TOTAL EXPENSE RATIO (TER) EINFACH ERKLÄRT

WARUM IST DIE TOTAL EXPENSE RATIO (TER) BEI DER KAPITALANLAGE IN FONDS SO WICHTIG?

TER, DIE GESAMTKOSTENQUOTE BEIM INVESTMENTFONDS, TOTAL EXPENSE RATIO

WAS IST TOTAL EXPENSE RATIO
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BEI DER ANLAGE IN INVESTMENTFONDS SOLLTE MAN IMMER DEN TER FÜR DIR RENDITEBERECHNUNG KENNEN!

Sie sind aufgrund der Niedrigzinsphase oder den geringen Renditen auf der Suche nach einer renditestarken Kapitalanlage im Investmentfonds Bereich?

Sie meisten Anleger und Sparer betragt für die gewünschte Kapitalanlage oder laufende Investition bei der Auswahl des gesuchten Fonds hauptsächlich die Performance in den letzten Jahren. Leider vergessen diese Investoren oft die Kosten, die mit dem Kauf der Fondsanteile oder der Verwaltung verbunden sind. Die Kosten eines Fonds können sich bis zu 4 Prozent pro Jahr betragen.

Deshalb sollte sich jeder Anleger mit dem Total Expense Ratio (Kurz: TER) beschäftigen. Das ist die Gesamtkostenquote eines Investmentfonds, die einen umfassenden Einblick in die tatsächliche Rendite der Kapitalanlage aufzeigt.

WAS IST DER TOTAL EXPENSE RATIO, KURZ TER?

Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio oder TER) ist eine wichtige Zahl, die Ihnen hilft, die Kosten eines Investmentfonds zu verstehen. Sie wird oft in Prozent ausgedrückt. Diese Kennzahl zeigt Ihnen, wie viel Geld im Laufe eines Jahres für verschiedene Kosten aus Ihrem Fonds genommen wird, zusätzlich zu dem Geld, das Sie investiert haben.

Die TER umfasst viele Arten von Kosten, die in einem Fonds anfallen, wie zum Beispiel Verwaltungskosten und Gebühren für den Fondsmanager. Sie berücksichtigt auch Kosten, die von Ihrem investierten Geld abgezogen werden, wie der Ausgabeaufschlag. Der Ausgabeaufschlag sind Gebühren, die Sie zahlen, wenn Sie Geld in den Fonds investieren.

Die TER ist wichtig, weil sie es Ihnen ermöglicht, die Kosten verschiedener Fonds miteinander zu vergleichen. Wenn ein Fonds eine niedrigere TER hat, bedeutet das oft, dass er insgesamt günstiger ist, weil weniger Geld für Gebühren und Kosten ausgegeben wird. Wenn Sie also zwischen verschiedenen Fonds wählen, ist die TER eine nützliche Kennzahl, um herauszufinden, welcher Fonds wahrscheinlich weniger kostet und Ihnen mehr von Ihrer Rendite ermöglicht.

WELCHE KOSTEN BEINHALTET DIE GESAMTKOSTENQUOTE, KURZ TER?

Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio oder TER) eines Investmentfonds beinhaltet die Verwaltungskosten, die mit dem Fonds verbunden sind. Diese Kosten können von Land zu Land unterschiedlich sein. In Deutschland gibt es spezielle Vorschriften, die sicherstellen, dass die TER für Investmentfonds, die in Deutschland zum Vertrieb zugelassen sind, ausgewiesen wird. Das bedeutet, dass Anleger in Deutschland transparente Informationen über die Kosten eines Fonds erhalten sollen.

Zusätzlich dazu gibt es eine Richtlinie des Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI), die festlegt, welche Positionen in die TER einbezogen werden müssen. Diese Richtlinie stellt sicher, dass die TER ein umfassendes Bild der Kosten des Fonds vermittelt und keine wichtigen Kostenkomponenten ausgelassen werden.

Insgesamt sollen diese Regelungen sicherstellen, dass Anleger in Deutschland klare und verständliche Informationen über die Kosten von Investmentfonds erhalten, um fundierte Entscheidungen bei der Auswahl von Fonds treffen zu können.

Positionen des BVI:

  • Fondskosten für die aktive Verwaltung
  • Depotbank-Gebühren (Achtung nicht die Depotkosten des Anlegers)
  • Administrative Fondskosten (z.B. Bilanzerstellung durch Wirtschaftsprüfer)
  • Individuelle Betriebskosten
  • Vertriebs- und Werbekosten

Wichtiger Hinweis:

Leider sind die Richtlinien des BVI nicht gesetzlich vorgeschrieben, deshalb können einige Positionen in dem jeweiligen TER fehlen. Trotzdem kann mit dieser Rechengröße ein Vergleich der unterschiedlichen Fonds im Bezug auf die Gesamtkosten abgeleitet werden.

WELCHE VERWALTUNGSKOSTEN DES INVESTMENTFONDS SIND IN DER GESAMTKOSTENQUOTE ENTHALTEN?

Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio oder TER) umfasst typischerweise verschiedene Kostenpositionen, die mit einem Investmentfonds verbunden sind. Dazu gehören:

  1. Fondsgeschäftsführung: Dies sind die Kosten für die allgemeine Verwaltung und Organisation des Fonds.

  2. Fondsportfoliomanagement: Hierbei handelt es sich um die Kosten für das Management des Portfolios, also das Kaufen und Verkaufen von Wertpapieren im Fonds, um die Anlagestrategie umzusetzen.

  3. Kosten der Wirtschaftsprüfer: Diese Kosten fallen an, wenn unabhängige Wirtschaftsprüfer den Fonds überprüfen und Prüfungsberichte erstellen.

  4. Sonstige Betriebskosten: Dies umfasst verschiedene andere Betriebskosten des Investmentfonds, wie beispielsweise die Gebühren für die Depotbank, die Verwahrung der Wertpapiere des Fonds übernimmt.

Zusammen ergeben diese Kostenpositionen die Gesamtkostenquote des Fonds. Beachten Sie jedoch, dass, wie bereits erwähnt, die konkreten Kosten, die in die TER einfließen, je nach den Vorschriften und Praktiken des Fondsmanagements und des jeweiligen Landes variieren können. Die TER ist dennoch eine nützliche Kennzahl, um einen groben Eindruck von den Kosten eines Investmentfonds zu erhalten.

WICHTIGER HINWEIS FÜR DEUTSCHLAND UND DIE SCHWEIZ ZUR TOTAL EXPENSE RATIO!

In der Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio oder TER) eines Investmentfonds sind normalerweise keine Transaktionskosten enthalten. Transaktionskosten, die beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren im Fonds anfallen, werden in der Regel getrennt und separat angezeigt. Diese Transaktionskosten können je nach Fonds und Handelsaktivitäten variieren und werden in Deutschland und der Schweiz in der Regel als separate Gebühren behandelt, die zusätzlich zur TER anfallen.

Die TER konzentriert sich hauptsächlich auf die laufenden Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung und dem Betrieb des Fonds, wie bereits zuvor erläutert. Transaktionskosten sind zwar wichtige Kosten, werden jedoch normalerweise separat angezeigt, um Anlegern eine klarere Vorstellung von den Gesamtkosten beim Handel mit dem Fonds zu geben.

IN DEUTSCHLAND MUSS DER TOTAL EXPENSE RATIO IMMER FÜR JEDEN ZUGELASSENEN INVESTMENTFONDS ZUM VERTRIEB IM FONDSPROSPEKT AUSGEWIESEN WERDEN

Das deutsche Investmentgesetz (InvG) sieht seit dem 01. Januar 2004 durch den § 41 InvG eine Verpflichtung für die Aufführung des Total Expense Ratio für jeden zugelassenen Investmentfonds in Deutschland vor.

  • § 41 Kosten und Kostentransparenz
  1. Diese Informationen beziehen sich auf die rechtlichen Anforderungen, die von Kapitalanlagegesellschaften in Verbindung mit Investmentfonds eingehalten werden müssen.

    1. Vergütungen und Aufwendungserstattungen: Die Investmentgesellschaft, die den Fonds verwaltet, muss in den Vertragsbedingungen festlegen, wie sie, die Depotbank und andere Parteien aus dem Fonds bezahlt werden. Dies beinhaltet, wie viel Geld sie für ihre Dienstleistungen erhalten und wie dies berechnet wird.

    2. Aufschlag bei Ausgabe und Abschlag bei Rücknahme: Die Investmentgesellschaft muss in den Vertragsbedingungen auch angeben, wie viel Sie zahlen müssen, wenn Sie Anteile des Fonds kaufen (Aufschlag) oder verkaufen (Abschlag). Diese Kosten und ihre Berechnungsmethode sollten transparent sein.

    3. Sonstige Kosten: Alle anderen Kosten, die Anleger möglicherweise zahlen müssen, sollten ebenfalls in den Vertragsbedingungen aufgeführt sein. Dies könnte beispielsweise Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen oder Transaktionskosten sein.

    4. Verwendung des Aufschlags oder Abschlags: Die Verwendung des Geldes, das durch den Aufschlag bei der Ausgabe oder den Abschlag bei der Rücknahme der Anteile eingenommen wird, sollte im Verkaufsprospekt des Fonds dargestellt werden. Dies gibt Anlegern Klarheit darüber, wohin diese Gelder fließen.

    Insgesamt dienen diese Anforderungen dazu, sicherzustellen, dass Anleger klare Informationen über die Kosten und Gebühren eines Investmentfonds erhalten und verstehen, wie diese berechnet werden. Dies ermöglicht es Anlegern, fundierte Entscheidungen über ihre Investitionen zu treffen.

  2. Diese Informationen beziehen sich auf die Anforderungen an Investmentfonds und Kapitalanlagegesellschaften im Zusammenhang mit der Berechnung und Offenlegung der Gesamtkostenquote.

    1. Gesamtkostenquote (TER): Die Gesamtkostenquote ist eine Kennzahl, die in den Jahresberichten und wesentlichen Anlegerinformationen eines Investmentfonds ausgewiesen wird. Sie gibt an, wie hoch die Gesamtkosten des Fonds im Verhältnis zum durchschnittlichen Wert des Fondsvermögens im letzten Geschäftsjahr waren. Diese Kosten umfassen alle Gebühren und Ausgaben, die im Laufe des Jahres aus dem Fondsvermögen gezahlt wurden.

    2. Verkaufsprospekt: Im Verkaufsprospekt des Fonds muss erklärt werden, dass die Gesamtkostenquote berechnet wird und welche Kosten in diese Berechnung einfließen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Gesamtkostenquote keine Transaktionskosten enthält, die beim Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten im Fonds anfallen.

    3. Erfolgsabhängige Vergütung: Falls im Fondsvertrag eine erfolgsabhängige Vergütung oder zusätzliche Gebühren für bestimmte Transaktionen vereinbart wurden, müssen diese ebenfalls im Verkaufsprospekt als Prozentsatz des durchschnittlichen Wertes des Fondsvermögens ausgewiesen werden.

    Insgesamt sollen diese Anforderungen sicherstellen, dass Anleger klare Informationen über die Gesamtkosten eines Investmentfonds erhalten und verstehen, dass die Gesamtkostenquote keine Transaktionskosten enthält. Dies ermöglicht es Anlegern, die tatsächlichen Kosten und Gebühren, die mit ihrer Investition verbunden sind, besser zu verstehen.

     
  3. Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen zu Methoden und Grundlagen der Berechnung der Gesamtkostenquote zu erlassen. Die Rechtsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt übertragen.

  4. Falls in den Vertragsbedingungen für die Vergütungen und Kosten gemäß Absatz 1 eine Pauschalgebühr vereinbart wird, sind im Jahresbericht die an die Kapitalanlagegesellschaft, die Depotbank oder an Dritte geleisteten Vergütungen anzugeben. In den Vertragsbedingungen und im Verkaufsprospekt ist anzugeben, aus welchen Vergütungen und Kosten sich die Pauschalgebühr gemäß Satz 1 zusammensetzt. In den Vertragsbedingungen, im Verkaufsprospekt sowie im Jahresbericht ist der Anleger darauf hinzuweisen, ob und welche Kosten dem Sondervermögen gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Absätze 2 und 2a bleiben hiervon unberührt.

  5. Im Verkaufsprospekt und im Jahresbericht ist zu beschreiben, ob der Kapitalanlagegesellschaft Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen zufließen und ob je nach Vertriebsweg ein wesentlicher Teil der aus dem Sondervermögen an die Kapitalanlagegesellschaft geleisteten Vergütungen für Vergütungen an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen verwendet werden.

  6. Die Vertragsbedingungen und der Verkaufsprospekt müssen die Regelung enthalten, dass im Jahresbericht und im Halbjahresbericht der Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offen zu legen ist, die dem Sondervermögen im Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen im Sinne der §§ 50, 66 und des § 112 berechnet worden sind, sowie die Vergütung offen zu legen ist, die dem Sondervermögen von der Kapitalanlagegesellschaft selbst, einer anderen Kapitalanlagegesellschaft oder einer Gesellschaft, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist oder einer ausländischen Investmentgesellschaft einschließlich ihrer Verwaltungsgesellschaft als Verwaltungsvergütung für die im Sondervermögen gehaltenen Anteile berechnet wurde. Im Verkaufsprospekt ist die Art der möglichen Gebühren, Kosten, Steuern, Provisionen und sonstigen Aufwendungen, die mittelbar oder unmittelbar von den Anlegern des Sondervermögens zu tragen sind, anzugeben. Im Verkaufsprospekt ist darauf hinzuweisen, dass dem Sondervermögen neben der Vergütung zur Verwaltung des Sondervermögens eine Verwaltungsvergütung für die im Sondervermögen gehaltenen Anteile berechnet wird.

  7. Der Jahresbericht eines Feederfonds muss zusätzlich zu den in § 44 Absatz 1 vorgesehenen Informationen eine Erklärung zu den zusammengefassten Gebühren von Feederfonds und Masterfonds enthalten.

WER HAT DIE BERECHNUNG DES TOTAL EXPENSE RATIO INS LEBEN GERUFEN?

Aufgrund der fehlenden Informationen einer Gesamtkostenquote hatte 1993 das britischen Fonds-Research-Unternehmen Fitzrovia International PLC diese wichtige Kennzahlberechnung ins Leben gerufen. Durch diese neue Formel konnte man von jedem Investmentfonds diese relevante Kennzahl der Gesamtkostenquote errechnen.

WIE WIRD DER TOTAL EXPENSE RATIO (KURZ TER) BERECHNET?

TOTAL EXPENSE RATIO - RECHENFORMEL DER GESAMTKOSTENQUOTE BEIM INVESTMENTFONDS

In der Rechenformel der Gesamtkostenquote (TER) werden die Gesamtkosten des Jahres mit dem gemittelten Fondswert des Jahres ins Verhältnis gesetzt.

WIE HOCH IST GRUNDSÄTZLICH DER TOTAL EXPENSE RATIO IN DEN JEWEILIGEN FONDSARTEN?

Die Gesamtkostenquote ist immer abhängig von der Fondsart. Der TER kann von 0,05 - 2,5% betragen. In der Regel liegt der Total Expense Ratio bei gemanagten Fonds immer etwas höher als bei den Exchange Traded Funds. Gleichzeitig ist der TER immer abhängig in welchem Land (z.B. Deutschland, Schweiz, USA) wird der Fonds betreut und um welche Fondsart (z.B. Aktienfonds, Geldmarktfonds, Mischfonds, offene Immobilienfonds, Rentenfonds) handelt es sich. Allerdings bedeutet ein hoher Total Expense Ratio nicht gleich eine schlechte Rendite, sofern der Fonds eine außerordentliche Performance abliefert. Deshalb sollte man immer die unterschiedlichen Kennzahlen immer ins Verhältnis setzen, damit man für sich die beste Auswahl trifft.

WARUM IST DER TOTAL EXPENSE RATIO BEI ETFS GERINGER ALS BEI AKTIVEN FONDS?

Die Gesamtkostenquote ist bei ETFS in der Regel deshalb geringer, da es sich um passive Fonds handelt, die im Gegensatz zu aktiven oder manuell verwalteten Aktienfonds keinen Manager benötigen. In der Regel liegt der TER bei ETFS zwischen 0,2 - 0,5 %. Durch diesen Sachverhalt besteht häufig die Möglichkeit eine höhere Rendite zu erwirtschaften als mit einem Aktienfonds.

WELCHE KOSTEN SIND GRUNDSÄTZLICH NICHT IM TOTAL EXPENSE ENTHALTEN?

Wie bereits oben aufgeführt enthält der TER nur Kosten, die direkt vom Fondsguthaben in Abzug gebracht werden, die nicht auf der Ebene des Anlegers direkt bezahlt werden. Deshalb sind folgende Kosten des Anlegers nicht im TER entahlten:

  • AGIO (AUSGABEAUFSCHLAG)
    Einmal durch den Anleger zu zahlender Ausgabeaufschlag
  • DISAGIO (RÜCKGABEAUFSCHLAG)
    Kosten beim Verkauf von Fondsanteile des Anlegers
  • ETFS LIZENZEN
    Jeder ETF muss Lizenzen erwerben , um die entsprechenden Indizes nachbilden zu dürfen
  • PERFORMANCE-GEBÜHREN (PERFORMANCE-FEES)
    Das sind Kosten, die nur dann bezahlt werden müssen, wenn der geführte Fonds innerhalb eines Jahres eine höhere Rendite als die Benchmark erzielt
  • TRANSAKTIONSKOSTEN
    Kosten die durch den Kauf- und Verkauf von Wertpapieren entstehen. Dieser Teil gehört zu den höchsten Gebühren, die ein Fonds führt
  • ZUSÄTZLICHE KOSTEN AUF INVESTORENEBENE
    Hier handelt es sich oft um die Depot-Gebühren

Sie haben Fragen zum Total Expense Ratio (kurz TER), die bAVProfis stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Oder Sie schauen sich jetzt unser bAVTutorial: Total Expense Ratio einfach erklärt an und viele Fragen werden Ihnen von Felix und seinem Team bereits im Tutorial beantwortet.

TOTAL EXPENSE EINFACH ERKLÄRT

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