KOMPLEXES THEMA EINFACH GESTALTEN
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Wir entwickeln Ihr persönliches Konzept für die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Passgenau und individuell an Ihre Finanz-, Personal- und Vergütungspolitik abgestimmt. Gleichgültig, ob Sie als Arbeitgeber die Beiträge oder Ihre Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung die betriebliche Altersvorsorge finanzieren.
Wir zeigen Ihnen den passenden Lösungsweg für Ihre betriebliche Altersvorsorge
UNSERE UNABHÄNGIGEN EXPERTEN SIND FÜR SIE DA
Wir beraten unsere Kunden objektiv, unabhängig, nachhaltig und zielorientiert. Für Ihr maßgeschneidertes Vorsorgekonzepte in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nutzen wir alle komplexen Themen und stimmen diese individuell auf Ihre festgelegten Vorgaben und Ihre Unternehmensziele ab.
Als zugelassener und registrierter Finanz- & Versicherungsmakler für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) berücksichtigen wir auf Wunsch alle Möglichkeiten, die nicht nur bei einer Versicherungsgesellschaft für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu finden sind.
Der unabhängige Berater mit dem VIP Service
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maßgeschneiderte bAV Beratung.
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Deutsch oder Englisch.
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24/7 zur Verfügung.
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Vom maßgeschneiderten
Vorsorgekonzept in der betrieblichen Altersvorsorge bis zur
persönlichen Mitarbeiterberatung.
GANZHEITLICH
Über 40 Jahre Expertenberatung
für Arbeitgeber, Geschäftsführer,
Vorstände und Mitarbeiter in der betrieblichen Altersvorsorge.
KNOW-HOW
Zugang zur benötigten Versicherungswirtschaft und Kapitalanlage im Vorsorgemarkt.
MARKTKONFORM
Nachhaltigkeit ist mehr als Klimaschutz. Wir berücksichtigen das speziell in der bAV Vorsorge.
NACHHALTIGKEIT
Schnelle, kundenorientierte, zuverlässige und vereinbarte bAV Dienstleistung.
SERVICE
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UNABHÄNGIG
Sie bestimmen den Beratungsort, ob online oder direkt vor Ort.
ON- & OFFLINE
Wir entwickeln Ihr individuelles Vorsorgekonzept in der betrieblichen Altersvorsorge für Ihre Bedürfnisse.
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Nur mit einem maßgeschneiderten Absicherungs- & Vorsorgekonzept in der betrieblichen Altersvorsorge erreichen Sie Ihr Ziel für den verdienten Ruhestand.
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Warum benötigt jedes Unternehmen sein maßgeschneidertes Betriebsrentenkonzept
DER ARBEITGEBER STEHT FÜR DIE ZUSAGE EIN
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gehört speziell auf dem Arbeitnehmermarkt zu den beliebtesten Unternehmensbenefits bei den gesuchten Fachkräften. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge für die Gewinnung und Bindung Ihrer Fachkräfte.
Was die bAVPROFIS für Sie berücksichtigen.
Die bAVProfis prüfen auf Wunsch Ihr vorhandenes Unternehmenskonzept der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Vom Arbeitsrecht, was über unseren Netzwerkrechtsanwalt für Betriebsrenten geprüft werden kann, bis hin zu den von Ihnen als Arbeitgeber festgelegten versicherungsrechtlichen Vereinbarungen. Passen die verwendeten Entgeltumwandlungsvereinbarungen oder weißen diese Beratungsfehler auf?
Die bAVProfis übernehmen auf Wunsch Ihre Arbeitgeberpflichten in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), speziell bei einer zukünftigen vom neuen Mitarbeiter gewünschten Angebotsanforderung einer Deckungskapitalübertragung (§ 4a BetrAVG), des mitgebrachten und vorhandenen Vertrages seiner betrieblichen Altersvorsorge.
Die bAVProfis dokumentieren den Wunsch Ihres neuen Mitarbeiters einer Deckungskapitalübertragung (§ 4 BetrAVG) auf Ihr festgelegtes Unternehmenskonzept in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Hier werden die Vorteile und Nachteile, die wir in dem Angebot der Deckungskapitalübertragung (§4a BetrAVG) in der betrieblichen Altersvorsorge Ihrem neuen Mitarbeiter aufgezeigt haben, vollständig für die rechtswirksam Umsetzung des gesetzlich festgelegten Deckungskapitalübertragungsabkommen (§ 4 BetrAVG) dokumentiert.
Die bAVProfis führen für Sie als Arbeitgeber die Grundinformationen zur betrieblichen Altersvorsorge Ihres festgelegt Unternehmenskonzeptes Ihren Mitarbeitern auf. Der Experte für die betriebliche Altersvorsorge berät Ihre Mitarbeiter in einem persönlichen Informationsgespräch über die entsprechenden Auswirkungen und Möglichkeiten, die in der betrieblichen Altersvorsorge auftreten können (z.B. Sozialversicherung, Einkommensteuer, Störfälle, Versorgungsleistungen).
Grundsätzlich sind Sie als Arbeitgeber gesetzlich nicht verpflichtet Ihre Mitarbeiter über den Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 BetrAVG) aufzuklären. Allerdings haben Sie als Arbeitgeber durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) trotzdem entsprechende Arbeitgeberinformationen an ihre Mitarbeiter aufzuführen (§4a BetrAVG). Arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten müssen von Ihnen als Arbeitgeber an Ihre Mitarbeiter kommuniziert werden.
Die bAVProfis dokumentieren auf Wunsch den nicht gewünschten Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 BetrAVG) mit dem gesetzlich festgelegten Arbeitgeberzuschusses (§ 1a Abs. 1a & § 26a BetrAVG) Ihres Mitarbeiters.
Durch diese revisionssichere Dokumentation in der betrieblichen Altersvorsorge kann zu keinem Zeitpunkt eine Nachhaftung für Sie als Arbeitgeber für den nicht gewährten Arbeitgeberzuschuss entstehen. Ihr Mitarbeiter kann jederzeit für die Zukunft seinen persönlichen Rechtsanspruch auf die betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung mit dem gesetzlich festgelegten Arbeitgeberzuschuss neu beantragen.
Für die Vergangenheit wird der persönliche Entschluss Ihres Mitarbeiters gegen eine betriebliche Altersvorsorge dokumentiert und ist somit für eine rückwirkende Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung rechtlich ausgeschlossen.
Die bAVProfis gestalten alle umgesetzten Versorgungsdokumente in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) mit Ihrem persönlichen Firmenlogo. Es spielt keine Rolle für welches Versicherungsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaft oder Versorgungsträger Sie sich als Arbeitgeber entscheiden. Jede Versicherungspolice bzw. Versorgungszusage wird auf Wunsch mit Ihrem Corporate Design ausgestellt. Zukünftig steht Ihr Unternehmen als Versorgungsträger auf der Police und nicht die Versicherungsgesellschaft, die Kapitalanlagegesellschaft oder der Versorgungsträger.
Die bAVProfis besitzen seit 2014 die Möglichkeit für alle Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge über das datenschutz-zertifizierte digitale bAV & Benefits Verwaltungsportal zu verwalten. Gleichzeitig erhält jeder Mitarbeiter auf Wunsch des Arbeitgebers eine APP, mit der er alle Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge einsehen, abrufen, ausdrucken oder an seinem persönlichen Speicherplatz abspeichern kann. Als Arbeitgeber können Sie ebenfalls auf die festgelegten Workflows in der digitalen Mitarbeiterakte zugreifen und führen eine revisionssichere betriebliche Altersvorsorge. Selbst nach über 30 Jahren können Sie auf die Dokumentation zugreifen, um einen unberechtigten Rechtsanspruch in der betrieblichen Altersvorsorge abzuwehren.
Die Verjährungsfristen beginnen in der betrieblichen Altersvorsorge immer mit den Auszahlungen der vereinbaren Leistungen. Hier sprechen wir immer von 30 - 45 Jahren. In der Regel vernichten die meisten Arbeitgeber alle Unterlagen der Personalakte nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (§ 195 BGB)
Die bAVProfis können auf Wunsch seit 2014 Ihr gesamtes Unternehmenskonzept in der betrieblichen Altersvorsorge vollständig über das datenschutz-zertifizierte digitale bAV & Benefits Verwaltungsportal vollständig übernehmen.
Zukünftig mehr Zeit für die wichtigen Themen für Ihre Fachabteilungen, die grundsätzlich viel Zeit für die manuelle Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge aufwenden müssen.
Wissen Sie was Ihre manuelle Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge kostet? Wir können Ihnen mit einigen Angaben auf Knopfdruck aufzeigen, wie Ihre Personalkosten im Unternehmen für die Verwaltung in der betrieblichen Altersvorsorge aussehen. Die meisten Unternehmen wissen garnicht wie hoch diese Personalkosten ausfallen.
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) müssen Sie als Arbeitgeber seit dem 1.1.2022 den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss (§ 1a Abs. 1a & § 26a BetrAVG) zur betrieblichen Altersvorsorge, die Ihr Mitarbeiter durch eine Entgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 BetrAVG) finanziert hat, zusätzlich bezahlen.
Die meisten Versicherungsgesellschaften haben nicht die Möglichkeit Bestandsverträge entsprechend anzugleichen, damit Sie Ihre arbeitsrechtlichen und gesetzlich festgelegten Rechtspflichten als Arbeitgeber erfüllen können.
Oft wird von diesen Versicherungsgesellschaften nur ein zweiter neuer Vertrag angeboten, den Sie allerdings als Arbeitgeber jedes Jahr bei der Beitragsdynamik kontrollieren müssen, damit hier nicht zu viel oder zu wenig als Arbeitgeberzuschuss bezahlt wird.
Durch diesen Sachverhalt muss Ihre Lohnbuchhaltung bzw. Personalabteilung (HR) jedes Jahr manuell diese Beitragsdynamik überprüfen und die entsprechenden Fehler der Versicherungsgesellschaft korrigieren zu lassen.
Beachten Sie als Arbeitgeber diese wichtige Beitragsdynamik nicht, haften Sie selbstverständlich für die daraus erfolgenden und fehlenden Versorgungsleistungen (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG).
Die meisten Unternehmen haben für diese wichtige Dienstleistung keine Zeit oder nicht das fachliche Personal. Das bedeutet für jeden Arbeitgeber, dass er zusätzliches Personal für die diese Dienstleistungen einstellen muss oder wie es viele unserer Kunden umsetzen, diese Dienstleistung sich über unseren VIP Service einkaufen.
Selbstverständlich können Sie bereits Rückstellungen für Schadensersatzansprüche für die betriebliche Altersvorsorge in Ihrer Bilanz buchen.
Die bAVProfis kommunizieren jeden festgelegten Workflow pro Mitarbeiter an Ihre Personalabteilung (HR). Durch diesen Sachverhalt erhalten alle Mitarbeiter dieselbe Information zur betrieblichen Altersvorsorge und Sie als Arbeitgeber wissen, wie der aktuelle Informationsstand über die betriebliche Altersvorsorge bei jedem einzelnen Mitarbeiter bei Ihnen im Unternehmen ist.
Auf Wunsch erhalten Sie die vollständig Entlastung in der manuellen Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge Ihrer zuständigen Personen im Unternehmen, die bisher für die Betreuung und Verwaltung Ihres Unternehmenskonzeptes in der betrieblichen Altersvorsorge zuständig sind.
Die bAVProfis stellen auf Wunsch jedem Arbeitgeber eine digitale Verwaltungsplattform für das festgelegte Unternehmenskonzept in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zur Verfügung. In der digitalen Verwaltungsplattform können Sie als Arbeitgeber alle vom Gesetzgeber auferlegten Informationspflichten abbilden, Ihr persönliches Unternehmenskonzept, unabhängig des Durchführungsweges, des Versicherers oder des Versorgungsträgers in der betrieblichen Altersvorsorge abbilden, ausdrucken, eingesehen oder selber verwalten.
Selbstverständlich verwalten die bAVProfis auch Versorgungszusagen die nicht von unserem Hause vermittelt wurden.
Mit unserer datenschutz-zertifizierten digitalen Verwaltungsplattform für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann jeder Arbeitgeber sein vorhandenes Unternehmenskonzept in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) abbilden, vollständig digitalisieren oder durch die bAVProfis verwalten lassen.
Die bAVProfis stellen auf Wunsch jedem Mitarbeiter des Arbeitgebers eine digitale APP für die betriebliche Altersvorsorge im Unternehmen zur Verfügung. Über die persönlichen Zugangsdaten des Mitarbeiters kann er In der digitalen bAV APP alle festgelegten Informationen des Unternehmenskonzeptes in der betrieblichen Altersvorsorge einsehen, ausdrucken oder an seinen persönlichen Speicherplatz ablegen.
Führt der Mitarbeiter bereits eine Versorgungszusage in der betrieblichen Altersvorsorge, kann er alle Informationen (z.B. Beginn, Ende, Beitragshöhe, Rückkaufswert, Rentenleistung, Kapitalabfindung, uvm.) in seiner persönlichen digitalen Mitarbeiterakte aufrufen, einsehen, ausdrucken oder an einen anderen Speicherplatz ablegen.
Alle vom Arbeitgeber bereitgestellten Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können 24 Stunden und 7 Tage über die bAV APP abgerufen und eingesehen werden.
Durch diesen Sachverhalt hat jeder Arbeitgeber die Möglichkeit, seine vom Gesetzgeber festgelegten Informationspflichten in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) an Ihre Arbeitnehmer aufzuführen und modern zu kommunizieren.
Die bAVProfis kooperieren mit Fachanwälten für das Arbeitsrecht zur betrieblichen Altersvorsorge, die für die kongruente Sicherheit Ihres maßgeschneiderten Unternehmenskonzeptes in der betrieblichen Altersvorsorge sorgen.
Von der passgenauen Entgeltumwandlungsvereinbarung, Versorgungsordnung oder sonstigen benötigten Dienstleistungen, die während der erteilten Versorgungszusage (z.B. arbeitsrechtliche Abfindung im laufenden Dienstverhältnis, uvm.) benötigt wird. Alle Netzwerkpartner arbeiten professionell, wie es unsere Kunden von unserem Hause gewohnt sind.
Benötigen Sie Bilanzgutachten, PSV-Gutachten oder sonstige rechtliche Unterstützung in der betrieblichen Altersvorsorge, erhalten Sie diese Dienstleistungen ebenfalls über unsere Dienstleister, die für solche Serviceleistungen die rechtliche Zulassung besitzen.
professionell - schnell - nachhaltig
FAQ zur betrieblichen Altersvorsorge
DIE bAVPROFIS BEANTWORTEN ALLE FRAGEN ZUR BAV
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein Lösungsweg für die Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Hier wird auf dem Namen des Arbeitnehmers über den Arbeitgeber eine arbeitsrechtliche Versorgungsleistung (§ 1 Abs. 1 BetrAVG) erteilt.
Diese erteilten Versorgungsleistungen werden in der Regel über eine Versicherungsgesellschaft oder einen Versorgungsträger abgesichert.
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 BetrAVG). Der Mitarbeiter vereinbart mit seinem Arbeitgeber, dass ein Teil seines Bruttogehalt nicht ausbezahlt wird, sondern steuer- und gegebenenfalls sozialversicherungsfrei direkt von dem Arbeitgeber in die erteilte Versorgungszusage der betrieblichen Altersvorsorge bezahlt wird.
Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge nennt man arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge.
Diese erteilten Versorgungsleistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge stehen dem Mitarbeiter unwiderruflich zur Verfügung.
Selbstverständlich kann jeder Arbeitgeber eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge für seine Mitarbeiter umsetzen. Hier werden Versorgungsleistungen vom Arbeitgeber an den Mitarbeiter erteilt, die vom Arbeitgeber finanziert werden. Der Arbeitgeber hat das Recht entsprechende gesetzliche Anwartschaften (§ 1b Abs. 1 BetrAVG) für die erteilte arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (bAV) festzulegen.
Bei diesem Sachverhalt spricht man von einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge.
Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (w, m, d) hat seit dem 01.01.2002 einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung (§ 1a Abs.1 BetrAVG).
Bietet der Arbeitgeber kein eigenes Unternehmenskonzept in der betrieblichen Altersvorsorge über einen der Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge nach § 3 Nr 63 EStG an, kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Umsetzung einer Direktversicherung verlangen (§ 1a Abs. 1 BetrAVG).
Sofern der Mitarbeiter einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 BetrAVG) hat und gleichzeitig eine Förderung nach §§ 10a, 82 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes nutzen möchte, muss der Arbeitgeber diesen Lösungsweg anbieten.
Unterliegt ihre berufliche Tätigkeit einem Tarifvertrag, können diese vorgegebenen Regeln für die betriebliche Altersvorsorge unter Umständen abweichen.
Jede betriebliche Altersvorsorge ist auf der Grundlage des Arbeitsrechtes festgelegt. Deshalb hat jeder Arbeitgeber die Möglichkeit, sein maßgeschneidertes Unternehmenskonzept zur betrieblichen Altersvorsorge selber zu bestimmen (§. 1a. Abs. 2 BetrAVG).
Der Arbeitgeber bestimmt den Durchführungsweg (mindestens einen nach § 3 Nr. 63 EStG), den Versorgungsträger, den Berater, die Anlagestrategie und die zusätzlichen Möglichkeiten, die über den gesetzlichen Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung hinausgehen.
Jedes Versicherungsunternehmen darf Ihnen keine arbeitsrechtliche Beratung zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) mit einer rechtlichen Haftungsübernahme anbieten. Alle arbeitsrechtlichen Vertragsunterlagen, die Sie von Ihrem Versicherer erhalten, können Sie verwenden. Allerdings haften Sie als Arbeitgeber für die erteilte Versorgungszusage an Ihre Mitarbeiter, die Sie mit dem verwendetet arbeitsrechtlichen Vertragsmuster schriftlich zugesagt haben.
Gleichzeitig entwickeln sich die Märkte der Kapitalanlage unterschiedlich und dadurch kann es durchaus vorkommen, dass der von Ihnen heute gewählte Versicherer zukünftig nicht die gewünschten Ziele und Anlagestrategie Ihrer Unternehmensziele mehr anbietet (z.B. Standard Life war früher bei einigen Beratern als das innovative Produkt in der betrieblichen Altersvorsorge bekannt. Seit einigen Jahren können keine neuen Versorgungszusagen in der betrieblichen Altersvorsorge über die Standard Life mehr erteilt werden. Die bAVProfis haben diesen Produktgeber nie in dem Belegschaftskonzept eingesetzt. Durch unsere zukunftsorientierten Beratungsmechanismen bleiben Sie immer in der betrieblichen Altersvorsorge auf Kurs.).
Mit der Beratung und Betreuung über die bAVProfis bleibt Ihr maßgeschneidertes Unternehmenskonzept in der betriebliche Altersvorsorge (bAV) nachhaltig, zukunftsorientiert, renditestark und sicher.
Jeder Arbeitgeber ist seit dem 01.01.2019 für neu erteilte Versorgungszusagen in der betrieblichen Altersvorsorge (§ 1a Abs.1a BetrAVG) verpflichtet einen Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung zu bezahlen, sofern Sozialversicherungsvorteile entstehen. Bis zu 15 % des vom Mitarbeiter aufgewendeten Beitrages des gesetzlichen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber als Arbeitgeberzuschuss bezahlen.
Für Altzusagen vor dem 31.12.2018 muss jeder Arbeitgeber ab dem 01.01.2022 den oben genannten Arbeitgeberzuschuss nach § 26a BetrAVG.
Speziell der neue Arbeitgeberzuschuss bei den alten Versorgungszusagen vor dem 01.01.2019 in der betrieblichen Altersvorsorge birgt ein hohes Haftungsrisiko für viele Arbeitgeber, die sich auf die automatische Umsetzung durch die Versicherungsgesellschaften oder Ihre Berater verlassen, für die eine betriebliche Altersvorsorge nicht zum Tagesgeschäft gehören.
Für einen Arbeitgeber entstehen unterschiedliche Vorteile in der betrieblichen Altersvorsorge.
Von den Bindungen, Gewinnung und Personalkostensenkung für Arbeitnehmer. Die Vorteile für Sie als Arbeitgeber richten sich immer nach Ihren Unternehmenszielen und Absichten.
Wollen Sie die Details wissen, teilen Sie uns Ihre Unternehmensziele und absicherten mit und wir werden Ihnen in einem persönlichen Erstberatungsgespräch Ihrer Vorteile aufzeigen.
Jeder Arbeitnehmer erhält durch die Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung einen Steuervorteil gegebenenfalls Sozialversicherungsvorteile.
Durch diese Vorteile und Finanzierung über Ihre Bruttoentgeltumwandlung erhält jeder Arbeitnehmer eine flexible Altersvorsorge, die erst im Ruhestand in der Regel mit einem geringeren persönlichen Steuersatz versteuert werden muss.
Gleichzeitig erhält der Arbeitnehmer durch diese flexible Altersvorsorge eine Sicherheit zur Sicherung seines erworbenen Lebensstandards. Mit dem Wahlrecht im Leistungsbezug entschiedet jeder Arbeitnehmer, ob er eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine lebenslange Altersrente ansteuert.
Ein Arbeitnehmer verwendet einen Teil seines Bruttoeinkommens vor der Steuer- bzw. in der Regel Sozialversicherungspflicht für eine Altersvorsorge. Der Arbeitgeber führt den vereinbarten Beitrag des Mitarbeiters in die erteilte Versorgungszusage der betrieblichen Altersvorsorge ab. Die betriebliche Altersvorsorge wird steuerrechtlich als Schicht 2 geführt.
Die bekannteste Vorsorgelösung der betrieblichen Altersvorsorge wurde vom Gesetzgeber am 01.01.2002 durch den Rechtsanspruch auf die betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung § 1a Abs.1 BetrAVG ins Leben gerufen.
Aufgrund des Fachkräftemangels entscheiden sich viele Arbeitgeber für eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente.
Gleichzeitig führen zukunftsorientierte Arbeitgeber unsere Spezialkonzepte, die ebenfalls Versorgungsleistung über Aktien oder Fondsdepots durch Entgeltumwandlung als Versorgungszusage ermöglichen.
Der maximale Höchstbeitrag für die Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge (§1a Abs.1 BetrAVG) orientiert sich maximal an 4 % der in Deutschland festgelegten Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
Jeder Arbeitgeber kann selbstverständlich die Genehmigung erteilen, dass ein Arbeitnehmer einen höheren Beitrag in diesen Durchführungswege (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung) der betrieblichen Altersversorgung zusätzlich zum gesetzlich festgelegten Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung umwandeln kann.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber andere Durchführungswege (Unterstützungskasse (§ 4d EStG), Pensionszusage (§ 6a EStG) oder die Versorgungszusage über die reine Beitragszusage (§ 6 EStG)) der betrieblichen Altersvorsorge freigibt.
Hier gibt es in der Regel kein Höchstbeitrag, die wir aus dem Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung kennen.
Alle Versorgungsleistungen zur betrieblichen Altersvorsorge sollten vom Arbeitgeber schriftlich festgehalten werden (Arbeitsrecht) und den Arbeitnehmern schriftlich zur Verfügung gestellt werden.
Folgende Versorgungsleistungen können zugesagt werden (§ 1 Abs. 1 BetrAVG): lebenslange Altersrente, Einmalige Kapitalleistung, Hinterbliebenenversorgung und biometrische Risiken (z.B. Berufsunfähigkeitsrente, schwere Krankheiten und Pflegeleistungen).
Bei einer betrieblichen Altersvorsorge, die durch Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer (w, m, d) finanziert wurde, hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Aushändigung seines finanzierten Versorgungsvertrages aus der betrieblichen Altersvorsorge.
Welche Möglichkeiten bestehen diesen Vorsorgevertrag der betrieblichen Altersvorsorge fortzuführen?
Dieser Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge kann durch einen Versicherungsnehmerwechsel oder durch eine Deckungskapitalübertragung (§4 BetrAVG) beim neuen Arbeitgeber fortgeführt werden.
Alternativ kann der Vorsorgevertrag der betrieblichen Altersvorsorge über den privaten Bereich mit oder ohne Beitragszahlung fortgeführt.
Bei einer arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten kommt es immer darauf an, ob man bereits die festgelegte oder gesetzliche Anwartschaft (§ 1b Abs. 1 BetrAVG) erfüllt hat. Ist diese noch nicht erreicht, bleibt die betriebliche Altersvorsorge, die durch den Arbeitgeber finanziert wurde im Besitz des Arbeitgebers.
Allerdings gilt das nicht für den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss (§ 1a Absatz 1a BetrAVG).
Die bAVProfis bieten ein kostenloses Dolmetschersystem in unseren betreuten Versorgungswerken an, die für den ehemaligen Arbeitgeber und ausscheidenden Mitarbeiter alle Möglichkeiten der Fortführung beim zukünftigen Arbeitgeber vollständig abklären.
Durch diesen Sachverhalt können sich alle Parteien auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und der Mitarbeiter erhält die Sicherheit seiner Lebensstandardversorgung.
Bei den bAVProfis haben Sie als Arbeitgeber und Ihre Arbeitnehmer die Möglichkeit, Ihr Unternehmenskonzept in der betrieblichen Altersvorsorge unabhängig von den gewählten oder kombinierten Durchführungswegen, der Versicherungsgesellschaften oder Versorgungsträgern vollständig digital zu verwalten oder verwalten zu lassen.
Über unsere datenschutz-zertifizierte digitale BAV Verwaltungsplattform verwalten Sie als Arbeitgeber sorgenfrei, übersichtlich und schnell Ihre gesamten Versorgungszusagen.
Ihre Arbeitnehmer erhalten eine digitale BAV APP, in der alle von Ihnen als Arbeitgeber zu Verfügung gestellten Versorgungsinformationen zur betrieblichen Altersvorsorge aufgezeigt werden. Führt Ihr Mitarbeiter bereits Verträge in der betrieblichen Altersvorsorge kann er diese in seiner persönlichen Akte einsehen.