FONDSPOLICE | WELCHE FONDS PASSEN ZU MIT? | DER LEITFADEN FÜR IHRE INVESTMENTSTRATEGIE IN DER FONDSPOLICE

SO BAUEN SIE IHR PERSÖNLICHES FONDS-PORTFOLIO IN IHRER FONDSPOLICE AUF | SCHRITT FÜR SCHRITT

FONDSPOLICE ERKLÄRT | WELCHE FONDS SIND WIRKLICH SINNVOLL - UND WELCHE SIE BESSER MEIDEN SOLLTEN!

FONDSPOLICE | SO BAUEN SIE IHR PERSÖNLICHE FONDSPORTFOLIO AUF
@bAVPROFIS® | FONDSPOLICE UND DIE RICHTIGE AUSWAHL DER PASSENDEN FONDS

FONDSAUSWAHL IN DER FONDSPOLICE: WIE SIE IHRE FONDSPOLICE RICHTIG STRUKTURIEREN

Stellen Sie sich vor: Sie stehen kurz vor einer der wichtigsten finanziellen Entscheidungen Ihres Lebens – dem Abschluss einer Altersvorsorge mit Fondspolice. Ein Gefühl der Erleichterung breitet sich aus, denn endlich haben Sie einen Weg gefunden, Ihre Steuervorteile voll auszuschöpfen. Gleichgültig, ob Sie den Weg über die private Rentenversicherung, der Basis- bzw. Rüruprente oder den Turbolader über die betriebliche Altersvorsorge gewählt haben. In der Ansparphase bleibt Ihr Vermögen unberührt von Abgeltungs- oder Kapitalertragsteuern – der Staat greift also nicht länger ganz selbstverständlich in Ihre Rendite ein.

Doch nun eröffnet sich die spannende Frage: Wie gestalten Sie Ihre Fondspolice? Die Welt der Fonds liegt Ihnen zu Füßen. Wählen Sie die dynamischen Chancen internationaler Aktienfonds? Setzen Sie auf die ausgewogene Stabilität von Mischfonds? Oder investieren Sie mit gutem Gewissen in nachhaltige Fonds, die Rendite und Verantwortung verbinden?

Und dann die entscheidende Frage: Wie viele Fonds gehören überhaupt in Ihr Portfolio? Welche Gewichtung sorgt für das optimale Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Wachstum?

Genau hier liegt die Kunst – und zugleich der Reiz Ihrer Entscheidung. Denn was Sie heute wählen, schreibt bereits das erste Kapitel Ihrer finanziellen Unabhängigkeit für morgen.

Sie haben es in der Hand – die Auswahl entscheidet über die Richtung Ihrer finanziellen Zukunft.

WAS IST DIE GRUNDLAGE FÜR DIE EIGENE FONDSAUSWAHL IN DER FONDSPOLICE UND DEN 3 ANLEGERTYPEN?

Die Grundlage jeder eigenen Fondsauswahl innerhalb einer Fondspolice ist das persönliche Verständnis für Kapitalmärkte sowie die Bereitschaft, Verantwortung für die eigene Anlageentscheidung zu übernehmen.
Wer sich für eine fondsgebundene Versicherung entscheidet, verlässt die garantierte Sicherheit klassischer Rentenversicherungen und begibt sich in die Welt der Börsen, Kurse und Märkte.

Damit geht nicht nur die Chance auf höhere Renditen und gleichzeitig öffnet sich das Tor der steuerfreien Ansparphase in den Aktienmarkt auf, sondern auch das Risiko zwischenzeitlicher Wertverluste einher.
Das bedeutet: Eine Fondspolice ist kein Selbstläufer, sondern verlangt – je nach Anlegertyp – unterschiedliches Wissen, Engagement und Entscheidungsverhalten.

WELCHER DER 3 ANLEGERTYPEN SIND SIE?

  1. DER SICHERHEITSORIENTIERTE ANLEGER - FINGER WEG VON AKTIEN ODER FONDSPRODUKTEN

    Dieser Personenkreis verfügt weder über Fachkenntnisse noch über das Interesse, sich mit Kapitalmarktfragen zu beschäftigen.
    Begriffe wie Volatilität, Zinswende, Diversifikation oder ETF bleiben fremd, und Börsenschwankungen verursachen Unbehagen.

    Für diesen Anlegertyp gilt:

    Eine Fondspolice ist nicht geeignet, da selbst gemanagte oder risikooptimierte Portfolios temporäre Verluste aufweisen können.

    Wer diese Schwankungen nicht aushalten oder nachvollziehen kann, sollte auf konservative Vorsorgeformen wie klassische Rentenversicherungen oder festverzinsliche Lösungen zurückgreifen.
    Diese bieten weniger Renditechancen, aber dafür planbare Sicherheit und emotionale Ruhe.

    Rechtlicher Hinweis:
    Nach § 63 Abs. 5 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) ist sicherzustellen, dass eine empfohlene Anlageform den Kenntnissen, Erfahrungen und Zielen des Kunden entspricht (Dokumentation: Anlagestrategie).
    Daher wäre es für diesen Personenkreis rechtlich wie wirtschaftlich nicht sinnvoll, eine Fondspolice abzuschließen.

  2. DER LERNBEREITE ANLEGER - MIT UNTERSTÜTZUNG ZUM ERFOLG

    Dieser Typ kennt sich noch nicht umfassend mit der Welt der Fonds und Märkte aus, ist jedoch bereit, sich punktuell und regelmäßig mit dem Thema auseinanderzusetzen.
    Er bringt die notwendige Offenheit mit, seine Fondsentscheidungen mindestens einmal jährlich zu überprüfen oder bei Bedarf anzupassen.

    Für diesen Personenkreis eignet sich häufig ein professionell gemanagtes Portfolio innerhalb der Fondspolice. Alternativ kann auch einer der führenden Exchange Traded Funds, kurz ETFs ausgewählt werden. Hier übernimmt das Fondsmanagement die laufende Überwachung und Anpassung der Anlagestrategie. Zwar fällt die mögliche Rendite im Vergleich zu selbst ausgewählten Spitzenfonds oft etwas geringer aus, doch der Anleger profitiert von:

    automatischer Marktanpassung,
    reduzierter Eigenverantwortung,
    und einem professionellen Risiko-Management.

    Damit verbindet dieser Ansatz Komfort mit Renditechance – bei gleichzeitig überschaubarem Aufwand.

    Fazit für Typ 2:
    Wer bereit ist, seine Vorsorge aktiv, aber nicht täglich zu begleiten, findet in der gemanagten Fondspolice einen soliden Kompromiss zwischen Eigenverantwortung und Delegation.

  3. DER ERFAHRENE ANLEGER - SELBST GESTALTEN, BEWUSST ENTSCHEIDEN

    Dieser Personenkreis beschäftigt sich regelmäßig und aktiv mit Kapitalmarktentwicklungen. Er führt möglicherweise ein eigenes Depot, verfolgt Wirtschaftsnachrichten und versteht die Auswirkungen globaler Ereignisse auf Aktien-, Renten- und Rohstoffmärkte. Gleichzeitig will dieser Anleger nicht länger vom Staat um seine persönlichen Gewinne gebracht werden

    Für diesen Anleger gilt:
    Die Fondspolice ist ein strategisches Instrument zur steuerlich begünstigten Kapitalbildung.

    Hier können Fonds gezielt nach individuellen Überzeugungen, Marktmeinungen oder Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden.
    Ein solcher Anleger nutzt Umschichtungen bewusst, optimiert seine Strategie eigenverantwortlich und profitiert von steuerlichen Vorteilen der Fondspolice gegenüber einem reinen Depot.

    Rechtlicher Hinweis:
    Die Verantwortung für Auswahl und Überwachung der Fonds liegt beim Versicherungsnehmer (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 VVG – Vertragsinhalt).

    Das bedeutet:
    Der Versicherer stellt die Fondsauswahl bereit, die Entscheidung trifft jedoch der Kunde – auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung.

    Wichtiger Hinweis in der betrieblichen Altersvorsorge zur Endhaftung des Arbeitgebers bei Fondspolicen:
    In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) kann über die maßgeschneiderte arbeitsrechtliche Versorgungszusage die Auswahl auf den Arbeitnehmer (versicherte Person) übertragen werden. Allerdings muss in solchen Fällen auch die richtige Zusageart für die erteilte Betriebsrente verwendet werden. Bei den bAVProfis® wird bei der Zusammenstellung eines maßgeschneiderten bAV-Unternehmenskonzeptes, welches mit dem Auftrag zur vollständigen arbeitsrechtlichen Vereinbarung über unseren zugelassenen bAV-Juristen erteilt wurde, genau auf diesen Punkt geachtet. Verwendet der Arbeitgeber die falsche Zusageart in der betrieblichen Altersvorsorge und oder die arbeitsrechtliche Versorgungszusage ist nicht rechtskräftig erstellt, haftet der Arbeitgeber für das Verlustrisiko (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG).

Die Grundlage ist Selbstkenntnis:
Die Basis jeder Fondsauswahl ist Selbsteinschätzung.
Nur wer weiß, wie er auf Marktschwankungen reagiert, kann eine Anlagestrategie wählen, die zu ihm passt.
Ein ehrlicher Blick auf Wissen, Zeit und Motivation ist wichtiger als die Suche nach dem besten Fonds.

Kurz gesagt:

  • Keine Lust auf Märkte → klassische Vorsorge.
  • Gelegentliches Interesse → gemanagte Fondspolice.
  • Aktive Marktkenntnis → eigene Fondsauswahl.

Fazit: Ehrlichkeit schlägt Rendite
Eine Fondspolice ist ein hervorragendes Instrument, wenn der Anlegertyp zum Produkt passt. Die Grundlage für die eigene Fondsauswahl ist nicht das Produkt selbst, sondern das Verständnis für die Mechanismen des Marktes – und die Bereitschaft, Verantwortung zu tragen.
Mit der richtigen Selbsteinschätzung, professioneller Begleitung und einem klaren Konzept wird aus der Fondspolice ein leistungsfähiges Vorsorgewerkzeug – langfristig, steuerlich vorteilhaft und transparent.

WAS SIND DIE RECHTLICH RELEVANTEN GRUNDLAGEN DER FONDSAUSWAHL IN DER FONDSPOLICE?

  1. GRUNDPRINZIP: DIE FONDSPOLICE IST EINE EIGENVERANTWORTLICHE ANLAGEENTSCHEIDUNG

    Die Fondspolice ist eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung, deren Wertentwicklung unmittelbar von der Wertentwicklung der gewählten Investmentfonds abhängt.

    Rechtlich bedeutet das:
    Der Versicherungsnehmer trägt das Kapitalmarktrisiko selbst, soweit keine Garantie vereinbart wurde (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 VVG). Damit unterscheidet sich die Fondspolice klar von der klassischen Rentenversicherung. Die rechtlichen Grundlagen der Fondsauswahl ergeben sich aus mehreren Gesetzen und EU-Verordnungen, die sowohl den Versicherer als auch den Vermittler und den Anleger betreffen.

    Hinweis in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV):
    In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), speziell dem Rechtsanspruch auf Betriebsrente durch Entgelt muss in der Regel immer eine garantierte Versorgungsleistung (z.B. 60-80 %) nach § 3 Nr. 63 EStG enthalten sein. In unserem exklusiven ETF bAV-Unternehmenskonzept nutzen wir eine rechtskräftige und vom Finanzamt (z.B. München) zugelassene Zusageart, die keine garantierte Versorgungsleistung enthalten muss. Deshalb kommt es in der bAV immer auf den Durchführungsweg und speziell auf die arbeitsrechtlich erteilte Versorgungszusage an.

  2. NATIONALE RECHTSGRUNDLAGEN (DEUTSCHLAND)

    2.1 VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ (VVG)

    Das VVG ist die zentrale rechtliche Basis.
    Wesentliche Vorschriften:
    §1 Abs. 1 VVG
    definiert den Versicherungsvertrag und die Rechte und Pflichten der Parteien.
    Bei Fondspolicen gilt: Der Versicherer schuldet keine garantierte Leistung, sondern den Gegenwert der gewählten Fondsanteile.
    § 150 VVG

    verpflichtet den Versicherer, dem Kunden eine Auswahl geeigneter Fonds anzubieten und klar offenzulegen, dass der Kunde die Fondsauswahl eigenverantwortlich trifft.
    §§ 6, 7, 7a, 7b VVG
    regeln die Beratungs- und Dokumentationspflichten des Vermittlers.
    Der Vermittler muss prüfen, ob das Produkt (hier: Fondspolice) zum Anlageziel, zur Risikoneigung und zu den Kenntnissen des Kunden pass.
    § 61 Abs. 1 VVG (i. V. m. § 63 VVG)
    schreibt eine anlegergerechte Beratung vor.
    Diese umfasst:
    Ermittlung des Anlegerprofils (Kenntnisse, Erfahrungen, Ziele, Risikotoleranz)
    Erklärung der Funktionsweise der Fondsanlage
    Aufklärung über Risiken, Kosten, Chancen und steuerliche Wirkungen.

    Rechtliche Konsequenz:
    Eine fehlerhafte oder unvollständige Beratung kann Schadensersatzpflichten des Vermittlers oder Versicherers (§§ 63 ff. VVG) auslösen.

    2.2 WERTPAPIERHANDELSGESETZ (WpHG)

    Sobald ein Vermittler Fonds (z. B. Investmentfonds, ETFs) im Rahmen der Fondspolice vermittelt oder erläutert, greifen auch Vorschriften des WpHG (idF. MiFID II-Umsetzung). In der Regel besitzen die meisten Vermittler von Versicherungen keine Zulassung als Finanzmaklers oder Anlagenvermittler, wie es die bAVProfis® führen. Aber Achtung oft wird diese Anlage über eine Fondspolice nicht als reine Fondsanlage gewertet. Aus diesem Grund sollten Sie immer in Ihrer Beratung prüfen, speziell wenn Sie sich für eine Fondspolice entscheiden, ob Ihr Vermittler eine rechtskräftige Zulassung (§ 34 f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 GewO) als Finanzmakler oder Anlagenvermittler führt. Ist das nicht der Fall sollten Sie sich einen qualifizierten Berater suchen oder von der empfohlenen Fondspolice Abstand nehmen.
    § 63 Abs. 5–7 WpHG
    verlangt, dass eine Anlage angemessen und geeignet ist (Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung).
    Das bedeutet: Der Vermittler darf Fonds nur empfehlen, wenn sie zum Wissen, zur Erfahrung und zu den Zielen des Kunden passen.
    § 64 WpHGhttps://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__64.html
    schreibt Transparenzpflichten über Kosten, Risiken und Interessenkonflikte vor.
    § 64 Abs. 3 WpHG
    verpflichtet zur Aufklärung darüber, dass der Kunde das Risiko von Wertverlusten trägt.
    In der Praxis:
    Der Vermittler muss sicherstellen, dass der Kunde versteht, dass Fonds Kursschwankungen unterliegen und keine Garantie besteht.

    2.3 VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ (VAG)

    Das VAG regelt die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Versicherer.
    Für Fondspolicen ist insbesondere relevant:
    § 124 VAG – Anlagegrundsätze und Sicherungsvermögen
    Hieraus ergibt sich, dass Fondspolicen rechtlich vom Sicherungsvermögen getrennt sind.
    § 125 Abs. 2 VAG – Informationspflichten über Fonds, Kosten und Anlagestrategie.

    2.4 INFORMATIONSPFLICHTVERORDUNG (VVG-InfoV)

    Die VVG-InfoV konkretisiert die vorvertraglichen Informationspflichten (§ 7 VVG).
    Sie verpflichtet den Versicherer, dem Kunden vor Abschluss einer Fondspolice insbesondere mitzuteilen:

    welche Fonds zur Auswahl stehen,
    welche Kosten entstehen,
    welche Risiken mit der Fondsanlage verbunden sind,
    wie sich die Wertentwicklung der Fonds auf die Versicherungsleistung auswirkt.

    Zudem muss ein Produktinformationsblatt (PIB) nach Art. 15 VVG-InfoV bereitgestellt werden.

    Hinweis in der Beratung der Fondspolice durch die bAVProfis®:
    Speziell unsere VIP-Kunden mit Ihrem persönlichen digitalen bAV & Benefits Verwaltungs-WebAPP können alle zugelassenen Arbeitnehmer über Ihren persönlichen Zugang die gewünschten und benötigten Informationen über die Fondspolice und die damit verbundenen Fonds einsehen, abrufen, ausdrucken und an einem persönlichen Speicherort ablegen.
    Selbstverständlich erhält dieser Kundenkreis und die beratenden Personen, die von den bAVProfis zum Thema Fondspolice und die damit verbundenen Fonds ebenfalls in der Beratungsdokumentation einen persönlichen Zugang zu diesen gesamten Fondsinformationen.

  3. EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE GRUNDLAGE

    3.1 MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU)

    Diese EU-Richtlinie bildet die Basis für das WpHG und regelt europaweit die Anforderungen an:

    Beratung, Produktinformation und Anlegerschutz.

    Sie stellt sicher, dass Fondsempfehlungen in Fondspolicen transparente, nachvollziehbare und kundengerechte Entscheidungen bleiben.

    3.2 PRIIPS-VERORDUNG (EU) NR. 1286/2014

    Die sogenannte PRIIPs-Verordnung verpflichtet Anbieter von Fondspolicen, dem Kunden ein Basisinformationsblatt (Key Information Document – KID) bereitzustellen.
    Dieses enthält standardisierte Angaben zu:

    Risiken (Risikoklasse 1–7), Kosten (inkl. laufender Kosten und Transaktionskosten) und Performance-Szenarien.

    Damit wird dem Anleger ein europaweit vergleichbares Dokument zur Verfügung gestellt, das Transparenz und Verbraucherschutz sicherstellen soll.

    3.3 OFFENLEGUNGSVERORDNUNG (EU) NR. 2019/2088-SFDR

    Seit März 2021 müssen Versicherer und Fondsanbieter Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen.
    Die Fondsauswahl kann daher auch ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) berücksichtigen.
    Fonds werden nach Artikel 6, 8 oder 9 der SFDR klassifiziert:

    Art. 6: Ohne Nachhaltigkeitsbezug

    Art. 8: Mit ökologischen oder sozialen Merkmalen

    Art. 9: Mit nachhaltigem Investitionsziel

    Für den Kunden bedeutet das:
    Er kann selbst entscheiden, ob seine Fondsauswahl Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen soll – eine Entscheidung, die ebenfalls dokumentationspflichtig ist.

  4. RECHTLICHE VERANTWORTUNG UND DOKUMENTATION

    Die Verantwortung verteilt sich auf drei Ebenen:

    RECHTLICHE VERANTWORTUNG UND DOKUMENTATION IN DER FONDSPOLICE BEI DER FONDSAUSWAHL

FAZIT: Rechtssichere Fondsauswahl = Informationsklarheit + Eigenverantwortung
Die Fondsauswahl in der Fondspolice beruht auf einem rechtlich klar abgegrenzten Verantwortungsdreieck:
Versicherer informieren, Berater prüfen, Anleger entscheiden.

Die rechtliche Grundlage der Fondsauswahl ist ein Zusammenspiel von VVG, WpHG, VAG, VVG-InfoV, PRIIPs-VO, SFDR ergänzt durch die Pflicht zu transparenter und anlegergerechter Beratung.

HABEN SIE DIE RICHTIGE AUSWAHL DER FONDS IN IHRER FONDSPOLICE GETROFFEN?

WELCHE FONDS PASSEN WIRKLICH IN MEINE FONDSPOLICE? DIE 7 WICHTIGSTEN AUSWAHLKRITERIEN FÜR ANLEGER EINER FONDSPOLICE!

Die Fondspolice zählt zu den flexibelsten Formen der Altersvorsorge. Sie verbindet Versicherungsschutz mit der Möglichkeit, Kapitalmarkterträge zu nutzen. Doch die entscheidende Frage lautet: Welche Fonds passen wirklich in meine Fondspolice – und warum?
Gerade in diesem Jahr, in dem Nachhaltigkeit, Zinswende und geopolitische Unsicherheiten die Märkte prägen, gewinnt die richtige Fondsauswahl zunehmend an Bedeutung.

Ziel sollte immer sein, eine ausgewogene, nachvollziehbare und rechtssichere Investmentstrategie zu verfolgen, die zum eigenen Anlagehorizont, zur Risikoneigung und zu den Vorgaben des Versicherers passt.

  1. RISIKOPROFIL UND ANLAGEHORIZONT

    Bevor Sie Fonds auswählen, steht die Analyse Ihres persönlichen Risikoprofils im Mittelpunkt.
    Fragen Sie sich: Wie viel Schwankung halte ich aus – und wie lange bleibt mein Kapital investiert?
    Für langfristige Laufzeiten eignen sich Aktien- oder Mischfonds, während bei kurzen Laufzeiten defensivere Strategien sinnvoller sind.

    Tipp: Viele Versicherer bieten inzwischen digitale Tools an, um Ihr Risikoprofil strukturiert zu ermitteln. Nutzen Sie diese, bevor Sie Fonds festlegen. Allerdings sind die Versicherungsunternehmen nicht so manipuliert, wie die meisten Banken, die eigene Fonds immer in der Vordergrund stellen, obwohl diese nicht die optimale Rendite erzielen. Das kann bei einigen Versicherungsunternehmen vorkommen, ist aber in der Regel nicht so massiv wie bei den Banken. Deshalb immer unterschiedliche Vorgaben eingeben, wie sich die Ergebnisse verändern.
  2. KOSTENTRANSPARENZ UND LAUFENDE GEBÜHR

    Ein häufiger Renditekiller sind überhöhte Fondskosten. Prüfen Sie daher die Total Expense Ratio (TER) und ob Ausgabeaufschläge oder Performance Fees anfallen.
    Vergleichen Sie die Kostenstruktur aktiv gemanagter Fonds mit passiven Indexfonds (ETFs). Günstig heißt jedoch nicht automatisch besser – entscheidend ist das Verhältnis von Kosten zu erzielter Leistung.

  3. VERGANGENE WERTENTWICKLUNG - MIT VORSICHT ZU GENIEßEN

    Die historische Performance ist kein Garant für zukünftige Erträge, liefert aber Hinweise auf Stabilität und Managementqualität.
    Achten Sie auf mehrjährige Vergleichszeiträume (mindestens 5 bis 10 Jahre) und risikoadjustierte Kennzahlen wie Sharpe Ratio oder Volatilität.

    Rechtlich wichtig: Eine Auswahlentscheidung darf nie ausschließlich auf vergangenen Ergebnissen beruhen (§ 63 Abs. 6 WpHG-Hinweis).

  4. ANLAGEPHILOSOPHIE UND FONDSMANAGEMENT

    Hinter jedem Fonds steht ein Konzept – und ein Managementteam. Prüfen Sie, ob die Philosophie (Value, Growth, Nachhaltigkeit etc.) zu Ihren Zielen passt.
    Fonds mit einem klaren, konsistenten Investmentansatz und einem erfahrenen Management bieten in der Regel mehr Stabilität über Marktzyklen hinweg.

  5. NACHHALTIGKEIT UND ESG-KRITERIEN

    ESG-Fonds (Environmental, Social, Governance) sind längst mehr als ein Trend.
    Viele Versicherer berücksichtigen mittlerweile Artikel 8- und Artikel 9-Fonds gemäß EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) in ihren Policen.
    Achten Sie auf Transparenzberichte, Ausschlusskriterien und Nachhaltigkeitsratings – sie geben Aufschluss über die tatsächliche Verantwortung des Investments.

  6. DIVERSIFIKATION - DAS FUNDAMENT JEDER STRATEGIE

    Eine solide Fondspolice sollte auf breiter Streuung basieren:
    Regionen, Branchen und Anlageklassen sollten sinnvoll kombiniert werden.
    Ein ausgewogener Mix aus globalen Aktienfonds, stabilisierenden Rentenfonds und gegebenenfalls Alternativen (z. B. Infrastruktur- oder Immobilienfonds) kann das Gesamtrisiko deutlich reduzieren.
  7. FLEXIBILITÄT UND ÜBERPRÜFUNG

    Fondslandschaften verändern sich. Nutzen Sie regelmäßig – mindestens einmal jährlich – die Möglichkeit, Ihre Fondsallokation zu prüfen. Das können Sie dann vornehmen, wenn Sie Ihre jährliche Entwicklungsinformation oder den Nachtrag aufgrund der angepassten Beitragsdynamik durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der deutschen Rentenversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) erhalten. Sie haben grundsätzlich zwei automatische Hinweise, wenn Sie von einem qualitativen Berater beraten wurden. Allerdings sollte die Beitragsdynamik in den privaten Rentenverträgen oder Basis- Rürup-Renten nicht immer umgesetzt werden. Aus diesem Grund trifft diese automatische Erinnerungsfunktion für die Überprüfung Ihres Fonds-Portfolios Ihrer Fondspolice nur auf den Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu.
    Gute Fondspolicen erlauben kostenfreie Umschichtungen oder strategische Rebalancing, um Chancen neu zu gewichten.

    Tipp: Prüfen Sie, ob Ihr Versicherer automatisierte Umschichtungsmodelle (Dynamic Asset Allocation) anbietet.

Fazit: Struktur schlägt Bauchgefühl
Die richtige Fondsauswahl in Ihrer Fondspolice ist kein Zufallsprodukt, sondern das Ergebnis klarer Analyse und professioneller Beratung.
Wer die sieben Kriterien beachtet, investiert mit System – nicht mit Hoffnung.
Ein strukturierter, rechtssicherer Auswahlprozess schützt vor teuren Fehlentscheidungen und nutzt die Chancen moderner Kapitalmärkte optimal.

Beratungshinweis der bAVProfis®:
Unsere Netzwerkpartner-Experten unterstützen Sie bei der rechtssicheren Fondsauswahl und der optimierten Gestaltung Ihrer Fondspolice, sofern Sie die kostenpflichtige Dienstleistung der aktiven Fondsberatung über die Servicegesellschaft vereinbart haben – unabhängig, transparent und auf Ihre persönliche Vorsorgestrategie abgestimmt.

NUTZEN SIE IHRE FONDSPOLICE CLEVER: SO WÄHLEN SIE DIE BESTEN FONDS FÜR IHRE STEUERFREIE KAPITALANLAGE UND LEBENSSTANDARDSICHERUNG IN DER ANSPARPHASE AUS?

MIT DIESEN 4. SCHRITTEN WÄHLEN SIE DIE BESTEN FONDS FÜR IHRE ALTERSVORSORGE IN DER FONDSPOLICE AUS?

1. SCHRITT: EIGENANALYSE -ANLEGERPROFIL BESTIMMEN

Die richtige Fondsauswahl beginnt mit Selbsterkenntnis:

Wie viel Risiko kann ich emotional und finanziell tragen?
Wie lang ist mein Anlagehorizont (z. B. 20, 30 oder mehr Jahre)?
Wie aktiv will ich meine Police begleiten?

Ein junger Anleger mit langer Laufzeit kann tendenziell mehr Aktienfonds einsetzen, während bei kürzeren Laufzeiten eine defensivere Mischung (z. B. Mischfonds oder Multi-Asset-Strategien) sinnvoll ist.

2.SCHRITT: FONDSQUALITÄT PRÜFEN - OBJEKTIVE AUSWAHLKRITERIEN

Die besten Fonds erkennt man nicht an kurzfristiger Performance, sondern an nachhaltiger Qualität.
Achten Sie bei der Fondsauswahl auf:

Langfristige Wertentwicklung (mind. 5–10 Jahre)
Risikokennzahlen wie Volatilität und Sharpe-Ratio
Kostenquote (TER) und etwaige Performance Fees
Investmentphilosophie und Managementerfahrung
Transparente ESG-Strategie (Artikel 8 oder 9 nach EU-Offenlegungsverordnung)
Rating- und Vergleichstools (z. B. Morningstar, FWW, Scope)

Juristischer Hinweis:
Die historische Wertentwicklung darf laut § 63 Abs. 6 WpHG nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage herangezogen werden.

3.SCHRITT: DIVERSIFIKATION - RISIKO STREUEN, STABILITÄT SCHAFFEN

Setzen Sie nicht auf einzelne Themen oder Regionen, sondern auf breite Streuung.
Eine clevere Fondspolice kombiniert meist:

globale Aktienfonds (Breite Marktabdeckung)
Misch- oder Multi-Asset-Fonds (Stabilisierungswirkung)
Nachhaltigkeitsfonds (ESG und Zukunftsthemen)
ggf. strategische Bausteine wie Infrastruktur, Gesundheit oder Technologie

Eine breite Aufstellung reduziert das Risiko und nutzt Chancen verschiedener Märkte.

4.SCHRITT: FLEXIBILITÄT UND REGELMÄßIGE ÜBERPRÜFUNG

Rechtlich wie strategisch sinnvoll ist, mindestens einmal pro Jahr die Fondsstruktur zu überprüfen (§ 6 VVG – fortlaufende Beratungspflicht bei Änderungen).
Achten Sie auf:

Anpassung an Marktveränderungen
Umschichtungsmöglichkeiten ohne Zusatzkosten
Rebalancing-Funktionen in der Police

Tipp: Einige Versicherer bieten automatische Anpassungsstrategien (Dynamic Asset Allocation) oder Lebenszyklusmodelle – sie reduzieren Risiken automatisch, je näher der Rentenbeginn rückt.

WAS MACHT EINE FONDSPOLICE SO INTERESSANT IM VERHÄLTNIS ZUM AKTIENDEPOT?

Die Fondspolice ist nicht nur ein Investmentprodukt, sondern ein rechtlich privilegiertes Vorsorgeinstrument.

Wesentliche Vorteile:
Steuerstundung:
Erträge bleiben während der Laufzeit steuerfrei (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG).
Teilertragsbesteuerung: Bei Auszahlung nach 12 Jahren und ab dem 62. Lebensjahr wird nur die Hälfte des Ertrags versteuert (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG).
Pfändungsschutz und Nachlassplanung: Fondspolicen bieten – je nach Vertragsgestaltung – Schutz vor Zugriff Dritter und flexible Bezugsrechte.
Professionelles Fondsmanagement und Versicherungsaufsicht: Der Versicherer unterliegt dem VAG und der BaFin-Aufsicht, was zusätzliche Sicherheit schafft.

Eine Fondspolice ist kein Glücksspiel, sondern ein steuerlich optimierter Vermögensaufbau. Innerhalb der Police findet die Kapitalanlage steuerlich geschützt statt. Das heißt: keine laufende Besteuerung bei Fondswechseln oder Ausschüttungen.
Erst bei Auszahlung nach Ablauf von mindestens 12 Jahren und ab dem vollendeten 62. Lebensjahr (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG) wird nur die Hälfte des Ertrags versteuert (Halbeinkünfteverfahren). Durch diesen Steuerstundungseffekt arbeitet das Kapital über Jahrzehnte ungeschmälert – und der Zinseszinseffekt kann sich vollständig entfalten. Mit dem Turbolader über die betriebliche Altersversorgung zünden Sie eine Rakete, als würden Sie in einem Fahrzeug über 3000 PS sitzen. Gleichzeitig haben die bAVProfis® einen zusätzlichen Booster über das zugelassene CTA-Treuhandmodell, was eine Netto-Rendite nach Kosten von durchschnittlich 6 % aufweist. Wer die Fonds nach klaren Kriterien auswählt, regelmäßig überprüft und sich seiner Verantwortung bewusst ist, profitiert langfristig von den Kapitalmärkten – innerhalb eines rechtlich sicheren Rahmens.

FAZIT: Strategie, Rechtssicherheit und mit System ans Ziel

  • Kenne dein Risiko – wähle passende Fonds.
  • Nutze rechtliche und steuerliche Vorteile.
  • Überprüfe regelmäßig – bleib strategisch.

Damit wird die Fondspolice zu einem intelligenten Baustein Ihrer Altersvorsorge, der Sicherheit, Flexibilität und Renditechancen optimal verbindet.

Sie haben Fragen zur Fondspolice und die Auswahl Ihrer Fonds bei den Verträgen über die bAVProfis und haben gleichzeitig einen kostenpflichtigen Servicevertrag zur aktiven Fondsanlageberatung, die bAVProfis stehen Ihnen für allgemeine Rückfragen zur Verfügung. Gilt nicht für fremd vermittelte Fondspolicen. Hier wenden Sie sich an Ihren Berater, sofern dieser eine Zulassung für die Anlagevermittlung vorweisen kann.

Oder Sie schauen sich jetzt unser bAVTutorial: FONDSPOLICE [TUTORIAL DIE RICHTIGE FONDSAUSWAHL LEICHT GEMACHT] EINFACH ERKLÄRT an und viele Fragen werden Ihnen von Felix und seinem Teambeantwortet.

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BAVProfis, das unabhängige Beratungshaus und die Experten für die betriebliche und private Altersvorsorge (bAV & pAV).

WEITERE FACHINFORMATIONEN IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM THEMA:

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