DIE bAVPROFIS - DER VERSICHERUNGSMAKLER SEIT ÜBER 40 JAHREN

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Beratung vom unabhängigen Experten

Die A.S. Assekuranz Service GmbH, kurz bAVProfis, die unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler für Ihre maßgeschneiderte Vorsorge und Sicherung Ihres Lebensstandards für den Ruhestand.

Unser Beratungsanspruch

Zufriedene Kunden in allen Lebenssituationen

Wir sind der zugelassene und unabhängige Finanz- und Versicherungsmakler für die Vorsorge und Absicherung. Die A.S. Assekuranz Service GmbH ist das inhabergeführte Beratungshaus für Privat- und Firmenkunden, die auf der Suche nach einem maßgeschneiderten, sicheren und nachhaltigen Konzept für Ihren Bereich der Vorsorge und der Sicherung Ihres Lebensstandards heute und für den Ruhestand sind. Wir stellen unsere Kunden in den Mittelpunkt der Beratung und entwickeln das zielorientierte Vorsorgekonzept und Ihre nachhaltige Absicherungsstrategie Ihres Lebensstandards.

Unser Service für
Privatkunden

  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Persönliche Beratung durch Experten
  • Individuelle Bedarfsermittlung und Vorsorgeoptimierung
  • On- & Offline Beratung
  • Reaktionszeit innerhalb 24H
  • Digitale Akte per APP

Unser Service für
Firmenkunden

  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Persönliche Beratung durch Experten
  • Individuelle Bedarfsermittlung und Vorsorgeoptimierung
  • On- & Offline Beratung
  • Reaktionszeit innerhalb 24H
  • Digitale Akte per APP

Wir sind für unsere Kunden bundesweit unterwegs

Online oder Offline

Wir beraten unsere Kunden deutschlandweit. Persönlich vor Ort, in unserem Büro oder in unserem digitalen Besprechungsraum, per Telefon oder per E-Mail. Vom Erstkontakt bis zur Umsetzung entscheiden Sie, welchen passenden Beratungsweg und Standort Sie wählen.

Die A.S. Assekuranz Service GmbH, kurz bAVProfis, gehört zu den registrierten und zugelassenen inhabergeführten Beratungshäusern, die als Finanz- und Versicherungsmakler in Deutschland geführt werden.

Gleichzeitig führen wir eine digitale bAV Verwaltungsplattform, die unser Kunde für die Verwaltung seiner Verträge, nach Vereinbarung und Wünsche 24/7 nutzen kann.

43+


JAHRE ERFAHRUNG

10.000+

KUNDEN

10.000+

VORSORGE
VERTRÄGE

24/7

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SOCIAL-MEDIA-KANÄLEN

Wir, die bAVProfis, der zugelassene und unabhängige Finanz- und Versicherungsmakler für die maßgeschneiderte Vorsorge und Sicherung des Lebensstandards, führen einer der modernsten digitalen Verwaltungsplattformen für die betriebliche Altersvorsorge, Benefits, sonstigen Unternehmensleistungen und Vorsorgeabsicherungen. Die A.S. Assekuranz Service GmbH, kurz bAVProfis nutzen alle möglichen sozialen Netzwerke, damit Sie als unser Kunde auf dem aktuellsten Informationsstand gehalten werden.

ON- und OFFLINE, wir halten unsere Kunden jederzeit auf dem Laufenden.

Aktuelles

DIE JEWEILIGE BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE LEGT JEDES JAHR DIE RECHENGRÖSSE DES HÖCHSTBETRAGES IN DER SOZIALVERSICHERUNG FÜR ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER FEST

In der Regel beschließt das Bundeskabinett im Oktober jeden Jahres die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung (Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Rentenversicherung). Ende November stimmt grundsätzlich der Bundesrat der neu festgelegten Beitragsbemessungsgrenze (BBG / WEST / OST) zu, die zum 01. Januar eines jedes Jahres als Grundlage in der Gehalts- und Lohnabrechnung Anwendung finden.

Es gibt unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen, die jeweils den maximalen Höchstbeitrag in der Arbeitslosen-, Kranken-, Unfall-, Pflege- und Rentenversicherung in Deutschland für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln.

In dieser bAVNEWS schauen wir uns die genauen Definition der unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen für das deutsche Sozialversicherungssystem an und welche Auswirkungen diese Rechengrößen auf die Abgaben in den Sozialversicherungszweigen haben.

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BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG: LÖSUNGEN FÜR ARBEITGEBER IN DER ENTGELTUMWANDLUNG
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) - bAV News by bAVProfis - Die Experten in der betrieblichen Altersvorsorge

WAS MUSS EIN ARBEITGEBER ÜBER DEN RECHTSANSPRUCH AUF BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG DURCH ENTGELTUMWANDLUNG WISSEN UND BEACHTEN?

Bei der Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung) verzichtet der Arbeitnehmer auf ein Teil seines Bruttogehaltes, der für die Bezahlung eines Vertrages für die betriebliche Altersversorgung (bAV) verwendet wird. In der Regel wird vom Arbeitgeber oft der bAV-Durchführungsweg der Direktversicherung dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt. Diese Vorsorge zur zukünftigen Lebensstandardsicherung wurde vom deutschen Gesetzgeber zum 01. Januar 2002 ins Leben (§ 1a Abs. 1 BetrAVG) gerufen, um die sinkenden Leistungen der deutsche Rentenversicherung auszugleichen.

Spätestens seit dem 01. Januar 2022 ist jeder Arbeitgeber durch das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (BRSG) bei Altzusagen verpflichtet, einen gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) mit in die erteilte Versorgungszusage seines Arbeitnehmers zu bezahlen.

In dieser bAVNEWS schauen wir uns die Lösungen der Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung (kurz: bAV) an, die zukunftsorientierte Arbeitgeber für sich und seine gesuchten Arbeitnehmer intelligent nutzen kann.

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STEUERRECHT § 3 NR. 63 ESTG - BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG (BAV)
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) - bAVNews by bAVProfis - Die Experten in der betrieblichen Altersvorsorge

FÜR WELCHE BAV-DURCHFÜHRUNGSWEG REGELT DER § 3 NR. 63 ESTG DIE STEUERFREIHEIT

Das Einkommensteuergesetz (ESTG) regelt in der Bundesrepublik Deutschland alle Freibeträge in die kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung an eine Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse.

Für die 5 Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) regeln unterschiedliche Paragraphen im Einkommensteuergesetz die steuerfreie und sozialversicherungsfreie Beitragszahlung in die erteilte Versorgungszusage.

Welche Freibeträge werden im § 3 Nr. 63 EStG vom deutschen Gesetzgeber und dem Bundesfinanzministerium (BMF) für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) freigegeben?

In dieser bAVNEWS schauen wir uns die steuerlichen Freibeträge in der betrieblichen Altersvorsorge nach § 3 Nr. 63 EStG genauen an und welche Auswirkungen das auf den Arbeitgeber und den Arbeitnehmern in der Einkommensteuer mit sich bringt.

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