WELCHE ZUSAGEARTEN GIBT ES IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE?

Die Zusagearten ist die Auswahl des Zubehöres in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

WELCHE ZUSAGEART IST IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE DIE RICHTIGE?

VIELE WEGE FÜHREN NACH ROM, DASS TRIFFT AUCH AUF DIE UNTERSCHIEDLICHEN ZUSAGEARTEN IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE ZU.

Welche Leistungshöhe in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) einem Arbeitnehmer im Ruhestand durch die erteilte Versorgungszusage des Arbeitgebers zustehen, ist immer abhängig von der verwendeten Zusageart.  Die Zusageart, die in dem umgesetzten Durchführungsweg der Betriebsrente vom Arbeitgeber verwendet wurde, bestimmt von Beginn der Betriebsrente die zukünftigen Versorgungsleistungen. Jede Zusageart der bAV bestimmt die Höhe er zukünftigen Versorgungsleistung.

Zusagearten in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Welche Zusageart ist in der betrieblichen Altersvorsorge die Richtige?

Kann man bereits heute schon als bAVProfis sagen, welche Zusageart in der betrieblichen Altersvorsorge die Richtige ist? Grundsätzlich konnte man das bereits in der Vergangenheit. Allerdings haben sich die jeweiligen Empfehlungen der Zusagearten in der bAV im Laufe der Zeit verändert. Durch die Gesetzesänderungen in dem Betriebsrentengesetz (Kurz: BetrAVG) und durch die anhaltende Niedrigzinsphase, die teilweise viele Versicherungsgesellschaften mit alten Tarifkombinationen stark belastet hat, kommt es heute zu anderen Empfehlungen der bAV Zusagearten als in der Vergangenheit.

Wie viele Zusagearten gibt es in der betrieblichen Altersvorsorge?

In der betrieblichen Altersvorsorge (Kurz: BAV) gibt es jetzt 6 Zusagearten.

  1. Die Leistungszusage (Kurz: LZ)
  2. Die beitragsorientierte Leistungszusage (Kurz: BOLZ)
  3. Die Beitragszusage mit Mindestleistung (Kurz: BZML)
  4. Die Entgeltumwandlung (Kurz: EU)
  5. Die Eigenbeitragszusage (Kurz: EBZ)
  6. Die reine Beitragszusage (Kurz: BZ)

Warum gab es nur 5 Zusagearten in der betrieblichen Altersvorsorge vor dem 01.01.2018?

Die reine Beitragszusage (BZ) war bis zum 31.12.2017 grundsätzlich keine Zusageart der betrieblichen Altersvorsorge (alternativ: Betriebsrente) und wurde erst mit der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetz (Kurz: BRSG) im Jahr 2018 in das Betriebsrentengesetz (Kurz: BetrAVG) mit aufgenommen.

Allerdings wurde die reine Beitragszusage (BZ) bereits vor dem 01.01.2018 von den bAVProfis rechtswirksam genutzt, da diese arbeitsrechtlich und steuerrechtlich zulässig war. Diese innovative und renditestarke Zusageart wurde von unserem Hause für die intelligente und interessante Möglichkeiten für die moderne Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführer verwendet. Das Finanzamt München hat unseren Kunden (Gesellschafter-Geschäftsführer (w, m, d)) diese attraktive und steuerrechtlich anerkannte Zusageart mit Ihren vielen Vorteilen mehrfach bestätigt.

Wie viele Zusagearten sind in der betrieblichen Altersvorsorge im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) schriftlich definiert?

  1. Die Leistungszusage (gesetzliche Grundlage: §1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG)
  2. Die beitragsorientierte Leistungszusage (gesetzliche Grundlage: §1 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG)
  3. Die Beitragszusage mit Mindestleistung (gesetzliche Grundlage: §1 Abs. 2 Satz 2 BetrAVG)
  4. Die Entgeltumwandlung (gesetzliche Grundlage: §1 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG)
  5. Die Eigenbeitragszusage (gesetzliche Grundlage: §1 Abs. 2 Satz 4 BetrAVG)
  6. Die reine Beitragszusage (gesetzliche Grundlage: §1 Abs. 2 Satz 2a BetrAVG)

Jede Zusageart der bAV führt unterschiedliche Besonderheiten, z.B. nach der Höhe des unverfallbaren Anspruches auf die erteilten Versorgungsleistungen oder bei der Insolvenzsicherung des umgesetzten Durchführungsweges in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).

Wir werden in dieser bAVNews einige detaillierte Informationen zu den jeweiligen bAV Zusagearten aufführen. Sollten Sie zu den Personen gehören, die ausführliche Definitionen zu den oben aufgeführten Zusagearten der Betriebsrenten wünschen und einsehen wollen, erhalten Sie diese in den Themenbezogenen bAVNews der einzelnen Zusagearten.

Was ist die Zusageart in der betrieblichen Altersvorsorge?

Jede Zusageart regelt die Leistungshöhe, wie im deutschen Straßenverkehr die Geschwindigkeit. In der 30 Zone, darf der Fahrer maximal 30 km/h fahren, 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften, 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften und auf der Autobahn besteht in der Regel kein Tempolimit.

Diese Regelung kommt den Zusagearten in der Betriebsrente sehr nah, da jede Formen der Zusageart die Leistungshöhe ab Beginn der erteilten Versorgungszusage durch den Arbeitgeber festlegt.

Warum ist die gewählte Zusageart in der bAV so wichtig?

Viele Arbeitgeber erhalten von Ihren Beratern oder Versicherungsunternehmen keinen Hinweis auf die Zusageart in der betrieblichen Altersvorsorge. Speziell ein großes Versicherungsunternehmen hat in der Vergangenheit bei allen Durchführungswegen in der Direktversicherung oder Pensionskasse, die Zusageart der Beitragszusage mit Mindestleistung (kurz BZML) automatisch verwendet, sofern der Berater diese Zusageart nicht im Berechnungsprogramm gewechselt hat.

Deshalb wissen die meisten Arbeitgeber heute noch nicht, auf was für einem Pulverfass Sie von der Versicherungsgesellschaft oder dem Berater hingeführt wurden. Speziell wenn zwischenzeitlich diese erteilte Zusageart durch den Mitarbeiteraustritt auf diesen privat übertragen wurde.

Aufgrund der gesetzlichen Richtlinien ist eine private Fortführung der betrieblichen Altersvorsorge, die mit der Zusageart der Beitragszusage mit Mindestleistung (Kurz BOLZ) umgesetzt wurde, nicht rechtskräftig!

Durch die gesetzlichen Richtlinien haben viele Versicherungsgesellschaften seit dem 01.01.2021 die garantierten Versorgungsleistungen nicht mehr auf die 100% bezahlten Beiträge abgestellt, sondern nur auf die 90%.

Seit dem 01.01.2022 wurden erneut die garantierten Versorgungsleistungen (z.B. garantierte Versicherungssumme) auf 60 - 80 % der tatsächlich bezahlten Bruttobeiträge abgestellt. Durch diesen Sachverhalt sollte zukünftig kein Arbeitgeber die Zusageart der Beitragszusage mit Mindestleistungen mehr verwenden, die in der Metallrente weiter über den Versicherungstarif verwendet wird.

Die bAVProfis empfehlen Arbeitgeber, die durch den Tarifvertrag ohne Öffnungsklausel an die Metallrente gebunden sind, Rückstellungen in Ihre Bilanz ein zu buchen, die für spätere Rechtsansprüche zur Verfügung stehen.  

Werden die garantierten eingezahlten Bruttobeiträge nicht erwirtschaftet, haftet der Arbeitgeber für die tatsächliche Beitragsdifferenz.

Deshalb ist die Auswahl der richtigen Zusageart in der bAV für jeden Arbeitgeber so wichtig!

Wie Sie an den Beispielen erkenn können ist die Auswahl der Zusageart in der betrieblichen Altersvorsorge für jeden Arbeitgeber so wichtig, um zukünftige Haftungsfallen, die durch ein Versicherungsunternehmen verursacht wird, zu vermeiden.

Sie haben Rückfragen zu den 6. Zusagearten in der betrieblichen Altersvorsorge oder wollen rechtswirksam eine sicheres bAV Unternehmenskonzept in Ihrem Unternehmen über die bAVProfis festlegen?

Dann sprechen Sie jetzt die bAVProfis und Ihre bAV Juristen aus dem Netzwerk an, um zukünftige Reibungsverluste aus der betrieblichen Altersvorsorge über die Zusagearten zu vermeiden.

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