Swiss Life - Rentenversicherung - Reduziert Garantien im Bestand

SWISS LIFE RENTENVERSICHERUNG REDUZIERT DIE GARANTIERTEN LEISTUNGEN IM BESTANDSTARIF DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE (BAV)

Die Swiss Life Rentenversicherung wird oft als sehr gutes Unternehmen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in unterschiedlichen Test aufgeführt.

  • Woran erkennt der Laie, ob eine Versicherungsgesellschaft, bzw. der ausgewählte Tarif für die Umsetzung einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) geeignet ist?
  • Kann man das an dem Namen der Versicherungsgesellschaft ableiten?
  • Ist aufgrund des Niedrigzinsphase zukünftige jede Investmentpolice der richtige Motor für eine starke und nachhaltige Rendite in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)?
  • Sollte man sich auf die Testergebnisse verlassen, die sonst den Staubsauger prüfen?

Die Swiss Life Rentenversicherung reduziert von Jahr zu Jahr die garantierten Leistungen in bAV Bestandsverträgen!

Zum Glück sorgt der Gesetzgeber mit seinen festgelegten Gesetzen, dass kein Versicherungsunternehmen eigenständig, speziell in Lebensversicherung und mit dem vom Kunden bezahlten Beiträgen jonglieren kann, wie sich das zweit älteste Gewerbe es im eigenen Interesse für sinnvoll hält.

Folgende Gesetze und Richtlinien sorgen für das Recht des Kunden in der Lebensversicherung bzw. betrieblichen Altersvorsorge (bAV):

Durch diese gesetzlichen Mechanismen kann heute jeder Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) und Arbeitnehmer (Versicherte Person) feststellen, wie sich sein persönlicher Versicherungsvertrag für die erteilte Versorgungszusage in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) entwickelt. Diese zur Verfügung gestellten Informationen über die Wertentwicklung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sollte jeder Vertragspartner für sich nutzen, um zum Rentenübertritt die gewünschte Lebensstandardabsicherung zu erhalten.

Wichtiger Hintergrund zur aufgeführten Aussage, dass die Swiss Life Rentenversicherung die garantierten Leistungen in den Bestandsverträgen bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) von Jahr zu Jahr reduziert.

Wir die bAVProfis sind die Spezialisten für das komplexe Thema der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Arbeitgeber, die aufgrund der vielen Haftungsfallen in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sich nicht selber die Hände verbrennen wollen, nutzen unser Spezialisten Know How und sorgen gleichzeitig über das modernste und sicherste digitale bAV Verwaltungsprogramm für die Sicherung und Abstellung dieser möglichen Regresse von Ihren Mitarbeitern.

Im Zuge eines Dienstleistungsauftrages für den Mitarbeiterbestand bei einem internationalen Unternehmen, sollen die erteilten Versorgungszusagen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und der damit verbundenen Rückdeckungsversicherungen auf Fehler und der sicheren Finanzierung über die Versicherungsverträge bei der Swiss Life Rentenversicherung überprüft werden.

Die Rückdeckungsversicherung über den Durchführungsweges der Direktversicherung erfolgte in der Vergangenheit über die Swiss Life.

Wie jeder Arbeitgeber weiß, der sein sicheres Versorgungskonzept in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) im Unternehmen mit einem bAVProfi umgesetzt hat, beginnt das immer mit dem Arbeitsrecht. Über das Arbeitsrecht werden die Kundenwünsche für das Konzept in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) festgelegt und geregelt. Anschließend muss der festgelegte arbeitsrechtliche Teil der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) mit den passenden Tarifen, der hoffentlich soliden und solventen Versicherungsgesellschaften verknüpft werden. Da sich nicht nur die Unternehmensstrategie der Versicherungsgesellschaften fast jährlich verändert, sondern auch die entsprechenden von den einzelnen Versicherungsgesellschaften verwendeten Tarife, sollte jeder Arbeitgeber einmal im Jahr, sein bestehendes Konzept der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) einem bAV-Jahrescheck unterziehen.

Der bAV Jahrescheck by bAVProfis ergab, dass die Swiss Life Rentenversicherung bereits erteilte garantierte Versorgungsleistung in dem geprüften bAV Vertrag fast jedes Jahr reduziert hat.

Nach dem wir durch die arbeitsrechtliche Versorgungszusage die zugesagten Versorgungsleistungen festgestellt hatten, wurde anschließend das ausführende Abfallprodukt, der Versicherungsvertrag über die Swiss Life Rentenversicherung auf seine kongruente Abbildung und Einhaltung der zugesagten Versorgungsleistung an den jeweiligen Mitarbeiter überprüft.

Vorliegende Versicherungsunterlagen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) über die Swiss Life Rentenversicherung

  • Versicherungspolice der Swiss Life Rentenversicherung über den Durchführungsweg der Direktversicherung
  • Ist - Standmitteilungen der Swiss Life Rentenversicherung über das digitale bAV Verwaltungssystem by VIAKP

Bei den Ist-Standmitteilungen der Swiss Life Rentenversicherung des geprüften Direktversicherungsvertrages wurden teilweise jedes Jahr eine Reduzierung der garantierten Leistungen aufgeführt!

Als bevollmächtigter Dienstleister in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) veranlassten wir Umgehend für unseren Kunden, dass eine Korrektur in dem geprüften Direktversicherungsvertrag umgehend umgesetzt werden soll, damit zum Rentenübertritt des Mitarbeiters, nicht der Arbeitgeber für die fehlende Versorgungsleistung den Geldbeutel öffnen muss.

Gibt es bei der Swiss Life Rentenversicherung im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) eine Servicewüste Deutschland?

Grundsätzlich sollte man glauben, wenn ein sehr gut bewertetes Versicherungsunternehmen, wie die Swiss Life Rentenversicherung Ist-Standmitteilungen verschickt, in dem von Jahr zu Jahr die Reduzierung der garantierten Leistungen einzusehen sind und eine Reklamation durch ein am Markt, im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge bekanntes und zugelassenes Beratungshaus erfolgt, dass eine umgehende Korrektur mit einer Entschuldigung umgesetzt wird.

Wie sehen Sie das?

Nein, ganz im Gegenteil, die Swiss Life Rentenversicherung behauptet, dass keine Reduzierung der garantierten Leistungen erkennbar sei!

Originalauszug der schriftlichen Stellungnahme aus der Fachabteilung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bei der Swiss Life Rentenversicherung:

  • Gerne haben wir die angegebenen Werte für Sie überprüft und sind für Sie zu folgendem Ergebnis gekommen:
    In der jährlichen Information zur Entwicklung der Versicherung Nr. XXXXXX sind von 2014 bis 2017 garantierte Rente (XXXXXXX) und garantiertes Kapital (XXXXXXX) zum Ablauf identisch. Die Todesfallleistung und der Rückkaufswert haben sich erhöht. Ein Absinken ist daraus nicht erkennbar.

2 Reklamation der Überprüfung und umgehender Korrektur der abgesenkten garantierten Leistungen in dem bestehenden Direktversicherungsvertrag bei der Swiss Life Rentenversicherung mit zukünftiger Übergabe der Bearbeitung und Überprüfung durch die BaFin!

In der heutigen Zeit gilt speziell bei großen Unternehmen, Behörden oder anderen Institution der Leitfaden:

" Erstmal alles ablehnen, der Kunde wird schon keine weiteren Schritte unternehmen, da er bereits durch seinen Alltag beschäftigt ist bzw. fehlt diesem in der Regel das notwendige Know-How. Sollte er mit einer juristischen Maßnahme und dem Know-How um die Ecke kommen, sollte man sich als Unternehmen doch einmal ausführlich mit der Reklamation beschäftigen!!

Auch eine Swiss Life Rentenversicherung nimmt sich einer ausführlichen Prüfung einer Reklamation an, wenn die BaFin plötzlich eingeschaltet werden soll?

Warum reagieren Versicherungsunternehmen immer erst dann, wenn man die BaFin über die unbefriedigende Bearbeitung von Reklamationen einschalten will. Besonders wenn, wie hier auf den schriftlichen Auszügen, der jährlichen Ist-Standsmitteilungen der Swiss Life Rentenversicherung die Reduzierung der garantierten Leistungen in der geführten Direktversicherung einzusehen sind.

Gleichzeitig wird immer die jeweilige Stellungnahme anonym erstellt. Als Absender wird nur das bAV-Serviceteam aufgeführt. Als Kunde kann man selbst über die Sozial Media Kanäle nicht die fachliche Kompetenz des Verfassers überprüfen. Das ist wie die in Mode gekommenen qualifizierten Hotline aus Indien oder Usbekistan.

Swiss Life Rentenversicherung bestätigt die in den letzten Jahren reduzierten garantierten Leistungen und wird eine Korrektur des bestehenden Direktversicherungsvertrages veranlassen.

Grundsätzlich sollte jeder Kunde, unabhängig ob er eine betriebliche Altersvorsorge (bAV), wie hier eine Direktversicherung bei der Swiss Life Rentenversicherung führt, sich seine Ist-Standmitteilungen jedes Jahr anschauen und diese mit den vorherigen Jahren vergleichen.

Dadurch diese Vorgehensweise kann jeder sich seine zustehenden Leistungen sichern und muss nicht im Rentenalter auf seine garantierten Leistungen für die Lebensstandardsicherung verzichten, weil das Versicherungsunternehmen einen nachvollziehbaren Fehler vollzogen hat. Speziell wenn man keinen Spezialisten in der betrieblichen Altersvorsorge zur Hand hat.

Grundinformation zu Fehler von Versicherungsgesellschaften im Bereich der der betrieblichen Altersvorsorge:

Grundsätzlich stellen wir solche Fehler bei keinem in Deutschland ansässigen Versicherungsunternehmen fest, die professionell den versicherungsrechtlichen Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) abwickeln. In der Regel findet man solche Fehler bei den im Ausland zugelassenen Versicherungsunternehmen, wie die viele Unternehmen in Lichtenstein.

Unser Kunde, sein Mitarbeiter und wir sind gespannt, in welchem Zeitfenster die Korrektur, der reduzierten Leistungen in der Direktversicherung durch die Swiss Life Rentenversicherung erfolgen wird. In der uns zugegangenen ausführlichen Stellungnahme wurde kein Zeitfenster aufgeführt.

"Wir werden uns unaufgefordert wieder mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald die Analyse abgeschlossen und einen Fehlerbehebung stattgefunden hat."

Sollte das nicht heißen ...eine Fehlerbehebung stattgefunden hat?

Aber das liegt voraussichtlich an meiner juristischen Arbeitsweise, dass immer alles 1000 % tig und zeitnah erfolgen muss.

Zurück