD?

Damit die erteilte Direktversicherung gemäß den steuerlichen Vorgaben berücksichtigt wird, sollten Arbeitgeber Folgendes beachten:

  1. Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen:
    Stellen Sie sicher, dass die Direktversicherung den rechtlichen Anforderungen entspricht, die für steuerliche Vergünstigungen gelten. Dies umfasst die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge sowie der steuerlichen Vorgaben.

  2. Korrekte Abführung von Beiträgen:
    Gewährleisten Sie die korrekte Abführung der Beiträge zur Direktversicherung. Das bedeutet, dass die Beiträge ordnungsgemäß vom Bruttoentgelt der Mitarbeiter abgeführt werden und die dafür geltenden steuerlichen Regelungen beachtet werden. Stellen Sie sicher, dass die Beiträge rechtzeitig und in der richtigen Höhe an den Versicherer überwiesen werden. Das gilt speziell für Altzusagen mit späteren integrierten Arbeitgeber-Zuschuss. Bitte beachten Sie bei der Direktversicherung nach § 40b EStG das die Höchstbeiträge mit dem neuen Arbeitgeberzuschuss nicht überschritten werden. Sonst erhält der Arbeitnehmer keiner steuerfreie Kapitalauszahlung.

  3. Informationspflichten gegenüber den Mitarbeitern:
    Informieren Sie Ihre Mitarbeiter umfassend über die Direktversicherung und die steuerlichen Aspekte. Klären Sie sie über ihre individuellen steuerlichen Möglichkeiten, die steuerliche Behandlung von Beiträgen und Leistungen sowie etwaige steuerliche Förderungen auf. Es ist wichtig, dass die Mitarbeiter über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge informiert sind. Die Informationspflicht zur betrieblichen Altersvorsorge beruht auf dem Nachweisgesetz (NachwG)

  4. Zusammenarbeit mit qualifizierten Experten:
    Arbeiten Sie eng mit qualifizierten bAV-Experten zusammen, wie den bAVProfis. Ihr Steuerberater, Ihr All-Finanzberater oder Versicherungsvermittler von der Versicherungsgesellschaft darf keine vollständige Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge vornehmen. Ihr Steuerberater hat nur die rechtliche Zulassung für die steuerliche Beratung im Bereich der Betriebsrente Ihnen zur Seite zu gehen. Allerdings besteht keine rechtliche Genehmigung oder eine Deckung in seiner Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung für die Beratung über die betriebliche Altersvorsorge (bAV), wenn durch die falschen Informationen Ihnen ein Schaden entsteht. In der betrieblichen Altersvorsorge benötigen Sie das entsprechende Arbeitsrecht (bAV-Jurist der bAVProfis) und das bAV-Fach-Know-How (bAV-Experte) um ein rechtssicheres und haftungsbegrenztes bAV-Konzept im Unternehmen abzubilden. Deshalb ist es für jeden Arbeitgeber, unabhängig der Betriebsgröße wichtig, nur mit bAV-Experten, die über den Zugang eines bAV-Fachanwaltes verfügen, das gewünschte bAV-Konzept nach Maß umsetzen zu lassen. Diese können Sie bei der korrekten Umsetzung der arbeitsrechtlichen, steuerlichen und tariflichen Vorgaben unterstützen und Ihnen bei Fragen und Unklarheiten zur Seite stehen.

  5. Aktualität der steuerlichen Kenntnisse:
    Halten Sie sich als Arbeitgeber über aktuelle steuerliche Entwicklungen und Gesetzesänderungen auf dem Laufenden. Das Steuerrecht kann sich ändern, und es ist wichtig, dass Sie über die aktuellen Vorgaben und Regelungen informiert sind, um sicherzustellen, dass die Direktversicherung entsprechend berücksichtigt wird.
    Spätestens zum 01.01.2027 sind Sie als Arbeitgeber nach § 8 Abs. 2 BVV verpflichtet die arbeitsrechtliche Vereinbarung online dem Sozialversicherungsprüfer zur Verfügung zu stellen.

Es ist zu beachten, dass die genauen Anforderungen je nach Land und Rechtsordnung variieren können. Daher ist es ratsam, im konkreten Fall die individuelle Situation mit einem bAV-Experten zu besprechen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Vorgaben für die Direktversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden.

Ich benötige eine ausführliche und verständliche Information zu dem Durchführungsweg der Direktversicherung und den damit verbundenen Steuerrecht. Welche steuerrechtlichen Richtlinien gibt es in der Direktversicherung.
 

Sie haben Fragen zu den unterschiedlichen Beiträgen in der Direktversicherung, die bAVProfis stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Oder Sie schauen sich jetzt unser bAVTutorial: Betriebliche Altersvorsorge: Das Steuerrecht in der Direktversicherung einfach erklärt an und viele Fragen werden Ihnen von Felix und seinem Team bereits im Tutorial beantwortet.

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