DIE bAVPROFIS - DER VERSICHERUNGSMAKLER SEIT ÜBER 40 JAHREN
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Beratung vom unabhängigen Experten
Die A.S. Assekuranz Service GmbH, kurz bAVProfis, die unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler für Ihre maßgeschneiderte Vorsorge und Sicherung Ihres Lebensstandards für den Ruhestand.
Unser Beratungsanspruch
Zufriedene Kunden in allen Lebenssituationen
Wir sind der zugelassene und unabhängige Finanz- und Versicherungsmakler für die Vorsorge und Absicherung. Die A.S. Assekuranz Service GmbH ist das inhabergeführte Beratungshaus für Privat- und Firmenkunden, die auf der Suche nach einem maßgeschneiderten, sicheren und nachhaltigen Konzept für Ihren Bereich der Vorsorge und der Sicherung Ihres Lebensstandards heute und für den Ruhestand sind. Wir stellen unsere Kunden in den Mittelpunkt der Beratung und entwickeln das zielorientierte Vorsorgekonzept und Ihre nachhaltige Absicherungsstrategie Ihres Lebensstandards.
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Wir beraten unsere Kunden deutschlandweit. Persönlich vor Ort, in unserem Büro oder in unserem digitalen Besprechungsraum, per Telefon oder per E-Mail. Vom Erstkontakt bis zur Umsetzung entscheiden Sie, welchen passenden Beratungsweg und Standort Sie wählen.
Die A.S. Assekuranz Service GmbH, kurz bAVProfis, gehört zu den registrierten und zugelassenen inhabergeführten Beratungshäusern, die als Finanz- und Versicherungsmakler in Deutschland geführt werden.
Gleichzeitig führen wir eine digitale bAV Verwaltungsplattform, die unser Kunde für die Verwaltung seiner Verträge, nach Vereinbarung und Wünsche 24/7 nutzen kann.
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Aktuelles

ENTGELTUMWANDLUNG IN DER BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE UND LÖSUNGEN
WAS MUSS EIN ARBEITGEBER ÜBER DEN RECHTSANSPRUCH AUF BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG DURCH ENTGELTUMWANDLUNG WISSEN UND BEACHTEN?
Bei der Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung) verzichtet der Arbeitnehmer auf ein Teil seines Bruttogehaltes, der für die Bezahlung eines Vertrages für die betriebliche Altersversorgung (bAV) verwendet wird. In der Regel wird vom Arbeitgeber oft der bAV-Durchführungsweg der Direktversicherung dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt. Diese Vorsorge zur zukünftigen Lebensstandardsicherung wurde vom deutschen Gesetzgeber zum 01. Januar 2002 ins Leben (§ 1a Abs. 1 BetrAVG) gerufen, um die sinkenden Leistungen der deutsche Rentenversicherung auszugleichen.
Spätestens seit dem 01. Januar 2022 ist jeder Arbeitgeber durch das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (BRSG) bei Altzusagen verpflichtet, einen gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) mit in die erteilte Versorgungszusage seines Arbeitnehmers zu bezahlen.
In dieser bAVNEWS schauen wir uns die Lösungen der Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung (kurz: bAV) an, die zukunftsorientierte Arbeitgeber für sich und seine gesuchten Arbeitnehmer intelligent nutzen kann.
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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE & § 3 NR. 63 ESTG
FÜR WELCHE BAV-DURCHFÜHRUNGSWEG REGELT DER § 3 NR. 63 ESTG DIE STEUERFREIHEIT
Das Einkommensteuergesetz (ESTG) regelt in der Bundesrepublik Deutschland alle Freibeträge in die kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung an eine Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse.
Für die 5 Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) regeln unterschiedliche Paragraphen im Einkommensteuergesetz die steuerfreie und sozialversicherungsfreie Beitragszahlung in die erteilte Versorgungszusage.
Welche Freibeträge werden im § 3 Nr. 63 EStG vom deutschen Gesetzgeber und dem Bundesfinanzministerium (BMF) für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) freigegeben?
In dieser bAVNEWS schauen wir uns die steuerlichen Freibeträge in der betrieblichen Altersvorsorge nach § 3 Nr. 63 EStG genauen an und welche Auswirkungen das auf den Arbeitgeber und den Arbeitnehmern in der Einkommensteuer mit sich bringt.
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BAG URTEIL bAV: EINMALIGE KAPITALZAHLUNG IN DER BAV DURCH ARBEITGEBER IST RECHTSWIDRIG
TATBESTAND DES BAG-URTEILES VOM 17. JANUAR 2023 - 3 AZR 220/22 - EINMALIGE KAPITALZAHLUNG AUS DER PAUSCHALDOTIERTEN UNTERSTÜTZUNGSKASSE DURCH DEN ARBEITGEBER SIND NICHT RECHTSKRÄFTIG
Dieses negative BAG Urteil (vom 17. Januar 2023, AZ 3 AZR 220/22) zeigt jedem Arbeitgeber auf, das eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) nur über Spezialisten für die betriebliche Altersversorgung (bAV) umgesetzt werden soll. Hätte der Arbeitgeber einen bAV-Experten zur Hand gehabt und der zuständige bAV-Jurist hätte die Versorgungszusage entworfen, wäre die Entscheidung der einmaligen Kapitalzahlung nicht der Versorgungskasse (Durchführungsweg über die pauschaldotierte Unterstützungskasse) überlassen worden, sondern dem Arbeitgeber.
Die Kapitalzahlung durch den Arbeitgeber aus der pauschaldotierten Unterstützungskasse ist in dieser arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusage nicht rechtskräftig.
Gleichzeitig hätte der Arbeitgeber die Aussage des Versorgungsträgers zum versicherungsmathematischen ermittelten Barwert der laufenden Renten einer einmaligen Kapitalzahlung durch ein mathematisches Gutachten überprüfen müssen.
In dieser bAVNEWS schauen wir uns das neue Urteil des Bundesarbeitsgericht über die betrieblichen Altersvorsorge zum Thema keine einmalige Kapitalzahlung aus einer rückgedeckten Unterstützungskasse durch den Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer an.
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